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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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Redaktioneller Teil
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Walther, Felix: Ist das "Bemalen" eines Marmordenkmals mit roter Farbe Sachbeschädigung?: Urteil des Reichsgerichts
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Vermischter Nachrichtenteil
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https://doi.org/10.11588/diglit.52067#0100

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92

Die Werkstatt der Kunst.

Heft 7.

sich entweder Farbstoff im Innern des Steines eingenistet
hat oder von dem der Farbe beigemischten Gele Reste zurück-
geblieben sind. Das L.-G. Ravensburg sprach den An-
geklagten von der Anklage der Sachbeschädigung (K 304
Str.G.B.) srei. Gegen das Urteil legte die Staatsanwalt-
schaft Revision ein, die auch Erfolg hatte. Der Straf-
senat des Reichsgerichts sprach sich wie folgt aus:
Die Strafkammer übersieht, daß unter Umständen auch
das bloße verunreinigen einer Sache eine Beschädigung
darstellen kann. Es muß schon eine Einwirkung genügen,
die zwar keine stoffliche Verringerung oder Verschlechterung
des Gegenstandes, wohl aber eine belangreiche Veränderung
der äußeren Erscheinung und Form mit sich bringt. Line
Wiederherstellung des früheren Zustandes macht den Ein-
tritt der Beschädigung nicht ungeschehen. Die Wahl des
Marmors für eine Büste bezweckt, gerade durch ihre natür-
liche weiße, glänzende und reine Farbe sowie die klare
Bestimmtheit ihrer Linien auf den Beschauer zu wirken
und damit die Schönheit des Kunstwerkes zur vollen Geltung
zu bringen. Diese Wirkung wird aber schon durch die
bloße Besudelung mit Farbe und die dadurch hervorgerufene
Verdeckung der eigentlichen Reize ihrer Oberfläche, wenn
nicht zerstört, so doch wesentlich beeinträchtigt und beschädigt;

die ausgebreitete Verunstaltung des Standbildes in Ton
und Umriß, durch die überdies seine Erkennbarkeit ge-
schmälert wurde, kommt hier jedenfalls einer Beschädigung
ihrer Masse vollkommen gleich. Darauf, daß nach der Vor-
stellung des Angeklagten der frühere Bestand mit Leichtig-
keit wieder hätte herbeigeführt werden können, kommt es
für die Begriffsbestimmung der Sachbeschädigung nicht an.
wie feftgestellt, ging sein Vorsatz dahin, den Teilnehmern
des am nächsten Tage stattfindenden Festes vor dem Denkmal
den ungetrübten Genuß an seinem Anblicke zu entziehen,
es also, wenn auch vorübergehend, seiner Gebrauchs-
bestimmung zu berauben.
Das Urteil des L.-G. wurde also aufgehoben und die
Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, (vgl. Lntsch.
des R.-G. in Strafsachen, Bd. 43. Aktenz. I, 703/09.)

UnsökL IMige keilügö, lüs Mulmi' klmUeclm. Mikk lik. 4,
llat tollenden Inhalt: Oie Lllanoen des Deutschen
Kardenbuetzes. Von O. D. — Oesckicllte der
Wandmalereien des Domes ?n ^aelren. Von kanl
Oerllardt, Düsseldorf. (Lcülnss.) — Diteratnr.

vermischter Nachrichtenteil.

- Geplante Ausstellungen -
Berlin. (Satzungen der Vereinigung Bildender
Künstler Berlins für die Dezember-Ausstellung l9lo.)
Die v. B. K. B. bezweckt, mit guter Kunst zu normalen
Preisen das Publikum zu interessieren und persönlich mit
den Kunstfreunden durch zweckmäßige Veranstaltungen in
Verbindung zu treten. Die v. B. K. B. setzt sich aus aus-
übenden Künstlern und Kunstfreunden zusammen. Der
Beitrag beträgt t Nk. Einschreibegebühr und 5 Mk.
Jahresbeitrag. Das Geschäftsjahr läuft vom t- bis Ok-
tober. Es findet zunächst eine Weihnachtsausstellung
statt vom 22. November bis t. Januar; Aenderungen
sind vorbehalten. Nur in Groß-Berlin ansässige Künstler
und Künstlerinnen sind zugelassen. Bilder und Graphiken
sind eingerahmt einzusenden; die Bildhauer haben selbst
für Postamente und Aufstellung ihrer Arbeiten zu sorgen.
Die Einsendung geschieht unverpackt, persönlich oder durch
einen Vertreter am lH. und l5. November von lo—3 Uhr
Potsdamerstraße 38. Ausnahmen bedürfen der Beschluß-
fassung der Kommission. Jedes Mitglied kann 3 Werke
jeder Gattung (Malerei, Plastik, Graphik) einsenden;
Vitrinen gelten als ein Werk, ebenso Sammelrahmen (für
letztere Höchstmaß t Hm). Die Jury besteht aus 2 getrennt
arbeitenden Gruppen von je 9 Mitgliedern, über strittige
Fälle entscheidet die Gesamtjury, durch 3 weitere Mitglieder
verstärkt. Für jede Ausstellung findet eine Neuwahl der
Jury statt. Für die Dauer der Ausstellung sind die Werke
gegen Feuer und Diebstahl zur Hälfte des angegebenen
wertes versichert. Andere Haftpflicht besteht nicht. Die
Aufsichtsbeamten rekrutieren sich aus den Mitgliedern.
Eine aus 2 Personen bestehende Kommission steht dem
Publikum zwecks Verkaufsvermittlung zur Verfügung. Die
Preise für Graphik und Malerei sind von ;o—300 M.
festzusetzen; bei zu niedriger Preisnormierung behält sich
die Kommission vor, mit dem betreffenden Künstler wegen
des Preises Rücksprache zu nehmen, jedoch soll der Preis
von 300 Mk. nicht überschritten werden. Bildhauer dürfen
den Preis in Anbetracht der hohen Materialkosten bis
looo Mk. festsetzen; Ausnahmen sind im Interesse des
Gesamtbildes der Ausstellung zulässig auf Beschlußfassung
der Kommission. Maßgebend sür die Annahme durch die
Jury ist nur die Güte der Arbeiten, nicht die Richtung.
Die Preise werden an den Werken sichtbar angebracht,
diese Preise sind unbedingt seste Preise; die Namen der
Künstler enthält der Katalog. Verkaufte Werke können

entfernt werden, im Interesse der Aussteller und der Aus-
stellung ist das verbleiben derselben wünschenswert. Die
V. B. K. B. erhebt lo"/g Verkaufsprovision von allen
während der Ausstellungsdauer verkauften Ausstellungs-
werken; verkauf ohne Provision hat den Ausschluß des
Mitgliedes zur Folge. Mitgliedern, deren Werke abgelehnt
sind, steht es srei, die eingezahlten 5 Mk. zurückzuverlangen,
oder in Voraussicht weiterer Veranstaltungen (Ausstellungen,
Feste, Vergünstigungen usw.) Mitglieder zu bleiben. Zwei
Tage nach Schluß der Ausstellung müssen alle Arbeiten
abgeholt sein; die nicht abgeholten Werke werden auf
Kosten und Gefahr des Ausstellers bei einem hiesigen
Spediteur zur Verfügung gestellt. Die geschäftsführende
Kommission benachrichtigt die Mitglieder von allen Ver-
anstaltungen. Durch die Beschickung der Ausstellung erklärt
sich der Einsender mit den Satzungen einverstanden. Die
geschäftsführende Kommission: Jul. Rosenbaum, t- Bor-
sitzender; Herrn. Sandkuhl, 2. Vorsitzender; G. w. Bergfeld,
1. Schriftführer; F. W. Roth, Schatzmeister und 2. Schrift-
führer; M. Prager, für Presseangelegenheiten; Pfähler von
Gthegraven, Protokollführer; Frl. Schuhmann; Frl. von
Klocke; Dames; w. Schlomer.
Berlin. Die Berliner Akademie der Künste hat sich
jetzt über ihre weiteren Veranstaltungen in diesem
Winter schlüssig gemacht. Für zwei Stiftungen bei
der Akademie laufen demnächst die Wettbewerbsfristen ab,
und es besteht die Absicht, die eingesandten Werke, soweit
sie sich dazu eignen, in der Akademie zur Ausstellung zu
bringen. Es ist die von Rohrsche Stiftung für einen
Wettbewerb auf dem Gebiete der Bildhauerei und die
Dr. Hugo Raußendorf-Stiftung, aus der ein Preis in Höhe
von 4000 Mk. für Maler zur Verteilung kommt. Die
Ausstellung der zu den beiden Stiftungswettbewerben ein-
gesandten Arbeiten wird voraussichtlich noch in diesem
Monat stattfinden. Im Januar wird dann die Akademie
wie bereits in früheren Jahren eine Ausstellung von
Arbeiten ihrer Mitglieder, der an Berlin ansässigen und
der auswärts lebenden, veranstalten. Werke der Archi-
tektur, der Plastik und der Malerei werden hier in gleicher
weise vertreten sein. >d
Bremen, 2. November. Die Vereinigung nordwest-
deutscher Künstler (Geschäftsstelle: Bremen, Blumen-
thalstraße ts) hat für nächstes Jahr folgende Ausstel-
lungen in Aussicht genommen: 5.—28. März Bremen,
2. — l8. April Oldenburg, l9. März bis 23. April Königs-
berg, sowie solche in Detmold und Herford wahr-
 
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