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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 14.1914/​1915

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Heft 39
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478

Are Werkstatt der Kunst.

XIV, Heft 39.

Auch die Rechtsprechung hat mit aller Bestimmt-
heit zum Ausdruck gebracht, daß das persönlichkeits-
recht des Künstlers unbedingt anerkannt werden muß
und man sieht aus den vorstehenden Darlegungen, daß
es genügend handhaben gibt, um den Künstlernamen
gegen Fälschungen zu schützen. Fritz Hansen.
Auch zu diesem Aufsatz wird sich manches sagen
lassen! Die Schriftltg.
Breslau und seine Künstler.
Der Magistrat ersucht die Stadtverordnetenversammlung,
zuzustimmen, daß u) Veranstaltungen alsbald in die Wege
geleitet werden, welche bestimmt sind, den Breslauer Künst-
lern und Kunstgewerblern aller Kunstgattungen, sei es
durch die Erteilung fester Aufträge kleineren Umfanges,
sei es durch Ausschreibung von Wettbewerben (beschränkten
und allgemeinen) Beschäftigung zu geben, geeignet dem
durch den Krieg herbeigeführten Stillstände ihrer künstle-
rischen Tätigkeit neuen Boden und fruchtbare An-
regung zu schaffen; b) daß für diese Zwecke ein Betrag
von insgesamt toooo Mk. aus Mitteln des hauxtextra-
ordinariums bereitgestellt werde, aus welchem Posten
von je 500 bis t500 Mk. für die einzelnen Aufgaben zu
entnehmen sind; c) daß mit der Durchführung der Maß-
regel — Stellung der Aufgaben, Entscheidung über die
Art der Durchführung, ev. Einsetzung eines Preisgerichtes
— die Kunstdeputation zu beauftragen ist. In der Be-
gründung dieser Vorlage heißt es:
Der Krieg hat auch die Werkstätten der Künstler stille
gemacht. Die unfreiwillige Ruhe vieler dieser sonst schöp-
ferischen Hände bringt nicht nur in die Familien der Be-
troffenen, insbesondere der jüngeren und wirtschaftlich noch
nicht gefestigten Existenzen, die Not ums tägliche Brot,
sondern beraubt auch die Allgemeinheit der veredelnden
Früchte, mit denen die verschiedenen Kunstgebiete das Leben
verschönen, wenn sie freien Spielraum haben und im un-
beengten Ausmaß der Kräfte sich betätigen können. Statt
dessen gelangen, um das schließlich auch durch den Krieg
nicht ganz unterdrückte Bedürfnis der Allgemeinheit zu be-
friedigen, insbesondere auf dem Gebiete des Kunstgewerbes
Schöpfungen an den Markt, welche in jeder Hinsicht den
Stempel der Not tragen, indem entweder Unberufene ihre
Herstellung an sich reißen, weil den eigentlichen Künstlern
die Mittel zur Arbeit fehlen oder ihnen ihr künstlerisches
Gewissen die Beteiligung an xfuscherischer Betätigung
verbietet, oder weil selbst da, wo berufene Künstler in
ihrem ideellen Streben nicht erlahmen, doch der Druck der
Verhältnisse ihre Schaffenskraft beeinträchtigt. So liegen
einerseits wertvolle Teile unseres Wirtschaftslebens brach,
und es bestehl die Gefahr, daß, je länger dieser Zustand
andauert, seine Wirkung in einer vollständigen Ertötung
in ihrer Schöxfungskraft sich äußert, andererseits liegt der
Allgemeinheit die Pflicht ob, auch ihnen wie allen anderen
hilfsbedürftigen zu helfen und sie vor vollständigem Schiff-
bruch zu bewahren. Die Verbindung dieser beiden Ge-
sichtspunkte führt zu der Lösung, welche iu dem Anträge
zu 3 versucht wird, nämlich, die Mittel der Allgemeinheit
nicht nur zur Bekämpfung der materiellen, sondern auch
der ideellen Notstände in Anspruch zu nehmen, gleichzeitig
aber dafür zu sorgen, daß die Früchte der Erhaltung auch
der ideellen Lebenskräfte nach Möglichkeit der Allgemeinheit
wieder zugute kommt. Das heißt mit anderen Worten,
den Künstlern Aufgaben zu stellen, an deren Lösung die
Allgemeinheit ein Interesse hat — sei es unmittelbar, in-
dem sie städtische Aufträge erhalten, die innerhalb des
Aufgabenkreises liegen, sei es mittelbar, indem künstlerische
Werke geschaffen oder angeregt werden, deren Bedeutung
zwar in erster Linie darin liegt, von den Künstlern die
Fesseln freien künstlerischen Schaffens zu nehmen unter
Beschränkung jedoch auf eine Betätigung, die einem zurzeit
vorhandenen Bedürfnis der Allgemeinheit entspricht. In
ersterer Hinsicht können natürlich nur Aufträge in Frage

kommen, die mit verhältnismäßig bescheidenen Mitteln er-
füllt werden können, auch darauf Rücksicht nehmen müssen,
daß eine möglichst vielseitige Unterscheidung nach Arbeits-
gebieten und Leistungsfähigkeit der Bedachten ermöglicht
wird, was die zweite Kategorie von Aufgaben betrifft,
so wird es erwünscht sein, im Wege von Wettbewerben
Mittel zur Verfügung zu stellen für Aufgaben, welche ge-
rade jetzt das Interesse der Allgemeinheit besonders fesseln,
aber einer befriedigenden Lösung noch entbehren. In
dieser Hinsicht wird auf das wette Gebiet der Kriegs-
erinnerungen zu verweisen sein, welche zurzeit das Kunst-
bedürfnis des Volkes beleben. Ls kommen in Betracht,
um nur einiges zu nennen: Grabdenkmäler, Gedenktafeln,
Gedenkfenster, Plaketten und Medaillen, Gedenkblätter,
Kriegserinnerungen aller Art auch für den mehr oder
weniger täglichen Gebrauch. Es ist zurzeit nicht möglich,
das ganze große Gebiet der nach den verschiedenen Ge-
sichtspunkten zur zweckmäßigen Beschäftigung der Künstler-
schaft geeigneten Aufgaben zu ermessen oder zu kenn-
zeichnen. Die Ausführung bedarf noch sorgfältiger Vor-
bereitung; doch schätzen Sachverständige die Zahl der bei
sachgemäßer Vorbereitung etwa zu stellenden Aufgaben
auf to—t5 und den Aufwand im einzelnen auf 500 bis
t500 Mk. Der Gesamtbedars beläuft sich demnach auf
rund toooo Mk. Die Durchführung der Maßregel wird
nach Meinung des Magistrats am besten in der Hand der
Kunstdexutation liegen, von der auch die Anregung aus-
gegangen ist. Natürlich muß man ihr überlassen, sich bei
der Vielgestaltigkeit des Aufgabenkreises mit dem nach
ihrem Ermessen erforderlichen Stabe von Sachverständigen
zu umgeben.
Das Stübchen „zuviel".
Line beherzigenswerte Mahnung an alle die, welche
in ihrem Hause auf dem Lande überflüssige Räume, ein
Stübchen „zuviel" haben, richtet Hans Arnold in den
deutschen Zeitungen. In dies Stübchen soll man sich
Erholungsbedürftige aller Art einladen. Sein Aufsatz
schließt mit den Worten:
Und in diesem Jahr? wer hätte da nicht zuerst und
zumeist daran gedacht, sich verwundete, Erholungsbedürf-
tige aus den Reihen unserer lieben Feldgrauen in sein
Stübchen „zuviel" zu holen! Das geht aber leider nicht
an, da die verwundeten nicht getrennt untergebracht wer-
den dürfen, und doch soll das Stübchen „zuviel" gerade
heut' und jetzt nicht leer bleiben! Da mögen in diesem
Sommer, wo es soviel schwere, kummerschwere Herzen —
soviel Menschen gibt, denen Krieg und Kriegsnot das Brot,
die Arbeit, den Mut geraubt hat und zu rauben droht,
doch manche davor Zuflucht finden! Arme Musiklehrerinnen,
Malerinnen oder Maler — die sich in Ruhe und Sonnen-
schein satttrinken und mal ein paar Wochen das heute ge-
nießen, und das Gespenst: „was wird morgen?" von sich
abwehren dürfen, in dem Gefühl, „nun sorgt nicht mehr,
jetzt sorgt mal jemand anderes für Luch!" — „Ich glaube,"
schloß meine alte Freundin ihren Bericht, „es gibt wirk-
lich nicht nur Wohnungen mit einer Stube zuwenig, es
gibt gewiß auch Häuser — besonders Landhäuser — mit
einem Stübchen zuviel!" Es kann ja auch ruhig eine
Dachkammer oder ein sonniges Räumchen im Erdgeschoß
sein, wo in all diese Stübchen im Sommer manchmal ein
blasses, einsames, armes oder altes Wesen ausgenommen
würde, wer solch ein Menschenkind sucht, der mag diese
Frage an die Schriftleitung der „Werkstatt der Kunst",
Berlin - Marienfelde, richten — und es werden ihm mehr
kamxfesmüde und dankbare Künstler namhaft gemacht
werden, als er unterbringen kann, und wenn er zehn
Stübchen zuviel hätte!
Schon sind eine Reihe von Anfragen an unsere
Schriftleitung gelangt. Ich bitte die Leiter von Künstler-
vereinen sich ein wenig umzuhören, welche ihnen be-
kannte Künstler und Künstlerinnen dafür vielleicht in
Frage kommen. Linlaufende Angebote werden wir je
nach der Gegend weitergeben.
 
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