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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1874

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Februar (No. 15 - 25)
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https://doi.org/10.11588/diglit.33305#0071

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Anrtsverkündigungsölatt für den Aezirk Schwetzingen.
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Allgemeiner Anzeiger

für die badische und bayerische Rheinpfalz.

No. 18.

Dienstag, 10. Februar 1874.

VIII. Jahrgang.

Inserate van Auswärts nehmen für uns auch entgegen die Aniionccn-Burcaux von Kaasensteii! L Angler, Mrrdols Msst'e und <K. A. Janöe L Ko., die Süddeutsche Knnoncen-Krpedition
von H. Stöchhardt in Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Leipzig, Mllncheu, Wie», Zürich, Basel und Straßburg, sowie das Zager'sche Ceutral-Bureaux für Inserate in Frankfurt a./M.

Badischer Landtag.
Karlsruhe, 5 Febr.
28. öffentliche Sitzung der 2. Kammer.
Vorsitz: Präsident Kirsner.
Am Ministerlisch Staatsminister Dr. Jolly.
Eingekommene Biitschriften:
Von einer Anzahl von Gemeinde» des früheren Bezirks-
amtes Boxberg um Wiederherstellung de? Bezirksamtes va-
selbst (überg. v. d. Abg. Huffschmivt).
Des GemeinderaihS der Stadt Radolfzell wegen Er-
höhung der Entschädigung für Einquartierung und sonstige
Leistungen für das Militär (übergeben von dem Abgeord-
neten Müller von R.) «
Der Gemeinden Mcckeshcim, Mönchzell, Ochsenbach,
Gauangelloch, Müsenbach, Mauer und Bammenthal in glei-
chem Betreff (übergeben Von dem Abg. Jolly.)
Der Gemeinden Gailingen und Iznang, Aufhebung
der ZZ 72, 73 und 74 und Veränderung des 8 75 der
Gemcindeordnung, die Erhebung der Vorausbeiträge betr.
(übergeben von dem Abgeordneten Müller von Radolfzell.)
Der Gemeinde Typingen in gleichem Betreff eingelau-
fen beim Sekretariat.)
Der Grundherrschaft von Gemmingen zu Gemmingen,
Aufhebung der Schulpatronate betreffend (eingelaufen beim
Sekretariat.)
Der Abg. Hnffschmidt zeigt an, der Bericht über das
außerordentliche Budget des Unterrichtswesens und der Heil-
uud Pflege-Anstalten sei fertig. Der Druck desselben wird
genehmigt.
Rach Kiefer ergreift in der allgemeinen Bsrathung noch
das Wort der Abg. Förderer, der sich etwa wie der Abg.
Schoch aussprich! Er möchte, der Staat solle die ganzen
Kosten der Aufbesserung übernehmen, damit die betr. La-
sten von Allen gleichmäßig getragen werden müssen.
Ihm crwiebert Staatsministcr Dr. Jolly, er glaube,
den Vorredner leiten politische Motive; es scheine, der un-
entgeltliche Unterricht gehöre ins System der Klerikalen.
Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Förderer und
Nicolai und einem Schlußwort des Berichterstatters wird
die allgemeine Berathuug zu Ende gebracht.
In der Spezialberathung werden nach den Konimis-
sionsantrügen folgende'Artikel angenommen:
Artikel 1. Die U 22-24, 42, 46. 48. 50, 52—55,
59, 67—70, 72. 74. 85, 96-98 uns 102 des Gesetzes
vom 8. März 1868 über den Elementarunterricht erhalten
folgende Fassung:
8 22. In jeder Volksschule sind so viele Lehrer au-
zustellen, daß auf einen dauernd nicht mehr als 100 Kin-
dei: kommen. Aus sehr erheblichen Gründen kann durch
die Oberschulbehörde cinem Lehrer auf unbestimmte Zelt

auch eine größere, jedoch nie eine hundert und dreißig über-
. steigende Zahl von Schülern überlassen werden.
8 23. Sind nach Maßgabe des vorhergehenden Pa-
ragraphen zwei bis 5 Lehrer erforderlich, so ist einer der-
selben, bei 6 bis 10 Lehrern sind zwei, bei 11 — 15 Leh-
rer sind drei u. s- w- als Unterlehrer anzusiellen. Beträgt
die Zahl der Schulkinder dauernd mehr als 180 oder als
280, so sind zwei, beziehungsweise drei Hauptlehrer anzu-
stellen.
8 24. Will ein? Gemeinde mehr als die gesetzlich
nothweudigen Lehrer anstellcn, so muß die Zahl der Haupt-
lchrer mindestens doppelt so groß sein, als die Zahl der
Uulerlehrer- Läßt sich die Zahl der Lehrer nicht durch drei
ohne Rest theilen, so ist die Anstellung eines weiteren Uu-
terlehrers gestattet. »»
8 42. Jeder Lehrer au einer Volksschule ist verpflich-
tet, wöchentlich bis zu 32 Lehrstunden zu übernehmen.
Ueberdies hat er aus Verlangen der Gemeinde noch vier
weitere Stünden wöchentlich Unterricht an der einfachen oder
erweiterten Volksschule oder an der; Fortbildungsschule zu
erthcilcn. Für jede solche wöchentliche Stunde hat er für
das Jahr in Schularten erster und zweiter Klaffe eine Ver-
gütung vo» 30 Mark (17 fl. 30 kr.), in Schularten drit-
ter Klasse von 40 Mark (23 fl- 20 kr-), in Schulorten-
vierter Klaffe von 50 Mark (29 fl- 10 kr-) und in Schul-
orien fünfter Klasse von 60 Mark (35 fl) zu beanspruchen-
Für jede Stunde Turnunterricht, welche ein Lehrer außer-
halb der ihm obliegenden 32 wöchentlichen Unlerrichlsstun-
den zu erihcilen hat, ist demselben die Hälfte der soeben
angegebenen Betrüge zu vergüten- Ferner hat jeder Volks-
schullehrer die Verpflichtung, den Unterricht anderer Lehrer
an Volksschulen desselben oder eines benachbarten Ortes in
Füllen von Erkrankung, Beurlaubung oder Diensterledigung,
bis in anderer Weise gesorgt ist, nach Kräften mitzuver-
sehen- Der Stellvertreter erhält, sofern die Aushilfe länger
als zwei Monate dauert, vom Ablauf dieser Zeit au, wenn
er aber in cinem benachbarten Orte zur Aushilfe angestellt,
sowie wenn die Stellvertretung wegen Diensterledigung eines
nicht mit dem Gnadenquartal (8 88) belasteten Dienstes
nöthig geworden ist, für die ganze Zeit der Aushilfe eine
durch Verordnung zu bestimmende Vergütung, welche aber
jedenfalls nicht mehr als den Gehall eines Uuterlehrer be-
tragen soll- Dieselbe wird, wenn die Aushilfe wegen Er-
krankung oder Beurlaubung eines Lehrers »ruhig winde, aus
dem allgemeinen Pension«- und Hilsfond, wenn sie durch
Erledigung einer Lehrerstelle veranlaßt ist, aus deren Ein-
kommen geschöpft.
8 46. Die Volksschulen werden hinsichtlich des gesetz-
lichen Diensteinkommens ihrer Lehrer nach der Verschieden-
heit der Gemeinden in fünf Klassen eingetheill. Zu der 1
Klaffe gehöreu die Schuleu in Gemeinden, welche nicht mehr

als 500 Einwohner zählen; zur 2. Klasse jene in Ge-
meinden von 501 bis 1000 Einwohnern; zur-3. Klaffe
jene in Gemeinden von 1001 bis 2500 Einwohnern; zur
4- Klaffe jene in Gemeinden von 2501 bis 10,000 Ein-
wohnern; zur 5. Klasse jene in den mehr als 10,000
Einwohner zählenden Gemeinden. Nach Vernehmung der
Gemeinden können die Lehrerstellen eines Ortes je nach
dem Preis der Lebensbedürfnisse und andern örtlichen Ver-
hältnissen auch bei geringerer Einwohnerzahl in die nach-
folgend höhere, oder bei größerer Einwohnerzahl in die vor-
hergehende niedere Klaffe gesetzt werden.
In Bezug auf 8 46 stellen die Abgg. Lender, Hans-
jakob und Hkiinig den Antrag auf Wiederherstellung des
Regierungseniwurfes. In demselben lautet der
8 46- (Regierungsvorlage) „Die Volksschulen werden
hinsichtlich des gesetzlichen Diensteinkommcns ihrer Lehrer
nach der Verschiedenheit der Gemeinden in fünf Klassen ein-
geiheill-Zn der !- Klaffe gehören die Schulen in den Gemeinden
welche nicht mehr als 500 Einwohner zählen; zur 2. Kaffe
jene in Gemeinden von 501 bis 1500 Einwohnern; zur 3.
Klaffe jene in Gemeinden von 1501 bis 3000 Einwohnern;
zur 4. Klasse jene in Gemeinden von 3001 bis 10,000,
Einwohnern; zur 5. Klasse jene in den mehr als 10,000,
Einwohner zählenden Gemeinden.
Unterstützt wird der Antrag von Lender und Gen.
durch die Abg. Schoch und Förderer, sowie durch den Staats-
minister Dr. Jolly und den Regierungslommissär Renck
Bekämpft wird der Antrag durch die Abgeordneten Kiefer,
Stiegler und den Berichterstatter.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Lender mit
großer Mehrheit abgelehnt, der der Kommission dagegen an-
genommen-
Schluß der Sitzung Mittags 1 Uhr. Fortsetzung
Abends 5 Uhr.

Die Thronrede,
mit welcher Fürst Bismarck den deutschen Reichslag eröff-
net?', hatte folgenden Wortlaut:
„Geehrte Herren! Se. Majestät der Kaiser haben mich
zu ermächtigen geruth, in Seinem und der verbündeten Re-
gierungen Namen Sie bei dem Beginne der zweiten Legis-
laturperiode des deutschen Reichstages willkommen zu heißen.
Ich habe zunächst einem ausdrücklichen Allerhöchsten
Befehle nachzukommen, indem ich das lebhafte Bedauern
meines ollerguädigsten Herrn darüber ausspreche, daß eS
Seiner Majestät heute noch nicht gestattet ist, den Reichs-
tag in seiner neuen Zusammensetzung persönlich zu be-
grüßen.
Die Arbeiten der abgelaufenen Legislaiurperiode waren

Feuilleton.
Im Bockskrug e.
Kriminal-Novelle
von I. Klin k.
(Fortsetzung.)
„Warum das?" forschte der Fremde weiter, und ob-
wohl Matthes nicht übel Lust hatte, denselben zur Thür
hinaus zu befördern, so hielt ihn doch ein gewisses Etwas
zurück und zwang ihn zu ferneren Antworten.
„Wir hatten die Absicht, nach Amerika überzusiedeln",
entgegncte er.
„Und das Kind sollte zuiückbleiben?"
„Das Kind war schwächlich, es wäre uns bei der Hin-
reise vielleicht nur im Wege gewesen und wohl gar noch
unterwegs gestorben. Wir konnten es uns immer Nach-
kommen lass'», wenn wir ein sicheres Unterkommen gefun-
den hatten."
„Aber warum wollten Sie denn nicht mehr hier
bleiben?"
„Weil es uns nicht mehr gefällt — es ist das eine
sonderbare Frage."

Der Fremde mochte das auch fühlen, denn er s.lwieg
plötzlich still, doch schon nach einer Minute setzte er seine
Fragen fort:
-„Sie hatten also den Tod deL Kindes vorausgesehen
und cs ist nicht plötzlich gestorben?"
„Vorausgcsehen halten wir es nicht und es ist sehr
schnell gestorben. Binnen vierundzwanzig Stunden war es
gesund und todt."
„Das ist allerdings auffallend. Waren Sie von den
Leuten benachrichügt?"
„Ja, aber cs war nichts mehr zu machen, als der
Docior kam, war es schon todt."
„Woran ist es denn gestorben?"
„An inneren Krämpfen. Es ist gewiß ein Erbfehler —
der alte Müller ist auch daran gestorben."
„Ah!" das ist allerdings nicht unmöglich, daß man
zu dem Glauben komme» kann, das Kind sei — vergiftet."
„Vergiftet?"
Die Müllerin stieß das Wort heraus mit keuchendem
Athcm. Dann sank sie in einen Stuhl zurück.
„Vergiftet," murmelte MatthcS, vor sich nicderblickeud,
er hatte alle mühsam behauptete Fassung verloren, während
über das Antlitz des Fremden ein triumphierendes Lächeln glitt.

Doch schon war Matthes .wieder der Alte — frech
und verwegen.
„Eine Arsenikvergifttung," fuhr der Fremde fort, seine
Augen durchdringend auf Matthes gerichtet, wäre nicht auS
dem Bereiche der Möglichkeit in diesem Falle. Der Gerichts-
asseffor ist beauftragt, die Leiche wieder ansgraben lassen.
„Die Leiche wieder ansgraben lassen?" fragte Matthes
voll Spalt. „WaS wird man denn jetzt noch i avon finden?"
„Den vollständigen Körper," versetzte der Fremde. „Die
Spuren einer Arsenikvergiflung können nicht so leicht ver-
tilgt werden und ist der Kleine ans diese Weise gestorben,
so muß sich im Magen desselben der Arsenik noch befinden."
„Mein Kind," murmelle die Müllerin mit Thränen
in den Augen, „mein armes, schuldloses Kind."
Niemand Halle diese Worte gehört, auch der Fremde
nicht, seine ganze Aufmerksamkeit war jetzt auf Matthes ge-
richtet. In dem Antlitze desselben, welches ein paar Minuten
vorher noch Furcht und Verzagtheit ausgedrückt hatte, lagerte
sich jetzt die größte Kaltblütigkeit und ein fester Entschluß.
MallheS war nicht dumm. Rasch genug hatte er übersehen,
daß der Fremde nicht ohne Grund nach dem Bockskruge
gekommen sei.
(Fortsetzung folgt.)
 
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