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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1869

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No. 18
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https://doi.org/10.11588/diglit.29848#0071

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Xo. 18.

Freitag, 12. Februar 1869.

Dritter Jahrgang.


Verkündlgmigsblattd-sAmts-.nAttüsgerlchtsbezirksSchwehingen.
Hrgan der badischen Kopfenproducenten
(unter Kontrole der landwirthschaftlichen Bezirksdirektion Schwetzingen stehend).

Erscheint Sonntag,
Mittwoch und
Freitag.
Alle Postanstalten und
Boten nehmen Bestel-
lungen an.

Preis: stüjährlig-, -t5kr.
per Post bezogen 56 kr.
Anzeigen werden die
dreispaltige Zeile oder
deren Raum mit nur
Tie Boten erhalten
2 kr. monatlich.


Tie Vorarbeiten zmn Ban der Rheinbahn sind nun al-
lenthalben größtentheils beendigt und die Pläne, welche mit
Reißzeug und Tusche seither zu Papier gebracht wurden, werden
bald Tausende van fleißigen Händen in Bewegung und Nah-
rung setzen und eine jede dieser auf dem Papier befindlichen,
fein und zart gezogenen Li.neu wird Spaten und Schaufel,
Schweiß und Geld kosten, um aus dem Reiche der Ideen
in's Gebiet der Wirklichleit herein gezogen zu werden.
Heute gereicht es uns zum Vergnügen unfern Lesern end-
lich zuverlässige Mittheilnngen über die Aufführung un-
serer künftigen Bahnhofgebäude machen zu können und beeilen
wir uns, ihnen das Wissenswertheste in dieser Hinsicht mitzu-
th eilen.
Die Bahngcbüude werden längs der Klostermauer, etwa
400' von der Heidelberger Chaussee entfernt, anfgeführt werden.
Die Zugangsstraße, welche zum Bahnhofe führt, wird 32' breit
und mündet zwischen dein Dr. Werner'sehen Hause und dem
Gefängniß auf die Chaussee ein. Es werden drei Hauptge-
bäude anfgeführt werden und zwar:
1) Das S t a t i o n s h a u s , zweistöckig, mit Thürmchen
und Uhr, ebener Erde ein Säulengang, der zu den verschiede-
nen Schaltern und Büreau's führt. Zwei vorstehende, drei-
stöckige Seitenflügel werden das Stationsgebäude flankiren.
2) zwei Güterschoppen, thcils massiv von Stein,
theils von Holz aufgeführt, für landauf- und landabwärts rei-
sende Güter bestimmt;
E n glische Anlagen, die sich in der Richtung nach
Oftersheim hinziehen, werden den freigelassenen Raum nächst
den Gebäuden einfasten. Aus den Plänen ist überhaupt zu
ersehen, daß neben dem Zweckmäßigen auch Bedacht auf
das Wohlgefällige genommen ist und wird die Sta-
tion Schwetzingen hinsichtlich ihrer Bahnbauten und
Anlagen zu einer der hübschesten des Landes, jedenfalls aber
dieser Linie zu zählen sein, da außer ihr nur Waghänsel einen
namhaflern Bahnhof rrl allen wird.
Bemerkenswerth ist noch, daß sich unser Bahnhofge-
biet von der Heidelberger Straße bis fast an die Lfters'hei-
mer Gemarkung erstreckt ru d jetzt schon Rücksichten auf künftige
Anschlüsse oder Erweiterungen genommen werden.

t<p. lieber Vermessungen.
Wenn sich Schreiber dieses über Vermessungen anslafsen
null, kommt ihm durchaus nicht in den Sinn, die Lestr dieses
Blattes zu Meßküustlern zu machen, sondern er will nur die
verschiedenen Bedeutungen, in denen das Wort gewöhnlich ge-
braucht wird, etwas auseinander setzen und dann klar zu
machen suchen, was der mit seinem Getdbeurel daran Bethei-

i ligte von den verschiedenen Vermessungen erwarten darf und
wie er darauf hinwirken soll, daß für das zu bezahlende Geld
^ der möglichst große Nutzen geschaffen wird.
Wir wollen jedoch von den Vermessungen zu Eisenbahnen
und Straßenbanten absehen, da dort der Geldbeutel des Bür-
gers nicht direkt belastet wird, sondern nur von den eigentlichen
j Feldvermefsnngen handeln. Dieselben haben entweder den Zweck,
i den Besitzstand, wie er jetzt ist, festzustellen, nur einen AnhaÜs-
^ Punkt in gerichtlichen Streitigkeiten und in Steueraugelegen-
heiten zu haben, oder den Zweck, den meistens sehr schlimmen
Zustand der Feldeintheilung abzuschaffen und durch Anlage von
Wegen und möglichste Zusammenlegung von Grundstücken etwas
Neues zu schaffen.
Diese beiden Vermessungen sind streng aus einander zn
halten.
Die erste Vermesst ng, welche blos den jetzigen Zustand
aufnimmt, in u ß vorgenommcn werden nach dem Gesetz vom
26. Mürz 1852 und nach der Verordnung vom 13. Juli
867 zum Gesetz vom 7. Mai 1858. Die letztere jedoch, eine
Vermessung, durch welche Verbesserungen erzielt werden, kann
vorgenommen werden, wenn die Betheiligten oder wenigstens
die Mehrzahl derselben es wünschen. Die erste Art von Ver-
messung, welche nur den Besitz festzustellen versucht, wird ent-
weder sehr genau auSgeführt und wird dann Katasterver-
mefsung genannt und dient sowohl zur Festsetzung der Grund-
steuer als zur Aufstellung ganz genauer Lagerbüchcr, oder nur
oberflächlich nnd dient dann allein zur Steuereinschätzung.
Die Katastervermessung muß also überall vorgenommen
werden, die Vermessung znr Steuereinschützung überall da, wo
die Katastervermessung noch nicht vollendet. Die Vermessung
zur Steuereinschätzung ist aber blos ein Aushilfsmittel, um
die gleichmäßigere Vertheilung der Grundsteuer früher zu be-
wirken, als die großen Zeitaufwand erfordernde Katasterver-
messung überall dnrchgeführt ist. Dieselbe ist und bleibt jedoch
immer nnr ein augenblickliches Aushiifsmittel; die Katasterver-
messung mit ihren großen Steinsatz- und Vermessungskosten
wird früher oder später Nachkommen. Daß bei der einfachen
Steuereinschützung, wo der Geometer nur oberflächlich die Grund-
stücke aufnimmt, von Verbesserungen in der Feldeintheilung
vorweg keine Rede sein kann, versteht sieh von selbst; bei Ge-
legenheit der KatasUroe Messung hingegen sagt daS Gesetz vom
Jahr 1852 Art. 3 sollen obengenannte Verbesserungen in der
Feldeintheilung getroffen werden; in seltenen Fällen ist aber
di ser Satz in Anwendung gekommen, denn der Geometer,
welcher die Katastervermessung aussührt, verdient sich durch
solche gelegentliche Verbesserung-arbeiteu, wenn ihn nicht das
Bewusstsein seiner Uneigeunützigkcit belohnt, nicht nur keinen
Dank, sondern hat in den meisten Füllen auch viele Unannehm-
lichkeiten zu gewärtigen. Es ist auch keinem zn .verargen, wenn
er sieh zu derartigen Geschäften nicht besonders gedrängt fühlt;
denn von der Uneigennvtzigkeit ist noch Niemand satt gm orden und
muß wie jeder Bürger auch der Geometer, welcher nach seiner
viel Geld kostenden Ausbildung große Mühen und Lasten ans
sich nimmt, für spätere Zeiten sorgen, besonders da ihm keine
Pensionskasse unter die Arme greift.
 
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