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Heidelberger Zeitung (45) — 1903 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.11498#0688

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Wkaiintmachnng.

'Das diesjährige Ab- und Zuschreiben der Grund-, Häuser-,
Gewerb-, Einkommen- und Kapitalrentensteuer wird in hiesi-'
-ger Stadt — ausschließlich des Stadtteils Handschuhsheim —
in der Zeit vom 14. APril bis mit 30. April ds. Js. jeweils
vormittags von 8 bis halb 12 Uhr und nachmittags von 3 bis
6 Uhr in den Geschäftsräumen des Großh. Steuerkommiffärs,
Augustinergasse 9, vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke
Ivird Lekannt gemacht:

I. Jn Bezug auf bie Grund- und Häusersteuer:

Wer wegen Wechsels in der Person des Pflichtigen ab- und
zugeschricben haben will oder aus einer anderen Ursache die
Berichtigung oder den Strich seines Grund- oder Häuser-
steuerkapitals verlangt, hat selbst oder durch einen Bevoll-
mächtigten zu erscheinen, und sofern es sich um das Zuschreiben
an eine dritte Person handelt, diese letztere zum gleichzeitigen
Erscheinen zu veranlassen. Alle Veränderungen, welche im
Grundbuche eingetragen sind, werden übrigens von Amtswegen
ab- und zugeschrieben.

II. Jn Bezug auf die Gewerbsteuer:

Der Gewerbsteuer unterliegt das Betriebskapital der im
Grotzherzogtum betriebenen gewerblichen Unternehmungen
ausschlietzlich der Land- und Forstwirtschaft, vorausgesetzt, daß
das steuerbare Betriebskapital den Betrag von 760 Mark
erreicht.

Die gewerbsteuerpflichtigen Personen, Jnländer oder Aus-
' länder, sowie die gewerbesteuerpflichtigen Korporationen, Ver-
eine und Gesellschaften haben bis zum Ablauf obiger Frist
fchriftliche oder mündliche Steuererklärungen abzugeben:

s. wenn sie eine der Gewerbsteuer unterliegende Unter-
nehmung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerb-
steuer angelegt sind;

b. wcnn sich ihr Betriebskapital nach dem Stande der matz-
gebenden Verhältnisse am 1. April des Jahres über den
bereits besteuerten Betrag um mindestens b Prozent und
mindestens um 700 Mark erhöht hat.

III. Jn Bezug auf die Einkommensteuer:

Der Einkommenfteuer unterliegt — vorbehaltich der im
Gesetze vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen — das
gesamte in Geld, Geldeswert oder in Selbstbenützung beste-
hende Einkommen, welches einer Person aus im Grotzherzog-
tum gelegenen Grundstücken und Gebäuden, aus auf solchen
Lregenschaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen,
aus im Grotzherzogtum betriebener Lcmd- und Forstwirt-
schaft und den daselbst betriebenen Gewerben, aus öffentli-
chem oder privatem Dienstverhältnis, aus wissenschaftlichem od.
künstlerischem Beruf od. irgend anderer auf Gewinn gerich-
teter Tätigkeit, sowie aus Kapitalvermögen, Renten und an-
dern derartigen Bezügen im Laufe eines Jahres zuflietzt, und
zwar ohne Rücksicht darauf, ob es von andern Steuern bereits
getroffen wird oder nicht.

Bis zum Ablauf obiger Frist haben alle im Gesetz be-
zeichneten Einkommensteuerpslichtigen Steuererklärungen ein-
zureichen,

a. welche noch nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind
und sich im Besitz eines steuerbaren Einkommens befinden,
für welches die Steuerpflicht in hiesiger Gemarkung begründet
ist und zwar nach dem Stande ihrer Einkommensverhältnisse
am Tage des Beginns der Steuerpflicht;

b. welche bereits zur Einkommensteuer veranlagt sind und
nach dem Stande rhrer Einkommensverhältnisse am 1. April
d. I. mit einem höheren Steueranschlag als dem angesetzten
zu besteuern sind.

Personen, deren Einkommen snach Abzug der zum Erwerb
und zur Erhaltung derselben zu bestreitenden Auslagen, der
auf dem Einkommen ruhenden Lasten und der von ihnen etwa
zu entrichtenden Schuldzinsen) den Betrag von 500 Marf
jährlich nicht erreicht, unterliegen der Einkommensteuer nicht.

IV. Jn Bezng auf bie Kapitalrentensteuer:

Die Aufstellung der Steuererklärungen geschieht nach dem
Stande der Vermögensverhältnisse am 1. April d. I.

Bis zum Ablauf obiger Frist haben alle im Gesetz bezeich-
neten Pflichtigen Steuererklärungen einzureichen,

a. welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältnisse

am 1. April d. I. ein in hiesiger Gemarkung zu veranlagendeS
Zinsen- u. Renteneinkommen von mehr als 60 Mark jährlich
bezwhen und hier noch nicht zur Kapitalrentensteuer veranlagt

b. welche hier zur Rentensteuer zwar veranlagt sind, aber
nach dem Stande ihrer Bermögensverhältnisse am 1. April
ds. Js. ern steuerbares Zinsen- und Renteneinkommen be-
ziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr alS
60 Mark übersteigt.

V. Jm Allgemeinen:

Gewerb-, Einkommen- u. Kapitalrentensteuerpflichtige, welche
zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben,
sind gleichwohl befugt, eine solche abzugeben, wenn sie eine
Steuerminderung entsprechen zu können glauben oder auS
irgend einem besonderen Grunde eine Berichtigung ihrer
Steueranlage bewirken wollen. Cbenso sind die Gesuche M»
gänzliche Entfernung aus dem Kacaster, desgleichen um Be-
rechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungerr
unter entsprechender Begründung vorzubringen.

Wer Hilfspersonen in anderer Weise als lediglich in sei-
nem Haushalt oder beim Betrieb der Landwirtschast gegell
Entgeld beschäftigt, hat das hierfür vorgeschriebene Formulak
auszufüllen und bis zum Beginn obiger Frist beim Steuer-
kommissär einzureichen. Die hiezu erforderlichen Formulare
werden, sofern sie nicht zugestellt werden, beim Steuerkom-
missär unentgeltlich abgegeben.

Druckformulare zu dew. Gewerb-, Einkommen- und Kapi-
talrentensteuererklärungen nebst Anleitungen zu den beiderk
letzteren werden von heute an bis zum Ablauf der obigen TE
fahrt beim Steuerkommissär unentgeltlich verabreicht.

Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen und Anmel^
dungen der Hilfspersonen nicht rechtzeitig oder in wahrheits»
widriger Weise erstattet, unterliegt der gesetzlichen Strafe.

Heidelberg, dcn 2. April 1903.

Der Aorsttzende des Schatzungsrals:

Dr. Wilckens.

GrW. Mad Slaatseisenkahnen.

Mit Gültigkeit vom 1. Upril l. Js. tritt zum badisch-bayerischen Güter-
tarife vom 1. Oktober 1901 der II. Nachtrag in Kraft. Dnrch ihn werden die
auf badischem Gebiete gelegenen Stationen der Main-Neckar-Bahn in den ge-
nannten Tarif einbezogen, wogegen die im Main-Neckar-Bahn bayrischen Güter-
-tarife vom 1. Oktober 1901 enthaltenen Entfernnngen nnd Frachtsätze außer
Kraft treten. Eintretende Frachterhöhnngen gelten ecst ab 1. Jnni l. Js.

Lleiiio seitker Li8marokstlg.t2 7 deüiiälioiio I'raxis vor-
leZte iost niit 1. ^^>ril 1903 aaoii

/knlsge 35, 1. Llsge

(La/e tzäberlem.)

Akein Geschäftszimmer be<

findet sich

Hirschstrake 1Z

hiee.

Heidklbcrg, 4. April 1903.

F. Bräuninf cr,

Karlsruhe, den 3. April 1903.

Keneraldirektion.

-c.7 , '

Kavasterie - Werein

Keidclöerg.

Dienstag, den 7. April, abends 8 V, Uhr

Karneradschaftliche

Zusammenkunft

im „Badischen, Hof", Stadtteil Hand-
schuhsheun, Haltestelle Nebenbahn).

Aer i.Morstand.

KkidcidkW äGtzemkikill.

Ginladrrng

zur

Aütglieder Versarnmlung

(Jahres Bersammlung)
am Dienstag, den 7. April d. I. im „Weißen
Bock", abends '/,9 Uhr.
Tagesordnung.

1. Jahrcsbericht pro 1902. 2. Rechnungsablage. 3. Entlastung des Rechners.

4. Neuwahl der Rcvisoren. 5. Neuwahl eines Verwaltungsratmitgliedes.
6. Berichterstattung über die Verhcmdlungen wegen Erbauung eines neuen
Schicßhauses. 7. Aufnahme neuer Mitglieder. 8. Eröffmmg der Schießstände.
9. Vereinsangelegenheiten.

Jn Anbetracht der Wichtigkeit der Tagesordmmg wird um vollzähliges
Erscheinen gebeten.

Ier Aenvattnngsrat.

LaknarLt Mre»8«,

llmipl8trAl88v 10V. lolvphyu 872.

Lon! Lo«!

Darmslädter Pferde- und Fohlenmarkt.

Ziehung: 13. Mai 1903. Hauptgewinn: Wert Mk. 6000.—

Offenburger Pserde-, Ninder- u. Farren-Markt.

Ziehung b. Juni 1903.

4. Pfälzische Pferde-Lotterie 1. Serie.

Ziehung 2. Jnli 1903.

Deutsch-Koloniale - JagdaussteLur g, Karlsruhe.

Ziehung: ctwa 10. Juli 1903. Hauptgewinn Mk. 10000.— bar, ohne AbzngT'

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Derlag der Keidelöerger Aeitung

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Untere Neckarstraße 21._Unter e Neckarstraße 21.

Druck und Verlag der Heidelberger Verlags

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Uii8iIr-8«Il»Ik! von K. 8ii!lleii«l«r.

Nittvooli, äoL 8. ^jsrii 1903, ustoiläs 8 Illlr

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Slkdtt leatcr Heidclbcch

Montag, den 6. April 1903: .j,
8. Vorstellnng im Nachtr.-Abonnerw ^

Die Grille.

Ländliches Charaktergemälde in 5 A
von Charlotte Birch-Pfeiffer.
Anfang 7'/, llhr. Ende gegen 19"

Mittwoch, den 8. April 1903. .j,.
9 Vorstellnng im Nachlr.-Abonnew.^
Gastsplel d-s Fräulcin Maria Het»'
Znm 1. Male:

Ueber dcn Waffem.

Drama in 3 Akten von Georg
Anfang 7 V- Uhr.

Von Donnerstag, den 9. bis
Samstag den 11. April, bleibt
Theater geschloffen.

Sonntag, den 12. April 1903-
Außer Abonnement.
Gastspiel des Fräulein Maria H«'"
Dorf und Stadt.
Schanspiel in 5 Akten von Char
Birch Pfeiffer-
Anfang 7 V, Uhr._^

Hoftheater in MannhenN'^

Dienstag, 7. April, abends 7 .

72. Vorstellung im AbonneE -
„Der Kaufmann von Venedw:^.!
Mittwoch, 8. April. abends 7 , 5 ^
70. Vorstellung im Abonneniew
„Josef und seine Brüder^.

Großh. Hoftheater Karlsr»^,

DienStag, 7. April, abendS 7 j
„Die Geschwister^.^

Operuhans in Frankfu^

Dienstag, 7. April, abends,/

„Der schwarze Domino k

Schauspielhaus in FrankfN^ I

Dienstag, 7.' April, abends ) ,

„Der blinde Paffagier^^ll

Unserer hentigen
liegt ein Prospekt des Teffar-'^ /
Berli« bei, welcher eine stattltai
Wustkalbums verzetchnet

„nd Druckerei lSttrnina u. Berkenbusch), Heidelberg, Untere Neckarstr Nr.
 
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