Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Zeitung (45) — 1903 (Januar bis Juni)

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.11498#0604

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Amts- u«Ä Kreis-Berküu-iguuasvlatt.

Aekanntmachung.

Das Ersatzgeschäft für 1908 bctr.

No. 3259. Das dicsjährige Musterungsgeschäft im Aus-
hcbungsbezirk Heidelberg wird am

18.. 2«., 21., 2»., 24., 2«., 27., 28 , 1« u.
SI. März sowie am I., 2.. L, 4. u « April,
jeweils vormittags 8Uhr begiunend, aus-
genommen 18. März, an weichem Tag das
Geschäft vormittags 1v Uhr anfängt,
im grotzen Saale des Gasthauses zum „Prinz Max" >>ier vor-
genomme».

Die Militärpflichtigcn dcs Aushebnugsbezirks Heidelberg
haben sich in nachstchender Rcihenfolge zur Mustcrung zu
stellcu:

I. Aus den Gemeinden des Landbezirks
Heidelberg sowieaus dem StadtteilHandschnhs-
heim:

1. Am Mittwoch, den 18. März 1908. Die Pflichtigen sämt-
lichcr Jahrgänge der Gemeinden: Altenbach, Altneudorf, Bam-
menthal, Brombach, Dilsberg, Dossenheim und Schwabenheim.

2. Am Freitag, den 20. März 1903. Dic Pflichtigen sämt-
lichcr Jahrgänge der Gemeindcn Eppelheim, Gaibcrg, Gau-
angelloch und des Stadttcils Handschuhsheim.

3. Am Samstag, dcn 21. März 1903. Die Pflichtigen sämt-
lichcr Jahrgänge der Gemeinden: Heddesbach, Heiligkreuz-
steinach, Kirchheim, Klcingemünd und Lampenhain.

4. Am Montag, den 23. März 1903. Die Pflichtigen sämt-
lichcr Jahrgänge dcr Gemeinden: Leimcn, Lobcnfeld, Mauer,
Meckesheim, Mönchzell und Mückenloch.

5. Am Dienstag, de» 24. März 1903. Die Pflichtigcn sämt-
lichcr Iahrgünge der Gcmeinden: Neckargcmünd, Nutzloch,
Ochsenbach, Lingenthal, Petersthal und Rohrbach.

6. Am Donnerstag, den 26. März 1903. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: St. Jlgen, Sandhausen,
Bruchhausen, Schönau, Spechbach, Waldhilsbach und Waldwim-
mersbach.

7. Am Freitag, den 27. März 1903. Die Pflichtigen sämt-
licher Jährgänge dcr Gcmeinden: Wieblingcn, Grenzhof, Wie-
senbach, Wilhelmsfeld und Ziegclhansen.

II. Aus der Stadt Heidelberg mit Neuenheim
und Schlierbach:

8. Am Samstag, dcn 28. März 1903. Die Pflichtigen dcr
Jahresklassc 1881 mit den Anfangsbuchstaben 7^ bis mit M,
sowie die Rückständigen fruherer Jahrgänge.

9. Am Montag, den 30. März 1903. Dic Pflichtigen der
Jahresklasse 1881 mit den Anfangsbuchstaben dl bis mit
sowie jene der Jahrcsklasse 1882 mit dem Anfangsbuchstaben

bis mit 6.

10. Am Dicnstng, dcn 31. März 1903. Die Pslichtigen dcr
Jahresklassc 1882 mit dcm Anfangsbuchstaben H bis mit 8.

l l. Am Mittnioch, den 1. April 1903. Die Pflichtigen der
Jahresklasse 1882 mit dcm Anfangsbuchstabcn D bis mit
sowie jene der Jahresklassc 1883 mit dem Anfangsbuchstabcn
^ bis mit O.

12. Am Donucrstag, dcn 2. April 1903. Die Pflichtigcn
der Fahrcsklasse 1883 mit dem Anfangsbuchstäbcn H bis
mit dl.

13. Am Freitag, dcn 3. April 1903. Die Pflichtigen der

Jähresklasse 1883 mit dem Anfangsbuchstaben dl bis mit 2.

14. Am Samstag, den 4. April 1903, crfolgt die Entfchei-
dring über die cingereichten Reklamations- und Klaffifikations-
gcsuche und

15. Am Montag, dcn 6. April 1903, findct die Losziehung
dcr Militärpflichtigen dcs laufcndcn Jahrgangs und derjenigen
frühcrer Jahrgängc, ivelche noch nachzulosen haben, statt, wo-
bci das pcrsönliche Erscheinen dcr Militärpflichtigen mit dem
Anfijgen anhcimgestcllt wird, daß für die Nichterscheinenden
durch cin Mitglied dcr verstärkten Ersatzkommission gclost
werden wird.

Zugleich wird bemerkt:

1. Wcr durch Krankhcit am Erscheiuen im Musterungs-
termin vcrhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichcn;
dasselbe ist durch dic Ortspolizeibehörde zu beglaubigen, so-
fcrn der ausstellcndc Arzt nicht amtlich angestellt ist. Ge-
miitskranke, Blödsinnigc, Krüppcl usiv. können auf Grund eines
dcrartigen ZeUgnisses von der Gestellung überhaupt befreit
lvcrden. Versuche Militärpflichtiger zur Täuschung unterliegen
dcr Strafbestimmung des ß 143 des R.St.G.B.

2. Sämtliche Stcllnngspflichtigen habcn sich jcweils cine
halbe Stnnde von Bcginn dcs Geschäftes bei dcm Mnsternngs-
rnnmc cinznfindcn.

3. Dic im Jahrc 1882, 1881 «nd früher geborenen Pflich-
tigcn habcn ihre Losungsscheine, diejenigen des laufenden Jahr-
gangs dic bei dcr Anmcldung zur Stammrolle erhaltenen An-
meldcbeschcinigungen mitzubringen.

4. Die Nichtanmeldung zur Stammrolle cntbindet nicht von
dcr Gestcllungspflicht; jcder Militärpflichtige, welcher zur Zeit
des Ersatzgeschäftes im diesseitigen Bezirk seinen dauernden
Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist deshalb zur Gestellung ver-
pflichtet, wcnn ihm auch einc besondcrc Ladung hierzu nicht
eröffnet werden sollte.

5. Militärpflichtige, welche bci dem Ersatzgeschäft gar nicht
odcr uicht pünktlich erscheinen, werden mit Geld bis zu 30
Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft; auch können sie
durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmatzregeln zur sofortigen
Gcstellung angehalten werdcn.

6. Wer sich der Gestellung böswillig oder wiederholt cnt-
zieht, wird als unsicherer Heercspflichtiger behandelt und sofort
eingestellt, in- welchem Falle die Dienstzeit erst vom nächsten
Rckruteneinstellungstcrmin an zählt, auch kann derselbe etwai-
gcr ihm gesetzlich zustehenden Ansprüche auf Zurückstellung oder
Befreiung von der Aushcbung für berlustig erklärt werden.
Jst cinc böswillige Absicht nicht nachweisbar, die Nichtgestel-
luug vielmehr auf andere Umstände zurückzuführen, welche als
Entschuldigungsgründe jedoch nicht anzusehen sind, so können
dem Pflichtigcn neben Bestrafung dic Vorteile der Losung ent-
zogen und dersclbe als vorweg Einzustellender behandelt werden.

7. Olesuche um Zurückstcllung oder Befreiung vom Militär-
dicnst sind spätestens im Musterungstermin einzureichen und
fiiidcn nnch dcmsclben vorgelegtc derartige Gesuche nur dann
Bcrücksichtigung, wenn die Gründe, welche zu Reklamationen
Beranlaffniig gcbcn, erst nach diesem Termin entstanden sind.
In dcnjciiigcn Fällen, in denen zufolgc der wcitcrcn Aushcbung
mchrcrc Briider glcichzeitig in den Blilitärdienst gelangen bczw.
im Blilitärdienst stchen würden, kann die Zurückstellung des
jüngcrcii bcantrngt mcrden. Ein derartigcr Antrag wärc recht-
zeitig zu stcllcn.

8. Die Militärpflichtigen, welche an einem Gebrechen zu
leidcn behaupten, werden noch ausdrücklich darauf aufmerksam
gcmacht, datz es sich empfiehlt, langstens bis zur Musterung ein

Zeugnis eines Spezialarztes oder des behandelnden ArzteS
hierüber beizubringen.

9. Derartige Zeugnisse müssen von der Ortspolizeibehörde
beglaubigt fein, falls der ausstellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.

10. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2.
oder 3. Militärpflichtjahre befindct, darf'sich im Musterungs-
termine freiwillig zur Aushcbung melden, ohne datz ihm hie-
raus eiu besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung
oder des Truppen-(Marine-)teils erwächst. Durch diese frei-
willigc Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vor-
teile der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aus-
hebung. Die Auswahl des Truppenteils ist nur denjenigen
jungen Leuten freigegeben, welche sich rechtzeitig mit Melde-
schein versehen habcn.

' 11. Die Militärpflichtigen häben genau an dem Tag zu

erschcinen, auf welchen sie geladen sind.

12. Die BLrgcrmeisterämter (Stabhalterämter) werden be-
auftragt, Borstehendcs durch Anschlag an der Ortstafel uird
mittcls der Schelle alsbald öffentlich bekannt zu machen,
autzerdem aber auch alle Pflichtigen noch persönlich vorladen
zu lassen, zu welchem Zweck den Bürgermeisterämtern Ladungs-
listen zugehen werden. Jeder Pflichtige hat die Eröffnung der
Ladung auf der Ladungsliste unterschriftlich zu bescheinigen;
kann die Vorladung demselben nicht persönlich eröffnet werden,
so hat dies unter Angabe des Grundes an die Eltern, Lehr-
oder Dienstherren zu geschehen. Die mit Eröffnungsbescheini-
gung versehcnen Ladungslisten sind fofort hierher wieder vor-
zulegcn. Sollten sich nachträglich Militärpflichtige anmelden,
welche in die Stammrolle noch nicht aufgenommen sind, so tst
sofort (mittels Formulars) Anzeige hierher zu erstatten;
eventuell ist der Losungsschein des Pflichtigen anzuschlietzen.
Auf der Anmeldcauzeige ist von dem betr. Militärpflichtigen
unterschriftlich zu bescheinigen, datz er zu dem beftimmten Tag
zur Musterung geladen ist.

Die Hcrrcn Bürgermeister (Srabhalter) des Bezirks wer-
den angewiesen, am Tage der Musterung ihrer Pflichtigen sich
dähier im Musterungslokale einzufinden. Die Bürgermeifter-
ämter werdcn ferner beauftragt,, an demjenigen Tage, an
welchem die Militärpflichtigen aus der Gemeinde zur Mufte-°
rung kommen, jeweils einen Polizeidiener zur Aufrechterhal-
tung der Ordnung hierher zu beordern. Endlich ist den Pflich-
tigen zu eröffnen, datz diejenigen, welche kärperlich unrein, zu
spät oder angetrunken erscheincn, oder die Ruhe un!d Ordnung
wkhrcnd des Mustcrungsgeschäftcs stören, Ordnungsstrafen zu
gcwärtigen haben.

Die Herren Bürgermeister derjcnigcn Gemeinden, aus wel-
chcn Rcklamationsgesuche dahier vorliegen, haben sich aM
Samstag, den 4. April d. Js., vormittags (49 Uhr, im Mu-
sternngslokale einzufinden.

Dcn Militärpflichtigen des jüngsten Jahrgangs, die an der
Losung teilnehmen, wird strengstens zur Pflicht gemacht, aw
Losungstag (1. Tag der Charwoche) sowohl in der Stadt
Heidclberg als auch in ihren Gemeindcn die grötzte Ruhe zu
bewahren. Die Herren Biirgermeister haben von dieser An-
ordiiung den betr. Militärpflichtigcn besondere Eröffnung zu
machcn und dieselben an jcnem Tagc behufs Ueberwachung dukch
einen Polizeidiener begleiten zu laffen.

Die Kenntnisnahme und der Vollzug dieser Verfügung rst
umgehend anhcr anzuzeigen.

Heidelberg, den 3. März 1903.

Kroßh. Aezirksamt.

Hebting. _

Megen Geschäfts-Veränderung

setze ich mcin

großes Warenlager

Kasten- und Aolstermöbek, Aetten, Spiegel,
Heppiche,Worhänge, Stores, Wtragen u. l.iv.

einem

aus.

W. Mrlkyardt

Jllgrimstwße

IlL. Gute solide Waren zu billigem Preise.

Mehrjährige Garantie für jedes Stück.

Hleußeiten

in

Kerren-Stoffe«,

englische und deutsche Fabrikate sind in großer Auswahl eingetroffen.


Musterkarten ftehen zu Diensten


- LLVKoL

(stlocksll kückinxsr L I-uäovilrl)

LI«f»«I'8«I»H^»»L«

smpüsblt in vsrsokisäsusn Loboittkormso,
io sskünsi', ksllrotsi? Us.turl'g.rds sovvis sokVLrr-
imvrLlrnisrt vn-t xiLsisrt, ckis

vmnrprLlsgslsLll k^»lLmIsgsLrsl»i»HL von

I.ul!vsig klllünger 86n.,AgIa8t6rllaussn (Laäsn

kiima Usksrsoroo ! Nllstsr n. krsislüts gmti» n. kraooo.

K/Üli8tl6ri86k

?tioko^rÄVür6o

groszderrogfrieanch v-nvaaen,

vov I'sotmor.

staiser Äildetm N.

in Marine.Uniform.

staiserin -iuguste ^iiktoria.

vov kroxdo i^or.

ÄIlL. L.—. Sss»«!»»»!»»»« Mtc. L.80

VorrätiZ im


Loi äsn mas8snbsktsn änprsisungsn
von sogsn. .,bi»ixen" Xähmasehjnsn i8t ss
kür joäsn Xäukor oin Osbok äsr Vorsiebt,
äsrauk ru scbten, ä«88 sr sucb etvv»8 liutes
dsbommt. — Ois rüilk-Xiilimatieliinell bietea int'vlL«
ikrer snerdLnnlen knt« äie mekeizte keuiilir 5är ein« äsneruäe.
belrieäiAsnäe deistnnx. — ^IIsIn ru bsbsn dsi

Vornsr smpfskls:

zv»8elim»8ellinvn,

noussto unä rvse!cwL88ig8ts Lon8trudtionsn von vorrügliokstsr
I-sistungstsbiglreit. vis bvstsn Lwxksblungsn msinsr vsrtsn Lunä-
sebskt stsbsn mir sur 8sits.


nsuosts Ullä scbönsts NoäsIIs, bssts llsbridsts, sovis sllmtlicbs
Lsäsrkssrtiksl.

^ugsneLrSeLsi» Oü» LOnsbss usrl «lileloNs».

Beäag der^Heidelberger Zeitn-S.

Druck und Vcrlag dcr Heidelberger BcrlagS.Anstalt und Druckerei (Hörning u. Berkenbusch), Hcide/berg, Untere Neckarstr. Nr. 81.
 
Annotationen