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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1869

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No. 77
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https://doi.org/10.11588/diglit.29848#0313

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Erscheint wöchentlich drei Mal nebst der belletristischen Beigabe S o n n t a g s b la t t. — Alt« Pastanstaltm und Boten nehmen Bestellungen an. — Preis vierteljährlich 1 st. 15 kr.
Anzeigen, die dreigespaltenc Petitzeilc oder deren Nnnm 3 kr.


der angenommenen Normalpreise für Berechnung
der Eulschüdigungsbetrüge für die im Wege der
Expropriation zur
M a !l nhci ln - K a r l s r u h c r
Rhein! h a l d a h n
in der Gemarkung Schwetzingen zu erwerbenden
Güterstücke. _

Gesetz dom 28. August 1835.
„ ' „ 29. März 1838.
„ „ 20. Februar 1868.
Niinisterialverordntmg vom 30. April 1868.

Ausgestellt Schwetzingen, den 2-1. Juni
1869 P.

In den Keigärten steht der Preis des
Landes ohne Spargel bei Plan No. 260 auf 400 fl.
und steigt bis 318 auf 504 fl., letzterer Preis
aus dem Jahr 1864 und ersterer aus dem Jahr
1867, somit sind die Preise gefallen. Ferner:
im Jahr 1865 ist No. 284 mit fl. 444. —
Pr. Morgen gekauft worden. Man hat sich somit
an den Durchschnittspreis zu halten, welcher für
die Keigärten fl. 447. — per Morgen beträgt.
Da jedoch wie allerorts, so auch hier, der
Preis der Grundstücke mit der Annäherung an
das Ort zunimml und die Bahnlinie in den Kei-
gärten Land in verschiedener Qualität beansprucht,
so habe ich folgende Normalpreise annehmen zu
müssen geglaubt:
1. Gewann der den Keigärten 400 fl.
per Morgen.
2. Gewann in den Keigärten von Plan
No. 260 bis No. 268 für freies Land 400
fl., von da bis 275 450 fl., von da bis 303
500 fl., von da bis No. 320 nur 400 fl. für
den Morgen, weil die Bahn hier den schlechten
Theil der Grundstücke in Anspruch nimmt. Mein
mittlerer Durchschnittspreis berechnet sich nun wie
folgt:
10 Nuth.-Länge d. Bahnlinie zu 400 fl. — 4,000
12 „ „ ' „ „ „ 450 fl. --- 5,400
46 „ „ „ „ „ 500 fl. --- 23,000
25- „ „ „ „ „ 400 fl. - 10,000
93 42,400
auf 456 fl. und da nun der mittlere Durchschnitt
nach den Kauf- und Tauschbüchern wie oben ge-
sehen 447 fl. per Morgen betrügt, so ist meine

*) Anmerk. d. Red. Hiermit theilen wir unfern
Lesern die Begründung des Hrn. Gütcrankauf-Kommisfärs
Lauter mit, nach welcher genannter Herr bei der Ab-
schätzung der in die Bahnlinie fallenden Grundstücke zu ver-
fahren gedenkt.
Mögen nun die Interessenten die Gründe, welche den
Hrn. Kommissär in dieser Hinsicht leiten, mit ihren Forde-
rungen zusammen halten und erwägen. Auch für einen
weitern Leserkreis wird es nicht uninteressant sein bei dieser
Gelegenheit zu erfahren, welches die hiesigen Gütcrprcise
in den verschiedenen Gewannen und Jahrgängen seither
waren.

Annahme um 9 fl. per Morgen, oder um 2 Pro-
zent höher.
Die Preise für Spargelläudereieu in dieser
Gewann sind nach den stattgehabtcn Verkäufen
folgende:
Es wurde gekauft
im Jahr 1863 von Parz. 271 d. Mrg. zu 671 fl.
„ „ » „ ,, 2 „ „ „ 1111 ft.
„ „ 1864 „ „ 272 „ „ „Hilft.
„ „ 1868 „ „ 267 „ „ „ 888 fl.
Es ist hieraus ersichtlich, daß die Preise in
den letzten Jahren nicht gestiegen sind, und somit
der Durchschnittspreis für diese Ländereien maß-
gebend sein muß; zu 1111 fl. wurden zwei Stück-
chen mit 45 Ruthen, zu 671 ft. per Morgen,
dergleichen zwei Stückchen, — zu 888 fl. ein
Stückchen verkauft. Der wahre Durchschnittspreis
stellt sich also aus 890 fl., er ist somit um 443 fl.
höher als der Durchschnittspreis der freien Aecker
daselbst. Da jedoch hiebei gute und geringe Spnr-
gellüudereien mit inbegriffen sind und ich voraus-
sehe, daß beim Verkauf kein Eigenthümer ein ge-
ringes Spargelstück in seinem Eigcnthum aner-
kennen wird; jeder wird vielmehr behaupten, daß
das Seiuige das Beste sei, so lasse ich eine Preis-
erhöhung von 600 fl. per Morgen bei Einbau von
Spargeln in jener Lage eintreten, somit etwa
150 fl. über den Durchschnitt, womit gewiß den
weitgehendsten Ansprüchen Genüge geleistet wird,
indem alles Spargelgelünde als gutes bezahlt wird.
Die Gewann WingerLsbnekcl besteht aus
Flugsand und ist ein Preis von 250 fl. per Mor-
gen entsprechend.
Am Aderlachweg wurde die Parzelle 343 im
Jahr 1868 in 2 Parzellen gekauft, dieselbe mißt
368 Quadratruthen und wurde dafür 350 fl. be-
zahlt, was auf den Morgen 380 fl. ausmacht, ich
nehme hier als Normalpreis, wiewohl geringe
Theile der Parzelle beansprucht werden, 400 fl.
per Morgen an.
In der Gewann im RondelLweg fällt
kein Güterverkauf in die Bahnlinie, ganz in der
Nähe derselben wurde jedoch Parzelle 364 im
Jahr 1865 für 923 fl. per Morgen verkauft. In
größerer Entfernung von der Bahn west ich ist ein
weiterer Kauf zu 932 fl. per Morgen ' aus dem
Jahr 1866, ferner wurde weiter ab ein Acker zu
1087 fl. im Jahr 1867 verkauft. Wiewohl nun
der Nächstliegende Acker allein (923 fl.) maßgebend
sein kann, so mögen doch diese 3 Käufe zur Durch-
schnittsziehung benutzt werden. Es ergiebt sich
ein Mittelpreis von 960 fl. per Morgen. Ich
stellte jedoch den Normalprcis auf 1000 fl., somit
um 40 fl. per Morgen oder 4 Prozent höher.
In der Gewann „Auf dem RonDellWeg
rechts" sind unmittelbar in der Bahnlinie eben-
falls keine Verkaufe, dagegen links und rechts von
derselben mit folgenden Preisen 806 fl., 985 fl.,
1153 fl., 1308 fl. Auch hier sind die der Eisen-
bahn zunächst liegenden Grundstücke die billigen
mit einem Durchschnittspreis von 895 fl. — und
wäre daher dieser Preis allein maßgebend. Ilm
jedoch auch den höheru Preisen, bei deren Zuzug

sich ein Durchschnittspreis von 1060 fl. — ergibt,
in vollständigster Weise Rechnung zu tragen, habe
ich den Normalpreis 1070 fl. angenommen.
In der Gewann „Auf dcu Grenzhofer-
weg" ergab sich bei Verkauf der Parzelle 394
ein Preis von nahezu 966 fl. per Morgen; fer-
ner beim Verkauf der Parzelle 391 a. ein Preis
von nahezu 900 fl. — Dergleichen daselbst bei
einem großen Stück ein solcher von 891 fl. —
östlich v. 408 weit abliegend ein solcher von 1057 fl.
per Morgen und endlich ein Preis von 922 fl. —
Hiernach ist ein Durchschnittspreis von 947 fl.
maßgebend. Ich habe aber auch hier die beträcht-
liche Erhöhung von über 7 Prozent auf 1020 fl.
per Morgen eintreten lassen.
In der Gewann „Grenzhsferweg rechts"
wurde die Parzelle 415, welche in die Bahnlinie
fällt, zu 1270 fl. per Morgen gekauft, welcher
Preis auch von mir als Normalpreis angenommen
wird.
In der daraufstoßenden Gewanne „Mams-
Weg littks" sind die Parzellen 435 bis 439 z-u
1080 fl. per Morgen verkauft worden und liegt
kein Grund vor, diesen Preis nicht als den Ge-
setzesbestimmungen entsprechend nnzuerkeuuen.
In der Gewann „Auf den Maniswcg
rechts und dem Plankftadterweg" bis zu
Parzelle 26 erhöhe ich diesen Preis auf 1100 fl.
In der Mankftadterweggewamre ist die
von dem Parallenweg berührte Parzelle Nr. 47
im Jahr 1866 zum Theil gekauft worden, und
wurde ein Preis von 1038 fl. bedungen. Das
in die Bahnlinie fallende Gelände daselbst ist je-
doch weit geringer als Parzelle 47 und ist zum
Theil früher auf Kies ausgegrabeu worden, weß-
halb ich nur 900 fl. als Normalpreis per Mor-
gen annehmen kann. Dieser Preis scheint uni so
mehr gerechtfertigt, als in der darauf aufftoßeuden
Kicsgrubcuwcgewamr die Parzelle 65 im
Jahr 1867 zum Morgcupreis von 850 fl. ver-
handelt wurde. Da diese Parzelle in die Bahn
fällt und seit dem Jahr keine Aenderungen einge-
treten sind, — den Bahnbau ausgenommen, wel-
cher nicht in Betracht gezogen werden darf, — die
e.ne Erhöhung des Gutspreises hier im Lauf des
Jahres 1868 Hütte bedingen können, so werde ich
bei Annahme eines Normalpreises von 900 fl. per
Morgen, den Gesetzesbestimmungen mehr als Ge-
nüge leisten.
Die Gewann „auf vre HeiSelberger-
stvafzc" weist mehrere Verkäufe auf; die in die
Bahn fallenden Parzellen No. 74 und 75 wurden
im Jahre 1864 zu 2000 fl. per Morgen verhan-
delt. Die Parzelle No. 70 im Jahr 1866 zu
2027 fl. Morgenpreis. Eilt Normalpreis von
2100 fl. ist also hier jedenfalls ausreichend.
' In Gewann „Grofz-Röhlig" würde die
Parzelle No. 88 als Bauplatz zu vollem Werthe
anzuuehmen sein, wenn sie die entsprechende Tiefe
Hütte.
In dem rückliegendcn Theil der Gewann Nöh-
lig fand ich folgende Preise:
 
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