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Donath, Adolph [Hrsg.]
Der Kunstwanderer: Zeitschrift für alte und neue Kunst, für Kunstmarkt und Sammelwesen — 10./​11.1928/​29

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1./2. Aprilheft
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Paneth, Erwin: Ein Antiquitätenzoll in Amerika: beabsichtigte Streichung der Antiquitäten aus der Zollfrei-Liste
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https://doi.org/10.11588/diglit.25877#0348

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III. Einfuhr tiach F r a n k r e i c h

(wie für neue und moderne Erzeugnisse):

Möbel aus Holz (T. Nr. 590—592)

ungepolstert. 60—250 Francs

Möbel aus Holz (T. Nr. 593) gepolstert 69—287 Francs
Schnitzereien aus Bronze und Elfen-
bein, Schnitzereien chinesischer
und japan. Art (T. Nr. 639) bis . 18%vomWert
Porzellanstatuetten (Personen- und
Tierdarstellungen)

1. aus der Zeit nach dem 17. Jahr-
hundert und vor 1830:

a) aus Parian und Biskuit . . 135 Francs

b) andere.108 Francs

2. von neuerer Herstellung . . 20% vom Wert

IV. Einfuhr nach Oesterreich

(wie für neue und moderne Erzeugnisse):

Möbel aus Holz (T. Nr. 303—305 und

T. Nr. 313). 50—360 G. K.

Gemälde (ohne Rahmen, T. Nr. 550) . zollfrei
Plastiken

a) aus Holz oder Stein im Stück-
gewicht über 5 kg (T. Nr. 553) zollfrei

b) aus unedlem Metall im Stück-
gewicht über 25 kg (T. Nr. 553) zollfrei

Porzellan (T. Nr. 362) . . . . 22 G. K.

Porzellan in Verbindung mit feinen

und feinsten Stoffen (T. Nr. 364) 120—240 G. K.

(Q. K. = Goldkrone und
versteht sich für 100 kg)

Aus dieser Zusammensteilung geht zunächst dic
interessante Tatsache hervor, daß Frankreich und
Oesterreich die Ausfuhr von Antiqui-
t ä t e n durch eine Ausfuhrabgabe erschweren.
ein Bewcis dafiir, daß im Gegensatz zur sonstigen
Exportförderung diesen Staaten eine Ausfuhr ihrer
Antiquitäten gar nicht erwiinscht ist, was insbesondere
in Oesterreich noch durch das bestehende Ge-
setz vom 5. Dezember 1918 (St. G. Bl. Nr. 90) betreffend
das Verbot der Ausfuhr und der Ver-
ä u ß e r u n g von Gegenständen von geschichtlicher,
künstlerischer oder kultureller Bedeutung besonders
erhellt.

Bezüglich der Einfuhrzölle ergibt es sich,
daß in der Regel n u r alte M ö b e 1 und P o r z e 11 a n
zollpflichtig, dagegen die sonstigen kiinstlerischen Er-
zeugnisse wie Bilder, Bildhauerarbeiten und dergl. zoll-
frei sind. Aber auch bei den Artikeln, fiir welche Zölle
bestehen, wird in E u r o p a in der Regel der gleiche
Gewichtszoll eingehoben wie bei neueren Waren.
Die Anwendung eines W e r t z o 11 e s hierfiir durch
A m e r i k a wäre eine empfindliche Härte.

Der amerikanische Plan, Antiquitäten ohne beson-
dere Unterscheidung aus der Zollfreiliste zu streichen
und in die Gruppe Holzwaren, welche eine 33V3%ige
Zollbelastung haben, einzureihen, wirkt überaus iiber-
raschend.

B e g r ii n d e t wird dieser Antrag damit, daß der

amerikanischen Möbelindustrie durch gefälschte Anti-
quitäten unerwiinschte Konkurrenz gemacht wird.
Diese Begriindung scheint jedoch sehr wenig stich-
haltig. Die Produktion der amerikanischen Möbel-
industrie im Jahre 1927 betrug ca. 880 000 000 $, der ein
Import von antiken Möbeln nur von ca. 5 000 000 $ in
diesem Jahre gegenübersteht, ein Quantum, das im
ersten Halbjahr 1928 noch zurückgegangen ist und nur
mehr 2 200 000 $ betrug. Der I m p o r t von antiken
Möbeln betrug somit im Jahre 1927 nur etwas über
5 pro Mille der Produktion, im Jahre 1928 sogar
noch weniger.

Es ist begreiflich, daß sicli die interessierten ameri-
kanischen Kreise energisch gegen diesen Plan zur Wehr
setzen und alle seine Schwächen ins richtige Licht
rücken. Abgesehen davon, daß schon aus den Import-
ziffern die Bedeutungslosigkeit einer Konkurrenzgefahr
selbst durch gefälschte Antiquitäten für die heimische
amerikanische Produktion hervorgeht, können a u c h
gefälschte Antiquitäten niemals eine
ernstliche Konkurrenz für neue Waren
bilden. Antiquitäten werden wegen ihres historischen
und künstlerischen Wertes und erst in untergeordneter
Linie für Gebrauchszwecke angeschafft. Antiquitäten
sind demnach immer wesentlich teurer als neue Sacheri
und kommen daher für einen Wettbewerb nicht in
Frage.

Ein großer Teil der Antiquitäten wird aber nicht für
Privatzwecke, sondern für museale und Bil-
dungszwecke erworben. Daß die Rücksicht-
nahme auf diese Gesichtspunkte im allgemeinen sehr
nähme auf diese Gesichtspunkte selir stark ist, geht,
wie oben erwähnt, daraus hervor, daß z. B. das wirt-
schaftlich schwache Oesterreich durch eine Ausfuhr-
abgabe den Abstrom von Antiquitäten zu verhindern
sucht. Wirkt es nun nicht geradezu grotesk, wenn das
ungeheuer reiche Amerika diese Gesichtspunkte so
völlig unbeachtet läßt? Dabei kommt in Amerika tioch
das Moment hinzu, daß die Hauptquellen für den
musealen Besitz aus Schenkungen reicher Privatleute
bestehen, wobei nur an die Namen Huntington, Frick,
Altmann, Havemeyer und Morgan erinnert werden soll.
Es kann wohl niemandem zugemutet werden, daß er,
um dem Staat etwas zu schenken, außerdem noch
33V3% des Wertes bezahlen soll. Es wird auch von
amerikanischen Interessenten angeführt, daß zur Zeit,
als ein Antiquitätenzoll bestand, M o r g a n große Men-
gen zollpfichtiger Kunstwaren in Europa zurückhielt,
sie zum Großteil wieder verkaufte und den Rest erst
nach Aufhebung des Zolles nach Amerika brachte. Viele
dieser Kunstwaren wurden auch damals von ihm den
europäischen Museen geschenkt.

Einen großen Raum in diesen Erörterungen nimmt
auch die Frage der richtigen Bewertu ng zum
Zwecke der Zollbemessung ein. Da es sich hier doch
mehr um ein technisches Problem handelt, so soll in
diesern Zusammenhang nicht näher darauf eingegangen
werden. Schließlich wurde von Interessenten der ameri-
kanischen Regierung der Vorschlag gemacht, besonders

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