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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1869

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Nr. 89-101 (3. August - 31. August)
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370

sichert, die „sittliche Bildung" unseres Volkes dadurch gefördert
zu haben, daß man einer Partei, welche sich allein berechtigt
im öffentlichen Leben erklären wollte, gezeigt hat, daß man diesen
Terrorismus sich eben nicht mehr gefallen läßt. Die Neuwahl in
hiesiger Stadt wird dies noch entschiedener zeigen?)
Darmstadt, 14 August. Das Urtheil des Bezirksstrafgerichts
in dem Processe Metz-Fendt wurde heute publicirt. Dasselbe er-
klärt den Beweis des Ehebruchs des Advokaten Metz mit Frau
Hochstätter als vollständig erbracht. Fendt ist von der Beschul-
digung der Verläumdung freigesprochen, wegen Beleidigung dagegen
zu 14 Tagen Gesängniß und 30 fl. Geldbuße verurtheilt.
Oesterreich.
Wien, 14. Aug. Nach Mittheilungen aus Konstantinopel,
die ich für zuverlässig hallen darf, wäre der Conflict zwischen der
Pforte und dem Vicekönig von Egypten so gut wie ausgeglichen
zu betrachten. Ueber einige Punkte von untergeordneter Bedeutung
ist eine weitere Vereinbarung vorbehalten, aber alle großherrlichen
Fermane mit allen durch sie begründeten Rechten des Vicekönigs
bleiben aufrecht, während andererseits der Vicekönig in einer ecla-
tanten Kundgebung das unveränderte Fortbestehen des Vasallen-
Nexus von neuem zur zweifellosen Erscheinung bringt. Von einer
ferneren Einmischung, bezw. von irgendwelcher Garantieleistung
der Mächte ist Abstand genommen.

Bescheidene Anfrage.
Warum hat denn die „Tauber" in ihrem Referat über die
Preßverhandlung in Tauberbischofsheim die Aeußerung Dr.Bis sing's
nicht erwähnt, daß der Anwalt des Herrn Schmieder durchaus
nicht nöthig habe, auch nur e i n Wort oer „sittlichen Entrüstung"
über die angeblich gegen den Kläger gerichteten Ausdrücke in den
Mund zu nehmen, da der Amtmann Schmieder nur deßhalb nach
Tauberbischofsheim versetzt worden sei, weil er einem jungen An-
gestellten in Waldshut an öffentlicher Festtafel zur Feier des Ge-
burtsfestes Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs eine schallende
Ohrfeige gegeben habe?

*) Herr Dr. Vissing war wegen eines Familiensterbfalles nicht erschienen.)

Michel: Es muß doch schon lange sein, Hans, daß wir in
Bischeme lateinisch lernten?
Hans: Vorbei ist's, Gottlob, aber so lang ist's noch nicht,
das mußt du doch wissen.
Michel: Ich hab nur so gemeint, weil seither neue unregel-
mäßige Steigerungsgraoe entdeckt wurden; da steht
im Pfälzer Boten: Comparativ: Jolly und Super-
lativ: Bluntschli, — da möcht ich nur auch den
Positiv kennen.
Hans: Der Positiv war Lamey, — das ist so einfach wie
parvu8, vaiuor, vaivivaus.
Michel: Aber die Freitagsnummer der Tauber hat noch eine
andere Steigerung: Allgeliebt — Kerl —Schuft; —
wie ist denn das gemeint?
Hans: Das ist freilich neu: donus, xejor, — x68siviu8;
aber Herr Hörst nennt das ganz „regelrecht" und
„philologisch richtig."
Michel: A wieder gut!
Erklärung.
Wir bezeugen auf Verlangen hiermit der Wahrheit gemäß,
daß die Artikel aus dem Kreise Mosbach Herrn Ruppert nicht
zum Verfasser haben.
Die Redaktion des Pfälzer Boten.
Bitte an edle Menschenfreunde.
Vor einigen Tagen verunglückte einer der am hiesigen katho-
lischen Thurmbau beschäftigten Arbeiter dadurch, daß ihm ein Stein
drei Finger zerdrückte, welche bereits amputirt werden mußten.
Der Verunglückte ist dadurch auf längere Zeit arbeitsunfähig und
mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern, die er zu ernähren hat,
in die bitterste Noth versetzt. Edle Herzen werden gebeten, den-
selben eine kleine Unterstützung zukommen zu lassen.
Zur Empfangnahme ist bereit
Dir Expedition dieses Blattes.
Druckfehler.
In Nr. 95 Seite 874, erste Spalte, Zeile 60 von oben statt Verlegenheit
lies „Verlogenheit".

Fliegende Fähre.
Die Gemeinde Söllingen, Amt Rastatt,
Großherzogthum Baden, beabsichtigt eine
fliegende Fähre über den Rhein mit einem
Joche in der Mitte des Stromes Herstellen
zu lassen, und wollen von lufttragenden
Schiffsbaumeistern desfallsige Pläne und
Kostenüberschläge innerhalb 14 Tagen schrift-
lich bei dem Gemeinderath dahier eingereicht
werden.
Das Bürgermeisteramt.
Baumann.
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für die Erzdiöcese Freiburg ist auch zu
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Bischöfliches Knaben-Conmct.
Im Monat October dieses Jahres wird das von dem hochwürdigsten Hrn. Bischöfe
Wilhelm Emanuel, Freiherrn von Ketteler, neu errichtete Kna benconvict
der Diöcese Mainz in Dieburg eröffnet, und zwar zunächst mit den beiden unteren
Gymnasialclassen, an welche sich in den folgenden Jahren die weiteren Claffen anschlie-
ßen werden. Die oberen Claffen werden, wie seither, in dem Convicte in Mainz ver-
bleiben. Der Zweck der Anstalt und die Bedingungen der Aufnahme in dieselbe
sind in einem von den hochw. Herrn Pfarrern oder von dem Unterzeichneten zu bezie-
henden Prospectus zu ersehen.
An dem Unterrichte der Anstalt können auch Schüler Theil nehmen, die nicht in
der Anstalt selbst wohnen; dieselben können in der Stadt Dieburg Wohnung und Kost
finden und werden von der Anstalt aus überwacht und geleitet werden.
Anmeldungen zur Aufnahme sind baldigst an den Unterzeichneten zu richten.
Dieburg, am 14. August 1869.
L. Erker,
Domcapitular und Rector des Bischöfl. Knabenconvicts.

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