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Die Gartenkunst — 3.1901

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Nr. 7
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Kleine Mitteilungen
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Vereinsberichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.22265#0159

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DIE GAKTENKUNST

146

lll, 7

romantiseh gesinnte Fürst, an den sich Dortmunds Bürger
bittend wandten, war praktisch genug, in einer Kabinettsordre
den Schutz des berühmten Wahrzeichens der einstigen Keichs-
stadt auszusprechen. Und am 16. September 1864 kam zwischen
der Stadtgemeinde Dortmund und der königlichen Eisenbahn-
direktion ein Vertrag zustande, in dem ausdrücklich anerkannt
wird, dafs die Linde nebst dem Freistuhl der Stadt gehört,
Weiter verzichtete die Behörde auf das Becht der Expropriation
zu Zwecken anderweiter Benutzung des Terrains. Doch was
sind Verträge? Seit Jahresfrist etwa spukt’s in den Blätternt
dafs der Baum verschwinden werde, weil das moderne Eisen-
bahn-Verkehrsbedürfnis es bedinge. Die Fremden haben’s
nicht leicht, zu der Linde und den steinernen Freistuhl zu
gelangen, denn die Schienen entlang geht’s, zwischen dahin-
sausenden Fuhrwerken. Die historische Stätte liegt gegen-
über dem Kriegerdenkmal mit dem sterbenden Löwen auf dem
jetzt im Frühlingsschmuck prangenden Königswall. Von hier
aus hätte sich die trennende Mauer durchbrechen nnd eine
Treppe hinab zu der Femlinde fiihren lassen. Gewifs, das
wäre möglich gewesen, aber wo wäre dann die Eisenbahn-
Bureaukratie geblieben? . . . Der Baum stirbt ab, fest wurzelt
dagegen in der Erde der Freistuhl von Stein; er überdauert
die Jahrhunderte. Und wenn der alte Baum nicht mehr sein
wird, dann dürfte an defselben Stelle junges Holz vom alten
Stammegrüfsen. DortmundsOberbürgermeister.HerrSchmieding,
der das historisch Alte und das lebende Moderne zu würdigen
weifs, hat mir mitgeteilt, dafs die Stadt das Kecht habe, eine
neue Linde zu pflanzen, sofern die alte zu Gfrunde gehe. Diese
Aussicht tröstet.“

fn der geheimen Sitzung der Stadtverordneten in Krefeld
wurde ein Prozefs mit dem Gartenbauingenieur Jürgens in
Hamburg durch Vergleiclr erledigt. Herr Jürgens hatte dem
„Kölner Tagebl.“ zufolge eine Skizze für den Stadtwald ge-
liefert, dessen Anlegung später Herrn Rosorius in Düsseldorf
übertragen worden ist. Aus dem Umstande nun, dafs ein
Teil der Skizze thatsächlich bei der spätern Anlage verwendet
worden ist, leitete Herr Jürgens einen Anspruch auf Zahlung
von 10000 Mark her, während die Stadtwaldkommission rund
2000 Mark bewilligen wollte. in der ersten Instanz ist nun
die Stadt zur Zahlung von 6600 Mk. verurteilt worden. Aus
mancherlei Gründen war aber anzunehmen, dafs das Urteil der
zweiten Instanz für die Stadt günstiger ausfallen würde. Es
ist nun ein Vergleich auf der Grundlage zustande gekommen,
däfs die Stadt 2000 Mk. und die hisher aufgelaufenen Prozefs-
kosten bezahlt.

Im Park von Sanssouci, der im Laufe der letzten Jahre
durch die Lichtung des Baumbestandes und allerlei neue An-
lagen vollständig umgestaltet worden ist, werden der Voss. Ztg.
zufolge j etzt im Auftrage des Kaisers photographischeAuf-
nahmen zu einem Werke über den Park mit seinen Schlössern,
Kunstwerken, Springbrunnen u. s. w. gemacht. Das Werk ist
zunächst für den Kaiser und die Hofgesellschaft bestimmt und
wird nur in beschränkter Zahl dem grofsen Publikum zu-
gänglich gemacht werden.

Vereinsberichte.

Verein deutscher Gartenkiinstler.

Niederschrift der Sitzung vom 10. Juni 1901.

Der erste Vorsitzende, Herr Stadtgarteninspektor Fintel.
ma nn, eröffnet die zahlreich besuchte Versammlung undgedenkt
einleitend der vor der Sitzung vorgenommenen Besichtigung
mehrei'er Gärten der ersten Hotels von Berlin, die von Herrn

Wendt angelegt worden sind und seit einer Reihe von Jahren
von diesem unterhalten werden. Die gebotene Anregung und
das interessante und lehrreiche Gesehene verlange, dem freund-
lichen Führer den wärmsten Dank abzustatten, dem die An-
wesenden durch Erheben von den Plätzen beipflichteten.

Nach Genehmigung der Niederschrift vom 13. Mai wird die
satzungsgemäfse Aufnahme und Anmeldung neuer Mitglieder
vollzogen und hierbei der regen Thätigkeit der bestehenden
Gruppen gedacht, die sich nicht nur durch Teilnahme an den
Vereinsarbeiten, sondern auch durch Zuführung neuer Mit
glieder dem Vereine sehr förderlich erwiesen hätten.

In Bezug auf den nächstfolgenden Punkt der Tagesord-
nung: „Die zukünftige Gestaltung des Nollendorfplatzes“, teilt
der Vorsitzende mit, dais es ihm bisher nicht möglich
gewesen wäre, die nötigen Unterlagen anzuschaffen und er mit
Rücksicht darauf bitte, die Besprechung bis zur nächsten
Sitzung zu vertagen. Herr Vogeler bemerkt hierzu, dafs,
nachdem die städtischen Behörden beschlossen hätten, die
Maafsenstrasse iiber die Platzanlage hinwegzuführen, nur noch
vier kieine ungleiche Kreisabschnitte übrig blieben und infolge-
dessen von einer gartenkünstlerischen Ausgestaltung des
Platzes keine Rede mehr sein könne. Die weitere Besprechung
wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Die vom Vorstande der Hauptversammlung zur Beratung
zugehende Vorlage betreffend die Anderung der Satzungen
wird hierauf der Versammlung unterbreitet. Der Vorsitzende
teilt die Schwierigkeiten mit, die sich jetzt nach Eintragung
des Vereins fast alljährlich bei der notwendigen Anmeldung
der neu, wie auch der wiedergewählten Vorstandsmitglieder
einstellten. Die gesetzlich vorgeschriebene Vorladung der ein-
zelnen Herren bei den Notaren verursachen nicht nur Unkosten,
sondern auch nicht unbedeutende Weiterungen; infolgedessen
habe der Vorstand beschlossen, die jetzt unter § 8 Absatz 5
bestehende Bestimmung redaktionell anderweitig fest.zusetzen;
so zwar, dass die die Beschlüsse des Vorstandes bezw. der
Hauptversammlungen ausführenden Mitglieder, ähnlich wie es
bei anderen Vereinen ist, dem Gericht gegenüber als gesetz-
liehe Vertreter bezeichnet werden. Demgemäfs wäre § 8
Absatz 6 aufzuheben, desgleichen § 9 Absatz 2. Für letzteren
Paragraphen würde folgende Bestimmung aufzuführen sein:
„Der Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem Schriftführer, bezw.
im Behinderungsfalle derselben deren Stellvertreter, vertreten
den Verein gerichtlich und aussergerichtlich, sie haben die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Urkunden, welche den
Verein verpflichten, sind unter dem Namen des Vereins
von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer, bezw. im Be-
hinderungsfalle von deren Stellvertretern, zu untei'zeichnen.
Durch Urkunden solcher Art wird der Verein auch dann ver-
pflichtet, wenn sie ohne Beschluss des Vorstandes ausgestellt
sind. Alle Zahlungen für den Verein kann der Schatzmeister
gegen seine alleinige Quittung in Emjifang nehmen.“ Die
Versammlung stimmte der vorgeschlagenen, auf Grund eines
Rechtsgutachtens aufgestellten Änderung zu.

Nunmehr berichtet der Schriftführer über die Vorarbeiten
zur diesjährigen Hauptversammlung und giebt das mit den
Elberfelder Herren Kollegen vereinbarte Programm kund. *)
Auf denWunsch der Kollegen daselbst und im Einverständnis
mit dem Stadtgartendirektor Herrn Trip soll während des
Vortrages des letzteren die Öffentlichkeit zugelassen werden.
Herr Vogeler bezeichnet namens der Versammlung diese Ein-
richtung als einen Schritt vorwärts und bittet den Vorstand,
sich mit den anderen Vortragenden in Verbindung setzen zu

*) Wir verweisen liierbei auf das im Inseratenteil veröifentliclite
Programm fiir die diesjilhrige Ilauptversammlung. Oer Vorstand.
 
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