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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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Friedrich Goldscheider in Wien, II
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https://doi.org/10.11588/diglit.52067#0381

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heft 27.

Die Werkstatt der Runst.

375

K 5. von den Drtsjurys abgelehnte Werke können
von deren Schöpfern auf ihre Rosten an die Hauptjury
abgesandt werden, wenn auch die Hauptjury diese Werke
ablehnt, trägt der Linsender auch die Rosten der Rück-
fracht.
A 6. Die Hauptjuroren haben die eingefandten Werke
ohne Rücksicht auf deren Zugehörigkeit zu einein Vrts-
vereine zu beurteilen. Line Annahme der eingefandten
Werke eines Grtsvereins als Ganzes ist deshalb unstatthaft.
K 7. Die Hauptjury tritt in Anwesenheit des t- Vor-
sitzenden der A. D. R. G., der die Berechtigung der An-
wesenden zu prüfen hat, zusammen und wählt aus ihrer
Mitte den Vorsitzenden und den Schriftführer sowie deren
Ersatz.
K 8. Bei Ausstellungen kleineren Umfanges kann der
Hauptausschuß (allenfalls durch ein Rundschreiben) be-
stimmen, daß eine kleinere Anzahl von Hauptjuroren Zu-
sammentritt und daß diese der Grtsverein stellt, an dessen
Sitz die Sammelstelle ist.
tz 9. Die Hauptjuroren arbeiten in Abteilungen der
Runstzweige. (Zeder Juror hat das Recht, das Urteil der
Gesamtjury anzurufen. Zuerst werden die von der: Mrts-
vereinsjurys angenommenen Werke juriert, dann die von
jenen abgelehnten und auf eigene Rosten der Schöpfer ein-
gesandten Werke.
K tO. Werke, die keine Grtsvereinsjury passiert haben,
können nur in ganz besonderen Fällen vom hauptausschnsfe
der Hauptjury überwiesen werden.
Z N- Eine von der Hauptjury aus ihrer Mitte ge-
wählte Rommission hat die Plätze für die angenommenen
Werke zu bestimmen.
K t2. Die von den Grtsjurys angenommenen und von

der kauptjury zurückgewiesenen Werke gehen auf Rosten
der Hauptkassa an ihre Urheber zurück. Die Grtsspesen
am Wohnort des Rünstlers fallen zu Lasten des Emp-
fängers.
tz Der Hauptausschuß hat nötigenfalls das Recht,
an hervorragende Rünstler persönliche Einladungen ergehen
zu lassen.
tz In besonderen Fällen behält sich der Haupt-
ausschuß die Entscheidung vor.
hiermit waren die Tagesordnung und die Geschäfte
erledigt und der t-Vorsitzende konnte die Hauptversammlung
schließen. In warmempfundener Rede drückte er noch den
erschienenen Vertretern der Vrtsvereine den besten Dank
aus für ihre aufopfernde und eifrige Anteilnahme an den
anstrengenden Verhandlungen. Er sprach die Hoffnung
aus, daß die Tätigkeit der Hauptversammlung von Erfolg
gekrönt fein möge, und brachte ein mit großer Begeisterung
aufgenommenes hoch auf die Allgemeine Deutsche Runst-
gcnossenschaft aus.
Zum Schluffe ergriff noch Herr Zinkeisen-Düffeldorf
das Wort, um dem hauptausschusse und ganz besonders
dem t- Vorsitzenden, Herrn Schmid-Breitenbach, den Dank
der Hauptversammlung auszudrücken für die umsichtige
und zielbewußte Leitung der Geschäfte im vergangenen
Vereinsjahre und besonders auch der heutigen Hauptver-
sammlung.
München, den 28. März t9N-
Allgemeine Deutsche Aunstgensssenschast.
Der Hauptausschuß.
Walter IRor, l- Schriftführer.

Redaktioneller Teil.

^rieclrick Golcltckeicter in Men. !I
(vgl. den Artikel in heft 25)
Zu der unter dieser Spitzmarke in der Rr. 25 vom
6. März erschienenen Veröffentlichung erhalten wir
vom Rechtsvertreter der Firma Friedrich Goldfcheider
in Wien, Herrn Geh. Iustizrat Timendorfer in Berlin,
folgende Berichtigungszuschrift vom ^6. März:
„Die von Herrn Prof. Arthur Schulz zur Aufklärung
und Warnung vorgetragenen Tatsachen sind durchgehends
unrichtig.
Folgendes ist der Sachverhalt:
Der Sohn der damaligen alleinigen Inhaberin der
Firma war im September ^908 bei Herrn Prof. Arthur-
Schulz und hat bei dieser Gelegenheit die Photographien
von zwei Modellen sich mitgeben lassen, um dieselben nach
seiner ausdrücklichen Erklärung seiner Mutter vorzulegen
und deren Entschließung darüber herbeizuführen, ob diese
Modelle für Reproduktionszwecke geeignet wären. Bei Ein-
treffen der Photographien in Wien' war die Geschäfts-
inhaberin verreist, wodurch die Angelegenheit sich nur
einige Tage verzögerte.
Ain 2q> September 1^908 erinnerte Herr Prof. Schulz
an die Erledigung der Angelegenheit und bat, die Firma
Friedrich Goldscheider möge sich bis zum 28. September
darüber einscheiden, ob sie die Modelle behalte; länger-
könne er sie ihr nicht an der Hand lassen.
Darauf antwortete die Firma Friedrich Goldscheider
bereits am 2k. September ^908 dahingehend, daß sie
für die beiden ihr angeftellten Modelle keine Verwendung
habe. Gleichzeitig mit diesem Briefe gingen die beiden
verrn Walter Goldscheider überlassenen Photographien an
Herrn Prof. Schulz ab; Herr Prof. Schulz hat sie emp-
fangen und hat seitdem nichts mehr von sich hören lassen.
Dies ist der Sachverhalt.
Damit ist die gesamte Geschäftsverbindung, die jemals
zwischen der Firma Friedrich Goldscheider und'verrn Prof.
Schulz geschwebt hat, erledigt gewesen.

Der Sachverhalt ergibt folgendes:
t. Der Wahrheit zuwider behauptet Herr Prof. Schulz,
daß die Firma Friedrich Goldfcheider ihn monatelang mit
ihrer Antwort und mit der Rücksendung der Photographien
hingehalten habe.
Der Bescheid ist vor Ablauf der von Herrn Prof.
Schulz gestellten Frist erfolgt.
2. Der Wahrheit zuwider behauptet Herr Prof. Schulz,
daß er mehrfach bei der Firma Friedrich Goldscheider
reklamiert habe.
Die Firma Goldfcheider besitzt nur den einen Brief
des Herrn Prof. Schulz an sie vom 2H. September.
5. Auf den oben mitgeteilten Sachverhalt stützt Herr
Prof. Schulz die Verdächtigung, daß die Firma Goldfcheider
gewohnheitsmäßig sich Photographien von Modellen ver-
schaffe und sie erst nach einer gewissen Zeit wieder unter
Ablehnung des Ankaufs zurücksende.
Irgendeine weitere tatsächliche Unterlage für diese Ver-
dächtigung hat Herr Prof. Schulz auch auf das an ihn
gerichtete Ersuchen nicht zu geben vermocht.
Die Verdächtigung, daß die Firma Friedrich Gold-
scheider die ihr anvertrauten Photographien zu unberech-
tigter Rachbildung der Modelle benutzt habe, wagt Herr-
Prof. Schulz zwar nicht ausdrücklich anszusprechen; um so
schlimmer ist cs aber, daß diese Verdächtigung für jeder-
mann klar und deutlich zwischen den Zeilen zu lesen ist.
Herr Prof. Schulz glaubt zu Unrecht, daß er durch
diese Methode der Verantwortung für diese Verdächtigung
sich entzieht.
Die nötigen Schritte zur Strafverfolgung sind eingeleitet.
Bemerkt fei, daß Herrn Prof. Schulz seitens der Firma
Friedrich Goldfcheider sofort nach Erscheinen der Veröffent-
lichung anheimgestellt worden ist, die ganze Modellkollektion
der Firma einzusehen, um sich davon zu überzeugen, daß
die Modelle nicht benutzt worden sind. Herr Prof. Schulz
hat von diesem Anerbieten keinen Gebrauch gemacht, die
vcrdächtigung aber nicht zurückgenommen."
 
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