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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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Redaktioneller Teil
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Wie können wir den fliegenden Kunsthandel unschädlich machen?, II
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Heft 33.

Die Werkstatt der Runst.

§53

Ter-
min
Ausstellungen und Stipendien
§
30.
Juli
Eröffnung der Kunstausstellung Baden-
Baden. II. Abteilg. („Münchener Kunst",
korporative Beschickung).
20
22
1.
Aug.
Eröffnung der Ausstellung kirchlicher Kunst
Schwabens in Stuttgart.
21
15.
Aug.
Schluß der Iahresausstellung der bildenden
Künstler in Leipzig.
18
25.
Aug.
Schluß der Ausstellung schweizerischer Maler,
Bildhauer und Architekten in Genf.
29
Ende
Aug.
Schluß der Internationalen Ausstellung der
Secession in Berlin.
21
lo.
Sept.
Schluß der V. Kunstausstellung des Kunst-
vereins für Kärnten in Klagenfurt.
22
17.
Sept.
Schluß der Ausstellung der Dresdner Kunst-
genossenschaft im Künstlerhaus in Dresden.
1-
Gkt.
Schluß der Großen Berliner Kunstausstellung
in Berlin.
22

Ter-
min
Ausstellungen und Stipendien
Näh.hrft
Mitte
Gkt.
Schluß der großen Aquarellausstellung in
Dresden (Brühlsche Terrasse).
14
17
Mitte
Okt.
Schluß der Kunstausstellung Darmstadt t911
in Darmstadt.
26
15.
Gkt.
Schluß der Ausstellung kirchlicher Kunst Schwa-
bens in Stuttgart.
21
31.
Gkt
Schluß der Internationalen Kunstausstellung
in Rom.
IX
4
31.
Gkt.
Schluß dec Kunstausstellung Baden-Baden.
II. Abteilung („Münchener Kunst", kor-
porative Beschickung).
20
22
Ende
Okt.
Schluß der Ausstellung in Darmstadt ;9t1-
Ende
Gkt.
Schluß der Internationalen Ausstellung der
Secession in München.
22
Ende
Gkt.
Schluß der Jubiläumsausstellung der Münche-
ner Künstlergenossenschaft in München.
22

Redaktioneller Teil.

Me können wir clen fliegenden Kunst-
Kandel unlckädlick macken? II
(vgl. den Artikel in der vorigen Nummer)
Gleichzeitig mit dem Erscheinen des Artikels
unseres Redakteurs in der vorigen Nummer ist im
preußischen Abgeordnetenhause ein konser-
vativer Antrag, das unsolide Wandergewerbe
zu bekämpfen, zur Annahme gelangt. Nach einer
Mitteilung des preußischen Handelsministers
sind auch von seiten der preußischen Negierung und
des Bundesrates Vorarbeiten in dieser Richtung
schon seit einem Jahre betrieben worden, so daß
dem Reichstage wohl schon im Lause dieser Session
eine entsprechende Gesetzesvorlage zugehen wird!
wenn jetzt die Rünstlergesellschaften, die
Runstvereine und der solide Runsthandel die
Sache mit Energie in die Hand nehmen würden,
so könnte ein erschreckender Rrebsschaöen, der
unserer deutschen Runst schon lange am Herzen frißt,
radikal beseitigt werden! O. W. O. L.
wir lassen nachstehend einen Auszug aus dem
Verhandlungsbericht des preußischen Abgeord-
netenhauses vom 3. Mai sHss folgen:
Hammer, Antragsteller (kons.): Meine Herren, der
vorliegende Antrag meiner politischen Freunde soll nun-
mehr endlich eine Einschränkung der Wanderlager herbei-
führen. Da wir das auf dem Gebiete der Landesgesetz-
gebung allein nicht durchführen können, so erhält der An-

trag eine Resolution an die preußische Staats-
regierung, sich ihrerseits an die verbündeten Regierungen
zu wenden, damit dieselben einen Entwurf schleunigst ein-
bringen, die Reichsgewerbeordnung im ß ssc zu
ändern.
Meine Herren, vor der Einführung der Reichsgewerbe-
ordnung im Jahre ;86q hatte man in Preußen schon ein-
schränkende Bestimmungen gegen die Wanderlagerbetriebe
erlassen; sie sind aber damals bei der Einführung der
Reichsgewerbeordnung aufgehoben worden. Am Z. Juli
t876 wurde ein Gesetz herausgegeben, das die Wanderlager
nicht direkt betraf, sondern „die Besteuerung des Ge-
werbebetriebes im Umherziehen" vorsah. Aber die
Klagen der Gewerbetreibenden gegenüber den Praktiken
der Wanderlagerbetriebe hörten nicht auf, und mit Recht
haben verschiedene Parteien sowohl im Reichstage wie im
Landtage Anträge auf Abänderung und Einschränkung
der Wanderlagerbetriebe gestellt, so daß im Jahre
;880 die preußische Staatsregierung mit einem Gesetz-
entwurf herauskam, der jetzt noch rechtlich besteht: das
Gesetz, betreffend die Besteuerung des Wanderlager-
betriebes. Die Begründung der Regierung hierzu
ist so trefflich und logisch, daß ich mich darauf beschränken
kann, sie kurz zu wiederholen. — Es war das im Jahre
;880, also vor so Jahren.
Die Gleichstellung des Wanderlagerbetriebes mit den
einheimischen stehenden Betrieben in bezug auf die Kom-
munalbesteuerung fei notwendig und der Schutz gegen die
Ueberfchwemmung der Wanderlager, die, um sich der hohen
Besteuerung in den übrigen Bundesstaaten zu entziehen,
sich nach Preußen wenden würden, fei gerechtfertigt. —
In Sachfen würde z. B. eine Steuer bis zu 300 Mk. er-
hoben. — Die Vorausbezahlung einer analogen Summe
in Preußen würde aber für der: Verkäufer den Wander-
lagerbetrieb unmöglich machen. Die Staatsregierung sei
aber verpflichtet, auf eine Einschränkung dieser Form des
Betriebes hinzuwirken, vor allem auch aus volkswirt-
schaftlichen Gründen, hinter die der finanzielle Zweck
entschieden zurücktrete. Es sei sicher ein großer volkswirt-
schaftlicher Schaden, daß gerade der Wanderlagerbetrieb
 
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