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Heidelberger Zeitung (45) — 1903 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.11498#0726

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a.

Pfan-brief-VerlosLSng.

Bei der heute in Gegenwart des kgl. Notars Herrn Jnstizrat Wenner
hier stattgehabten Verlosung

3Vz°/oiger Pfandbriefe der Serien 1 uud 3
und 4°/o iger Pfandbriefe der Serieu 16 und 17

wurden gezogen:

»on den kr'/2 °/o igen Pfandbriefrn der Serien 1 und 3 die End-
die Endnummern: 03, 3K, 43. 56, 57, 63, 64, 65, 76, 95,

von den 4°/o igen Pfandbrnfen der Serien 16 und 17: der
gesamte Reftbetrag.

Es gelangen somit ohne Unterschted der Literas sämtliche
Pfandbriefe der Serien 1 und 3, welche mit den gezogenen
Endnummern endigen, also beispielsweise

No. 03, ,03, 203. 303. 403 u. s. w.,

sowie sämtliche noch in Umlauf befindlichen Pfandbriefe
der Serien 16 und 17
zur Heimzahlung.

- Die Einlösung der gezogenen Pfandbriefe findct kostenfrei gegen Rückgabe
derselben nebst den nicht verfallenen Zinsscheinen und den Erneuerungsscheinen
statt an «nserer Kaffe, sowie bei unseren Pfandbrief-Vertriebsstellen.

I» gleicher Weise erfolgt der Umtansch der verlosten Stücke in 3V» °/«ige
Pfandbriefe zum jeweiligen Tageskurs von hente ab.

Diekouponsmäßige Verzinsungder heute gezogenen Pfandbriefe
endist am 1. Juli 1903,

von welchem Tage an 1°/° Deposttalzins vergütet wird.

Zufolge Allerhöchster Entschließungen sind unsere Pfandbriefe zur Anlage
von Knpitalien der Gemeinden und Stiftungen, sowie zur Anlage von Mündel-
geldern für geeignet erklärt. Die den Gemeinden und Stiftungen gehörenden

Pfandbricfe . ' ' ' ' ' '

freiheit.

genießen bei der Versendung zum Zwecke der Vinkulierung Porto-

Ludwigshafen am Rhein, den 26. März 1903.

Die Direktion.

KÄt nnk IiktAsr Ksuloitisrgvr VorlsgskMölslt unil llruvlcsroi

(HöruüiA L LsrüsQbusoli)

Ilntor-s l

«1.

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Auch im laufeudcu Monat nehmeu wir sämtliche für diese
Rubrik bestimmten Anzeigeu uuberechuet auf.

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7otsl - Husverksuk

vegen 8e5ckäjt5übertragung.

L.uk kämtllolis ^.rtiksl rvis:

LeilienstofieIlusen, küsoken-
bos8, Lpitren, Ls^ätre eto-

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VsrsielierLllAsbestunck uin I. .Inmiar 1903 AL. 825 UiUionsL
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(Vsrsiobsrllogsvsrsiu suk üsgsnssitigksit)
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Hleiut' Kk-LiijLk-kllr dsi Lllu^vvsedvioti^ned».

Von IV. 441!m»»aes^v»1r1, prslrt. Lrrt, Llüuobvn.

krsi»: Lllr. 1.—. In fvcksr Lueblisncklnnx.

^nod äirskt von cksr llsicksldsrgsr VsrlsAssnstslt unck
vrnoksrsi (HSrning L Bsrlrsndnsodl llsickk-ll,srg.

Konzerte des städtischen Grchesters

im Sornrner 1903.

Die unterzeichnete Kommission wird diesen Sommer wieder AbonnemcntS
zu den in der Schloßwirtschaft und im Stadtgarten stattfindenden Konzerten
des städtischen Orchesters in folgender Weise einrichten:

Es finden in der Regel statt:

a) 6 Nachmittags-Konzerte auf dem Schloßi

d) 6 Abend-Konzerte im Stadtgarten s wochentlich.

Abonnementskarten, welche zum Besuch dieser Konzerte berechtigen, sind
zu nachstehenden Preisen zu erhalten:

1,

2.

15.- Mk.
7 — Mk.

1- Mk.

7.- Mk.
4.- Mk.

Familien Abonnement zu allen Konzerten (bis zu vier

Hersonen).

Ein solches zu den Konzerten au Sonn- und hohen
Feiertageu (bis zu vier Personen)

Die Familien-Abonnements bestehen in einer Haupt-
karte uud den Beikarten bis zu 3 Familienange-
hörigen. Für jedeS weitere Familienmitglied
nber 10 Jahren ist eine weitere Beikarte zu je
' zu lösen. Dienstboten haben in Begleitung ihrer Herr-
schaften freien Zutritt.

3. Ein Einzel-Abonnement zu alleu Kouzerten .

4. Eine Karte mit 10 Abschnitten.

Die Karten berechtigen auch zum Besuch der meisten Konzerte, welche in

Vertretung des städtischen Orchesters durch andere Musikkapellen auf dem Schlosse
und im Stadtgarten veranstaltet werden.

Der Preis für Nicht-Adonnrnten beträgt 50 Psg. für die Person,
sowohl an Werktagen, als auch an Sonn- und Feiertagen.

Unter FamiUenmitgliedern sind die wirklich in einem gemeinschaft-
lichen HauShalt lebenden Familienaugehörigen — solche mit wirtschaftlicher
Selbständigkeit indes ausgenommen — zu verstehen. Bewohner einer Peusion
oder Gäste. desgleichen Angehörige, die auf Besuch bei einer Familie sind,
gelten nicht als Familicnangehörige. Ebensowenig gelten in diesem Slnne
als Familienangehörlge männliche oder weibliche G-schäftsangestellte des
Familienvorstandes oder junge Leutc. welche in hiesigen Familien zu ihrer
Erztehung oder Ausbildung sich befinden. Zur Vermeidung von Unzuträglich-
keitcn empfiehlt sich genaue Beachtung dieser Bestimmungen; auch hat Mißbrauch
der Karten deren sofortige Entziehung im Gesolge.

Besttzer von Familienabonnements können auswärts wohnende Familien-
angehörige oder sonstigen Besuch auf Grund besonders zu lösender Abschnitts-
karten mit 10 Abschnitten zu 2 Mk. 50 Pfg. einführen.

Das Abonnement bcginnt am 19. April und endigt am 30. September
ds. Jrs.

Dte Anwelduugsformulare zu den Familien-Aboniiemeiitskarten sind
zu haben in dcn Muflkalienhaiidluiigen der Herren Pfeiffer und K. Hochstein.
sowie in den Buchhandlungen der Herreu K. Groos, Otto Petters, Alfred
Wolff und F. W. Rochow, während an den Kassen durch das Personal solche
Anmeldungen nicht entgegengenommen werden. Die Anmeldungen für Fnmilien-
Abonnements werden von den obengenannten Musikalicn- bezw. Buchhandlungen
vom 6. April d. Z. an cntgegengenommen, und empfiehlt rs fich dringeud.
schon auf diesen Zeitpunkt die Anmeldungen zu bewirken, damit die Prüfung
derselben nnd die Zustellung der Abonnementskarten noch vor dem am
19. April ds. Jrs. beabsichtigten Beginn der Konzerte erfolgen kann und es den
Herrschaften erspart bleibt, für die Zeit, in der sie noch nicht im Besitze der
Aboimementskarten flnd, den gewöhnlichen Eintrittspreis zu entrichten.

Die Familien-Abonnementskarte» werden den Angemeldeten in der
Wohnung zugestellt und dabei der Abonnrmentsbetrag bar erhoben werden.

Der Verkanf der übrigen Karten findet in der seitherigen Weise statt.

Ohne Karte ist Niemanden der Zutritt zu den Konzerten gestattet; die
Karten sind beim Eintritt vorzuzeigen.

H eidelberg, den 1. April 1903.

Städt. Musik-Kommission.

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