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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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Redaktioneller Teil
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Die Münchener Akademie der bildenden Künste als Hochschule
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Schulz, A.: Friedrich Goldscheider in Wien
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Die Behandlung der Künstler in geschäftlichen Angelegenheiten
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Pflichtexemplare von Graphik für das MünchenerKupferstickkabinett
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Vermischter Nachrichtenteil
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https://doi.org/10.11588/diglit.52067#0644

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636

Die Werkstatt der Runst.

Heft H6.

besonders begabte Ausländer in Anerkennung hervorragen-
der Leistungen den Erlaß des ganzen oder teilweisen Be-
trages des Semestergeldes beim Ministerium beantragen.
In der Verordnung ist die Akademie als Hochschule der
Malerei, Bildhauerei und Graphik, sowie als eine Kunst-
gesellschaft bezeichnet. Dieser Zusatz wurde deshalb ge-
macht, um nicht das Recht zu verlieren, hervorragende
Künstler und um die Akademie verdiente Männer zu Ehren-
mitgliedern zu ernennen; als Staatsanstalt und Hochschule
könnte die Akademie dies nicht tun.
^rlectrick Golctsckeicler m Men
(vgl. die Artikel in den Heften 23 und 27)
Unter dieser Spitzmarke habe ich in der Nummer vom
6. März tdN dieser Zeitschrift einen Artikel zur Warnung
gegen diese Firma veröffentlicht.
Wie ich mich inzwischen überzeugt habe, kann ich die
in dem Artikel enthaltenen Behauptungen nicht aufrecht
erhalten, habe mich vielmehr bei der Veröffentlichung jenes
Artikels in einem durch die Länge der Zeit verursachten
Irrtums befunden.
Ich habe die dort erwähnten Photographien zwar mit
einiger Verspätung zurückerhalten, jedoch, wie mir jetzt
nachgewiesen worden ist, innerhalb der von mir selbst ge-
setzten Nachfrist, so daß ich keinen Anlaß habe, der Firma
Goldscheider dieserhalb einen Vorwurf zu machen. Dem-
gemäß sind auch die von mir in dem Artikel gezogenen
Schlußfolgerungen hinfällig. Ich bedauere diesen Irrtum,
stelle die Angelegenheit hierdurch richtig und erkläre, daß
ich mit der genannten Firma keinerlei Erfahrungen ge-
macht habe, welche nur Anlaß geben könnten, ihre Ehren-
haftigkeit in Zweifel zu ziehen.
Berlin, den 2. September
prof. 7^. Lckulr.
Vie vekemÄlung cler Künstler in ge-
sckäktlicken Angelegenheiten
vor nunmehr drei Jahren schrieb mir die Verlags-
firma Georg D. w. Lallwey in München, daß der Heraus-
geber des „Kun st wart", Herr Or. Avenarius in Dresden,
eines meiner im Münchener Glaspalast ausgestellten Bilder
in Farbendruck in seiner Zeitschrift zu veröffentlichen
wünschte, wozu ich natürlich gern meine Erlaubnis gab.
Line Anfrage bei der Verlagsfirma des „Kunstwart",
Georg D. W. Lallwey, ob für diese Erlaubnis ein Honorar-
gezahlt würde, wurde mit Entrüstung zurückgewiesen, da-
gegen würden mir „gute Abdrucke gerne und unberechnet
zur Verfügung gestellt".
Ende Januar des nächsten Jahres waren die Platten
nach verschiedenen Korrekturen in zufriedenstellender Weife
druckfertig.
Nunmehr wartete ich sieben Monate, ohne etwas vom
„Kunstwart" zu hören, worauf ich mich an den Verlag
wandte mit der Bitte um Angabe des ungefähren Termins
des Erscheinens der Reproduktion, von der Verlagsfirma
wurde ich an den Herausgeber Or. Avenarius verwiesen,

an welchen ich denn auch in höflichster weise schrieb, ohne
jedoch einer Antwort gewürdigt zu werden.
In größeren Zwischenräumen wiederholte ich meine
Anfrage zirka fünfmal, immer mit dem gleichen nega-
tiven Resultat, bis ich gegen Ende des vorigen Jahres
die Angelegenheit als hoffnungslos aufgab.
Anfang dieses Jahres erschien endlich die Repro-
duktion im „Kunstwart", doch wurden mir weder eine
Mitteilung, noch ein Belegexemplar, noch die schriftlich
versprochenen Drucke zugestellt. Meine diesbezügliche
Beschwerde an die Firma Georg D. W. Lallwey blieb, nach
Avenariusschem Rezept, unbeantwortet.
Ich sehe mich genötigt, die Angelegenheit an dieser
Stelle zur Sprache zu bringen, weil jeder andere versuch,
sich eine höfliche Behandlung zu sichern, an dem passiven
Widerstand der betreffenden Herrschaften scheiterteI W.
pflicktsXemplare von Graphik kür das
Münchener Kupkerltichkabinetl
Lin Künstler, der feine Drucke selbst her stellt, über-
gab einer Münchener Verlagsbuchhandlung kommissions-
weise eine Auslieferungsstelle dieser Drucke. Hierauf ver-
langte das Münchener Kupferstichkabinett von ihm zwei
Pflichtexemplare. Seine Einwendung, daß nur ganz
wenige teure Drucke hergestellt feien und dann die Platte
vernichtet worden wäre, ferner, daß es sich gar nicht um
einen regulären Verlag handle, blieben erfolglos. Die
zwei Pflichtexemplare, und wären es die letzten der kleinen
Auflage gewesen, mußten geliefert werden.
Wir haben Erkundigungen eingezogen, ob diese kate-
gorischen Ansprüche des Kuxferstichkabinetts wirklich zu
Recht beständen, und empfingen darauf von sehr gut orien-
tierter Stelle die Auskunft, daß in der Tat in Bayern je
zwei Pflichtexemplare sowohl von erscheinenden Büchern,
wie auch von Werken der zeichnenden Kunst verlangt
werden. Genaue Auskunft über die Frage der Pflicht-
exemplare in den verschiedenen Staaten gibt ein Buch von
Johannes Franke: „Die Abgabe der Pflichtexem-
plare von Druckerzeugnissen" (erschienen ;88y in der
Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten, heraus-
gegeben von Karl Dziatzko bei Asher 6c Lo. in Berlin);
hier findet man, daß je zwei Pflichtexemplare auf Grund
des bayrischen Urheberrechtsgesetzes vom 28. Juni
; 865 verlangt werden. Dieses Gesetz ist nun zwar,
wie es in dem Frankeschen Buche heißt, durch das
Bundesgesetz vom Jahre t870 außer Kraft gesetzt, aber
gerade der Fortbestand des die Pflichtexemplare betreffen-
den Artikels 68 ist durch das bayrische Linführungsgesetz
gesichert worden. In den Ausführungen von Franke ist
nichts darüber zu finden, daß irgendwie bezüglich einer
bestimmten Gattung von Kunstblättern eine Ausnahme ge-
macht wird. Die uns freundlichst Auskunft erteilende große
Verlagsbuchhandlung hat übrigens diese Frage schor: früher
einmal zu untersuchen Gelegenheit gehabt, nämlich als
die Hof- und Staatsbibliothek in München von ihr die
zwei Pflichtexemplare einer großen und teuren Publikation,
von der sie lediglich den vertrieb übernommen hatte, ein-
forderte. Auch damals half alles Remonstrieren nichts,
die zwei Exemplare mußten gegeben werden.

Vermischter Nachrichtenteil.

GeplstNs Ausstellungen

Breslau, 4. September. Die Gemäldeausstellung Arthur-
Lichtenberg in Breslau ging mit dein heutigen Tage in
den Besitz des Hofkunsthändlers Ang. Koelsch, in Firma
Theodor Lichtenberg in Breslau, über. Damit sind die
beiden Firmen, die bis vor Jahren unter einer Leitung
standen, wieder vereinigt. Nach gründlicher Renovation
und völliger zeitgemäßer Neueinrichtung der Räume nach

Plänen des Innenarchitekten Anton Zimmer-Berlin soll
die erste Ausstellung, die Werke von Böcklin, Menzel,
Trübner, Liebermann, Kuehl, Hodler, Lonrbet usw. bringt,
Ende September eröffnet werden. Kl
Frankfurt a. M. Wir brachten seinerzeit eine Mitteilung
darüber, daß Herr Prof. Albin Müller in Darmstadt
mit den Herren Kunstmalern Llarenbach und Westendorp
die Leitung des Kunstsalons in: Kaufhaus Wronker,
Frankfurt a. M., übernommen habe. Der Vertrag zwischen
Wronker und Prof. Albin Müller ist wieder aufge-
 
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