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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1874

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Januar (No. 1 - 14)
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https://doi.org/10.11588/diglit.33305#0019

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wöchentlich drei Mal;
Dienstag, Donnerstag
und Samstag.
Me Postanstalten
und Boten nehmen
Bestellungen an.



mger
Amtsverkündigungsbtatt für den Aezirk Schwetzingen.
Badische Hopsenzeitung.
Allgemeiner Anzeiger für die badische und bayerische Rheinpsalz.

Abonnement:
vierteljährlich 1 fl. 3 kr.
Inserate
die viergespaltene
Petitzeile oder deren
Raum 4 kr.,
Garmondzeile i kr.

5.

Samstag, 10. Januar 1874.

VIII. Jahrgang.

Inserate von Auswärts nehmen für «ns auch entgegen die Annoncen-Bureaux von Kaasenssein L Vogler, Rudolf Masse und O. L. Aauve L Ko., die Süddeutsche Annoncen-Hrpedition
von K. StöLhardt in Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Leipzig, München, Wien, Zürich, Basel und Straßburg, sowie das Jäger'sche Central-Bureaux für Inserate in Frankfurt a./M.

Badischer Landtag.
Karlsruhe, 13. Dezember.
11. öffentliche Sitzung der 2. Kammer
(Fortsetzung.)
Vorsitz: Präsident Kirsner. An dem Ministertisch
Ministerialpräsident v. Freysorf, Geh. Roth von Seysried
und Geh. Referendar Walli, später Staatsminister Dr.
Jolly.
Folgende neueingegangene Petitionen waren angezeigt:
1) Allkatholischer Einwohner von Säckingen, Buben-
bach, Biethingen, Berwangen, eingekommen beim Sekreta-
riat ; von Salem, übergeben durch den Abgeordreten See-
fels.
2) Eine Petition, das Feuerlöschwesen betr., von Lott-
stetten, übergeben durch Abg. Kimmig.
3) Petition badischer Volksschullehrer, Abänderung
einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1868,
den Elementarunterricht betr.
4) Eingabe der Stadt Buchen, die Fortsetzung der
Mainthalbahn von Miltenberg über Amorbach und Buchen
zum Anschluß an die badische Odenwald-Bahn, hier Ein-
stellung eines Kredits von 2 Millionen Gulden in das
Eisenbahn-Budget betr., übergeben durch den Abgeordneten
Frey.
5) Bitte des Gemeinderaths Michelbach, Amts Ra-
statt, um Bewilligung einer Unterstützung zur Wiederher-
stellung der durch Hochwasser zerstörten Brücken, Stegen
und Straßen in der Gemeinde Michelbach, übergeben durch
Abg. Bickel.
6) Bitte der ohne Staatsdiener-Eigenschaft angestellten
Civildiener. Regelung der Anstellungs- und Pensionsver-
hältnijse betr.
7) Bitte einer Anzahl Bürger und Einwohner von
Gutenstein „um Annullirung ihrer für die Constanzer Alt-
katholikcn-Adresse abgeschwindelten Unterschriften", überge-
ben durch den Abg. Hansjakob.
Durch Versehen war in den Zeitungsberichten eine
Petition altkatholischer Einwohner von Buchen als bei der
Kammer eingegangen aufgeführt worden. Es wird consta-
tirt, daß bis jetzt eine solche Petition von genanntem Orte
nicht vorliegt. Nach einer Mittheilung des Sekretärs Abg
Müller von Radolfzell wird seit einiger Zeit, um derartige
Mißverständnisse zu vermeiden, der Jonrnallistenloge ein
Verzeichniß der jeweils angezeigteu Petitionen übergeben.
Von den Abtheilungen wurden in die für Revision der
Einrichtungen des Ständehauses nach dem v. Feder'schen
Anträge einzusetzende Commission die Abgg. Frank, Bickel,
v. Buß, v. Feder und Bürklin gewählt. Diese Commission
ist nach Antrag des Abg. Frank durch Wahl von 2 Mit-

gliedern im Hause zu verstärken und wird dieselbe dann in
Verbindung mit dem Bureau deS Hauses arbeiten.
Es erfolgt der mündliche Bericht der Budgetcommis-
sion über die Rechnungsnachweisungen des Justizministe-
riums fü" die Jahre 1870j71; erstattet vom Abg. Sachs.
Die Et-'s werden unbeanstandet genehmigt.
Hierauf schreitet man zur 2. Berathung des Gesetz-
entwurfs über die öffentlichen Mahnungen bei der Vereini-
gung der Grund- und Pfaudbücher.
Der Abg. Sachs von Heidelberg theilt mit, die Re-
ferenten hätten sich über einen Zusatzautrag geeinigt, der
auch die Zustimmung der Regieruugsvertreter gefunden
habe, dahin gehend: „Darüber, ob im einzelnen Falle
die Voraussetzungen der Bewirkung besonderer Zustellungen
an die Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger vorhanden
seien, entscheidet das Ermessen des Pfandgerichts."
Ministerpräsident v. Freydorf befürwortet diesen Zu-
satz; es sei damit nur eine richtige Auslegung dessen ge-
geben, was bisher Rechtens war.
Ferner liegt ein Antrag der Abgg. Huffschmid, Lang
von Weinheim und Schoch vor, wonach statt des in der
ersten Berathung am 9. Dez. beschlossenen Schlußabsatzes:
„Außerdem haben die Pfandgerichte denjenigen Gläu-
bigern oder deren Rechtsnachfolgern, deren Aufenthaltsort
bekannt und nicht so entfernt ist, daß die Bchändigung be-
sonderen Schwierigkeiten unterliegt, eine Mahnung desselben
Inhalts Ziffer 1, 2 und 3, urkundlich gegen Bescheinigung
zuzustellen",
eine Fassung folgenden Inhaltes gewählt werden soll:
„Den Gläubigern oder deren Rechtsnachfolgern, deren
Aufenthaltsort dem Pfandgericht-bekannt ist, hat dasselbe
eine Mahnung desselben Inhalts, Ziffer 1, 2 und 3, zuzu-
stellen, und zwar innerhalb des badischen Staates durch die
Gerichtsboten, außerhalb desselben durch die Post gegen
Postschein."
Abg. Huffschmid: Mit dieser Fassung falle selbstver-
ständlich auch der heute vom Refereulen beantragte Zusatz
weg. Einerseits sollen dem Pfandgerichte die umständlichen
nnd kostspieligen Nachforschungen wegen Ermittlung etwaiger
Gläubiger erspart bleiben, andererseits soll dasselbe aber
verpflichtet sein, in der oben angegebenen Weise die Mahn-
ungen ergehen zu lassen, sobald ihm der Gläubiger bekannt
ist; dem „Ermessen" die Absendung zu überlassen, könnte
zum Schaden für den betreffenden Gläubiger führen. Nach
andern Ländern solle die Post genügen, da gerichtliche Zu-
stellung häufig sehr umständlich und sehr theuer ist.
Der Abg. v. Feder spricht für den Antrag Huffschmidt
und hält den Weg der Zustellung mit Postscheiu, dessen sich
zum Beispiel auch das Reichs-Oberhandelsgericht bediene,
für sicher genug und für eine Erleichterung der Pfandgerichte,

deren Beschwerlichkeiten nicht alle dem Justizminister zur
Keimtniß kämen.
Ministerialpräsident v. Freydorf bestreitet, daß die Be-
förderung durch die Post die gleiche Sicherheit gewähren
könne, wie eine gerichtliche Zustellung. Vor allen Dingen
sei aber eine verschiedenartige Behandlung badischer und
nichtbadischer Gläubiger bedenklich.
Der Abg. Huffschmid findet eine obligatorische Zu-
stellung mit Postschein für fruchtbarer, als eine im „Er-
messen" des Pfandgerichts gestellte urkundliche.
Ministerialpräsident v. Freydorf: Auch der Abg. Huff-
schmid werde über ein „Ermessen" des Pfandgerichtes nicht
hinaus kommen, denn nur ihm könne ja doch die Entschei-
dung überlassen werden, welcher Gläubiger ihm „bekannt"
sei. Die Postbeförderung sei allerdings heutzutage möglichst
sicher, aber unglücklichen Zufällen könne ein Brief doch jeder-
zeit unterworfen sein.
die Referent Sachs weist darauf hin, daß selbstverständlich
auf den in Geltung bleibenden Artikel 7 des Gesetzes
von 1860 beruhende Vollzugsverordnung, wie auch von
der Regierung erklärt worden sei, modifizirt werden dürfe.
Der Antrag Huffschmid wird abgelehnt und der Zusatz
des Referenten angenommen.
(Schluß folgt.)

Deutsches Reich.
Karlsruhe) 7. Januar. Die Großherzogliche Familie
ist gestern wieder von Berlin hierher zurückgekehrt. Der
Großherzog hat heute eine größere Zahl von Personen in
Audienz empfangen.
Werkin, 6. Jan. Wie die „Germania" wissen will,
hat Fürst Bismarck an seinen College» Grafen Noon bei
dessen Ausscheiden aus dem Staatsdienste einen Brief ge-
richtet, in welchem er ihm Glück wünscht, aus der „ganzen
Teufelsgeschichte" heraus zu kommen und den Rest seines
Lebens in Frieden zuzubringen, während er, Bismarck, so
unglücklich sei, ganz isolirt zu stehen, nachdem nun auch
sein letzter Freund, Herr v. Blanckenburg, sich von ihm
losgesagt habe. (N. B. L.)
WerkiN, 6. Jan. Die heutigen Abendblätter melden,
daß der Beitritt Rußlands zu dem Weltpostkongreß nunmehr
erfolgt sei. — das Mil.-Wocheubl. meldet: Der Herzog
von Edinburgh ist als Oberst der preuß. Armee ä 1a snibs
des 95. Koburg-Gothaischen Jnf.-Reg. angestellt worden.
Der General der Infanterie von der Armee, Vogel v.
Falkenstein, dessen Name besonders aus dem Mainfeldzuge
von 1866 her noch in frischer Erinnerung lebt, ist nunmehr
seines Alters wegen in den Ruhestand übergetreten. Die
ihm desfalls gewordene sehr anerkennende Kabineisordre
sagt: Ich spreche Ihnen gleichzeitig aus warmem Herzen
Meinen Königlichen Dank für Ihre rühmlichen Leistungen

Jeuilleton.
*Dcr Trau-Ring.
Novelle von
Ewald Aug« st König.
(Fortsetzung.)
4. Kapitel.
„Also gestern Abend", fragte er. „Wann wird er zu-
rückkehrcn?"
Wieder wechselten die beiden Herren einen Blick
mit einander. Es war ein rascher, verstohlener Blick, aber
der Jnspector hatte ihn bemerkt.
„Führen Sie mich hinter's Licht, meine Herren, nicht",
sagte er drohend, „der Zweck meines Besuches ist ein
wichtiger."
„Dürfen wir ihn erfahren?"
„Nein,"
„Sie wollen wissen, wann er zurückkehren wird? Sind
Sie wohl fremd hier?"
„Allerdings."
„Ja, sehen Sie, wir können Ihnen darüber nichts
Bestimmtes sagen. Es ist möglich, daß Herr Bertels-
mann heute Abend zurückkehrt, möglich auch, daß seine
Rückkehr erst nach mehreren Tagen erfolgt."
„Sie wissen nicht, wohin er ist?"
„Nein."
„Schade, man könnte sonst berechnen" —

„Wie gesagt, wir sind nicht im Stande, Ihnen Aus-
kunft zu geben", erwiderte der Kassirer, „Sie werden sich
also gedulden müssen, wenn Sie nicht vorziehen, uns den
Zweck Ihres Besuches zu nennen."
„Ich bedauere, das nicht zu können," sagte der Jn-
spector, indem er sich langsam der Thüre näherte", ich spreche
morgen noch eimal vor."
War es ein Fingerzeig des Schicksals, welches ihm
andeuten wollte, daß er besser thue, auf die Begegnung
mit dem Bankier zu verzichten?
Der Jnspector warf diese Frage auf, während er nach-
denklich die Straßen durchwanderte, aber er fand keine
Antwort darauf, die ihn befriedigle.
Eine innere Unruhe trieb ihn, zurückzukehren, sich zu
überzeugen, ob der Bankier wirklich verreist war, er fühlte,
daß er nicht eher Ruhe fand, bis er ihm gegenüber gestan-
den hatte.
Er durchwanderte die Stadt nach allen Richtungen,
nirgends fand er Ruhe, nichts konnte ihn erfreuen oder zer-
streuen, nichts seine Gedanken ablenken von dem Punkte, an
dem sie gefesselt waren.
Spät am Abend kehrte er in den Gasthof zurück.
Er trat in den Speisesaal, ließ sich au einem Seiten-
tischchen nieder und forderte ein Abendbrot.
Hätte er der Unterhaltung der anwesenden Gäste eine
Aufmerksamkeit geschenkt, so würde er schon jetzt den Schlüssel
zu dem räthselhaften Benehmen der Cassirer gefunden haben.
Aber er beachtete die ziemlich allgemeine Unterhaltung nicht;

den Blick unverwandt auf da? Glas gerichtet, in welchem
der Wein funkelte und perlre, hing er seinen Gedanken nach.
Aus seinem Brüten weckte ihn plötzlich eine Stimme;
er blickte auf, vor ihm stand der Wirth.
Sie haben wohl auch eine bedeutende Summe an die
Firma?" fragte er.
„Ich?" erwiderte Maier erstaunt. „Welche Firma
meinen Sie?"
„Werner Bertelsmann, Sie fragten mich ja heute
Mittag —"
„Ach so," fiel der Jnspector ihm unmuthig ins
Wort. „Nein."
Der Wirth blieb trotz dem entschiedenen, kurz ange-
bundenen Tone, den sein Gast anschlug, stehen.
„Jo, ja," sagte er mit einem Anfluge von Theilnahme,
„es ist eine traurige Geschichte! Nicht für ihn, sondern für
die, welche um ihr Hab und Gut betrogen sind, an ihm
geht der Welt nichts verloren."
Befremdet blickte Maier den kleinen, korpulenten Herrn
an, in dessen Zügen sich eben so viel Neugier, als Theil-
nahme ausdrückte.
„Ich verstehe sie nicht," sagte er kopfschüttelnd.
„Aber mein Gott, wissen Sie denn nicht, worüber die ganze
Stadt spricht?" fragte der Wirth überrascht. „Sie stehen
doch mit dem Manne in Verbindung? —"
„Mit welchem Manne?"
„Mit Werner Bertelsmann."
(Fortsetzung folgt.)
 
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