Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/1911
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https://doi.org/10.11588/diglit.52067#0026
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Redaktioneller Teil
DOI article:Loosli, Carl Albert: Der Wettbewerb um das Welttelegraphendenkmal in Bern
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Die Werkstatt der Kunst.
Heft 2.
nüge fände, aber nichtsdestoweniger wünschen wir ein
Denkmal, ein Monument, ein Werk vollgültiger SkulpturI"
Die meisten Entwürfe, die gegenwärtig ausgestellt sind,
zeugen von dem rührenden Bestreben ihrer Urheber, dieser
unmöglichen Bedingung gerecht zu werden. Eine solche
St. Marceauxsche Gipsakrobatik hat die Welt noch nie zu
bestaunen Gelegenheit gehabt, wie sich die armen Künstler
das Gehirn zermarterten, um die Illustration mit dem
harten Material zn verbinden, ist einfach rührend: Rupfer-
drähte, fliegende, frei in der Luft schwebende Genien, Tele-
graphenstangen und Porzellanisolatoren sind die modernsten
Errungenschaften dieser hochoffiziellen Denkmalskunst.
Aber inan wollte nichts anderes, die Gründung der
Telegraphen-Union sollte deutlich versinnbildlicht sein. Ich
nannte St. Marceaux, der uns das Weltpostdenkmal ge-
schenkt und dabei bewiesen hat, daß man wirklich und
wahrhaftig allegorische Illustration in Stein und Erz
durchführen kann; daß die Skulptur des beginnenden
20. Jahrhunderts sich um den Zentrifugen- oder Karussell-
stil bereichern ließ. Nun, St. Marceaux hat Schule gemacht.
Das Vorbild war ja gegeben und manch einer, der aus
sich heraus vielleicht etwas Besseres gemacht hätte, lehnte
sich an das berühmte, nun durch Herrn Ruffy klassisch ge-
wordene Muster an, sich sagend: wenn das Weltpostdenkmal
in seiner jetzigen Gestalt vor der Jury Gnade finden konnte,
warum nicht meines, der ich in des Meisters Fußstapfen
wandle?" Eine St. Marceauxsche Atmosphäre umhüllt die
ganze Ausstellung, aber, schade, der prickelnde Lhampagner-
duft fehlt diesmal vollkommen.
Und nun die Jury! Mit Ausnahme des internatio-
nalen Telegraphendirektors Herrn Oberst Frei und des
Herrn Architekt Lugen Jost aus Lausanne saß auch nicht
ein einziger Schweizer darin. Der Bundesrat, der das
Programm mit seiner Autorität deckt, war ungemein be-
scheiden, sonst hätte ihn vielleicht das Gelüste anwandeln
können, auch einen schweizerischen Bildhauer, vielleicht zwei
oder drei, der erlauchten akademischen Gesellschaft zuzu-
gesellen. Und das wäre so arg nicht gewesen, denn es
handelte sich schließlich darum, eine schweizerische Stadt,
und zwar eine mit einer altehrwürdigen architektonischen
Kultur, mit einem Denkmal zu beglücken. Ls galt, darauf
zu achten, ob denn auch das Denkmal sich der architek-
tonischen Tradition Berns anpasse, oder ob es, wie das
Weltpostdenkmal, als fremdes Element empfunden und
störend wirken würde. Außerdem hätte es gewiß nichts
geschadet, wenn gerade schweizerische Bildhauer (und wir
hätten deren genug gehabt, welche den Iurymitgliedern
ebenbürtig gewesen wären) ein ausschlaggebendes Wort
hätten mitsprechen dürfen. Denn noch einmal: es handelte
sich um ein Monument auf Schweizerboden, das sich diesem
einfügen sollte. Man unterließ es also, schweizerische Bild-
hauer in die Jury zu berufen. Dafür haben wir eine
exquisite Auslese gediegener Akademiker aller Länder ver-
einigt gesehen. Aus Gründen, die ich bereits in meinem
oben erwähnten Artikel im Mai dargelegt habe, war es
schon einzig deshalb ausgeschlossen, daß etwas anderes als
höchst Mittelmäßiges herauskommen würde. Ich machte
dort darauf aufmerksam, daß von den Herren jeder einzelne
von sich notwendigerweise die Ueberzeugung haben müsse,
er verstehe etwas von der Sache, ja er verstehe sogar so
viel, daß sein Urteil maßgebend sei. wenn nun jeder der
Herren diese Ueberzeugung im Busen trägt, so führt ihn
das dazu, jede andere Ueberzeugung abzulehnen und, um
schließlich nicht den „Outsider" zu spielen, wird er, aber
mit ihm auch jeder seiner Kollegen, Konzessionen machen
müssen. Daß dabei gerade die rassigsten und charakte-
ristischsten Werke in Wegfall kommen, ist klar, denn um
die allein streitet man sich, die bieten Angriffsflächen und
Divergenzpunkte — den Akademikern! Der beste Beweis
dafür ist der, daß Prof. Adolf Hildebrand aus München,
der weniger Akademiker als schaffender Künstler ist, aus
der Jury zurücktrat, als — nun, man versichert mir,, als
ihm das Programm zu Gesicht kam.
Aber nun kommt der Gipfel dieses Programms!
Artikel l2 und tZ. Sie lauten: Art. ^2. Die Jury verfügt
über eine Summe von 20000 Frcs. zur Prämiierung der
besten Entwürfe. Sie wird darüber frei verfügen können,
da die Festsetzung der Höhe und die Anzahl der Preise
ihrem Ermessen anheimgestellt ist. — Art. Der Bundes-
rat wird die Ausführung des Denkmales dem ihm zu diesem
Zwecke von der Jury vorgeschlagenen Künstler übertragen.
Der mit der Ausführung betraute Künstler hat kein Recht
auf irgendeine andere Entschädigung. Der Betrag der
Prämiierungssumme wird demnach unter die übrigen Ur-
heber prämiierter Entwürfe verteilt. Ls kann ein höchster
Preis von 8000 Frcs. zugesprochen werden.
Gestützt auf diese beiden Artikel haben über achtzig
Künstler mindestens ein halbes Jahr qearbeitet. wenn
ich die Minimalansätze der Löhne von Stukkateuren und
plastischen Praktikern als Norm ansetze und das aufgewandte
Material, die verpackungs- und Rücktransportkosten mit
Minimalansätzen berechne, so stellt sich jeder einzelne Ent-
wurf auf mindestens 500 Frcs. durchschnittlich. Ich be-
merke ausdrücklich, daß dabei für die Idee des Künstlers
nichts, für allfällige Modellstudien nichts, für eventuelle
Dokumentierungen und Materialversuche nichts veranschlagt
ist. Ich rechne: mindestens so viel würde ein einfacher
Handwerker bekommen, wenn er nach einer bestehenden
Vorlage ohne maschinelle Hilfe einen derartigen Entwurf
Herstellen würde. Die Summe von 500 Frcs. ist also
immerhin noch zu niedrig gegriffen, was nicht hindert,
daß im Hinblick auf die Versprechungen der Artikel ;2
und des Reglements 89 Entwürfe (sagen wir zu 500 Frcs.)
im Gesamtwerte von 500 Frcs. eingeliefert wurden.
Nun kommt die Jury und entscheidet: „Es kann über-
haupt nichts prämiiert werden, weil alles zu schlecht ist!"
Ich finde diesen Entscheid nicht so anmaßend, wie man
glauben möchte. Lin Schock Akademieprofessoren hat wohl
das Recht, von 89 Arbeiten, die sich die Künstler unter
Auferlegung aller möglichen Entbehrungen im Schweiße
ihres Angesichts abgerungen haben, zn behaupten, sie seien
alle zusammen miserabel. Besonders wenn man an die
erhabenen Werke der Herren Akademiker denkt, welche uns
Siegesalleen, Weltpostdenkmäler und andere Zuckersachen
von bleibendem Material geschaffen haben. Aber ich meine,
daß die 89 Bewerber sehr wahrscheinlich den Wettbewerb
nicht würden mitgemacht haben, hätten sie geahnt, daß es
eine Jury gäbe, die es mit den Geboten des rein geschäft-
lichen Anstandes vereinigen könnte, die verbindlichen Ver-
sprechen, welche die oberste Landesbehörde der schweizerischen
Eidgenossenschaft sanktioniert und garantiert hatte, zu
brechen.
Ich vermeide es grundsätzlich, hier schon heute meine
Meinung über die juristische Tragweite dieses Iurybeschlusjes
zu begründen. Die Meinung aber geht dahin, daß die
Jury verpflichtet ist, eine ihr gut scheinende Anzahl von
Entwürfen zn prämiieren und die 20 000 Frcs. unter aller!
Umständen den Wettbewerbern zugute kommen zu lasten.
Daß diese Austastung auch die des Bundesrates war, geht
übriaens aus Art. tH des Programms selbst hervor, denn
er besagt: „Für den Fall, daß die Jury keinen der ein-
gelangten Entwürfe zur Ausführung empfehlen könnte,
behält sich der Bundesrat vor, einen engeren Wettbewerb
unter den Urhebern der prämiierten Entwürfe zu veranstalten
usw." Man hatte also von vornherein mit der Möglichkeit
der Unausführbarkeit sämtlicher Entwürfe gerechnet, aber
im Programm selbstverständlich die Prämiierung trotzdem
vorausgesetzt, was tut nun die Jury? Sie lehnt es ab,
die Artikel l2 und l3 zu erfüllen, entgegen den ausdrück-
lichen Bestimmungen des doch wohl für beide Teile ver-
bindlichen Programms. Die Künstler sollen die Kosten
tragen.
Wir stehen heute demnach vor folgenden Tatbeständen:
Der Veranstalter eines Wettbewerbes entwirft ein Pro-
gramm, das so beschaffen ist, daß notwendiger- und zwin-
qenderweise nichts Ausführbares dabei hcrauskommen kann.
Er bestellt ferner eine Jury, um zu konstatieren, daß die
Künstler zwar dem Programm in allen Punkten nach-
Die Werkstatt der Kunst.
Heft 2.
nüge fände, aber nichtsdestoweniger wünschen wir ein
Denkmal, ein Monument, ein Werk vollgültiger SkulpturI"
Die meisten Entwürfe, die gegenwärtig ausgestellt sind,
zeugen von dem rührenden Bestreben ihrer Urheber, dieser
unmöglichen Bedingung gerecht zu werden. Eine solche
St. Marceauxsche Gipsakrobatik hat die Welt noch nie zu
bestaunen Gelegenheit gehabt, wie sich die armen Künstler
das Gehirn zermarterten, um die Illustration mit dem
harten Material zn verbinden, ist einfach rührend: Rupfer-
drähte, fliegende, frei in der Luft schwebende Genien, Tele-
graphenstangen und Porzellanisolatoren sind die modernsten
Errungenschaften dieser hochoffiziellen Denkmalskunst.
Aber inan wollte nichts anderes, die Gründung der
Telegraphen-Union sollte deutlich versinnbildlicht sein. Ich
nannte St. Marceaux, der uns das Weltpostdenkmal ge-
schenkt und dabei bewiesen hat, daß man wirklich und
wahrhaftig allegorische Illustration in Stein und Erz
durchführen kann; daß die Skulptur des beginnenden
20. Jahrhunderts sich um den Zentrifugen- oder Karussell-
stil bereichern ließ. Nun, St. Marceaux hat Schule gemacht.
Das Vorbild war ja gegeben und manch einer, der aus
sich heraus vielleicht etwas Besseres gemacht hätte, lehnte
sich an das berühmte, nun durch Herrn Ruffy klassisch ge-
wordene Muster an, sich sagend: wenn das Weltpostdenkmal
in seiner jetzigen Gestalt vor der Jury Gnade finden konnte,
warum nicht meines, der ich in des Meisters Fußstapfen
wandle?" Eine St. Marceauxsche Atmosphäre umhüllt die
ganze Ausstellung, aber, schade, der prickelnde Lhampagner-
duft fehlt diesmal vollkommen.
Und nun die Jury! Mit Ausnahme des internatio-
nalen Telegraphendirektors Herrn Oberst Frei und des
Herrn Architekt Lugen Jost aus Lausanne saß auch nicht
ein einziger Schweizer darin. Der Bundesrat, der das
Programm mit seiner Autorität deckt, war ungemein be-
scheiden, sonst hätte ihn vielleicht das Gelüste anwandeln
können, auch einen schweizerischen Bildhauer, vielleicht zwei
oder drei, der erlauchten akademischen Gesellschaft zuzu-
gesellen. Und das wäre so arg nicht gewesen, denn es
handelte sich schließlich darum, eine schweizerische Stadt,
und zwar eine mit einer altehrwürdigen architektonischen
Kultur, mit einem Denkmal zu beglücken. Ls galt, darauf
zu achten, ob denn auch das Denkmal sich der architek-
tonischen Tradition Berns anpasse, oder ob es, wie das
Weltpostdenkmal, als fremdes Element empfunden und
störend wirken würde. Außerdem hätte es gewiß nichts
geschadet, wenn gerade schweizerische Bildhauer (und wir
hätten deren genug gehabt, welche den Iurymitgliedern
ebenbürtig gewesen wären) ein ausschlaggebendes Wort
hätten mitsprechen dürfen. Denn noch einmal: es handelte
sich um ein Monument auf Schweizerboden, das sich diesem
einfügen sollte. Man unterließ es also, schweizerische Bild-
hauer in die Jury zu berufen. Dafür haben wir eine
exquisite Auslese gediegener Akademiker aller Länder ver-
einigt gesehen. Aus Gründen, die ich bereits in meinem
oben erwähnten Artikel im Mai dargelegt habe, war es
schon einzig deshalb ausgeschlossen, daß etwas anderes als
höchst Mittelmäßiges herauskommen würde. Ich machte
dort darauf aufmerksam, daß von den Herren jeder einzelne
von sich notwendigerweise die Ueberzeugung haben müsse,
er verstehe etwas von der Sache, ja er verstehe sogar so
viel, daß sein Urteil maßgebend sei. wenn nun jeder der
Herren diese Ueberzeugung im Busen trägt, so führt ihn
das dazu, jede andere Ueberzeugung abzulehnen und, um
schließlich nicht den „Outsider" zu spielen, wird er, aber
mit ihm auch jeder seiner Kollegen, Konzessionen machen
müssen. Daß dabei gerade die rassigsten und charakte-
ristischsten Werke in Wegfall kommen, ist klar, denn um
die allein streitet man sich, die bieten Angriffsflächen und
Divergenzpunkte — den Akademikern! Der beste Beweis
dafür ist der, daß Prof. Adolf Hildebrand aus München,
der weniger Akademiker als schaffender Künstler ist, aus
der Jury zurücktrat, als — nun, man versichert mir,, als
ihm das Programm zu Gesicht kam.
Aber nun kommt der Gipfel dieses Programms!
Artikel l2 und tZ. Sie lauten: Art. ^2. Die Jury verfügt
über eine Summe von 20000 Frcs. zur Prämiierung der
besten Entwürfe. Sie wird darüber frei verfügen können,
da die Festsetzung der Höhe und die Anzahl der Preise
ihrem Ermessen anheimgestellt ist. — Art. Der Bundes-
rat wird die Ausführung des Denkmales dem ihm zu diesem
Zwecke von der Jury vorgeschlagenen Künstler übertragen.
Der mit der Ausführung betraute Künstler hat kein Recht
auf irgendeine andere Entschädigung. Der Betrag der
Prämiierungssumme wird demnach unter die übrigen Ur-
heber prämiierter Entwürfe verteilt. Ls kann ein höchster
Preis von 8000 Frcs. zugesprochen werden.
Gestützt auf diese beiden Artikel haben über achtzig
Künstler mindestens ein halbes Jahr qearbeitet. wenn
ich die Minimalansätze der Löhne von Stukkateuren und
plastischen Praktikern als Norm ansetze und das aufgewandte
Material, die verpackungs- und Rücktransportkosten mit
Minimalansätzen berechne, so stellt sich jeder einzelne Ent-
wurf auf mindestens 500 Frcs. durchschnittlich. Ich be-
merke ausdrücklich, daß dabei für die Idee des Künstlers
nichts, für allfällige Modellstudien nichts, für eventuelle
Dokumentierungen und Materialversuche nichts veranschlagt
ist. Ich rechne: mindestens so viel würde ein einfacher
Handwerker bekommen, wenn er nach einer bestehenden
Vorlage ohne maschinelle Hilfe einen derartigen Entwurf
Herstellen würde. Die Summe von 500 Frcs. ist also
immerhin noch zu niedrig gegriffen, was nicht hindert,
daß im Hinblick auf die Versprechungen der Artikel ;2
und des Reglements 89 Entwürfe (sagen wir zu 500 Frcs.)
im Gesamtwerte von 500 Frcs. eingeliefert wurden.
Nun kommt die Jury und entscheidet: „Es kann über-
haupt nichts prämiiert werden, weil alles zu schlecht ist!"
Ich finde diesen Entscheid nicht so anmaßend, wie man
glauben möchte. Lin Schock Akademieprofessoren hat wohl
das Recht, von 89 Arbeiten, die sich die Künstler unter
Auferlegung aller möglichen Entbehrungen im Schweiße
ihres Angesichts abgerungen haben, zn behaupten, sie seien
alle zusammen miserabel. Besonders wenn man an die
erhabenen Werke der Herren Akademiker denkt, welche uns
Siegesalleen, Weltpostdenkmäler und andere Zuckersachen
von bleibendem Material geschaffen haben. Aber ich meine,
daß die 89 Bewerber sehr wahrscheinlich den Wettbewerb
nicht würden mitgemacht haben, hätten sie geahnt, daß es
eine Jury gäbe, die es mit den Geboten des rein geschäft-
lichen Anstandes vereinigen könnte, die verbindlichen Ver-
sprechen, welche die oberste Landesbehörde der schweizerischen
Eidgenossenschaft sanktioniert und garantiert hatte, zu
brechen.
Ich vermeide es grundsätzlich, hier schon heute meine
Meinung über die juristische Tragweite dieses Iurybeschlusjes
zu begründen. Die Meinung aber geht dahin, daß die
Jury verpflichtet ist, eine ihr gut scheinende Anzahl von
Entwürfen zn prämiieren und die 20 000 Frcs. unter aller!
Umständen den Wettbewerbern zugute kommen zu lasten.
Daß diese Austastung auch die des Bundesrates war, geht
übriaens aus Art. tH des Programms selbst hervor, denn
er besagt: „Für den Fall, daß die Jury keinen der ein-
gelangten Entwürfe zur Ausführung empfehlen könnte,
behält sich der Bundesrat vor, einen engeren Wettbewerb
unter den Urhebern der prämiierten Entwürfe zu veranstalten
usw." Man hatte also von vornherein mit der Möglichkeit
der Unausführbarkeit sämtlicher Entwürfe gerechnet, aber
im Programm selbstverständlich die Prämiierung trotzdem
vorausgesetzt, was tut nun die Jury? Sie lehnt es ab,
die Artikel l2 und l3 zu erfüllen, entgegen den ausdrück-
lichen Bestimmungen des doch wohl für beide Teile ver-
bindlichen Programms. Die Künstler sollen die Kosten
tragen.
Wir stehen heute demnach vor folgenden Tatbeständen:
Der Veranstalter eines Wettbewerbes entwirft ein Pro-
gramm, das so beschaffen ist, daß notwendiger- und zwin-
qenderweise nichts Ausführbares dabei hcrauskommen kann.
Er bestellt ferner eine Jury, um zu konstatieren, daß die
Künstler zwar dem Programm in allen Punkten nach-