Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/1911
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498 Die Werkstatt der Kunst.
Heft 36.
summe beträgt 36 000 Mk. Für Preise stehen 4000 Mk.
zur Verfügung, die das Preisgericht nach eigenem Ermessen
verteilen kann. Der zur Ausführung ausgewählte Ent-
wurf wird nicht besonders preisgekrönt. Dem Preisgericht
gehören unter anderen Adolf v. Hildebrand, Heinrich Frhr.
v. Schmidt und Josef Floßmaun an. /I
Termin
zur Ein-
lieferung
Gegen st and
Ort der Ein-
lieferung
8
10. Juni
Landwirtschaft!. Ausstellungsplakat
Erkelenz
34
15. Juni
Villa usw.
Döbeln
31
15. Juni
Wohlfahrtspostkarten
Berlin
36
19.Juni
Erinnerungsmedaille
Habanna
34
25. Juli
Warenhaus Leonh. Tietz
Köln
51
1. Aug.
Sparkasse
Bonn a. Rh.
32
io. Aug.
Volksbad
Schlettstadt
36
15. Aug.
(II. Wettbewerb)
Bern
9
15. Aug.
Geschäftshaus
München
36
16. Sept.
Wandgemälde in Blasewitz
Dresden
27
29. Sept.
Wittelsbacher Brunnen
Bayreuth
36
30. Sept.
Stammtischständer
Stuttgart
16
1. Okt.
Verwaltungsgebäude
Merseburg
34
1^. Okt.
Schmidt-Michelsen-Preis für Malerei
Berlin
26
15. Okt.
Stadthalle
Danzig
34
I.Nov.
Denkmal für Alexander II.
St. Petersburg
39
40
Berlin. Der Verein für Wohlfahrtsmarken sucht
die Privatwohltätigkeit dadurch in den Dienst der guten
Sache zu stellen, daß er Wohlfahrtsmarken, die als Ver-
schlußmarken für Postsendungen aller Art auf der Rückseite
der Briefumschläge oder auf Postkarten anzubringen sind,
und Wohlfahrts-Postkarten in den Verkehr bringt, aus
deren verkauf Mittel zur Bekämpfung der Säuglingssterb-
lichkeit, der Tuberkulose und anderer Volkskrankheiten auf-
gebracht werden. Neuerdings ist beabsichtigt, diesen Karten
auch eine Sammlung Künstler-Wohlfahrts-Ansichts-
karten anzureihen, welche hervorragende Kunstwerke in
Griginalfarben wiedergeben sollen. Herausgabe, Verlag
und Vertrieb dieser Karten, die später bei allen Ansichts-
kartenverkäufern zu kaufen sind, geschieht durch den Galerie-
Verlag, G. m. b. H., Steglitz-Berlin, welcher dem Verein
für Wohlfahrtsmarken entsprechenden Anteil am Erlöse ver-
traglich zugesichert hat. Diese Künstler-Wohlfahrts-Ansichts-
karten sollen mit einer künstlerischen Adreßseite aus-
gestattet werden. Der Galerie-Verlag Steglitz erläßt daher
ein allgemein offenes Preisausschreiben zwecks Er-
langung geeigneter Entwürfe. Der erste Preis beträgt
500 Mk., der zweite 300 Mk., der dritte 200 Mk. Die Jury
besteht aus den Herren: Prof. Peter Behrens-Neu-Babels-
berg; Vr. Franz Iörissen vom Galerie-Verlag, Steglitz-
Berlin; Vr. G. I. Kern von der Kgl. Nationalgalerie,
Berlin; Prof. Bruno Paul, Direktor der Unterrichtsanstalt
am Kgl. Kunstgewerbemuseum zu Berlin; Kommerzienrat
Karl Siegismund-Steglitz für den Verein für Wohlfahrts-
marken. Nähere Angaben bezüglich des Preisausschreibens
enthalten die gedruckten Wettbewerbbedingungen, die vom
Galerie-Verlag, G. m. b. H., Berlin-Steglitz auf Verlangen
gratis und franko versendet werden. Einlieferung bis
iS. Juni 1911-
Berlin. Der „Verein der Künstlerinnen und Kunst-
freundinnen" schreibt unter seinen Mitgliedern einen
Wettbewerb für ein zweifarbiges Plakat für den Verein
aus, das zugleich ev. als Signet benutzt werden soll. Die
Entwürfe werden bereits zum 9. Juni eingefordert. KI
Erkelenz. Zu unserer Nachricht in der vorigen Nummer
können wir nachstehend zu unserer Freude die Abschrift
eines Briefes mitteilen, die der Direktor der Zeichen- und
Kunstgewerbeschule zu Aachen, Herr Abele in Aachen, schon
am 27. April an den Kgl. Landrat Herrn Vr. Reumont
in Erkelenz gerichtet hat: „Sehr geehrter Herr! „vorgestern
erhielt ich den Abdruck eines Preisausschreibens, auf wel-
chem ich zu meiner Ueberraschung als Preisrichter
mit aufgeführt bin. Ls ist an mich keinerlei Er-
suchen gestellt worden, dieses Amt zu übernehmen und
ich bedauere daher sehr, Ihren Wunsch nicht erfüllen
zu können. Lin weiterer Grund meiner Ablehnung ist
auch der, daß die für die Erlangung des Plakates aus-
gesetzten Preise zu niedrig sind, wodurch eine Beteiligung
wirklicher Künstler an diesem Preisausschreiben ausge-
schlossen erscheint; eine Beurteilung minderwertiger
Arbeiten aber ist mir nicht hinreichend interessant. Ich
bin hochachtungsvoll Ihr ergebener gez. Abele." K!
München, ar. Fürden Neubau des Geschäfts geb äud es
der Münchener Reichsversicherungsanstalt in Mün-
chen wird ein Wettbewerb bis zum 1 5. August d. I. aus-
geschrieben, für den Preise von 10000, 6000 und 4000 Mk.
zur Verfügung stehen. Auch können Entwürfe zu se
1000 Mk. angekauft werden. Dem Preisgericht gehören
Wilhelm v. Fincke, Reichsrat der Krone Bayern, Vr. German
Bestelmeyer-Dresden, sowie die Münchener Architekten Prof.
Vr. Theodor Fischer und Stadtbaurat Hans Grässel an. Ki
Schletttzadt. Zur Erlangung von Skizzen für den Neubau
eines Volksbades in Schlettstadt wird unter den in
Elsaß-Lothringen ansässigen Architekten deutscher
Reichsangehörigkeit ein öffentlicher Wettbewerb veranstaltet.
Ausgesetzt sind zwei Preise von 1000 und 600 Mk. Ab-
lieferungstermin bis 10. August 1911. Die Unterlagen
sind von dem Bürgermeisteramt gegen portofreie Einsendung
von 1 Mk. zu beziehen. K
SlLälebau
Berlin. (Zweckverbandsgesetz „Groß-Berlin".) Die
Regierungsvorlage des tz 5, Abs. 2 lautete:
Solange und insoweit Bebauungspläne durch den ver-
band nicht endgültig festgesetzt sind, bleibt das Straßen-
und Baustuchtlinienwesen Sache der Einzelgemeinden
nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen mit
der Maßgabe, daß neue oder abgeänderte Baufluchten-
pläne der Linzelgemeinden dem verbandsausschusse zur
Begutachtung vorzulegen sind; der Vorlegung bedarf es
nicht, wenn die Pläne nur die Aufteilung einzelner Bau-
blöcke oder die Verbreiterung bestehender Straßen be-
treffen.
Die in der dritten Beratung gefaßten Beschlüsse
im Hause der Abgeordneten haben dagegen folgende
Fassung:
8 s.
Abs. 2. Solange und insoweit Fluchtlinien- oder Be-
bauungspläne durch den Verband nicht endgültig fest-
gesetzt sind, bleibt das Fluchtlinien wesen Sache der
Einzelgemeinden mit der Maßgabe, daß neue oder ab-
geänderte Fluchtlinien- oder Bebauungspläne der
Einzelgemeinden dem Verbandsausschuß zur Begutachtung
oorzulegen sind. Der Vorlegung bedarf es nicht, wenn
die Pläne nur die Aufteilung einzelner Baublöcke oder
die Verbreiterung bestehender Straßen betreffen, sofern
Heft 36.
summe beträgt 36 000 Mk. Für Preise stehen 4000 Mk.
zur Verfügung, die das Preisgericht nach eigenem Ermessen
verteilen kann. Der zur Ausführung ausgewählte Ent-
wurf wird nicht besonders preisgekrönt. Dem Preisgericht
gehören unter anderen Adolf v. Hildebrand, Heinrich Frhr.
v. Schmidt und Josef Floßmaun an. /I
Termin
zur Ein-
lieferung
Gegen st and
Ort der Ein-
lieferung
8
10. Juni
Landwirtschaft!. Ausstellungsplakat
Erkelenz
34
15. Juni
Villa usw.
Döbeln
31
15. Juni
Wohlfahrtspostkarten
Berlin
36
19.Juni
Erinnerungsmedaille
Habanna
34
25. Juli
Warenhaus Leonh. Tietz
Köln
51
1. Aug.
Sparkasse
Bonn a. Rh.
32
io. Aug.
Volksbad
Schlettstadt
36
15. Aug.
(II. Wettbewerb)
Bern
9
15. Aug.
Geschäftshaus
München
36
16. Sept.
Wandgemälde in Blasewitz
Dresden
27
29. Sept.
Wittelsbacher Brunnen
Bayreuth
36
30. Sept.
Stammtischständer
Stuttgart
16
1. Okt.
Verwaltungsgebäude
Merseburg
34
1^. Okt.
Schmidt-Michelsen-Preis für Malerei
Berlin
26
15. Okt.
Stadthalle
Danzig
34
I.Nov.
Denkmal für Alexander II.
St. Petersburg
39
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Berlin. Der Verein für Wohlfahrtsmarken sucht
die Privatwohltätigkeit dadurch in den Dienst der guten
Sache zu stellen, daß er Wohlfahrtsmarken, die als Ver-
schlußmarken für Postsendungen aller Art auf der Rückseite
der Briefumschläge oder auf Postkarten anzubringen sind,
und Wohlfahrts-Postkarten in den Verkehr bringt, aus
deren verkauf Mittel zur Bekämpfung der Säuglingssterb-
lichkeit, der Tuberkulose und anderer Volkskrankheiten auf-
gebracht werden. Neuerdings ist beabsichtigt, diesen Karten
auch eine Sammlung Künstler-Wohlfahrts-Ansichts-
karten anzureihen, welche hervorragende Kunstwerke in
Griginalfarben wiedergeben sollen. Herausgabe, Verlag
und Vertrieb dieser Karten, die später bei allen Ansichts-
kartenverkäufern zu kaufen sind, geschieht durch den Galerie-
Verlag, G. m. b. H., Steglitz-Berlin, welcher dem Verein
für Wohlfahrtsmarken entsprechenden Anteil am Erlöse ver-
traglich zugesichert hat. Diese Künstler-Wohlfahrts-Ansichts-
karten sollen mit einer künstlerischen Adreßseite aus-
gestattet werden. Der Galerie-Verlag Steglitz erläßt daher
ein allgemein offenes Preisausschreiben zwecks Er-
langung geeigneter Entwürfe. Der erste Preis beträgt
500 Mk., der zweite 300 Mk., der dritte 200 Mk. Die Jury
besteht aus den Herren: Prof. Peter Behrens-Neu-Babels-
berg; Vr. Franz Iörissen vom Galerie-Verlag, Steglitz-
Berlin; Vr. G. I. Kern von der Kgl. Nationalgalerie,
Berlin; Prof. Bruno Paul, Direktor der Unterrichtsanstalt
am Kgl. Kunstgewerbemuseum zu Berlin; Kommerzienrat
Karl Siegismund-Steglitz für den Verein für Wohlfahrts-
marken. Nähere Angaben bezüglich des Preisausschreibens
enthalten die gedruckten Wettbewerbbedingungen, die vom
Galerie-Verlag, G. m. b. H., Berlin-Steglitz auf Verlangen
gratis und franko versendet werden. Einlieferung bis
iS. Juni 1911-
Berlin. Der „Verein der Künstlerinnen und Kunst-
freundinnen" schreibt unter seinen Mitgliedern einen
Wettbewerb für ein zweifarbiges Plakat für den Verein
aus, das zugleich ev. als Signet benutzt werden soll. Die
Entwürfe werden bereits zum 9. Juni eingefordert. KI
Erkelenz. Zu unserer Nachricht in der vorigen Nummer
können wir nachstehend zu unserer Freude die Abschrift
eines Briefes mitteilen, die der Direktor der Zeichen- und
Kunstgewerbeschule zu Aachen, Herr Abele in Aachen, schon
am 27. April an den Kgl. Landrat Herrn Vr. Reumont
in Erkelenz gerichtet hat: „Sehr geehrter Herr! „vorgestern
erhielt ich den Abdruck eines Preisausschreibens, auf wel-
chem ich zu meiner Ueberraschung als Preisrichter
mit aufgeführt bin. Ls ist an mich keinerlei Er-
suchen gestellt worden, dieses Amt zu übernehmen und
ich bedauere daher sehr, Ihren Wunsch nicht erfüllen
zu können. Lin weiterer Grund meiner Ablehnung ist
auch der, daß die für die Erlangung des Plakates aus-
gesetzten Preise zu niedrig sind, wodurch eine Beteiligung
wirklicher Künstler an diesem Preisausschreiben ausge-
schlossen erscheint; eine Beurteilung minderwertiger
Arbeiten aber ist mir nicht hinreichend interessant. Ich
bin hochachtungsvoll Ihr ergebener gez. Abele." K!
München, ar. Fürden Neubau des Geschäfts geb äud es
der Münchener Reichsversicherungsanstalt in Mün-
chen wird ein Wettbewerb bis zum 1 5. August d. I. aus-
geschrieben, für den Preise von 10000, 6000 und 4000 Mk.
zur Verfügung stehen. Auch können Entwürfe zu se
1000 Mk. angekauft werden. Dem Preisgericht gehören
Wilhelm v. Fincke, Reichsrat der Krone Bayern, Vr. German
Bestelmeyer-Dresden, sowie die Münchener Architekten Prof.
Vr. Theodor Fischer und Stadtbaurat Hans Grässel an. Ki
Schletttzadt. Zur Erlangung von Skizzen für den Neubau
eines Volksbades in Schlettstadt wird unter den in
Elsaß-Lothringen ansässigen Architekten deutscher
Reichsangehörigkeit ein öffentlicher Wettbewerb veranstaltet.
Ausgesetzt sind zwei Preise von 1000 und 600 Mk. Ab-
lieferungstermin bis 10. August 1911. Die Unterlagen
sind von dem Bürgermeisteramt gegen portofreie Einsendung
von 1 Mk. zu beziehen. K
SlLälebau
Berlin. (Zweckverbandsgesetz „Groß-Berlin".) Die
Regierungsvorlage des tz 5, Abs. 2 lautete:
Solange und insoweit Bebauungspläne durch den ver-
band nicht endgültig festgesetzt sind, bleibt das Straßen-
und Baustuchtlinienwesen Sache der Einzelgemeinden
nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen mit
der Maßgabe, daß neue oder abgeänderte Baufluchten-
pläne der Linzelgemeinden dem verbandsausschusse zur
Begutachtung vorzulegen sind; der Vorlegung bedarf es
nicht, wenn die Pläne nur die Aufteilung einzelner Bau-
blöcke oder die Verbreiterung bestehender Straßen be-
treffen.
Die in der dritten Beratung gefaßten Beschlüsse
im Hause der Abgeordneten haben dagegen folgende
Fassung:
8 s.
Abs. 2. Solange und insoweit Fluchtlinien- oder Be-
bauungspläne durch den Verband nicht endgültig fest-
gesetzt sind, bleibt das Fluchtlinien wesen Sache der
Einzelgemeinden mit der Maßgabe, daß neue oder ab-
geänderte Fluchtlinien- oder Bebauungspläne der
Einzelgemeinden dem Verbandsausschuß zur Begutachtung
oorzulegen sind. Der Vorlegung bedarf es nicht, wenn
die Pläne nur die Aufteilung einzelner Baublöcke oder
die Verbreiterung bestehender Straßen betreffen, sofern