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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.52067#0380

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Die Werkstatt der Kunst.

372

heft 27.

Die an den Syndikus gerichteten Anfragen haben sich
auf der höhe des Vorjahres gehalten und beliefen sich auf
etwa t50.
Die Klagen über Nachbildungen und fonstigc Ver-
letzungen im Urheberrechte traten etwas zurück hinter solche
Anfragen, die das Zustandekommen oder die Auslegung
von Verträgen und die Bezahlung von Honoraren zum
Gegenstände hatten. Es zeigte dies, daß seitens der Künstler
noch weit mehr auf präzise Abmachungen bei Abschluß von
Verträgen aller Art geachtet werden muß. Es kann nicht
oft genug darauf hingewiesen werden, daß sich stets schrift-
liche Abfassung der Verträge, zum mindesten aber als-
baldige schriftliche Bestätigung empfiehlt. Eine große An-
zahl der Anfragen hat zu Verhandlungen des Syndikus
mit der Gegenseite geführt. Zn vielen Fällen ist eine
gütliche Verständigung erfolgt, in einigen Fällen ist die
Angelegenheit zum Prozeß gediehen. An den Anfragen
waren Naler und Bildhauer in erster Linie vertreten,
während die Anfragen aus dein Kreis der Architekten an
Zahl zurückblieben.
Die beiden im vorigen Geschäftsbericht erwähnten, mit
Unterstützung der A. D. K. G. geführten Prozesse sind von
den Künstlern gewonnen worden, so daß der Kunstgenossen-
schaft hieraus Kosten nicht entstanden sind. Die Urteile,
die die Haftung von Ausstellungen für abhanden gekommene
Ausstellungsgegenstände und die Transportversicherung von
Kunstwerken betreffen, sind in der ,Werkstatt der Kunst'
besprochen worden. Ein dritter Prozeß, der die Oualität
einer gelieferten Arbeit betraf, ist nach einem ungünstigen
Sachverständigengutachten von: Künstler zurückgenommen
worden."
Berlin, den 22. Februar
gez.: vr. vr. krotlle, Syndikus der A. D. K. G.
Der Bericht wurde mit großem Interesse entgegen-
genommen und dein Unterausschüsse für die Unternehmungen
des kommenden Jahres ein Kredit in der höhe bis zu
500 Ulk. genehmigt. Der t- Vorsitzende drückte dem Unter-
ausschüsse und besonders dein Syndikus der A. D. K. G.,
Herrn vr. Rothe, für die im Interesse der A. D. K. G. ge-
leistete höchst dankenswerte Tätigkeit den Dank der Haupt-
versammlung aus. Diese beschloß hierauf noch einstimmig,
Herrn Or. Rothe auch im kommenden Jahre mit der Ver-
tretung der A. D. K. G. in juristischen Fragen zu betrauen.
Zu Punkt der Tagesordnung lagen verschiedene
Mitteilungen des Hauptausschusses vor. Ulit großer Ge-
nugtuung begrüßte die Hauptversammlung die Bekanntgabe
des t- Vorsitzenden, wonach begründete Aussicht vorhanden
sei, daß ein Zusammengehen der A. D. K. G. mit dem
Deutschen Künstlerbunde bei kommenden internationalen
Kunstausstellungen im Auslande zustande komme. Der
Hauptausschuß wurde im Anschlüsse hieran von der Haupt-
versammlung gebeten, dahin zu wirken, daß schließlich die
oben angedeutete Annäherung der beiden großen deutschen
Künstlerkorporationen verwirklicht werde.
Weiter wurden die Herren Vertreter der Grtsvereine
wie alljährlich gebeten, in ihren Grtsvereinen zu veran-
lassen, daß die Jahresbeiträge sowohl als auch die Mit-
glieder- und Ausstellerlisten rechtzeitig an den hauptans-
schnß eingesendet werden.
hierauf wurden die neuen Vergünstigungen für die
ordentlichen Angehörigen der A. D. K. G. beim Besuch
von Ausstellungen, Galerien, Museen usw. bekanntgegeben.
Den in Betracht kommenden Behörden sei an dieser Stelle
der Dank der A. D. K. G. für ihr Entgegenkommen zum
Ausdruck gebracht.
Mit großem Interesse wurde die Mitteilung des Herrn
Pape-Berlin entgegengenommen über den Verlauf der in
Berlin stattgehabten Versammlung zwecks Aufstellung von
allgemein gültigen Regeln bei Ausschreibung von Wett-
bewerben. Die bisher in dieser Sache für die A. D. K. G.
tätigen Herren wurden gebeten, die Interessen der A.D.K. G.
auch weiterhin in dieser Angelegenheit wahrzunehmen.
Sodann hielt Herr Pape-Berlin einen längeren Vor-

trag über die Vorteile, die der A. D. K. G. dadurch erwachsen
würden, wenn sie sich in corpore der „Gesellschaft für
deutsche Kunst im Auslande" anschlösse. In Würdigung
der angeführten Gründe beschloß die Hauptversammlung
einstimmig, der vorgenannten Gesellschaft mit einein Jahres-
beiträge von 500 Mk. beizutreten unter der bestimmten
Voraussetzung, daß für die A. D. K. G. die von Herrn Pape
in Aussicht gestellten Vergünstigungen eintreten. Zugleich
wurde der Grtsverein Berlin gebeten, gegebenenfalls die
auf die A. D. K. G. fallenden Stimmen in: Ausschüsse der
Korporation durch Angehörige des Vereins vertreten zu
lassen, welche gleichzeitig die Verpflichtung zu übernehmen
haben, den Hauptausschuß über die vereinsangelegenhciten
auf dem Laufenden zu erhalten.
Infolge der verschiedenen Unternehmungen des Haupt-
ausschusses hat sich das Bedürfnis gezeigt, die teilweise
gewohnheitsrechtlich angewandte Geschäftsordnung der
A. D. K. G. für Ausstellungsangelegenheiten als Anhang
zur bestehenden Satzung festzulcgen. Der p Vorsitzende,
Herr Schmid-Breitenbach, verlas den im Sinne der bisherigen
Gepflogenheiten hierzu verfaßten Entwurf des Hauptaus-
schusses. Dieser Entwurf wurde mit einigen geringfügigen
Korrekturen von der Hauptversammlung einstimmig ge-
nehmigt und dein hanptausschuß für die Vorbereitung der
Dank der Versammlung ausgesprochen.
Die Geschäftsordnung ist in folgender Fassung schon
für die im Drucke befindliche Neuauflage der Satzung vor-
gesehen:
8 t- Die Entscheidung über Ausstellungen im engeren
Wirkungskreise der A. D. K. G. trifft der gesamte Haupt-
ausschuß nach Anhörung der Grtsvereine. Er bestimmt
Anfang und Schluß der Ausstellung, Einsendungstermine,
Grt und Zeit der Hauptjury, Zahl der auf jeden Grts-
verein treffenden Werke und der Hauptjuroren sowie deren
Zugehörigkeit zu den einzelnen Grtsvereinen. Bei deutschen
Ausstellungen werden nur Werke von Angehörigen der
A. D. K. G. zugelassen. Lei deutschen Abteilungen auf
internationalen Kunstausstellungen im Auslande können
Ausnahmen eintreten. Soweit hierüber eine Entscheidung
zu treffen ist, steht diese dem hauptausschusse zu.
K 2. Reber die Zulassung von Werken verstorbener
entscheidet der Hauptausschuß.
K 3. Alle Werke, welche für eine Ausstellung der
A. D. K. G. bestimmt sind, unterliegen der Sichtung der
Grtsvereinsjurys und der Hauptjury. Iuryfrci sind nur
die Werke der Ehrenmitglieder der A. D. K. G. und der
Aentraljuroren.
Die Grtsvereine wählen die Juroren für die Orts-
vereiusjurys in eigener Zuständigkeit. Grtsvereinsjuroren
können nicht in die Zentraljury gewählt werden.
Der Grtsjury unterliegen alle Werke, deren Schöpfer
Mitglieder des Grtsvereins sind.
Wenn die Aentraljuroren schon gewählt sind, so sind
deren Werke auch bei der Grtsvercinsjury juryfrei.
Sollte ein Mitglied eines Grtsvereins durch triftige
Gründe verhindert sein, seine Werke der Jury seines Grts-
vereius zu unterwerfen, so kann es mit Genehmigung des
Hauptausschusses seine Werke derjenigen Grtsvereinsjury
unterstellen, welche dem Aufenthaltsorte seines Werkes am
nächsten liegt.
Die Jury hat nicht nur die künstlerische höhe der
Werke bei deren Auswahl zu berücksichtigen, sondern auch
das jedem Grtsvereine vom hauptausschusse nach dein
Verhältnisse seiner Aussteller zugewiesene Raummaß. Doch
kann die Jury ein Drittel mehr als die vorgeschriebcnc
Zahl an die Hauptjury überweisen. Ueberschieitungen
dieser Zahl fallen bei sonst freier Rückfracht der zurück-
gewiesenen Werke zu Lasten des Grtsvereins.
H Die von den Ortsjurys angenommenen Werke
müssen als eine Sammelladung an den Sitz der Haupt-
jury abgehen. Eine Lifte mit genauer Bezeichnung dieser
Werke ist an den hanptausschuß gleichzeitig einzusenden.
Die Grtsvereinsjuroren hasten dafür, daß die Schöpfer der
eingesandten Werke Mitglieder ihres Grtsvereins sind.
 
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