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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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Redaktioneller Teil
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Der Prozeß Schleusing
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Das Welttelegraphendenkmal in Bern, III
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https://doi.org/10.11588/diglit.52067#0155

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Die Werkstatt der Runsr

Nedaktioneller Teil.

ver prozeK KckleuNng
Am 26. November hat vor der 3. Strafkammer
in Berlin eine Berufungsverhandlung in der Klage-
sache des Direktors der „Kunstvereinigung Berlin-
München-Dresden-Düsseldorf", Karl Schleusing,
gegen die „Werkstatt der Kunst" stattgefunden.
Als Sachverständige waren geladen die Herren Prof.
Gtto Heinrich Engel von der Seite der Beklagten
und vom Kläger der Hofmaler Arthur Fischer
aus der Passage. Letzterer sollte von der beklagten
Partei als ungeeignet, insbesondere der bekannten
Affäre mit der Kochkunst-Medaille wegen, abgelehnt
werden, er zog es aber vor, von selbst den Gerichts-
präsidenten um seine Entlassung zu bitten. Er be-
gründete dies Gesuch damit, daß er sich vor der
„Werkstatt der Kunst" „fürchte". Ein Artikel des
beklagten Redakteurs in Sachen der „Deutschen
Kunstvereinigung usw." sei von 39 Tageszeitungen
abgedruckt worden*); vor solcher „Macht in der
presse" fürchte er sich. Das Gesuch wurde ge-
nehmigt und damit war die klägerische Partei ohne
eigenen Sachverständigen, da sie die bisher ver-
nommenen Herren (die vernichtend gegen sie aus-
gesagt hatten) als Mitglieder der A. D. K. G. für
befangen hielt. Die beklagte Partei erklärte hier-
auf, daß sie auch mit dem Urteil eines der A. D. K. G.
nicht angehörigen, aber eines wirklichen Künstlers
zufrieden sein würde, zum Beispiel könne ja Herr
Prof. Max Liebermann als Sachverständiger über
die Prämienbilder der „Kunstvereinigung usw." ver-
nommen werden. Gegen diesen Vorschlag wäre
wohl eigentlich nichts einzuwenden gewesen, aber
8. t. Herr Schleusing gab durch seinen Rechtsver-
treter zu bedenken, daß „gerade die künstlerische
Richtung des Herrn Prof. Liebermann durch die
Produktion der .Deutschen Kunstvereinigung Berlin-
München-Dresden-Düsseldorf' bekämpft werden
solle" (! Red.), und daß deshalb auch dieser Künstler
als befangen abgelehnt werden müsse. Schließlich
einigte man sich darauf, daß als neue Sachverständige
die Herren Kunstmaler Leo Freiherr v. König
und Kunsthändler Jacques Lasper die Prämien-
bilder der „Deutschen Kunstvereinigung usw." auf ihre
künstlerische Qualität prüfen sollen, und daß als
Sachverständiger aus der ersten Instanz des Prozesses
Herr Prof. G. H. Engel dieser Prüfung beiwohnen
solle, um etwa notwendige Aufschlüsse zu geben.
Damit wurde die Verhandlung vertagt. Ein
neuer Termin ist zurzeit noch nicht festgesetzt worden.
O. W. O. K.
*) Anmerkung: Natürlich ohne Veranlassung und
Wißen des Verfassers. Red.

Vas Melttelegrapkenclenkmal
in Kern. Ill
(vgl. die Artikel in den bseften 2 und 9)
Zweite Konkurrenzausschreibung für die Errich-
tung eines Denkmals zur Erinnerung an die
Gründung des Welttelegraphenvereins.
Die Lissaboner internationale Telegraphenkonferenz hat
am tt. Juni ty08 beschlossen, zur Erinnerung an die
Gründung des Welttelegraphenvereins in Bern ein Denk-
mal zu errichten; der schweizerische Bundesrat ist mit allen
Maßnahmen zur Ausführung dieses Unternehmens betraut
worden.
Zur Lösung der ihm gestellten Aufgabe eröffnet der
Bundesrat eine (zweite) Konkurrenzausschreibung unter den
nachstehenden Bedingungen, welche von dem zur Beurteilung
der einzusendenden Entwürfe bestellten Preisgericht vorge-
schlagen worden sind.
Programm der Konkurrenzausschreibung.
Art. Für die beabsichtigte Errichtung eines Denk-
mals in Bern zur Erinnerung an die Gründung des Welt-
telegraphenvereins wird eine Konkurrenz eröffnet.
An dieser Konkurrenz können die Künstler der ganzen
Welt teilnehmen, gleichviel, wo sie ihren Wohnsitz haben
und welcher Nationalität sie angehören.
Art. 2. Das Denkmal soll auf den bselvetiaplatz zu
stehen kommen.
Zwei photographische Ansichten dieses Platzes, sowie
zwei Lagepläne und zwei Schnitte liegen dem Programm
bei (Beilagen ;—s).s
Art. 3. Die Wahl der Art des Denkmals ist den
Künstlern freigegeben, nur soll dasselbe deutlich an die
Gründung des Welttelegraphenvereins erinnern und sich
dem gewählten Platze gut anpassen. Ls ist dem Künstler
anheimgestellt, das Denkmal mit einem Brunnen in Ver-
bindung zu bringen.
Art. H. Die Auswahl der zu verwendenden Materialien
ist dem Künstler überlassen, doch müssen diese für eine
solide und monumentale Ausführung innerhalb der Grenzen
der im Art. 8 vorgesehenen Summe Gewähr bieten.
Art. 5. Die Bewerber haben einzusenden:
t- Ein Modell des Denkmals im Maßstabe von
t: ;o der natürlichen Größe;
2. eine Beschreibung des Denkmals;
3. einen Lageplan im Maßstabe von ;: 200 des aus-
zuführenden Denkmals mit genauer Bezeichnung
des Platzes, auf den dasselbe zu stehen kommt;
H. eine perspektivische Ansicht des aufgestellten Denk-
mals, von einem 2 m über der Kirchenfeldbrücke
genommenen Punkte aus gesehen;
5. eine verbindliche Preiseingabe (en^uAernent ä
tortäit) für die Ausführung und eine ausführ-
liche Beschreibung der in Vorschlag gebrachten
Materialien.
Art. 6. Die Entwürfe sollen im Mittelbau des Bundes-
hauses in Bern abgeliefert werden, und zwar bis zum
t5. August t9tt, an welch letzterem Tage sämtliche Sen-
düngen geöffnet werden. Später eingehende Entwürfe
bleiben unberücksichtigt.
Art. 7. Die Entwürfe sollen weder den Namen noch
die Initialen des Urhebers, sondern ein Kennwort (Devise)
tragen. Lin versiegelter Briefumschlag, mit dem gleichen
Kennwort versehen, soll Namen und Adresse des Urhebers
enthalten.
In einem zweiten versiegelten Umschläge, ebenfalls
mit dem Kennworte und überdies mit der Aufschrift „Oevis"
versehen, haben die Bewerber einen verbindlichen Vor-
anschlag (eu^LZement L korkait) für die vollständige Aus-
führung des Denkmals einzureichen.
 
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