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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 10.1910/​1911

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Redaktioneller Teil
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Amerikanische Lehren für Aussteller
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Fachverein Münchener Berufsmodelle
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Neues von Herrn Schleusing
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Gewerbliche und kunstgewerbliche Privatschulen
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https://doi.org/10.11588/diglit.52067#0670

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662

Die Werkstatt der Kunst.

heft H8.

waren sein, sondern sie sollen in gleichem Maße wie die
Erzeugnisse der anderen Nationen die Blicke des Besuchers
auf sich ziehen, was für den Laden vielleicht noch gut
und ansehnlich genug ist, taugt deshalb noch nicht für eine
internationale Ausstellung.
Endlich sollte man sich für eine zielbewußte Ausstel-
lungspropaganda zum allgemeinen Nutzen der nationalen
Industrien wirksamerer Mittel bedienen. Gerade hierin
hat bisher noch keine einzige Nation vorhandene Möglich-
keiten voll genutzt. So hatte z. B. in Buenos-Aires keine
der verschiedenen fremdländischen Sektionen ausreichend für
die (Orientierung des Publikums unter nationalen Gesichts-
punkten gesorgt. Die beste Leistung in dieser Richtung
waren die von Deutschland herausgegebenen Kataloge:
nicht bloße Verzeichnisse der Ausstellungsgüter, sondern
gleichzeitig auch informierende Angaben über Deutschland
und seine Industrien und so eine notwendige Ergänzung
für die Schaustellung selbst. Freilich wurden die deutschen
Kataloge nicht kostenfrei verteilt, sondern verkauft, und
ihre Wirkung auf das große Publikum wurde auch durch
den Umfang und die Schwierigkeit des Stoffes beeinträchtigt.
Das ganze Gebiet der Reklame mit Flugblättern, Wasch-
zetteln, Plakaten usw. ist bis jetzt auf Ausstellungen noch
wenig entwickelt und auch nicht genügend bearbeitet. Die
Fortschritte, die das Reklamewesen gerade in den ver-
einigten Staaten in den letzten Jahren gemacht hat, sprechen
dafür, auch bei ausländischen Ausstellungen weitgehend
hiervon Gebrauch zu machen, und die vereinigten Staaten
sollen dabei Wegweiser sein."
^acbverem Münchener öeruksmocteUe
In München haben sich unter der Leitung des Modell-
stehers Herrn Max Schmid, der in der „Werkstatt der
Kunst" seinerzeit einen Aufruf dazu veröffentlichte, die
Berufsmodelle in einem „Fachverein für Münchener
Berufsmodelle, mit Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Modelle", organisiert im Sinne des Fachverbandes, der
schon in den Jahren (90P05 bestanden hatte. Bezweckt
wird die Wahrung und Förderung der Berufsinteressen der
Mitglieder, und zwar durch Auflage geeigneter Photo-
graphien, durch Zusicherung unbedingter Zuverlässigkeit,
durch Führung von Arbeitsnachweisen, durch strengsten Aus-
schluß unreeller und zweifelhafter Elemente, durch Stellungs-
vermittlung für ungeeignet gewordene Modelle in bürger-
lichen Berufen, als Wärter in Galerien usw. und endlich
durch Unterstützung von Modellen in Krankheitsfällen. Der
Fachverein errichtet ferner eine Rechtsschutzstelle, hofft aber,
seine Mitglieder durch Belehrung zur friedlichen Beilegung
etwaiger Differenzen mit Künstlern führen zu können, da-
mit ein gutes und angenehmes Verhältnis zwischen beiden
Teilen erhalten bleibe; andererseits will er die zuständige
Stelle sein, bei der die Künstler Beschwerden über unpünkt-
liches und unpassendes Benehmen einzelner Modelle an-
bringen können; er will den Mitgliedern Ratschläge zur
Körperpflege geben und ihr sittliches Verhalten im besten
Sinne beeinflussen.
Der Künstlerschaft ist eine solche (Organisation der
Modelle höchst willkommen, sowohl in künstlerischer als
auch in ethischer Hinsicht. Ferner haben die Künstler leb-
haftes Interesse für die Ring ab ende dieses Fachvereins,
die sich vorteilhaft von unkünstlerischen, meist auf erotische
Erregung sog. „Kunstfreunde" abzielenden Unternehmungen
ähnlicher Art unterscheiden. Seltsamerweise hat sich die
hohe Münchener Polizei bemüßigt gesehen, auch gegen die
durchaus ernst zu nehmenden Veranstaltungen des Fach-
vereins einzuschreiten und sie zu verbieten. Line sachlich
geschickt und würdig begründete Beschwerde des Fachvereins
an das Kgl. Ministerium hat hoffentlich den Erfolg, die
Polizei darüber zu belehren, daß sie hier mit ihrer Un-
sittlichkeitsschnüffelei entschieden an die falsche Stelle ge-
raten ist.
Die Adresse des „Fachvereins Münchener Berufs-
modelle" ist die Kgl. Akademie der bildenden Künste,
München, Akademiestraße. O. W. v. X.

Neues vom Herrn Schleusing
Durch die Zeitungen ging kürzlich die seltsame Nach-
richt, Herr „Hofrat" Schleusing resp. seine „Deutsche
Kun st Vereinigung Berlin — München — Dresden —
Düsseldorf" (Uff!) habe einen österreichischen Dampfer
gechartert, um für die Mitglieder Balkan- und (Orientreisen
zu arrangieren. Nun, vom „Glymp" ist Herr „Hofmaler"
Schleusing ungeraubt zurückgekehrt und überrascht nun die
„Kunstwelt" mit der Begründung einer pompösen illu-
strierten Halbmonatsschrift „Deutsche Kunst und Kun st -
gewerbe", deren erster Nummer bereits ein voller Heiter-
keitserfolg beschieden war. Sie soll als Organ der „zurzeit
ca. 5000" (? Red.) Mitglieder dienen. Abgesehen davon,
daß sie mit einem Porträt des Herrn Hofmalers geschmückt
ist, enthält sie von vorne bis hinten ausschließlich Dinge,
Bilder und Texte, die mit Kunst nichts zu tun haben, ein
seltsamerweise dorthin verirrter Artikel des Herrn Vr.
Schmidkunz vielleicht ausgenommen. Sie enthält aber auch
eine Annonce des Herrn „Kunstgewerbeschuldirektors"
Schleusing, die vielleicht einige Aufmerksamkeit verdient.
v. w. v. ic.
Gewerbliche uncl kunstgewerbliche
privatlchulen
(Sonderabdruck aus dem Ministerialblatt der
Handels- und Gewerbeverwaltung. (908. S. 6?)
Der Minister
für handel und Gewerbe.
I.-Nr. IV (2922.
Berlin XV 66, den (5. Februar (908.
Wiederholt bin ich um Mitteilung der Grundsätze an-
gegangen worden, nach denen die in den Geschäftsbereich
der Handels- und Gewerbeverwaltung fallenden Privat-
schulen zu behandeln sind. Zur Erledigung der aufge-
worfenen Fragen bemerke ich folgendes:
Maßgebend für die meinem Ministerium unterstehen-
den privatschulen sind die Allerhöchste Kabinettsorder vom
(0. Juni (83H (GS. S. (35) und die Ministerialinstruktion
vom 3(. Dezember (8Z9 (MBl. d. i. V. (8H0 S. 94). Für
die Anwendung dieser Vorschriften, die Zuständigkeit der
Behörden und die Rechtsmittel haben sich, seitdem die ge-
werblichen privatschulen durch den Allerhöchsten Erlaß vom
3. September (88h (GS. (885 S. 95) (vgl. die Erlaße vom
20. Mai (885 und vom ((. November (905, HMBl. (905
s. 355, 356) auf mein Ministerium übertragen sind, durch
die Praxis der Verwaltungsbehörden und die Entscheidungen
des Gberverwaltungsgerichts die nachfolgenden Grundsätze
ergeben, die, wie ich vorausschicke, auf alle meinen: Mini-
sterium unterstellten Privatschulen und Privatlehrer an-
wendbar sind, ohne Rücksicht auf das Alter und das Ge-
schlecht der Schüler.
I. wer eine Privatschule errichten und unterhalten will,
bedarf dazu der Erlaubnis. Zuständig zur Erteilung der
Erlaubnis ist der Regierungspräsident (in Berlin der Polizei-
präsident).
II. Die Erlaubnis ist zu versagen:
(. wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme be-
gründen, daß der Schulunternehmer oder -leiter
der erforderlichen sittlichen Zuverlässigkeit er-
mangelt;
2. wenn der Schulleiter nicht imstande ist, die zur
Leitung der Privatschule erforderlichen Fähigkeiten
nachzuweisen;
3. wenn die Lehrkräfte der erforderlichen sittlicher!
Zuverlässigkeit oder der wißenschaftlichen und
technischen Befähigung entbehren;
 
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