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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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Grundsätze für öffentliche Wettbewerbe, V
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Die Werkstatt der Kunst.

27 s

Heft 20.

Ter-
min
Ausstellungen und Stipendien
(Alle näheren Auskünfte erteilt die Schriftleitung.)
Näh. keft
Ende
Mai
Schluß der Ausstellung des Meraner Künstler-
bundes in Meran (Burghof).
Ende
Mai
Schluß der Jubiläumsausstellung der Ge-
nossenschaft bildender Künstler in Wien.
l-
Juni
Eröffnung der Wanderausstellung des Ver-
bandes Deutscher Illustratoren in Krefeld.
30.
Juni
Schluß der Kunstgewerbe-Ausstsllung des
Deutsch-Mstschlesischen Kunstvereins in Te-
sch en.
3 l

Ter-
min
Ausstellungen und Stipendien
t?.
Juli
Schluß der Gewerbe-, Industrie- und Kunst-
ausstellung in Krefeld.
(2
(5.
Aug.
Schluß der Iahresausftellung der bildenden
Künstler in Leipzig.
l8
Mitte
Schluß der großen Aquarellausstellung in
1.4!
Okt.
Dresden (Brühlsche Terrasse).
3l.
Schluß der Internationalen Kunstausstellung
lX
Gkt.
tdtl in Rom.
4

Redaktioneller Teil.

Grundsätze
kür össenlUcke Meitbexverbe. V
(Die Konferenz über das Wettbewerbswesen am
l?. Dezember t9t0.)
Dgl. die Artikel in den Heften 5, 4, (4 und 1.9.
Der Einladung des „Bundes Deutscher Architekten"
waren gefolgt: der „verband Deutscher Architekten- und
Ingenieurvereine" (vertreten durch die Herren Saran, Körte,
Bachmann, Franzius), der „Deutsche Werkbund" und der
„verband deutscher Kunstgewerbevereine" (Herr Nuthesius),
die „Bildhauervereinigung" (Herr Boeltzig), die „Allgemeine
Kunstgenossenschaft" (Herr William Pape) und der „Künstler-
verband" (Herr pfannschmidt). Der B.D.A. war durch die
Herren Dülfer, Liier, Drechsler. Paulsen vertreten.
In seiner einleitenden Ansprache führte der Vorsitzende
des B.D.A., Prof. Dülfer, aus, daß man die jetzt geltenden
Grundsätze für das Verfahren bei Wettbewerben zugrunde
legen müsse, daß aber diese Grundsätze der Neubearbeitung
bedürfen. Dann werde das Wettbewerbswesen fruchtbarer
werden, als es zurzeit sei. Bei den Besprechungen werde
man zunächst von den Verhältnissen im Architektur-Wett-
bewerbswesen ausgehen müssen, aber au der Sache seien
alle bildenden Künste interessiert, deshalb sei die Mitarbeit
aller (Organisationen erbeten.
Lin schwerer Nachteil für alle bildenden Künste (Archi-
tektur, Plastik, Malerei) sei ihre Trennung. Das empfinde
die Architektur neben anderem auch darin, daß sie einseitig
mit der Technik verbunden sei. Diese Verbindung sei an
sich begründet, aber ebensosehr sei eine engere Fühlung
mit den anderen bildenden Künsten notwendig.
Das Ziel unserer Bestrebungen auf dem Gebiete des
Wettbewerbswesens ist höhere Bewertung, damit bessere
Schule und bessere Ausnutzung des geistigen Eigentums.
Damit werde dann auch eine Förderung individueller Kunst
auf Kosten der allgemeinen Mittelmäßigkeit erreicht werden.
Diese Förderung sehen wir in erster Linie darin, daß ein
preisgekrönter Entwurf durch seinen Schöpfer ausgesührt
wird, nicht durch irgend jemand anderes. Damit aber die
äußeren Schwierigkeiten, die sich diesem Prinzip in den
weg stellen, verringert werden, ist es nötig, unter Aus-
lobern und Bewerbern engere Fühlung herzustellen. Dazu
schlagen wir Beratungsstellen für das Wettbewerbswesen
vor. Die Anonymität kann dabei völlig gewahrt werden.
Bevor in die Debatte eingetreten wurde, wurde die
Denkschrift des Herrn Brurein, die er dem Bundestage in
Weimar vorgelegt hat (hier abgedruckt in Nr. -P, in über-
arbeiteter Form verlesen.
Als erster Redner weist Herr Saran daraus hin, daß,
wenn Regeln bei den Ausschreibern auf widerstand stoßen
würden, doch das Publikum bei mehr Forderungen vor der
Ausschreibung von Wettbewerben zurückschrecken werde.
Darauf führt Herr Körte aus: Die Verbesserungsvor-

schläge stehen zu einseitig auf Seite der Bewerber. Solche
Bestimmungen kann man nur auf gesetzlichem Wege durch-
setzen. Schwere Bedenken habe ich gegen die Beratungs-
stellen. wo sollen die sitzen? Sie kennen die lokalen Ver-
hältnisse nicht.
Die wünsche, die Sie bringen, sind beherzigenswert,
aber wir können sie nicht durchdrücken. Der Mann, der
schließlich das Geld ausgeben soll, darf nicht seiner Rechte
beraubt werden, bei der Entscheidung ein Wort mit-
zusprechen.
Es ist mir auch zweifelhaft, ob sich das ganze Wett-
bewerbswesen einheitlich regeln läßt für Architekten, Maler,
Bildhauer, Ingenieure, Kunstgewerbler.
Jetzt gelten die Verbandsgrundsätze für Ingenieure
und Architekten, d. h. sie gelten als bloße Grundsätze und
das ist wohl möglich. Die materiellen Fragen sind einzeln
gelöst und haben ihre eigenen Schwierigkeiten.
Ferner wollen Sie mehr auf Lntwurfswettbewerbe
als auf Ideenwettbewerbe hinarbeiten. Schon jetzt steigen
die Preife fehr erheblich. Für Lntwurfswettbewerbe müßten
die dreifachen preife zur Verfügung stehen.
Auch die Einwirkung auf die Zusammensetzung des
Preisrichterkollegiums halte ich für unmöglich. Man kennt
doch die Bewerber noch nicht. Auch gegen die Einführung
des Dhmannschen Satzes erkläre ich mich. Ls ist sehr
schwierig zu sagen, was von einem Entwurf benutzt ist,
und der Bauherr, der t0 oder löOOOMk. für Preise aus-
setzt, will doch auch von den Entwürfen etwas haben, die
nicht ausgeführt werden.
Herr Muthesius äußerte Bedenken gegen die vorge-
schlagene Trennung der Architekten vom Ingenieurwesen.
So berechtigt der Gedanke einer engeren Verbindung der
Architektur mit den anderen Künsten sei, so wertvoll könne
doch gerade die einseitige Verbindung der Architektur mit
der Technik sein, und die Maler und Bildhauer würden den
Entwürfen der Architekten vielleicht weniger gerecht als
die statisch geschulten Ingenieure. Der Einfluß der Be-
werber auf die Zusammensetzung des Preisgerichts ist sehr-
schwierig. Die Beratungsstelle wird als Instanz der Be-
werber aufgefaßt werden. Die Monopolisierung der Preis-
gerichte hat ihre Bedenken besonders in künstlerischer Be-
ziehung. Die Ideenwettbewerbe dürfen nicht zugunsten
der Ausführungswettbewerbe bekämpft werden, wir haben
seit Jahren dahin gekämpft, daß die Maßstäbe kleiner und
für die Durcharbeitung mildere Anforderungen gestellt
werden, daß die zeichnerische Arbeit beschränkt wird.
Für wichtig halte ich die Durchführung des Mhmann-
schen Satzes, ich würde es begrüßen, wenn er sich durch-
führen ließe.
Aber das kann nicht eine Organisation, der nicht alle
in Frage Kommenden angehören, das können nur die Preis-
richter. Auf die müssen wir uns verlassen. Sie müssen
verpflichtet werden, sich nur an Wettbewerben zu beteiligen,
die den Grundsätzen entsprechen.
 
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