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Heidelberger Zeitung (45) — 1903 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.11498#0817

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SMöi'R. 25. Uplil

G'r'KeS NlsLir.

ä5. Inljruaug.



Erscheint täglich, Sonntags ansgenommen. PreiS mrt Fmnilienblättern monatlich 60 Pfg. in'S Haus gcbracht, bei der Expedition urrd den Zweiganstalten abgeholt 40 Pfg. Drrrch

die Post bezogen vierteljährlich 1.35 Mk. ansfchließlich ZustellgcLühr.

«n zeigenp reis: 20 Pfg. für die Ispaltrge Petitzeile oderderen Raum. Reklanrezeile 40 Pfg. Für hiesige Geschäfts- und Privatanzeigen ermäßigt. — Für di« Nnfnahme von Anzeigen
an bestimmten Tagen wird keine Verantwortlichkeit übernommen. — Anschlag der Jnserate auf den Plakattafeln der Heidelb. Zeitrmg und den stadt. Anschlagstellen. Fernsprecher 82.

Englqnd unL Lie NnswKndernng nach
Kanada.

Tie enorme Zuuahme der E i n w a n d eruug i n
a uada wird schon langc von der britischen Reaiorur"'
>llit großem ststißtrauen beobachtet, ivenn man anch, nin
i>ie Gefühle der bekanntermatzen sehr empfindlichen Ko-
Eoiiie nicht zu verletzen, noch nicht wagt, dcn kanadischcn
^genten entgegenznarbeiten, sondcrn sich vielmehr den
^nschein gibt, als billige man alle ihre Schritte und unter-
itÜtze sie nach Kraften. Tatsächlich sieht man aber init
^edenken, wie dem Lande nach und nach ein gewaltiger
^rozentsatz der tüchtigsten Arbeitskräfte entzogen nnrd.
^llerdings sind auch schon einige hundert aus den Ret-
lungshäusern entlassene junge Leute nach der britischen
stolonie in Nordamerika verschifft worden, und man sagt
!ich dabei, daß erstens die Leute dort weniger den man-
"igfnchen Vcrsuchungen des Großstadtlebens ausgesetzt
>'nd und daß auf diese Weisc vielleicht der Prozentsatz der
^erbrecher im Mutterlande herabgedrückt wird, ohne daß
K' in der Kolonie ungebützrlich steigt. Jm llebrigen aber
>veiß man ganz genau, daß Kanada nnr kräftige und da-
!ier arbeitsfähige und produktive Elemente brauchen
kann, und datz die Agenten „llnwillkommene" dem Mut-
Eerla'nde überlassen. Aus den ländlichen Distrikten von
^Ngland und Schottland kommen bereits bittere Klagen
^ber die Entziehung von Arbeitern durch die immerfort
SUnehmende Auswanderung nach Kanada. — Die Jren,
^enen es in ihrer Heimat nicht mehr gefällt, ziehen es
'ekcinntlich vor, nach den Vereinigten Staaten auszuwan-
^rn. Eine wcitere Sorge fiir die britische Regierung
bstdet der Zustrom von Einwanderern aus den Vereinig?
Een Staaten. Es ist nicht zu verkennen, daß hierin eine
üewisse Gefahr für das britische Reicht liegt, dessen Kolo-
Ren bekanntlich eine Tendenz zeigen, sich nach Ablauf
süier gewissen Zeit immer mehr vom Muttcrlande zu ent-
^rnen und nach einer Selbständigkeit zu streben, die die
bon Mr. Chamberlain und Mr. Seddon so häufig er-
>viihnten Bande oft zu zersprengen droht. Die Bevöl-
^rnng von Kanada ist, so sehr sie auch immer ihre Loya-
stät zum Reiche betonen mag, eine recht gemischte, und
iein britischer Staatsmann wird stch eines gewissen unbe-
Mglichen Gefühls erwehren können, wenn er hört, daß
Üe Zahl der Einwanderer aus den Vereinigten Staaten
^eihunderttausend bereits überschritten hat. Auch in
^onada selbst ist die Arbeiterpartei dnrchaus nicht erfreut
Hber die Konkurrenz, die den einheiinischen Arbeitern durch
forcierte Einwanderung erwächst. Jhre Vorstellun-
üeii sind bis jetzt von dcr kanadischen Regierung nicht be-
»chtet worden, und so hat sie denn zu dcm drastischen
^kittel gegrisfen, in England Flugblättcr verteilen zu
^sst-n, in denen vor der Auswanderung nach Kanada ge-
>varnt und gesagt wird, daß nur landwirtschaftliche Arbei-
ser gebrauchl werden, aber aus k'einen Fall Handwerker
dgendwelcher Branche.

Deutsches Rcich.

— Die w ichtig st en Gesti m m u n g e n d e s
n e uenW a h Ir e g I e m e n t s, dem der Reichstag vor-
gestern seine Sanktion erteilt hat, sind folgende:

Die Wahlhandlung dauert anstatt bis 6 Uhr künftig bis 7
Uhr abends. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und
dürfen mit keinem Kennzeichen versehen seii^; sie sollen 9 zu
12 Zentimeter grotz und von mittelstarkem Schreibpapier sein
und sind von dem Wähler in einem mit amtlichem Stempel
versehenen Umschlage, der sonst keine Kennzeichen haben darf,
abzugebcn. Die Umschläge sollen 12 zn 15 Zentimeter grotz
und aus undurchsichtigem Papier hergestellt sein; sie sind in
der erforderlichen Zahl bereit zu halten. Es ist entweder dnrch
Bereitstellüng eines oder mehrerer Nebenräume, die nur durch
das Wahllokal betretbar und unmittelbar mit ihm verbunden
sind, oder durch Vorrichtungen an einem oder mehreren von
dcm Vorstaudstische getrenntcn Nebentischen Vorsorge dafür zu
trcffln, datz der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in
den Umschlag zu legen, vcrmag. Der Wähler, der seine
Stimme abgeben will, nimmt von einer durch den Wahlvor-
stand in der Nähe des Zugangs zu dem Nebenraum oder Ne-
bentisch ausznstellendcn Person einen abgestempelten Umschlag
an sich. Er begibt sich sodann in dcn Nebenraum oder an den
Nebentisch, wo er seinen Stimmzettel unüeachtet in den Um-
schlag stccki, tritt an don Vorstandstisch, nennt seincn Namen
sowie auf Erfordern seine Wohnung und übergiebt, sobald der
Prototollführcr den Namcn iu der Wühlerliste aufgefunden
hat, den Uinschlag m,t dem Stimmzettel dem Wahlvorsteher
oder dessen Stellvertrelcr, der ihn sofort uneröffnct in die
Wahlnrne legt. Um 7 Uhr nachmittags erklärt der Wahlvor-
steher die Abstimmung für geschlossen. Nachdem dies geschehen
ist, dürfen keine Stimmzettel mchr angcnommen werden.

Deutscher Reichstag.

B e r l i u, 24. April.

Aus der Tagesordnung steht die I n t e r p e l l a t i o n
wegen der zn Essen erfolgten Tötung desArtilIe-
r i st c :i H n r t ni a n n durch den Fähnrich z. S. Hüs-
sener, welche lautet:

An den Herrn Reichskanzler erlauben wir uns die A n-
frage zu richten, 1. was dem Herrn Reichskanzler über
die Tötung des Futzartilleristcn Hartmann vom
westfülischcn Fnßartillerieregimcnt Nr. 7 in Köln durch deu
5kndettcn zur See Hüssener in Essen betannt ist; 2. oü
der Herr Reichstanzler bereit ist, dahin zu wirken, datz durch
Abänderung der bestehenden Vorschriften nber das
Waffentragen beurlaubter Kadctten und Mannschaf-
ten dcr Begehung solcher und ähnlicher Vcrbrcchen mehr
nls bisher vorgebeugt wird.

Abg. Stützel (Ztr.) begründet die Jnterpellation.

Bei der Schilderung der Vorgänge. weist er auf die Dar-
stellung hin, die der Begleiter dcs Getöteten, Kaufmcmn Lüt-
scher, gegeben habe. Hüssener befand sich nicht in Notwehr.
Jn Essen sei die grötzte Erregung entstanden, als die Tat be-
kannt geworden war; in der Bevölkerung sei die Meinnng ver-
breitet, datz den Leuten eine solche Auffassung der Jnstruktion
anerzogen werdc, wie dies im Fall Hüssener zum Ausdruck ge-
kommen sei. Man fragc, warum die nach autzerhalb Beurlaub-
ten die Waffen nicht in der Garnison belassen.

Staatssekretär v. Tirpitz: Was die erste Frage betrifft,
so werde ich Jhnen von den Meldungen des zuständigen Ge-
richts der 1. Marineinspektion Mitteilnng machcn. Am 14.
April wurde gemeldet: Dcr Kanonier Hartmann vom Futzar-
tillerieregiment Nr. 7 ist in dcr vergangenen Nacht von dei i
Fühnrich Hüssener durch Stiche in die linke Brustseite getötet

Brücke besindet sich eine sogenannte Falle bezw. Falltüre;
an dieser sind unten zwei eiserne Riegel zum Vorschiebeii
in die Klammern angebracht, eine Vorrichtung) durch die
die Falle nach oben gedrückt und zugehalten wird. Eines
der fünf Pserde hatte diese Falle nahezu Passiert, als die
übrigen vier Pferde zusammengekoppelt gleichzeitig übek
dic Falle geführt wurden. Durch das Gewicht der vier
Pferde wurden die eisernen Riegel ausgebogen, so daß
ste aus den Klammern herausgezogen wurden; dadurch
ging die Falle nach unten auf und die Pferde stürzten in
die Tiefe. Das zuerst transportierte Pferd konnte noch
rechtzeitig zur Seite gerissen werden. Wären die vier
Pferde einzeln statt znsamineiigekopelt über die Falle ge-
führt worden, so wäre nach der Anschauung von Fach-
kundigen der Unfall nicht eingetreten.

— Lippacly (O.-A. Ellwangen), 24. April. Bei einer
Brunnenreinigung fanden hente Morgen vier Arbei -
ter den Tod durch E r st ick e n.

— Frankfurt a. d. O., 24. April. Gestern sind im
Regierungsbezirke Fraykfurt noch die Lei ch e n von
drei Menschen a u f g e f u n d e n worden, die bei
den großen S ch n e e st ü r m e n iims Leben gekommen
sind.

— Es ficl ein Reif .... Sonst halten Jung-
fräulein den Berlobungsring fest, aber manche Mädchen
von heute sind scheinbar anders gesinnt. Sie sehen in ihm
weniger ein Pfand ewiger Liebe und Treue, als ein rein

. ........_ .. . _ . materielles Wertstück, das sie für s-chnödeS Geld hinzu-

^eliiü-hr in'folgender Weise: Nngefähr in der Mitte der geben bereit siiid. Aber solch frevelhaftem Beginnen folgt

Die hentige Nrummer umsaßt drei Blätter, zusammen

Kleine Zeitung.

- Miinchcn, 23. April. Der UnsalI im Hosthea-
ter, bei dem während einer „Lohengrin"-Aufführniig
'ier Pferde zu Grunde gingeii, wird, wie die „M.
^ N." bcrichten, voraussichtlich einen Zivilprozeß gcgeu
°'e königl. Hoftheater-Jntendanz zur Folge haben. Die
tb den Vorstellungen benötigten Pferde wurden stets von
.e»i Besitzer eines Tattersalls gestellt, der nach dem Un-
iMe von der Jntendanz für die vier Pferde eine Ent-
>^ädigung von 600 Mk. verlangte. Die Jntendanz ver-
"eigerte nicht nur jegliche Entfchädigung, sondern be-
^itt, überhaupt für den Uufall haftpftichtig zu sein, da
'e k,-itische Holzbrücke von dem königl. Landbauamte
^rgestellt worden sei, und dieses sei demnach, falls über-
'aupt rechtlich ein Entschädigiingsanspruch geltend ge-
^acht werden könne, für den aus dem Unfalle erwachse-
Schaden haftpflichtig. Der Besitzer des Tattersalls
^ill jedoch nunmehr in erster Linie gegen die königliche
^oftheaterintendanz klagbar vorgchen und erst, wenn er
!>'it diefer Klage nicht durchdringen sollte, das königl.
^ndbauanit, das die Arbeiten in Staats- und königl.
^ebänden vornehmen zu lassen hat, zur Entschädigung
feraiiziehen. Es wird nun in diesem Prozesse hauptsäch-
Zch daranf ankommen, ob nicht eigenes Verschulden durch
llv Transporteure dcr Pferde vorliegt. Hierbei kommt
Betracht, daß die Binicke selbst nicht eingestürzt ist, wie
behauptet worden ist; der Unfall ereignete sich

worden. Es ist die Leichenschau und Obduttwn durch daK
Amtsgericht veranlaßt und die Marineinspektion der Ostsee
benachrichtigt worden. Diese Mitteilungen wurden dann auf
eine Rückfrage noch weiter ergänzt, dah mit dem Ermittelungs-
verfahren. ein Kriegsgerichtsrat beanftragt worden sei. Nach-
dem die Jnterpellation bekannt war, habe ich von dem zustän-
digen Gericht in Kiel eine weitere Depesche erhalten, wonach
Hüssener den Hartmann wegen auffälliger Trunkenheit stellte
und ihm zwanzig Schritt in Begleitung des Lüscher folgte.
Dann riß sich Hartmann los, wobei Hüssener einen Stoß er-
hielt. Hartmann floh, Hüssener verfolgte ihn und rief ihm
Halt! zu, lief ihm nach, zog den Dolch, stieß zweimal nach
ihm und stach ihn in den R ü ck e n. (Pfui! bei den Soz.)
Hartmann war Hüssener wahrscheinlich unbekcmnt, er hat nicht
dieselbe Schule mit ihm besucht. Ein Notizblatt mit den Namen
von Soldaten, die er anzeigen wollte, ist in seinem Besitz nicht
gesunden worden. Weitere Ermittelungen schweben noch.
Hüssener war nüchtern; er bestreitet die Absicht zu
töten. Jn kurzer Frist wird das Ergebnis der Untersuchung
dieses unglücklichcn Falles bekamit gegeben werden. Was die
zweite Frage betrifft, so sind die Bestimmungen über den Was-
fengebrauch im Militärdienst ganz präzise. Die Bestimmun-
gen über die Vcrwendung von Wafsen ist durch den neuen Ar-
tikel 18 geregelt. Danach dürfen Vorgcsetzte von der Waffc
Gebrauch machen gegen tätliche Angriffe eines Untergebe-
nen, oder um ihren Befehlen in ä u h e r st e r N o t und drin-
gender Gesahr Gehorsam zu vcrschaffen. (Lachen bei
den Soz.) Dieser Kriegsartikel ist gegen früher dadurch ver-
schärft worden, datz zwischen den Worten äutzerster Not und
dringcnder Gefahr früher ein „odcr" stand. Es müssen jetzt
beibe Fälle zutreffen, um dcn Gebrauch der Waffen zu recht-
fcrtigen. Soweit der Fall zu übcrsehen ist — die näheren Er-
mittclungen stehcn ja noch aus —, ist gegen diesc Be-
stimmung dirett verstotzen worden. Jch kann nur
sagen, datz die Bestimmung auf das eindringlichste in der Jn-
struktion dem betrcffcnden Personal eingeschärft und dement-
sprechend häufig wiederholt wird. Jm übrigen ist dem Jnter-
pellanten ein klciner Jrrtum untcrlaufen. Es handelt sich
nicht um einen Kadetten zur See, sondern um einen Fähnrich,
einen Unteroffizier mit Portepee. Dreser Fähnrich befindet sich
im 2. Dienst- und 21. Lcbensjahre. Jch bin fern Lavon, darin
eine Entschuldigung erblicken zu wollen, sondern im Gegenteil,
das verschärft die A n g e l e g e n he it. Der Vorredner
hat geglaubt, sagen zu können — und das ist auch im Publikum
berbrcitet —, dah den betrcffcndcn Chargen cin unrichtiges
Verfahren gegcn die llntergebencn anerzogen werde. Jch
möchte doch dagegen auf das allerentschiedenste protestieren.
Jch glaube, für niemandcn ist es unangenehmer, datz solche
Fälle passi"ren, als für die Vorgesctztcn selbst; aber ein solcher
cxccptioneller Fall, der sich noch nicht bollständig übersehen läßt,
weil die Untersuchung noch nicht abgeschlosscn ist, lätzt sich nicht
generalisieren. Was nun das Verbot des Wasfen-
tragens auf Urlaub betrifft, ja, wo soll da die Grenze sein?
Soll der Garnisonurlaub auch eingcschlossen werdcn? Schließ-
lich würde cs sich darum handcln, überhaupt das Waffentragen
in der ganzen Armee zu verbieten. (Lebhafte Rufe bei den
Sozialdemokraten: Schr richtig! Andaucrnde Unruhe.) Und
das glaube ich, wird nicht in dcr Absicht der Herrcn Jnter-
vcllanten gelegen haben. Die Marinebcrwaltung bcdauert auf
das tiefste dieses unglückliche Vorkommnis. Jch glaube, in der
Beurteilung, die dieser Fall in der Marine selbst gefundcn hat,
liegt die starkste Sicherung gegen eine Wiederholung eines der-
artigen Falles, soweit überhaupt ein solcher Schutz absolut ge-
geben werden kann.

Abg. Lenzmann (freis. Vp.): Man müsse eigentlich ab-
warten, bis das Gericht gesprochen habe. Jmmerhin liege hier
aber cinc symptomatische Erscheinung vor, die wir
bckämpfen inüsscn. Er wünschc, daß das Waffentragcn außer-
halb des Dienstcs verbotcn wcrdct

Abg. Bebel (Soz.): Es handelt sich hier, wie bei allen
militärischcn Mitzhandlungen, um Auswüchsc dcs Systems.
Hoffentlich werde, wenn Hüssener wegen Totschlags vcrurteilt
werde, dann nicht Gnade eintreten.

auch die Strafe auf dem Fuße. Wcnigstcns kann man das
aus einer B e r l i n e r Änzeige schließen, die nnter An-
gabe allec Namen in einer hiesigen Vorortszeitung fol-
gendes veröfsentlichte: „Hiermit erkläre ich die Ver-
lobimg dcs Fräulein A. K. hier, M . . . straße Nc. . . .
von meiner Seite für ausgehoben, da sie d e n Vcr -
l o b >i n g s r i n g bersetzt hat. N. K., R . . .
straße Nr. . . .

— Klassische Prozesse. Die -Studierenden der Unst
versität in Jowa veranstalteten nenlich einen Probepro-
zeß, in dem Hamlet wegen Mordes angeklagt wurde.
Zu weiteren seminaristischen Uebungen empfiehlt dep
„Kladderadatsch" solgende klassischen Straf- und Zivil-
prozesse: gegen den Hüfner Wilheim Tell wegen. Obst-
diebstahls, gegen den Major Ferdinand v. Walter wegeir
Nahrungsrriittelverfälsckning (vor dem Militärgericht), ge-
gen den RittergntSbesitzer iind Hauptmann der Landwehi.-
Götz v. Berlichingen wegen Erregung öffentlichen Aer-
gernisses durch unzüchtige Reden, gegen den Chemiker
Dr. Heinrich Faust wegen Anstiftung zum Kindesmord,
gegen dic unverehekichtc Johanna d'Arc wegen groben
Unfugs, begangen durch Tragen männlicher Kleider, gegen
dcn Kaiifmann Shhlock aris Venedig wegen Flcischwu-
chers, gegen den Astronomen Seni wegen Betrugs si lw
. Anna Rothe, gegen Se. Majestät den König Lear wegen
Eiitmündigimg (nach britanischem Hausrecht) gegen
ihre Ntajestät die 5iönigin Maria von Schottland wegen-
Eheirruiig.

14 Seiten.
 
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