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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1874

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Januar (No. 1 - 14)
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https://doi.org/10.11588/diglit.33305#0015

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Anuoncen-Bureaux von Kaafeustern L Aogkcr, Rudolf Masse und H. L. Jauöe L ßo., die Süddeutsche Annonccn-tzrpediliau
von G. Stöckßardt in Stuttgart, Frankfurt, Berlin, Leipzig, Mlsncheu, Wien, Zürich, Basel und Siraßburg, sowie das Jäger'sche Central-Bureaux in Frankfurt a./M.

(Vorgetragen in der am 6. Januar d. I. im Wirthschaftslokale znm „Ritter" flnttgehabien Versammlung der National-Liberalen.)

Treu znm Reiche, fest zum Kaiser
Deutscher Mannen Brust und Arm!
Krächzen sich die Raben Helfer,
Zwitscht der rothen Finken Schwarm:
Deutschen Adlers Ftügelschlag
Krächz und Zmitsch nicht wehren mag
„Unfehlbar" ist uns »erkundet,
Deutsches Reich Hab' nicht Bestand:
Dennoch sicht es fest gegründet,
Fest auf Felsen, nicht auf Sand.
Bangt uns nicht vor'm Drohgericht,
Trug und Wahn bestehen nicht.
Schwetzingen.


Landtag»
Karlsruße, 9. Dezember.
10. öffentliche Sitzung der 2 Kammer.
(Schluß.)
Ministerialpräsibent Turban: Von der Ausführung
des vorliegenden Staatsvertrags sei der Rangirbahnhof be-
stimmt. Daß in Betreff der Trnjektanstalt bis jetzt keine
günstigen Vereinbarungen mit Bayern und Württemberg zu
erzielen waren, sei zu bedauern und zuzugeben, daß mit der
Beschaffung dieser Anstalt man vielleicht etwas mehr hätte
zögern können.
Abg. Müller von Radolfzell weist auf die durch vor-
liegenden Vertrag der gesammten Seegegend und insbeson-
dere dem Hegau sowie der Höri und endlich unserm ganzen
Eisenbahnwesen erwachsenden Vortheile hin.
Eine Anfrage des Abgeordneten Schmidt von Eon-
stanz: ob die badische Bahnverwaltung nicht geneigt sei,
ans ihre Kosten in Bregenz eine Trajekt-Ausschiffnngsanstalt
zu errichten? — beantwortet Ministerialpräsident Turban
dahin, daß der vorartbergischen Bahn bereits Anerbi/tungen
in dieser Richtung, für welche jetzt im österreichischen Han-
delsministerium eine günstige Entscheidung der Annahme er-
wartet werden kann, zugegangen sind.
Verschiedenen vom Abg. Edelmann geltend gemachten
Bedenken hält Geh. Muth entgegen, die Steuerbefreiung
habe die Schweiz 1852 und 1860 gleichfalls zugestanden;
daß bei der Beamtenaustellnng ans Badener Rücksicht ge-
nommen werde, solle bei der Conccssionsertheilung betont
werden; endlich liegt es in der schweizerischen Concession,
daß die Baufrist auf bad. Gebiete dieselbe ist, wie auf
schweizerischem.
Auch der Abg. Friedrich ist im Allgemeinen nach Her-
vorhebung gewisser Bedenken von dem in dem Vertrage lie-
genden Vortheil für das Land überzeugt.
Eine Anfrage des Abgeordneten Sachs von Konstanz,
ob der Artikel 6 des Vertrags dahin zu verstehen sei, daß
in Etzwylen für beide Linien keine Verzögerung statt-
zufinden habe, beantwortet Geheimer Rath Muth dahin,
daß dirccte Billete ausgegeben werden, kein Wagenwcchsel
in der Regel stattsiuden nnd möglichst geringer Aufenthalt
fahrplangemäß festzustellen sein werde-
Dem Abg- Hmrsjakob, welcher sich gegen die.Ausschif-
fungsanstalt des Trajektes in Bregenz erklärt und der Tra-
jektanstalt überhaupt keinen Werth beimißt, erwiedert Geh.
Rath Muth, daß mit der Vermehrung unserer Bahnan-
schlüsse das Bcdürfniß zn Vereinbarungen über die Trajekt-
anstalt auf Seiten der andern Staaten sich nothwendig stei-
gern müsse.
Nach einigen Schlußbemerkungen des Referenten er-
folgt in namentlicher Abstimmung die einstimmige Annahme
des Vertrags.
Hieran schließt sich mündlicher Bericht des Abg. Bürk-
lin und Berathung über den Gesetzentwurf, den Bau einer

Barbarossa hielt den Bügel
Vierter Heinrich büß!' im Schnee;
Doch es riß der Allmachkszügel,
Und der Fluch thut nicht mehr weh.
Nach Cannoss ging heut' ein Wicht.
Wilhelm hält den Bügel nicht!
Und der Rothe» heimlich Rathen?
Umsturz ist ihr stiller Schwur!
Ihre nationalen Thaien
Wären Blut und Feuerspnr.
InUsrts LZgUts (Freiheit u. Gleichheit),
Ihrer Art brächt' Fluch und Weh.
Eisenbahn von Heidelberg nach dem Kohlhof betr. Der
umfangreiche Bericht, welcher gleichfalls nachträglich dem
Druck übergebe» werden soll, beantragt Annahme des Ge-
setzentwurfs ; in Betreff einer von fünf Heidelberger Ein-
wohnern eingereichten Petition, „das Haus wolle nicht zu-
stimmen, weit die Adjazenten bei der Expropriation nicht ge-
nug erhalten würden", geht der Antrag ans Tagesord-
nung.
Der Abgeordnete Sachs setzt, wie dies auch in der
Begründung, der Fall ist, die Vortheile der Bahn ausei-
nander. Das , Unternehmen kommt zunächst der Gemeinde
Heidelberg und Umgebung, mittelbar aber auch dem Staate
zu gut. Wenn es sich hierbei, abweichend von andern
Bahnanlagen, weniger um die Beförderung des allgemeinen
Verkehrs handelt, als um eine Erleichterung der Verbin-
dungen mit Punkten, welche ihrer Schönheit und Merkwür-
digkeit wegen besucht sind,, so wird doch hierbei ein öffent-
licher Nutzen erzielt. Die Stadt Heidelberg wird von einer
großen Anzahl Fremden aus nah und fern besucht. Die
Existenz vieler Bewohner Heidelbergs ist von dem Fremden-
besnch abhängig. Zur Erhöhung der Frequenz sind von
Seiten der Stadt bereits manche Annehmlichkeiten ins Leben
gerufen worden', weitere müssen geschaffen werden, wenn der
Fremdenbesuch vermehrt werden und Heidelberg gegenüber
anderen Orten nicht Zurückbleiben soll. Auch wird die
Stants-Bahnverwaltung aus dem vermehrten Fremdenbesuch
Vortheile ziehen. Die in Frage stehende Bahn ist überdies
nicht ausschließlich für Personenbeförderung bestimmt. Auch
Güter sollen befördert werden, und wird dadurch der
Transport von Holz, Steinen und dergl. nach Heidelberg
und weiterhin erleichtert werden. Hiernach liegen genugsam
Gründe des öffentlichen Nutzens vor, welche es rechtfertigen,
für das zum Ban der Bahn erforderliche Gelände das Ex-
propriationsgesetz in Anwendung zn bringen.
Der Abg. Bür will seine gegen das öffentliche In-
teresse der Bahn und das Expropriationsvcrfahren zu ihren
Gunsten, welches ein Gerichtshof kaum billigen werde, ge-
hegten Bedenken hauptsächlich durch den volkswirthschaften
Nutzen, den dieselbe zugleich mit sich bringe, schwinde»
lassen.
Der Abg. Fischer erklärt, hauptsächlich deßhalb für den
Entwurf zu stimmen, weil dies der erste Versuch, das erste
Beispiel Nachahmung insbesondere auch Seitens der Re-
gierung auf dem Schwarzwald hoffentlich finden werde.
Ebenso spricht sich der Abgeordnete Friedrich aus nnd
betont zur Befürwortung des Antrags auf Uebergang zur
Tagesordnung über die Petitionen, daß erfahrungsgemäß
bei derartigen Expropriationen sehr hohe Summen bezahlt
werden. /
Ausführlich begründet der Abgeordnete Stieglbr vom
juristischen Standpunkt sein Bedenken gegen die Anwendung
des Expropriationsverfahrens, will jedoch gleichwohl seine
Zustimmung dem Gesetz nicht versagen.
Ministerpräsident Turban legt dar, daß nicht nur ein
rein lokales Interesse vorliege; und auch, wenn dies der
Fall wäre, wenn nur das Jnterresse einer Gemeinde in

Treu zum Kaiser, fest zum Reiche,
So helft deutsches Recht erbau'n!
lind Germaniens Rieseneiche
Soll nicht fremde Axt zerhau'n;
Nicht zernagen inn'rer Wurm,
Nicht zerschmettern Blitz und Sturm!
Scipio! der Name mundet.
Strahlt im alten Römerheer;
Dieser hier hat Euch bekundet
Deutschen Geist nnd deutsche Ehr'.
Nun, so bleib' der Wahlentschluß:
Scipio Germanicus!

-rr.

Frage käme, auch dann würde das Expropiationsverfahren
berechtigt sein. Zu bedenken sei dabei noch, daß man hier
nicht vom juristischen Standpunkte aus wie ein Gerichtshof
zu entscheiden habe. Ein Staatsintereffe lasse sich u. A.
auch nach der Richtung hin Nachweisen, daß die interessante
Bahnausführnng für weitere Unternehmungen fruchtbringend
sein werde. Uebrigens sei die Regierung wie jeder Zeit so
auch hier gewissenhaft mit Erörterung der Frage der Ex-
propriation vorgegangen und habe letztere z. B. in der
Schweiz auch ohne Bedenken bei den Bergbahnen stattge-
funden.
Der Abg. v. Feder wendet sich gegen die Abgeordne-
ten Bär und Stiegler und betont, daß das öffentliche In-
teresse nicht zu eng gefaßt werden dürfe; ein solches liege
aber nicht nur für Heidelberg, sondern znm Beispiel auch
für die Bewohner Mannheims als ein solches der Gesund-
heit, um den Genuß der Bergesluft zu erleichtern, vor.
Die Steuerbefreiung wird nach der Erklärung der Mi-
nisterialpräsidcnten Turban die Bahngcsellschaft, wie allge-
mein für derartige Unternehmen üblich, nur für die beste-
hende Grund-, Häuser- und- Gewerbsteuer, aber nicht für
die eiwa cintrctende Einkommensteuer genießen.
Nachdem noch der Abgeordnete Pflüger nnd May- für
das Gesetz gesprochen haben, wird Schluß der Debatte über
die Expropriations-Frage angenommen.
Abgelehnt gegen 6 Stimmen wird ein Antrag des
Abgeordneten Edelmann und Gen., wonach die Steuerbe-
freiungen nur so weit zugestanüen werden sollen, als der
Reinertrag nicht 5 Proc. des Anlage- und Betriebskapitals
übersteige, nachdem vom Ministerialpräsidenten Turban da-
rauf hingcwiescn worden ist, daß eine Beschränkung der
Steuerbefreiung gegenüber dem sonstigen Usus schon darin
liegt, daß dieselbe nur auf 25 Jahre gewährt ist; auch
seien die großen Kasten der Ausführung und das damit
verbundene Risiko zn beachten.
Das letztere führt der Abgeordnete Mays noch weiter
ans nnd Geh. Math «weist auf das Vorgehen in der
Schweiz und Oesterreich hin, wo man unbeschränkte Steuer-
befreiung gewähre; die Annahme des Antrags des Abgeord-
neten Edelmann könne die ganze Ausführung des Unter-
nehmens m Frage stellen.
Der Gesetzentwurf wird in namentlicher Abstimmung
einstimmig angenommen.
Der Präsident theilt noch mit, daß es bisher dem
Staatsminister Dr. Jolly wegen Unwohlseins nicht möglich
gewesen sei, sich zur Beantwortung der vorliegenden In-
terpellation bereit zu erklären; es werde dies jedoch voraus-
sichtlich im Beginn der nächsten Woche stättfindcn können.
Nachdem noch der Eingang einer Petition der Gemeinde
Eschelbionn Mn Erlänaung einer Eisenbahn-Haltestelle, über-
geben durch den Abgeordneten Bengel, angezeigt worden ist,
wird die öffentliche Sitzung geschloffen.
 
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