Amtss n n
Aekanntmachung.
Das Ersatzgeschäft pro 1903
hier
die Aufstellung und Führuug der Rekrutie-
rungsstammrollen betr.
^Nr. 47 L4. Die Gemeinderäte des Bezirks werden unter
I^nweisung auf Z 26 der deutschen Wehrordnung vom 22.
Avbember 1888 (Berlage zum Ges.- und V.-O.-Bl. 1894
23) veraulaßt, die in Ziffer IV der badischen Vollzugs-
ttorduung vom 13. Dezember 1888 (Beilage zum Ges.- und
Nr. 48 von 1894 S. 194) vorgeschriebene öffent-
»H? Auffordcrmig, die Anmelduug zur Stammrolle betreffend,
j>?,."-üglich durch öffentlichen Anschlag oöer auf andere orts-
"vuche Weise mit dem Anfügen zu erlassen, dah die Militär-
3cu früherer Jälfrgänge b'ei der Äumeldung die früher
^pmngeuen Losungs- und Gestellungsscheine, und diejenigen
»fd wufendeu Jahrganges ein Geburtszeugnis, sofern die An-
meidu>,g nicht am Geburtsort selbst erfolgt, vorzulegen haben.
As^nrtige Geburtszeugnisse werden von den die Standesbücher
Ghreuden Behörden unentgeltlich ansgefertigt. Jm Weiteren
wachen ivir auf folgende Punkte aufmerksam:
r. 1. Die Anmeldungen haben in der Zeit vom 15. Januar
w 1. Fcbruar zu crfolgen.
- . 2. Die Militärpflichtigen des jüngsten Jahrgangs, das
sok - 1883 Geborenen, sind nach Prüfung der Anmeldung,
>"ker,i sjx nicht schon in die Geburtslistcn eingetragcn sind,
> gleich j„ eine nach Formular Anlage 1 der genannten Voll-
lugsverorduung zu führende Anmeldeliste nach der Reihe der
^umelduugen einzuschreiben.
v. 3 .Hjusichtlich der in den Geburtslisten Eingetragenen sind
rst^.Augaben über Stand, Wohnorf usw. in den betreffenden
urubriken der Geburtsliste nachzutragen.
4. Haben sich Militärpflichtige angemeldet, die einem älte-
-°U Fahrgangc angehören, oder sind solche Militärpflichtigs
u auderer Weise crmittelt wor,den, so sind sie in den Rubriken
.. lO der Stammrollen der ihrem Alter entsprechenden Jahr-
W'ge einzutragen; befindet sich schon ein Eintrag in der
^rammrolle über den Angemeldeten, so sind die etwa eingetre-
m^^u Verändcrungen in Betreff des Wohnsitzes, Standes, Ge-
^rbes, sowie die erfolgten Bestrafungen einzutragen.
Bezügljch der Militärpflichtigen älterer Jahrgänge, die
ui dic Stammrolle aufgenommen werden müssen, bezw.
>^>on ciugctragen sind, aber sich neu anmelden oder wieder an-
weldeu, ist sofort nach der Anmeldung einc besondere Anmelde-
^uzeige aus vorgcschriebenem Formular hierher zu erstatten.
der Anmeldeliste, die als Beilage zur Stammrolle vom lau-
sendeu Jährgang dient, dürfen nur Militärpflichtige einge-
eagen werden, die in diesem Jahre das 20. Lebensjähr voll-
EUoeu, miihiu 1883 geboren sind; auch dürfen, wie fchon öfters
dflchehen, kcine Nachträge in die Anmeldeliste früherer -Jahr-
«unge gemacht werden.
6. Bei dcr Anmeldung sind nlle Militärpflichtigcn auf die
^orichrifieu bezüglich:
u) der Anzeige von Gebrechen (Z 65 Ziff. 6 W.-Odg.);
b) der Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung (Z 63
, Ziff. 7. Z 32 W.-Odg.);
^) der An- und Abmeldung zur Stammrolle (8 25 W.-
Odg.) aufmerksam zu machen; ferner sind dieselben
! übcr ihren Beruf genau zu befragen;
^) A>er ihre Vorstrafen eingehend zu vernehmen; außerdcm
ist festzustellen
ob die Pflichtigen etwa zur fee- oder halbseemännischen
Bevölkerung gehören (8 23 d. W.-Odg.).
7,. ^Lzüglich der einzelnen Punkte ergeht besondere ausführ-
'"che Verfügung.
6. Fu alleu Fällen, in denen ein Militärpflichtiger sich zur
^ammrolle meldet, von welchem ein Bruder im laufenden
Ehre ebenfalls gestellungspflichtig ist oder bereits im aktiven
^"litärdienst steht, ist in der Stammrolle hiervon unter „Be-
d KreiSsBerkü«dianugsolat1.
merkungen" Vormerkung zu machen, etwa in der Weise, daß
angegeben wird: „Bruder, 1882 geboren, dient setl . . . .
beim Jnfanterieregiment N. R.", oder „Bruder, 1882 geboren,
kommt im l. I. in N. zur Musterung."
7. Die Losungs- und Gestellungsscheine werden den Mili-
tärpflichtigen, nachdem auf der Rückfeite derselüen von der
Anmeldung Vormerkung gemacht worden ist, zurückgegeben,
die Geburtsscheine aber abgenommen und als Beilage der
Stammrolle vom laufenden Jahre angeschlossen.
8. Den Militärpflichtigen Les laufenden Fahrgangs ist über
dte erfolgte Anmeldung zur Stammrolle eine Bescheinigung
zu erteilen, welche bis zum Musterungsgeschäft als Ausweis
über ihrL Militärpflicht dient. Diese Bescheinigung ist von den
Pflichtigen zum Ersatzgeschäft mitzubringen und wird nach
demselben durch einen Losungsschein ersetzt.
9. Am 2. Fcbruar ist die Anmcldeliste zu schliesieii.
10. Jn der Zeit vom 1. bis 44. Februar hat der Ge-
meinderat die Stammrolle für das laufende Jahr nach Muster
6 der Wehrordnung (Beilage zum Gesetz- und V.-O.-Bl. 1888,
5. 141) anzufertigen und die Stammrollen der früheren Jahre
zu ergänzen. Dabei machen wir darauf aufmerkfam, dah die
betreffenden Militärpflichtigen streng alphabetisch einzutragen
stnd und daß unter dem letzten Namen jeden Buchftabens ge-
nügender Raum zu Rachtragungen freizulassen ist.
11. Jn der Rubrik „Bemerkungen" werden außer Gebrechen
und Angaben, welche zur Beurteilung des Lebenswandels von
Bedeutung sind, nur diejenigen Bestrafungen aufgenommen,
über welche den Bürgermeisterämtern Strafnachrichten zur
Aufbewahrung zugehen, sei es, dah dieselben vor oder nach dem
Eintritt des Beireffenden in das miliiärpflichtige Alter er-
folgt sind.
Bestrafungen Militärpflichtiger älterer Jahrgänge, die seit
dem Eintritt in das militärpflichtige Alter erfolgt sind, sind
nachzutragen. Die Vorbestrafungen sind der Zeitfolge nach
in die Stammrolle einzutragen.
12. Falls nicht alle Rubriken der Stammrolle ausgefüllt
werden können, ist nicht etwa „unbekannt" einzutragen, sondern
die bezügliche Rubrik ist leer zu lassen.
13. Die Angabe des Standes oder Gewerbes des Pflich-
tigen hat möglichst genau zu erfolgen, z. B. bei Schmieden
„Beschlagschmied", bei Schlossern „Maschinenschlosser", „Bau-
schlosser", bei Musikern ist anzngeben, welches Jnstrument sie
spielen, bei Taglöhnern „land- oder forstwirtschaftliche" usw.,
auch ist bei Landwirten und Dienstknechten anzugeben, ob sie
Ler Pferdewartung kundig sind, im übrigen verweisen wir hier-
bei ausdrücklich auf die mit diesseitiger Verfügung bom 14.
Nov. 1901, Nr. 15 499 den BürOgermeisterämtern mitgeteilte
„Anweisung für die Gemeindevorsteher" zur genauen Beach-
tung.
Neben dem Beruf ist in Spalte 8 noch anzugeben, ob der
Geburtsort unter 2000 oder über 2000 Einwohner hat und
zn welcher Kategorie der Pflichtige zn zählen ist. (Verfg. vom
6. Febr. 1902, Nr. 1881 dl.)
14. Pünktlich auf den 15. Februar sind die Stammrollen
des laufenden Jahres und der beiden Vorjahre, vom Ge-
meinderat unter Beurkundung der Richtigkeit der Einiräge
abgeschlossen, anher einzusenden. Jm Börlagebericht ist anzu-
geben, wie viel Militärpflichtige jcden einzelnen Jahrgangö
sich zur Stammrolle angemeldet habcn.
Sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge eingetragen wor-
den, so ist die Stammrolle, in die sie etngetragen, bcizulegen.
Außerdem siud dec Stammrolle vom lnufenden Jahrgang, zu-
sammengeheftet, als Beilagen anzuiihließen'
a) die Äuszügei aus den Geburtsrcgistern, welche die in die
Stammrolle des laufenden Jahres aufgenommenen Mili-
tärpflichtigen enthalten (Geburtsliste 1);
b) die üüer Todesfälle eingegangenen Benachrnhtigungen;
c) die Anmeldeliste des laufenden Jahres;
6) die über die Einstellung von Freiwilligen zugekommenen
Benachrichtigungsschreiben;
e) die Geburtszeugnisse der auswärts Geborenen;
k) die Bekanntmachungen über die erlassene öffentliche
Aufforderung;
die Bescheinigungen über Eröffnung bezüglich der An-
zeigen von Gebrechen und Einreichung von Zurückstel-
lungs-, bezw. Befreiungsgesuchen.
15. Die Gebrechenanmeldungen und Reklamationsgesuchs
selbst sind sofort nach Aufnahme und entsprechender Vorbe-
reitung mit besonderem Berichte hierher vorzulegen; sie dürfen
also nicht der Stammrolle beigeheftet werden, ebenso sind ärzt-
liche Zeugnisse jeweils besonders hierher vorzulegen oder von
dem Militärpflichtigen znm Musterungstermin mitzubringen.
Wehrpflichtige, welche vor Beginn des militärpflichtigen
Alters freiwillig bei einem Truppenteile eingetreten oder durch
bezirksamtliche Verfügung aus dem badischen Staatsverband
entlassen worden sind, sind — der Kontrolle wegen —- in
die Stammrolle aufzunehmen; dieselben werden jedoch nach
erfolgtem Eintrag mit bezüglichem Vermerk wieder gestrichen.
Dagegen sind Wehrpflichtige, welche vör Eintritt in das
militärpflichtige Alter verstorben sind, in die Stammrolle nicht
aufzunehmen, es ist hier lediglich in der Geburtsliste eine
entsprechende Beurkundung aufzunehmen.
Bezüglich der in der Gemeinde geborenen, sich aber mcht
mehr in derselben aufhaltenden Militärpflichtigen ist über
deren und den Aufenthaltsort der Eltern geeignete Nachforsch-
ung zu halten und der Eintrag in der Stammrolle auf Grund
der Ergebnisse der Erhebungen zu ergänzen bezw. zu berich-
tigen; die bezüglichen Schriftstücke sind den Beilagen zur
Stammrolle anzuschließen.
16. Bei Ausgewanderten ist anzugeben, wann sie das
Reichsgebiet verlassen haben, ferner ob, wann und von welcher
Behörde sie Staatserlaubnis zur Auswanderung erhielten.
17. Bei den zum einjährig-freiwilligen Dienst Berech-
tigten ist Ort und Datum der Ausstellung des Berechtigungs-
sche'ines, sowie die etwa schon erteilte ZUrückstellung zu ver-
merkcn.
18. Bei den bereits zum Hecr Eingctretenen ist Tag des
Eintritts und Truppenteils einzutragen.
19. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm-
rolle ihren dauernden AufenHalt oder Wohnsitz verlegen,
haben dies behufs Berichtigung der Rekrutierungsstammrolle
'sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in
'die Stammrolle aufgenommcn hat, als auch nach Ankunft
an dem neuen Ort derjenigen, welche dafelbst die Stammrolle
führt, spätestens iunerhalb dreier Tage zu melden.
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder
zur Berichtigung derselben unterlätzt, wird mit Geldstrafen
dis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
'Jede geschehene An- und Abmeldung wird auf der Rück-
scite des Losungsscheines bczw. der bei der Anmeldung zur
Stammrolle crteilten Bescheinigung vermerkt; beim Verziehen
wird der Abmeldevermerk mit dem Orte „wohin" versehen.
Ueber die erfolgte Abmeldung wird in der Stammrolle
zu der Rubrik „Bemerkungen" die Notiz „abgemeldet nach"
aufgenommen, über den Reuangemeldeten dagegen alsbald
ein Eintrag in die Stammrolle des betreffenden Fahrganges
gefertigt.
Melden sich Pflichtige, welche über die Abmeldung an ihrem
frühcrcn Nufenthaltsort eine Bescheinigung nicht besitzen, so
sind ste zur unvcrzüglichen nachträglichen Abmeldnng zn ver-
nnlassen.
Ueber jede im Laufe des Jähres erfolgte An- und W-
meldung ist unverzüglich hierher unter Benutzung der hierfür
vorgeschriebenen Formulare Anzeige zu erstatten.
20. PersoNen/ welche sich nicht oder nicht rechtzeitig an-,
bezw. abmelben, sind alsbald zur Bestrafung hierher an-
zuzeigen.
Die Kenntnisnahme dieser Verfügung ist binnen 8 Tagen
anher anzuzeigen.
Heidelbcrg, den 3. Januar 1903.
Gr. Mezirksamt.
Sebkina-
Amtliche Fremdenliste
der
Ltadt Heidelberg.
^rzeichnis der am 8. Januar
angekommenen Fremden.
Hotels.
» ^kinz Earl. Moos, Kfm., Buchau.
?aufmonn u. Nathan, Kaufl., Frank-
wrl Böhm, Kfm., B-rlin.
Darmstädter Hof. Trier, Kfm.,
Hildebrand, Schmalkolden.
Zaiser, Kohn. Ballin, Strauß und
VUld, Frankfurt. Jansen, Berlin.
^ulle, Lübeck. Klenk, München Bött-
Ler. Gxra. Hemser, Urncnsbach. Selay,
Engländer, Stuttgart. Frau
Nndgerichtsdirektor Wundt m. Tochter,
»rau «taatirat v. Hertwig und Frl.
Arnnenhofer Heidelberg. Frl. Boos,
Mrach. Steinhardt, New-Aork. Sont-
UNmer. Stuttgarl.
^»«rand Hotel. Thürmer, Kaufm-,
'Ucunchen. Markus mit Frau, Berlin.
, hotel ». Penfion Lang. Gum-
reLt, Oberleutnant, Kolmar.
^vieichspost. Crusius u. Rezter,
Fretburg. Marschall, Kaufm.,
Zolla, Baumeister und Krüger, Kfm.,
j>urlsruhe. Hubert, Stultgart. Stoll,
- Alberts, Jng. u. Ztmmermann,
giu>. Frankfurt. Mayer, Heilbronn.
»chuher und Kratz, Offenbach. Wagner,
«^rnberg. Klein, Btrchheim. Roth-
Mld, Cannstatt. Coralani, Fürth.
n,rneckx> Schönau. Spreter, Lahr.
Dillenburg.
MHotel Ritter. Willwole, Kfm.,
w°rschoch. Grube, Kfm., Reutlingen.
^ruther. Kfm., Kitzingen.
>> Hotel Schrieder. Hcublein, Jng.,
-irankfuri. Hinzburg mit Frau,
§°tel Biktoria. Frau Feder,
R,°°rr. Fahnenjunker, Karlsruhe. Dr.
^Unann. Anwalt, Leipzig.
.°r>er Hof. Christ, Kaufm.,
81°n'fart. Leutz, Heilbronn. Engel,
«°tn. Sartori. Karlsruhe. Finder,
HjWburg. Hitzinger, Stuttgart.
A,,rbin, Zabern. Ehret, Lahr. Müller,
T>iUachb"rg' Meyer. Berlin. Weiß.
Familien-Penfionen.
-rD°»fion International«. Dr.
°>°in, Arzt mit Frau, Amerika.
Frau Cuffe mit sehn, Eiiglcnd. Frl.
Barlels, Tentschland. Frau Moore
mit Tochter Liverpcol. Guttmann,
Stud., London. Storer mit FamiOe,
t8 Pers.) England. Baer, Student,
Karlsruhe. Frl Gookwin, England,
Frl. Marum, Mannbe>m Frl. Sckui,
und Frl Mern, Heidelberg. Frl.
Vaung, London. Frl. Miller, Eng-
land. Nötber Heidelberg. Roppoli,
Rechtsvrakttkani, Kcälenz. Eyre, Eng-
land. Frau Knape, München. Schepo-
stieff mit Frau, und Schepoiteff, Stud,
Petersburg. Korte, Siegburg,
H otel-Restaurationen.
Badischer Hof. Hanickel u. Sauer,
Flieden. Rothschild. Kfm., Konstanz.
Maher, Kfm., mit Frau, Saarbrückcn
Gerstner, Beamter, Flirth. Jung, Kfm,,
Manobeim,
Holländer Hof. Ganz, Kaufm.,
München. Weyer, Kfm., Rheydt.
Luxhof Kaiser Kfm., Frankfurt.
Schneiber, Ksm.. Bingen. Dr. Epp,
Apoihcker, Neudenau. Hagmeier, Ksm.
Freiburg.
Nafsauer Hof Hüller, Washington.
Nlcolay, Darmstadt. Frau Heinitz
Ntcderbronn Rathgev, Beamter,
Flehingen. Hartmann, Weimar. Groh,
Kfm. Wabern. Bickel, Kfm., Holle.
Perkeo. Broockmaier, Kfm., Köln.
Dietze, Kfm,, Darmstadt. Lemmerz,
Reutlingeu. Rügauer. Prof., München.
Uhrich, Reg. Baumetster, Karlsruhe.
Wigge, Stud., Meschede. Kleffner,
Student, Ntcücr-Marsberg.
Zum Rheingold. Urban, Kaufm,
mit Frau, und L-Ysang, Kfm., Frank-
furt. Frau Santer, Zwstbrücken.
Koch. Kfm-, Lahr.
Westendhalle. Bommert, Hung
und Zünig, Kaufl., Karlsruhe. Bern,
Metzingen. Behnke, Berlin. BästerS,
Kfm., Saarbrücken. Schwab, Kaufm.,
Kirchheimbolanden.
Gasthäuser.
Zur Stadt Bergheim. Fräulein
Kretner, Jggelheim. Lehmann, Weiß,
Karzer u. Stichler, Karlsruhe. Jakobi,
Kaiserslautern.
Zum Gold. Falke«. Bonn, Kfm-,
u. Eck, Mannheim. Haeberle m. Frau,
Roth.
Zur Gold. Glocke. Huber. Kfw.,
Stuttgart. Götz, Zwingenverg.
Zum deutschen HauS. Rieder,
München.
kZIur' «artsvurg. «chmatßner,
Solingen. Kandel, Lemberg. Wiener,
Tcschen- Wachsmrnn, Budapest. Witt-
mann, Tner. Wagner, Balssetd.
Wallmann, Wiebtingen. Rauen mtt
Frau, Heidelberg
Zum gold. Löwen, Ritt er, H.-idel
bir-,
Zum Pfalzgrafen Sebcl, Köge.
Buck, Donauwöith. Köntg, Unter-
baltah. Hegge und Seifert, lllm.
Zur Gold. Slose. Musletier
Köhier, Heilvronn. Frl. Hofmann,
Hemsbcch.
Fremdeu-Freqnenz:
Am 8. Jan. angekommen 290 Fremde -
Gesamrzai.l vom 1. bts 8. Januar >
_1258 Fremde._
Dung-Versteigerullg.
Montag, den 12. Ianuar d. I.,
vormirrags 99, Uhr,
versteigern wtr auf dem städttschen
Schlachthofe hter bas Ergebnis an
Torfstreu-Dung
aus den diesseitigen Stallungen für
die Monate
Ianuar, Februar u März l. I.
gegen Barzahlung event. für das ganze
Jahr an den Meistbietenden.
Heidelberg, deu 8. Zanuar 1903.
Die Verwaltuua
des städt. Schlacht- u. Viehhofes.
Zahn.
uuä Iinäöllfrüulöiiis stöllllvll sivii
g.ll sillslli Lur8v kür LnAllsvk
bötvill^vll (Lorrösxolläsllr,
Lollvorsatioll) st 50?kolllliA äio
Ltlllläo v. kg.oiiirlllläiA6ill I-oüror.
Oikortoll lllltor ^DllAÜsvii^
Lll äoll Vorig-A äiosor 2oitnnA.
Wir bitteu «nsere verehrlichc«
Leserinum u. Leser, sich bei Eiu«
käusm, Bestelluugm rc. stets aus
die Auzeigm i« der Heidelbergei
Zeituug bemfm zu wollm.
Der Verlag.
Bekanntmachung.
Die Stelle eines Bürgermeisters in hiesiger Gemeinde ist neu
zu besetzen.
Etwaige Bewerbcr wolleu ihre Gesuche unter Angabe ihrer
Gehaltsansprüche bis Mitlwoch, den 14. Januar 1903, vormittags
11 Uhr, dahier einrciche-'.
Neckargemünd, den 8. Januar 1903.
Gemeinde^at:
H. Hosfmann.
Soeben ist erschteneu:
Mmbuch äer 5>M
Melberg
nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim
und Handschuhsheim
für -as ^ahr sg03.
Zusammengestellt im Aufirage des StadtrateS.
Mit einem neuen>Pla n der Stodt Heidetberg und des Stodttctls Handschuhk-
heim vnd etnem Plan des Stadttheatcrs.
Preis Mark a Sv. »»W^W^
beziehen durch alle Buch- und Schreibwarenhovdlungen, vom
Herausgeber Uatversitäts-Buchdrnckscet Z. Hörning, Hauplstraße 55 s, sowte
vom Verlaa der Seidelberaer Zeitung, Uniere Neckarstrakie 2t.
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Aekanntmachung.
Das Ersatzgeschäft pro 1903
hier
die Aufstellung und Führuug der Rekrutie-
rungsstammrollen betr.
^Nr. 47 L4. Die Gemeinderäte des Bezirks werden unter
I^nweisung auf Z 26 der deutschen Wehrordnung vom 22.
Avbember 1888 (Berlage zum Ges.- und V.-O.-Bl. 1894
23) veraulaßt, die in Ziffer IV der badischen Vollzugs-
ttorduung vom 13. Dezember 1888 (Beilage zum Ges.- und
Nr. 48 von 1894 S. 194) vorgeschriebene öffent-
»H? Auffordcrmig, die Anmelduug zur Stammrolle betreffend,
j>?,."-üglich durch öffentlichen Anschlag oöer auf andere orts-
"vuche Weise mit dem Anfügen zu erlassen, dah die Militär-
3cu früherer Jälfrgänge b'ei der Äumeldung die früher
^pmngeuen Losungs- und Gestellungsscheine, und diejenigen
»fd wufendeu Jahrganges ein Geburtszeugnis, sofern die An-
meidu>,g nicht am Geburtsort selbst erfolgt, vorzulegen haben.
As^nrtige Geburtszeugnisse werden von den die Standesbücher
Ghreuden Behörden unentgeltlich ansgefertigt. Jm Weiteren
wachen ivir auf folgende Punkte aufmerksam:
r. 1. Die Anmeldungen haben in der Zeit vom 15. Januar
w 1. Fcbruar zu crfolgen.
- . 2. Die Militärpflichtigen des jüngsten Jahrgangs, das
sok - 1883 Geborenen, sind nach Prüfung der Anmeldung,
>"ker,i sjx nicht schon in die Geburtslistcn eingetragcn sind,
> gleich j„ eine nach Formular Anlage 1 der genannten Voll-
lugsverorduung zu führende Anmeldeliste nach der Reihe der
^umelduugen einzuschreiben.
v. 3 .Hjusichtlich der in den Geburtslisten Eingetragenen sind
rst^.Augaben über Stand, Wohnorf usw. in den betreffenden
urubriken der Geburtsliste nachzutragen.
4. Haben sich Militärpflichtige angemeldet, die einem älte-
-°U Fahrgangc angehören, oder sind solche Militärpflichtigs
u auderer Weise crmittelt wor,den, so sind sie in den Rubriken
.. lO der Stammrollen der ihrem Alter entsprechenden Jahr-
W'ge einzutragen; befindet sich schon ein Eintrag in der
^rammrolle über den Angemeldeten, so sind die etwa eingetre-
m^^u Verändcrungen in Betreff des Wohnsitzes, Standes, Ge-
^rbes, sowie die erfolgten Bestrafungen einzutragen.
Bezügljch der Militärpflichtigen älterer Jahrgänge, die
ui dic Stammrolle aufgenommen werden müssen, bezw.
>^>on ciugctragen sind, aber sich neu anmelden oder wieder an-
weldeu, ist sofort nach der Anmeldung einc besondere Anmelde-
^uzeige aus vorgcschriebenem Formular hierher zu erstatten.
der Anmeldeliste, die als Beilage zur Stammrolle vom lau-
sendeu Jährgang dient, dürfen nur Militärpflichtige einge-
eagen werden, die in diesem Jahre das 20. Lebensjähr voll-
EUoeu, miihiu 1883 geboren sind; auch dürfen, wie fchon öfters
dflchehen, kcine Nachträge in die Anmeldeliste früherer -Jahr-
«unge gemacht werden.
6. Bei dcr Anmeldung sind nlle Militärpflichtigcn auf die
^orichrifieu bezüglich:
u) der Anzeige von Gebrechen (Z 65 Ziff. 6 W.-Odg.);
b) der Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung (Z 63
, Ziff. 7. Z 32 W.-Odg.);
^) der An- und Abmeldung zur Stammrolle (8 25 W.-
Odg.) aufmerksam zu machen; ferner sind dieselben
! übcr ihren Beruf genau zu befragen;
^) A>er ihre Vorstrafen eingehend zu vernehmen; außerdcm
ist festzustellen
ob die Pflichtigen etwa zur fee- oder halbseemännischen
Bevölkerung gehören (8 23 d. W.-Odg.).
7,. ^Lzüglich der einzelnen Punkte ergeht besondere ausführ-
'"che Verfügung.
6. Fu alleu Fällen, in denen ein Militärpflichtiger sich zur
^ammrolle meldet, von welchem ein Bruder im laufenden
Ehre ebenfalls gestellungspflichtig ist oder bereits im aktiven
^"litärdienst steht, ist in der Stammrolle hiervon unter „Be-
d KreiSsBerkü«dianugsolat1.
merkungen" Vormerkung zu machen, etwa in der Weise, daß
angegeben wird: „Bruder, 1882 geboren, dient setl . . . .
beim Jnfanterieregiment N. R.", oder „Bruder, 1882 geboren,
kommt im l. I. in N. zur Musterung."
7. Die Losungs- und Gestellungsscheine werden den Mili-
tärpflichtigen, nachdem auf der Rückfeite derselüen von der
Anmeldung Vormerkung gemacht worden ist, zurückgegeben,
die Geburtsscheine aber abgenommen und als Beilage der
Stammrolle vom laufenden Jahre angeschlossen.
8. Den Militärpflichtigen Les laufenden Fahrgangs ist über
dte erfolgte Anmeldung zur Stammrolle eine Bescheinigung
zu erteilen, welche bis zum Musterungsgeschäft als Ausweis
über ihrL Militärpflicht dient. Diese Bescheinigung ist von den
Pflichtigen zum Ersatzgeschäft mitzubringen und wird nach
demselben durch einen Losungsschein ersetzt.
9. Am 2. Fcbruar ist die Anmcldeliste zu schliesieii.
10. Jn der Zeit vom 1. bis 44. Februar hat der Ge-
meinderat die Stammrolle für das laufende Jahr nach Muster
6 der Wehrordnung (Beilage zum Gesetz- und V.-O.-Bl. 1888,
5. 141) anzufertigen und die Stammrollen der früheren Jahre
zu ergänzen. Dabei machen wir darauf aufmerkfam, dah die
betreffenden Militärpflichtigen streng alphabetisch einzutragen
stnd und daß unter dem letzten Namen jeden Buchftabens ge-
nügender Raum zu Rachtragungen freizulassen ist.
11. Jn der Rubrik „Bemerkungen" werden außer Gebrechen
und Angaben, welche zur Beurteilung des Lebenswandels von
Bedeutung sind, nur diejenigen Bestrafungen aufgenommen,
über welche den Bürgermeisterämtern Strafnachrichten zur
Aufbewahrung zugehen, sei es, dah dieselben vor oder nach dem
Eintritt des Beireffenden in das miliiärpflichtige Alter er-
folgt sind.
Bestrafungen Militärpflichtiger älterer Jahrgänge, die seit
dem Eintritt in das militärpflichtige Alter erfolgt sind, sind
nachzutragen. Die Vorbestrafungen sind der Zeitfolge nach
in die Stammrolle einzutragen.
12. Falls nicht alle Rubriken der Stammrolle ausgefüllt
werden können, ist nicht etwa „unbekannt" einzutragen, sondern
die bezügliche Rubrik ist leer zu lassen.
13. Die Angabe des Standes oder Gewerbes des Pflich-
tigen hat möglichst genau zu erfolgen, z. B. bei Schmieden
„Beschlagschmied", bei Schlossern „Maschinenschlosser", „Bau-
schlosser", bei Musikern ist anzngeben, welches Jnstrument sie
spielen, bei Taglöhnern „land- oder forstwirtschaftliche" usw.,
auch ist bei Landwirten und Dienstknechten anzugeben, ob sie
Ler Pferdewartung kundig sind, im übrigen verweisen wir hier-
bei ausdrücklich auf die mit diesseitiger Verfügung bom 14.
Nov. 1901, Nr. 15 499 den BürOgermeisterämtern mitgeteilte
„Anweisung für die Gemeindevorsteher" zur genauen Beach-
tung.
Neben dem Beruf ist in Spalte 8 noch anzugeben, ob der
Geburtsort unter 2000 oder über 2000 Einwohner hat und
zn welcher Kategorie der Pflichtige zn zählen ist. (Verfg. vom
6. Febr. 1902, Nr. 1881 dl.)
14. Pünktlich auf den 15. Februar sind die Stammrollen
des laufenden Jahres und der beiden Vorjahre, vom Ge-
meinderat unter Beurkundung der Richtigkeit der Einiräge
abgeschlossen, anher einzusenden. Jm Börlagebericht ist anzu-
geben, wie viel Militärpflichtige jcden einzelnen Jahrgangö
sich zur Stammrolle angemeldet habcn.
Sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge eingetragen wor-
den, so ist die Stammrolle, in die sie etngetragen, bcizulegen.
Außerdem siud dec Stammrolle vom lnufenden Jahrgang, zu-
sammengeheftet, als Beilagen anzuiihließen'
a) die Äuszügei aus den Geburtsrcgistern, welche die in die
Stammrolle des laufenden Jahres aufgenommenen Mili-
tärpflichtigen enthalten (Geburtsliste 1);
b) die üüer Todesfälle eingegangenen Benachrnhtigungen;
c) die Anmeldeliste des laufenden Jahres;
6) die über die Einstellung von Freiwilligen zugekommenen
Benachrichtigungsschreiben;
e) die Geburtszeugnisse der auswärts Geborenen;
k) die Bekanntmachungen über die erlassene öffentliche
Aufforderung;
die Bescheinigungen über Eröffnung bezüglich der An-
zeigen von Gebrechen und Einreichung von Zurückstel-
lungs-, bezw. Befreiungsgesuchen.
15. Die Gebrechenanmeldungen und Reklamationsgesuchs
selbst sind sofort nach Aufnahme und entsprechender Vorbe-
reitung mit besonderem Berichte hierher vorzulegen; sie dürfen
also nicht der Stammrolle beigeheftet werden, ebenso sind ärzt-
liche Zeugnisse jeweils besonders hierher vorzulegen oder von
dem Militärpflichtigen znm Musterungstermin mitzubringen.
Wehrpflichtige, welche vor Beginn des militärpflichtigen
Alters freiwillig bei einem Truppenteile eingetreten oder durch
bezirksamtliche Verfügung aus dem badischen Staatsverband
entlassen worden sind, sind — der Kontrolle wegen —- in
die Stammrolle aufzunehmen; dieselben werden jedoch nach
erfolgtem Eintrag mit bezüglichem Vermerk wieder gestrichen.
Dagegen sind Wehrpflichtige, welche vör Eintritt in das
militärpflichtige Alter verstorben sind, in die Stammrolle nicht
aufzunehmen, es ist hier lediglich in der Geburtsliste eine
entsprechende Beurkundung aufzunehmen.
Bezüglich der in der Gemeinde geborenen, sich aber mcht
mehr in derselben aufhaltenden Militärpflichtigen ist über
deren und den Aufenthaltsort der Eltern geeignete Nachforsch-
ung zu halten und der Eintrag in der Stammrolle auf Grund
der Ergebnisse der Erhebungen zu ergänzen bezw. zu berich-
tigen; die bezüglichen Schriftstücke sind den Beilagen zur
Stammrolle anzuschließen.
16. Bei Ausgewanderten ist anzugeben, wann sie das
Reichsgebiet verlassen haben, ferner ob, wann und von welcher
Behörde sie Staatserlaubnis zur Auswanderung erhielten.
17. Bei den zum einjährig-freiwilligen Dienst Berech-
tigten ist Ort und Datum der Ausstellung des Berechtigungs-
sche'ines, sowie die etwa schon erteilte ZUrückstellung zu ver-
merkcn.
18. Bei den bereits zum Hecr Eingctretenen ist Tag des
Eintritts und Truppenteils einzutragen.
19. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm-
rolle ihren dauernden AufenHalt oder Wohnsitz verlegen,
haben dies behufs Berichtigung der Rekrutierungsstammrolle
'sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in
'die Stammrolle aufgenommcn hat, als auch nach Ankunft
an dem neuen Ort derjenigen, welche dafelbst die Stammrolle
führt, spätestens iunerhalb dreier Tage zu melden.
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder
zur Berichtigung derselben unterlätzt, wird mit Geldstrafen
dis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
'Jede geschehene An- und Abmeldung wird auf der Rück-
scite des Losungsscheines bczw. der bei der Anmeldung zur
Stammrolle crteilten Bescheinigung vermerkt; beim Verziehen
wird der Abmeldevermerk mit dem Orte „wohin" versehen.
Ueber die erfolgte Abmeldung wird in der Stammrolle
zu der Rubrik „Bemerkungen" die Notiz „abgemeldet nach"
aufgenommen, über den Reuangemeldeten dagegen alsbald
ein Eintrag in die Stammrolle des betreffenden Fahrganges
gefertigt.
Melden sich Pflichtige, welche über die Abmeldung an ihrem
frühcrcn Nufenthaltsort eine Bescheinigung nicht besitzen, so
sind ste zur unvcrzüglichen nachträglichen Abmeldnng zn ver-
nnlassen.
Ueber jede im Laufe des Jähres erfolgte An- und W-
meldung ist unverzüglich hierher unter Benutzung der hierfür
vorgeschriebenen Formulare Anzeige zu erstatten.
20. PersoNen/ welche sich nicht oder nicht rechtzeitig an-,
bezw. abmelben, sind alsbald zur Bestrafung hierher an-
zuzeigen.
Die Kenntnisnahme dieser Verfügung ist binnen 8 Tagen
anher anzuzeigen.
Heidelbcrg, den 3. Januar 1903.
Gr. Mezirksamt.
Sebkina-
Amtliche Fremdenliste
der
Ltadt Heidelberg.
^rzeichnis der am 8. Januar
angekommenen Fremden.
Hotels.
» ^kinz Earl. Moos, Kfm., Buchau.
?aufmonn u. Nathan, Kaufl., Frank-
wrl Böhm, Kfm., B-rlin.
Darmstädter Hof. Trier, Kfm.,
Hildebrand, Schmalkolden.
Zaiser, Kohn. Ballin, Strauß und
VUld, Frankfurt. Jansen, Berlin.
^ulle, Lübeck. Klenk, München Bött-
Ler. Gxra. Hemser, Urncnsbach. Selay,
Engländer, Stuttgart. Frau
Nndgerichtsdirektor Wundt m. Tochter,
»rau «taatirat v. Hertwig und Frl.
Arnnenhofer Heidelberg. Frl. Boos,
Mrach. Steinhardt, New-Aork. Sont-
UNmer. Stuttgarl.
^»«rand Hotel. Thürmer, Kaufm-,
'Ucunchen. Markus mit Frau, Berlin.
, hotel ». Penfion Lang. Gum-
reLt, Oberleutnant, Kolmar.
^vieichspost. Crusius u. Rezter,
Fretburg. Marschall, Kaufm.,
Zolla, Baumeister und Krüger, Kfm.,
j>urlsruhe. Hubert, Stultgart. Stoll,
- Alberts, Jng. u. Ztmmermann,
giu>. Frankfurt. Mayer, Heilbronn.
»chuher und Kratz, Offenbach. Wagner,
«^rnberg. Klein, Btrchheim. Roth-
Mld, Cannstatt. Coralani, Fürth.
n,rneckx> Schönau. Spreter, Lahr.
Dillenburg.
MHotel Ritter. Willwole, Kfm.,
w°rschoch. Grube, Kfm., Reutlingen.
^ruther. Kfm., Kitzingen.
>> Hotel Schrieder. Hcublein, Jng.,
-irankfuri. Hinzburg mit Frau,
§°tel Biktoria. Frau Feder,
R,°°rr. Fahnenjunker, Karlsruhe. Dr.
^Unann. Anwalt, Leipzig.
.°r>er Hof. Christ, Kaufm.,
81°n'fart. Leutz, Heilbronn. Engel,
«°tn. Sartori. Karlsruhe. Finder,
HjWburg. Hitzinger, Stuttgart.
A,,rbin, Zabern. Ehret, Lahr. Müller,
T>iUachb"rg' Meyer. Berlin. Weiß.
Familien-Penfionen.
-rD°»fion International«. Dr.
°>°in, Arzt mit Frau, Amerika.
Frau Cuffe mit sehn, Eiiglcnd. Frl.
Barlels, Tentschland. Frau Moore
mit Tochter Liverpcol. Guttmann,
Stud., London. Storer mit FamiOe,
t8 Pers.) England. Baer, Student,
Karlsruhe. Frl Gookwin, England,
Frl. Marum, Mannbe>m Frl. Sckui,
und Frl Mern, Heidelberg. Frl.
Vaung, London. Frl. Miller, Eng-
land. Nötber Heidelberg. Roppoli,
Rechtsvrakttkani, Kcälenz. Eyre, Eng-
land. Frau Knape, München. Schepo-
stieff mit Frau, und Schepoiteff, Stud,
Petersburg. Korte, Siegburg,
H otel-Restaurationen.
Badischer Hof. Hanickel u. Sauer,
Flieden. Rothschild. Kfm., Konstanz.
Maher, Kfm., mit Frau, Saarbrückcn
Gerstner, Beamter, Flirth. Jung, Kfm,,
Manobeim,
Holländer Hof. Ganz, Kaufm.,
München. Weyer, Kfm., Rheydt.
Luxhof Kaiser Kfm., Frankfurt.
Schneiber, Ksm.. Bingen. Dr. Epp,
Apoihcker, Neudenau. Hagmeier, Ksm.
Freiburg.
Nafsauer Hof Hüller, Washington.
Nlcolay, Darmstadt. Frau Heinitz
Ntcderbronn Rathgev, Beamter,
Flehingen. Hartmann, Weimar. Groh,
Kfm. Wabern. Bickel, Kfm., Holle.
Perkeo. Broockmaier, Kfm., Köln.
Dietze, Kfm,, Darmstadt. Lemmerz,
Reutlingeu. Rügauer. Prof., München.
Uhrich, Reg. Baumetster, Karlsruhe.
Wigge, Stud., Meschede. Kleffner,
Student, Ntcücr-Marsberg.
Zum Rheingold. Urban, Kaufm,
mit Frau, und L-Ysang, Kfm., Frank-
furt. Frau Santer, Zwstbrücken.
Koch. Kfm-, Lahr.
Westendhalle. Bommert, Hung
und Zünig, Kaufl., Karlsruhe. Bern,
Metzingen. Behnke, Berlin. BästerS,
Kfm., Saarbrücken. Schwab, Kaufm.,
Kirchheimbolanden.
Gasthäuser.
Zur Stadt Bergheim. Fräulein
Kretner, Jggelheim. Lehmann, Weiß,
Karzer u. Stichler, Karlsruhe. Jakobi,
Kaiserslautern.
Zum Gold. Falke«. Bonn, Kfm-,
u. Eck, Mannheim. Haeberle m. Frau,
Roth.
Zur Gold. Glocke. Huber. Kfw.,
Stuttgart. Götz, Zwingenverg.
Zum deutschen HauS. Rieder,
München.
kZIur' «artsvurg. «chmatßner,
Solingen. Kandel, Lemberg. Wiener,
Tcschen- Wachsmrnn, Budapest. Witt-
mann, Tner. Wagner, Balssetd.
Wallmann, Wiebtingen. Rauen mtt
Frau, Heidelberg
Zum gold. Löwen, Ritt er, H.-idel
bir-,
Zum Pfalzgrafen Sebcl, Köge.
Buck, Donauwöith. Köntg, Unter-
baltah. Hegge und Seifert, lllm.
Zur Gold. Slose. Musletier
Köhier, Heilvronn. Frl. Hofmann,
Hemsbcch.
Fremdeu-Freqnenz:
Am 8. Jan. angekommen 290 Fremde -
Gesamrzai.l vom 1. bts 8. Januar >
_1258 Fremde._
Dung-Versteigerullg.
Montag, den 12. Ianuar d. I.,
vormirrags 99, Uhr,
versteigern wtr auf dem städttschen
Schlachthofe hter bas Ergebnis an
Torfstreu-Dung
aus den diesseitigen Stallungen für
die Monate
Ianuar, Februar u März l. I.
gegen Barzahlung event. für das ganze
Jahr an den Meistbietenden.
Heidelberg, deu 8. Zanuar 1903.
Die Verwaltuua
des städt. Schlacht- u. Viehhofes.
Zahn.
uuä Iinäöllfrüulöiiis stöllllvll sivii
g.ll sillslli Lur8v kür LnAllsvk
bötvill^vll (Lorrösxolläsllr,
Lollvorsatioll) st 50?kolllliA äio
Ltlllläo v. kg.oiiirlllläiA6ill I-oüror.
Oikortoll lllltor ^DllAÜsvii^
Lll äoll Vorig-A äiosor 2oitnnA.
Wir bitteu «nsere verehrlichc«
Leserinum u. Leser, sich bei Eiu«
käusm, Bestelluugm rc. stets aus
die Auzeigm i« der Heidelbergei
Zeituug bemfm zu wollm.
Der Verlag.
Bekanntmachung.
Die Stelle eines Bürgermeisters in hiesiger Gemeinde ist neu
zu besetzen.
Etwaige Bewerbcr wolleu ihre Gesuche unter Angabe ihrer
Gehaltsansprüche bis Mitlwoch, den 14. Januar 1903, vormittags
11 Uhr, dahier einrciche-'.
Neckargemünd, den 8. Januar 1903.
Gemeinde^at:
H. Hosfmann.
Soeben ist erschteneu:
Mmbuch äer 5>M
Melberg
nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim
und Handschuhsheim
für -as ^ahr sg03.
Zusammengestellt im Aufirage des StadtrateS.
Mit einem neuen>Pla n der Stodt Heidetberg und des Stodttctls Handschuhk-
heim vnd etnem Plan des Stadttheatcrs.
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