Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1874

DOI chapter:
Juni (No. 65 - 76)
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33305#0267

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Erscheint
wöchentlich drei Mali
Dienstax, Donnerstag
und Samstag.
Alle Postanstalten
und Boten nehmen
Bestellungen an.


Amtsverkündigungsölatt für den Aezirk Schwetzingen.

adische


Zeitung

Viertels. Abonnement:
Fllr's Wochenblatt 51 kr
Unterhaltungsblatt 12 kr.
Inserate
die viergespaltene
Petitzelle oder seren
Raum 4 kr.,
Garmondzeile 5 kr.

Allgemeiner Anzeiger für die badische und bayerische Rheinsifalz

M. 87.

Dienstag, 9. Juni 1874.

VIII. Jahrgang.

Inserate von ANKWürts nehmen fUr uns auch entgegen die Annoncen-Bureaux von Haasenstein L Vogler, Rudolf ZNosfe und H. L. Jause L ßo., die Süddeutsche Aurumcen-Hrpedition
voNtÄMAchbckhardt in Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Leipzig, München, Wien, Zürich, Basel und Straßburg, sowie das Jägcr'sche Central-Bureaux für Inserate in Frankfurt a./M.

Badischer Landtag.
KarksritHe, 3. Juni. (52. Sitzung der 2. Kammer
unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten Blunlschli.)
Urlaub suchen nach und erhalten die Abgg. Roder
(10 Tage) und Edelmann (8 — 10 Tage.)
Es folgt nun die Begründung der Interpellation des
Abg. v. Feder über den Mannheimer Kanalbau.
Hierauf die Berathung über die Anträge der Abgg.
Stösser und Nestler wegen einer Anzahl von Bittschriften
in Betreff der Einkommens- und Kapitalrentensteuern. Die
Berichterstatter beantragen diese Petitionen als durch die
betreffenden Verhandlungen in diesem Hause für erledigt
zu erklären, in einigen besonderen Punkten aber der Re-
gierung zur Kenntnistnahme mitzntheilen.
Der Abg. Schoch berichtet über die Bittschrift der Ge-
meinde Ketsch, betreffend die Aufhebung oder Revision der
Flußbausteuer.
Antrag: Ueberweisung an die Regierung mit dringen-
der Empfehlung. Angenommen.
Der Abg. Bengel berichtet über die Bitte einiger zu
Heilbronn in Württemberg wohnenden badischen Staats-
angehörigen, Doppelbesteuerung betr.
Antrag: Uebergang zur Tagesordnung. Angenommen.
Der Abg. Jntlekofer berichtet über die Bitte eines pen-
sionirten Lehrers zu Hogschür, Erhöhung der Pension be-
treffend.
Antrag: Ueberweisung der Bittschrift an die grosth.
Regierung zur Kenulnißnahme. Angenommen.
Hierauf kommt zur Berathung der Bericht des Abg.
Bürklin, betr. den Gesetzentwurf über Erbauung einer Eisen-
bahn auf den Merkur bei Baden.
Der Berichterstatter stellt den Antrag auf Genehmigung
der Vorlage, welcher einstimmig angenommen wird.
Run bringt Vizepräsident Blunlschli einen die Gemeinde-
besteuerung der Fabrikanten betreffenden abweichenden Be-
schluß der 1. Kammer zur Berathung. Es handelt sich um
eine rein formale Angelegenheit, die sich auf den Zeitpunü
der Einführung des von den Kammern beschlossenen Ge-
setzes bezieht.
Auf Bericht und Antrag des Abg. Paravicini stimmt
daS Hans dem jenseitigen Beschlüsse, so wie dem Anträge
zu, über die die gedachte Angelegenheit betreffenden Bitt-
schriften zur Tagesordnung überzugehen.
— 5. Juni. (53. Sitzung der 2. Kammer unter >
dem Vorsitze des Vizepräsidenten Bluntschli.) Am Mini-
stertische Geh Rath v. Freydorf, Minist.-Rath v. Seyfried,
später Staatsminister Dr. Jolly.
Eingekommen sind folgende Bittschriften:
Bitte der Gemeind? Breitenfeld, A. Vonndorf, um Zu-
teilung zum Amtsbezirke Waldshut.

Bitte der Gemeinde Kappel, A. Ettenheim, die V.r-
setzung ihrer Pfarrei belrefftnd.
Die Tagesordnung führt zur Berathung des Berichtes
des Abg. Mays über den Gesetz-Entwurf, die Führung
der Grund- und Pfandbücher in einigen Städten betreffend/
In der allgemeinen Berathung weist der Geh. Rath
v. Freydorf darauf hin, daß das vorliegende Gesetz nur
für 7 Städte, sonst aber für keine Gemeinde unseres Landes
Geltung habe.
Berichterstatter ist der Abg. Mays. Das Gesetz wird
nach kurzer Specialdebatte einstimmig angenommen.
Hierauf kommt zur Verhandlung der mündliche Bericht
des Abg. Joos, betr. die Abänderungsvorschläge der ersten
Kammer in dem Gesetz über die Städteordnung.
Das Gesetz wird nach Vornahme zweier unwesent-
lichen Abänderungen mit allen gegen 5 Stimmen (v. Buß,
Junghanns, Edelmann, v. Feder und Hennig) angenommen.
Sodann folgt der Bericht des Abg. Sachs von Heidelberg,
die Aenderung des Gesetzes über die Stempel, Sporteln
und Taxen in Zivilstaats-Verwattungs- und Polizeisachen btr-
Das Gesetz wird nach längerer Debatte mit allen gegen
8 Stimmen (v. Buß, Edelmann, Förderer, Hansjacob,
Hennig. Junghanns, Lender und Reichert) in der Fassung
der Vorlage angenomnen. _
Die altkalhoiische Synode in Bonn
In der zweiten Sitzung wurden folgende „Erklärungen
bezüglich der sog. „Ohrenbeichte" angenommen:
1. Das Bußsacrament ist ein Heilsmittel von der größf !
ten sittlichen Bedeutung, welches seinem Wesen nach von
Anfang an der Kirche in Hebung gewesen ist und dessen
richtige Durchbildung eine Hauplsorge der Kirche sein muß.
2. Die persönliche Selbstanklage desjenigen, welcher
das Bußsacrament empfangen will — wie eine solche in der
alten Kirche vielfach öffentlich, später nur in Form der
Privatbeichte stattfand — und der Empfang der
priesterlichen Loossprechung ist werthlos ohne Reue ohne
den Glauben an das Erlösungswerk Christi und ohne das
Verlangen, der erlösenden Gnade Christi theilhaftig zu
werden. '
3. Die Entscheidung über die Nothwendigkeit oder
Räthlichkeit des Empfanges des Bußsacramentes ist wesentlich
der eigenen Beurtheilung und Selbsterkenntniß der Einzelnen
anheimzugeben.
4. Wer die heilige Communion empfangen will, der
hat nach der Vorschrift des Apostels (1. Cor. 11, 28) vor-
her sich selbst zu prüfen. Dagegen besteht keine allge-
meine Verpflichtung, vor der Communion das Bußsacrament
zu empfangen.
5. Das sog. Gebot der Kirche, wenigstens einmal im
Jahre zu beichten, ist für diejenigen nicht verbindlich, für

welche eine innere Nothwendigkeit des Empfanges des Buß-
sacramentcs nicht vorliegt. Die Controliruug der jährlichen
Beichte und Communion und die Verhängung von kirchlichen
Ccnsuren wegen Unterlassung derselben darf nicht statifinden.
Die Synode hebt jedoch hervor, daß es als eine heilige Pflicht
anznsehen sei, recht oft zum Tische des Herrn zu gehen, nam-
entlich der alten Sitte entsprechend in der österlichen Zeit.
6. In welcher Art die Selbstanklage (Nr. 2) stattzu-
finde» hat, ist nach den persönlichen Bedürfnissen der Einzel-
nen, und zwar wesentlich von diesen selbst nach gewissenhaf-
ter Selbstprüfung zu bestimmen.
7. Eine religiöse Verpflichtung zur speziellen Beichte
besteht nur bezüglich solcher Versündigungen, durch welche
Jemand sich bewußt ist, die göttliche Gnade verloren zu
haben.
8. Empfehlenswerth ist eine spezielle Beichte auch für
solche, welche sich nicht gerade schwerer Sünden schuldig wis-
sen, aber sich spezieller kleinerer Uebertretungen bewußt sind
und diese bereuen, oder welche das Bedürfniß fühlen, sich
mit aufrichtiger Reue über früher begangene und schon viel-
leicht nicht mit so herzlicher Reue, gebeichtete Sünden noch-
mals anzuklagen. Dagegen ist es ein Mißbrauch, wenn,
wie dies vielfach geschieht, als allgemeine Regel empfohlen
wird, möglichst oft, wenigstens jedesmal vor dem Empfange
der Communion, zu beichten, und wenn dann, um eine oft-
malige Beichte als möglich darzustellen, gesagt wird, man
solle, wenn man keine schweren Sünden zu beichten habe,
läßliche oder schon früher gebeichtete Sünden beichten, —
lediglich um ein Object für die Lossprechung, eine »rnubsriu
suorunrsrrti« zu gewinnen.
9. Die Beichte ist an sich dazu bestimmt, daß der Beich-
tende sich bei dem Beichtvater Rath erhole bezüglich feinet
Versuchungen, Verpflichtungen, Verhältnisse, Entschlüsse u. s.
w. Die jesuitische Praxis, die Leute zu veranlassen, in den
Beichtstuhl zu kommen, um sich belehren, rathen u. s. w. zu
lassen, ist verwerflich. Die Gläubigen sind durch den kateche-
tischen Unterricht und die Predigt anzuleiten, nach ihrem
eigenen Gewissen zu handeln und, wo sie Rath belüften,
sich an diejenigen zu wenden, welche ihmn naturgemäß den-
selben am besten ertheilen können, also zunächst an Eitern,
Gatten, Geschwister, Freunden u. s. w. Die Funktionen
des das Bußsacraments verwaltenden Priesters und des Ge-
ro ssenSrathes hängen nicht so zusammen, wie man sich die-
selben vielfach in dem „Beichtvater" nach jesuitischer Auffas-
sung vereinigt denkt.
10. Es ist aber nicht als unzulässig anzusehen, daß
die Beichte auch dazu benutzt wirb, sich von dem Priester
Belehrung und Rath zu erbitten. Es gibt Fälle, in denen
sich Einzelne darum ihm gegenüber am liebsten aussprechen,
weil' sie ihm nicht nur persönlich besonderes Vertrauen schenken.

Feuilleton.

Der Armenarzt.
Siebentes Kapitel.
Räthselhafte Slehnlichkeit.
(Fortsetzung.)
Vergebens suchte Dr. Fcldmann diese Frage zu lösen.
Die alte Frau schwieg; sie saß mit geschlossenen Augen im
Lehnstuhle, als wenn sie träumte.
Nach einer Pause begann Dr. Feldmann:
„Ich wollte Sie nicht verletzen; ich konnte nicht wissen,
daß Sie mit solcher Liebe an dem Bilde hängen."
Die alte Frau öffnete die Augen, sah den Doctor mit
einem tiefen Blick an und antwortete:
„Das weiß Niemand außer mir; ich bin die Einzige,
welche weiß, was das Bild einst zwei Menschen werth war."
Der Doctor wollte sich verabschieden, als die Thür ge-
öffnet wurde und Eva eintrat. Sie wollte stch, überrascht
über den Besuch, zurückzieheu, allein der Arzt fragte:
„Ist das Ihre Tochter?"
«Meine Tochter, ja.« sagte die Alte.

Der Arzt blickte das uns bekannte junge Mädchen an
und sagte:
„Es ist gut, daß ich Sie hier treffe, denn ich habe
mit Ihnen zu reden."
Eva war erstaunt über diese Anrede und fragte:
„Mit mir?"
„Ja wohl," antwortete der Arzt, „mit Ihnen."
Auch die alle Frau schien jetzt erhöhtes Interesse für
die Unterredung zu nehmen.
„Ich komme von Jemandem, der mich gebeten hat, für
ihn zu sprechen," begann er, „ein Mann, den Sie gewiß
kennen werden, da er sonst wohl kaum den Muth haben würde,
sich durch eine zweite Person an Sie zu wenden."
Eva blickte den Arzt groß und neugierig an.
„Sie kennen ihn doch," fuhr der Arzt fort, „den Sohn
der alten Frau Dorn, den Johannes; er hat mich gebeten
und in seinem Namen komme ich, um in einer ernsten An-
gelegenheit mit Ihnen zu sprechen."
„Mit mir?" fragte Eva.
„Mit Ihnen."
Der Arzt wußte selbst nicht, wie er nun seine Worte
einkleiden sollte; er, dem die Wissenschaft als das höchste
Ziel galt, der keine andere Liebe kannse, als die zu der Wis-

senschaft, die er zum Wähle der Menschheit ausübte, fand
keine Worte für die Bitte der alten Dorn, welche er zu er-
füllen versprochen hatte.
War es denn wirklich möglich, daß zwei Menschen sich
so lieb haben konnten, daß sie alles Andere darüber vergaßen ?
standen die Interessen des Geistes nicht höher als die des
Herzens, die er allerdings bis jetzt noch nicht kennen gelernt
hatte.
Auf die Frage Eva's: „Mit mir?" trat daher eine
peinliche Pause ein und der Verlegenste von den Dreien war
augenblicklich der gelehrte Herr Doctor.
„Ja wohl," fuhr er fort, „mit Ihnen, ich habe Sie
im Namen eines wackern Burschen zu fragen, ob Sie ihm
für das ganze Leben angehören, ob Sie die Seine werden
möchten?"
Eva's Mienen drückten Bestürzung aus. Sie, die mit
ganz andern Gedanken in das Haus zurückgekehrt war, als
an die, welche der Arzt so eben aussprach, war mit einem
Schlage aus ihrem Himmel gerissen; sie dachte im Stillen,
der Johannes, der gute Bursche, den ich kaum kenne, mit
dem ich kaum zehn Worte gesprochen, begehrt mich zu seiner
Frau. Sie lächelte.
(Fortsetzung folgt.)
 
Annotationen