Donath, Adolph [Hrsg.]
Der Kunstwanderer: Zeitschrift für alte und neue Kunst, für Kunstmarkt und Sammelwesen
— 10./11.1928/29
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https://doi.org/10.11588/diglit.25877#0347
DOI Heft:
1./2. Aprilheft
DOI Artikel:Paneth, Erwin: Ein Antiquitätenzoll in Amerika: beabsichtigte Streichung der Antiquitäten aus der Zollfrei-Liste
DOI Seite / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.25877#0347
/ahrgang 1929 V2- ApriLlaeft
6tn AnHquitätenEoll in Amet’lka
Beab(Id)tigte Stt’eicburig det? Antiquitäten aus det? EoüfpeisU0e
oon
Q-twin Pauetb-lÜien
Der nachstehende Aufsatz, den der Wiener Dozent
Dr. Erwin Paneth fiir den „Kunstwandercr“ geschrieben
hat, dürfte für alle Kunstkreise von aktuellem Interesse
sein. D i e Redaktion.
/\ merika ist wohl gegenwärtig der wichtigste Absatz-
* markt für den internationalen Antiquitätenhandel,
und zwar einerseits wegen der dort bestehenden gün-
stigen Wirtschaftskonjunktur und Geldflüssigkeit und
andererseits deshalb, weil der ungeheure Bedarf in die-
sem Lande nahezu ausschließlich nur durch Einfuhr ge-
deckt werden kann, während von einem nennenswerten
Bestand an nationalen Antiquitäten ja nicht die Rede
sein kann.
Es ist nun in diesem Zusammenhange interessant
zunächst festzustellen, wie sich die wichtigsten e u r o -
päischen Staaten zur Frage der Antiquitäten-
ein- und Ausfuhr stel'len, weil beim Außenhandel fiir
diese Warengattung doch ganz andere Motive als bei
sonstigen Waren maßgebend sind. Die nachstehende
Liste gibt zunächst ziffernmäßig über diese Frage
Auskunft:
A. Ausfuhrabgabe f ü r A n t i q u i t ä t e n.
(Nicht berücksichtigt sind Abgaben, die gleichmäßig bci der Aus-
fuhr von aller Art Waren zu entrichten sind, wie etwa statistische
Abgaben, Abgaben zur Förderung bei der Ausfuhr):
aus Deutschland . . . . keine Abgabe
aus England.keine Abgabe
aus Frankreich.keine Abgabe
(hingegen wird die sonst nur 1,3—3%
betragende Ausfuhrumsatzsteuer bei der
Ausfuhr von Kuriositäten, Bildern
und Sammlungsstiicken auf 12% erhöht.)
aus Oesterreich 10% des arntl. Schätzwertes.
B. Einfuhrzölle f ü r Antiquitäten.
I. E i n f u h r n a c h Deutschland
(wie fiir neue und moderne Erzeugnisse):
Möbel aus Holz (T. Nr. 631, 632, 633) 60—180 Mark
Gemälde (ohne Rahmen, T. Nr. 677) . zollfrei
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten
aus Steinen aller Art (sofern sie
Kunstgegenstände sind) . . . zollfrei
Statuen (Büsten, Reliefs, Tierfiguren)
mindestens in natürlicher Größe
aus Eisen und Metall (sofern sie
Kunstgegenstände sind) . . . zollfrei
Porzellan (auch Statuetten, Büsten) . 90 Mark
11. E i n f u h r nach E n g 1 a n d :
Waren, die nacli dem den Kommis-
sären erbrachten Nachweis vor
mehr als 100 Jahren vor dem Tag
der Einfuhr hergestellt worden
sind, bleiben.zollfrei
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6tn AnHquitätenEoll in Amet’lka
Beab(Id)tigte Stt’eicburig det? Antiquitäten aus det? EoüfpeisU0e
oon
Q-twin Pauetb-lÜien
Der nachstehende Aufsatz, den der Wiener Dozent
Dr. Erwin Paneth fiir den „Kunstwandercr“ geschrieben
hat, dürfte für alle Kunstkreise von aktuellem Interesse
sein. D i e Redaktion.
/\ merika ist wohl gegenwärtig der wichtigste Absatz-
* markt für den internationalen Antiquitätenhandel,
und zwar einerseits wegen der dort bestehenden gün-
stigen Wirtschaftskonjunktur und Geldflüssigkeit und
andererseits deshalb, weil der ungeheure Bedarf in die-
sem Lande nahezu ausschließlich nur durch Einfuhr ge-
deckt werden kann, während von einem nennenswerten
Bestand an nationalen Antiquitäten ja nicht die Rede
sein kann.
Es ist nun in diesem Zusammenhange interessant
zunächst festzustellen, wie sich die wichtigsten e u r o -
päischen Staaten zur Frage der Antiquitäten-
ein- und Ausfuhr stel'len, weil beim Außenhandel fiir
diese Warengattung doch ganz andere Motive als bei
sonstigen Waren maßgebend sind. Die nachstehende
Liste gibt zunächst ziffernmäßig über diese Frage
Auskunft:
A. Ausfuhrabgabe f ü r A n t i q u i t ä t e n.
(Nicht berücksichtigt sind Abgaben, die gleichmäßig bci der Aus-
fuhr von aller Art Waren zu entrichten sind, wie etwa statistische
Abgaben, Abgaben zur Förderung bei der Ausfuhr):
aus Deutschland . . . . keine Abgabe
aus England.keine Abgabe
aus Frankreich.keine Abgabe
(hingegen wird die sonst nur 1,3—3%
betragende Ausfuhrumsatzsteuer bei der
Ausfuhr von Kuriositäten, Bildern
und Sammlungsstiicken auf 12% erhöht.)
aus Oesterreich 10% des arntl. Schätzwertes.
B. Einfuhrzölle f ü r Antiquitäten.
I. E i n f u h r n a c h Deutschland
(wie fiir neue und moderne Erzeugnisse):
Möbel aus Holz (T. Nr. 631, 632, 633) 60—180 Mark
Gemälde (ohne Rahmen, T. Nr. 677) . zollfrei
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten
aus Steinen aller Art (sofern sie
Kunstgegenstände sind) . . . zollfrei
Statuen (Büsten, Reliefs, Tierfiguren)
mindestens in natürlicher Größe
aus Eisen und Metall (sofern sie
Kunstgegenstände sind) . . . zollfrei
Porzellan (auch Statuetten, Büsten) . 90 Mark
11. E i n f u h r nach E n g 1 a n d :
Waren, die nacli dem den Kommis-
sären erbrachten Nachweis vor
mehr als 100 Jahren vor dem Tag
der Einfuhr hergestellt worden
sind, bleiben.zollfrei
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