Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1869

DOI Kapitel:
Nr. 63-74 (3. Juni - 29. Juni)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.43880#0249

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Erscheint wöchentlich dreimal: DuLustag.
Donnerstaii und Samstag.







preis vierteljährlich 40 kr. ohne
Trägerlohn und Postaufschlag.
Jns.-Geb, 2 kr. dis Spaltzsile.


Donnerstag den 3. Juni

1869.

In Folge der vielen Reclamationen zeigen wir
wiederholt, wie dies bereits in No. 61 geschehen ist,
an, daß die Nr. auf Samstag den 29. v. M. des
Fronleichnamsfestes wegen nicht erschienen ist.
Lieber Herr StaaLsrninister.
Mit aufrichtiger Befriedigung empfing ich heute die Adresse,
welche die aus allen Theilen des Landes in Offenburg versammel-
ten Männer am 23. Mai beschlossen haben. Indem ich Ihnen
dieselbe zur Mittheilung an das Staatsministerium übersende, be-
auftrage ich Sie, den Unterzeichnern der Adresse auszusprechen,
wie dankbar ich die hingebende, thatkräftige Unterstützung schätze,
welche sie, mit Hintansetzung jeder anderen Rücksicht, für die un-
geschwächte Fortführung der freisinnigen und nationalen Politik
meiner Regierung verheißen. Ich stütze darauf das Vertrauen,
es werde mit der Kraft, welche die Eintracht verleiht, gelingen,
mein Volk zu dem Ziele zu führen, das rch mir als höchste Re-
gentenaufgabe gestellt habe: ein freies Staatsleben im Innern,
ruhend auf der sicheren Grundlage geistiger Bildung und sittlich-
religiösen Ernstes, und muthige, entschlossene Teilnahme an der
nationalen Wiedergeburt Deutschlands.
Karlsruhe, 29. Mai 1869.
Friedrich.
Vorstehendes Allerhöchstes Schreiben Seiner Königlichen Ho-
heit des Großherzogs bringe ich hiermit zur öffentlichen
Kenntniß.
Karlsruhe, 31. Mai 1866.
Der Staatsminister des Innern
Jolly. (K. Z.)
Diesem hnldvollen Schreiben setzen wir nachstehende allerhöchste
Proclamation, die ohne Contrasignatur eines verantwortlichen
Ministers sdamals war Blittersdorf leitender Ministers erschien,
zur Seite:
Leopold, von Gottes Gnaden,
Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen,
Die zweite Kammer Unserer Stände glaubte mittelst zweier,
im Wesentlichen gleichförmiger Beschlüsse, vom 7. und 22. Mai
l. I. ein Uns, kraft Unserer Souveränen Gewalt und der 5
und 82 der Verfassungsurkunde unläugbar zustehendes Recht, das
Recht der Urlaubsverweigerung, in Beziehung auf diejenigen Un-
serer Diener, welche zu ständischen Abgeordneten gewählt worden
sind, bestreiten zu dürfen; sie hat in dec Ausübung dieses Un-
seres Rechtes sogar eine Verletzung der Verfassung erblickt und,
die ihr entwickelten Gegengründe nicht beachtend, gegen die
Mitglieder Unserer obersten Staatsbehörde förmliche Beschwerde
geführt.
Nachdem aber diese Beschwerdeführung durch Versagung des
Beitritts der ersten Kammer Unserer Stände in verfassungs-
mäßiger Weise erledigt, und gleichzeitig zur Vereinbarung über
einige, in Fällen der Urlaubsverweigerung entstehende Nebenfragen
der Weg eröffnet war, hat Unsere zweite Kammer, statt sich wenig-
stens nunmehr zu beruhigen und die weitern Ergebnisse abzuwar-
ten, in ihrer Sitzung vom 17. v. M. nicht nur gegen das Recht
der Urlaubsverweigerung Verwahrung eingelegt, sondern auch
damit eine Erklärung verbunden, die eben so unbegründet als un-
geeignet ist.
Unbegründet ist diese Erklärung, sofern sie die Behauptung
wiederholt, durch die Ausübung des gedachten Uns nothwendig zu-
stehenden Rechts werde der verfassungsmäßige Bestand der Kam-
mer und also die Verfassung verletzt; — ungeeignet müssen Wir
die nämliche Erklärung finden, sofern sie die im Fortgang der
Landlagsgeschäfte eingetretene Hemmung mit der Erhebung eines
unfruchtbaren Streites entschuldigt, — und die Verantwortung,
die hieraus für die zweite Kammer erwächst, auf die Mitglieder
Unserer obersten Staatsbehörde hinzuwälzen sucht.
Wir beklagen die Verirrung Unserer zweiten Kammer, so wie
ihr, wohl nur auf mißverstandener Consequeuz beruhendes Fest-
halten an einmal gefaßten Beschlüssen, geben Uns jedoch gern der
Hoffnung hin, sie werde bei ruhiger Erwägung eine richtigere An-
sicht gewinnen.

Zu Unseren geliebten Unterthanen hegen wir das Vertrauen,
daß sie von dem treuen und verfassungsmäßigen Wirken Unserer
obersten Staatsbeamten aus langer Erfahrung überzeugt, deren
standhafte Verteidigung Unserer verfassungsmäßigen Rechte in jeder
Hinsicht billigen, am wenigsten daher ungebührlichen Verdächtigun-
gen Gehör schenken werden, welche sich einzelne Ständemitglieder
gegen dieselben erlaubten.
Von Unseren Dienern endlich sind Wir gewärtig, daß sie keine
Gelegenheit versäumen werden, irrige Ansichten rücksichtlich des
fraglichen Gegenstandes zu berichtigen, und jedem Versuch mit
Nachdruck zu begegnen, der Zur Verbreitung solcher Ansichten ge-
macht werden könnte.
Gegeben zn Carls ruhe den 5. August 1841.
Leopold.
Auf höchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs:
Bü ch ler.
Katholische VoLkspartei.

Weitere Adressen an S. Kgl.
Hoheit den
Großherzog mit der
dringenden Bitte um Kammerauflösung
sind abgegangen:
Von Mingolsheim von
279 Staatsbürgern.
Langenbrückm
,,
223
Kronau
206
Malsch
163
Malschenberg
89
Roth
210
,,
Mosbach
62
Auerbach
41
Unterbalbach
96
,,
Lengenrieden
//
31
,,
Kupprichhausen
//
102
Ueffingen
26
Jlmspan
71
Hettingenbeuern
55
Iffezheim
233
Steinbach
206
V
Schultern
162
--
Rust
112
Bleichheim
117
Krensheim
30
Eschbach
100
Reuthe
85
Waibstadt
180
Gerlachsheim
129
Bauerbach
87
Dauchingen
101
Helmsheim
56
Heidelsheim
49
,0
Ichenheim
104
,,
Steinsfurth
Rohrbach
97
Reihen
Waldmühlbach
139
Katzenthal
76
Werbach
171
,,
Wenkheim
63
Brunnthal
35
Gamburg
112
Poppenhausen
36
Wiechs
67
Stein
118
Boxberg
35
Wölchingen
26
,,
Angelthurn
25
,,
Schweigern Bobstadt 26
Münchweier
108
Vellingen
37
Uebertrag von
letzter Nummer
10,554

Uebertrag: 15,130 Staatsbürger.
Mehrere Anfragen werden dahin beantwortet, daß dis bevorstehende Ab-
wesenheit des Hrn. Lindau in Berlin in der Zusendung der Anzeigen über
abgegangene Adressen keine Aenderung hervorruft. Man beliebe vor wie nach
zu adressiren an Hrn. Jakob Lindau in Heidelberg.)
 
Annotationen