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Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 1): Die Kunstdenkmäler des Kreises Konstanz — Freiburg i.Br., 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.1229#0005

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II

überaus kurz gehaltene und jetzt durchaus nicht mehr genügende,
für jene Zeit aber höchst nützliche und dankenswerthe Kunsttopo-
graphie Deutschlands (Cassel 1863 f.) geschenkt. Sehr bald aber
drang die Ueberzeugung durch, dass eine geregelte, erschöpfende
und ein ganzes Land umspannende Inventarisirung der Kunstdenk-
mäler eine Aufgabe sei, welche nur der Staat bewältigen könne, der
sich aber der moderne Culturstaat auf die Dauer ohne Schädigung
wichtiger Interessen nicht zu entziehen vermöge. Eine systematisch
durchgeführte Conservirung der Denkmäler musste ein den heutigen
Forderungen der Kunstgeschichte entsprechendes Inventar derselben
auf Schritt und Tritt voraussetzen; ist ja Jedem ersichtlich, dass ein
der Oeffentlichkeit übergebenes Verzeichniss der im öffentlichen Besitz
befindlichen Kunstschätze an sich bereits eine Bürgschaft gegen Ver-
schleuderung und leichtfertige oder unverständige Behandlung der-
selben in sich schliesst. Die Kunstwissenschaft selbst aber muss der-
artige Inventarien als die unerlässliche Voraussetzung für ihren eigenen
weitern Ausbau und Abschluss erklären. Endlich ist die Bekannt-
machung der vaterländischen Denkmäler von der grössten praktischen
Bedeutung für die Fortentwickelung der nationalen Kunst. Die Pflege
dieser idealen Güter hat von dem Einzelnen, wie von Vereinen Grosses
zu erwarten: nach allen Seiten kann sie ohne Dazwischentreten des
Staates nicht bewältigt werden, und gerade die Inventarisirung der
Kunstschätze eines ganzen Landes ist ein so langwieriges, kostspieliges
und durch so manche Schwierigkeiten erschwertes Geschäft, dass es
nur unter der staatlichen Auctorität ausführbar erscheint. Hatte dem-
nach schon die französische Regierung sich veranlasst gesehen, durch
das von GUIZOT 1834 eingesetzte 'Comit6 historique des arts et monu-
ments' das Ministerium des öffentlichen Unterrichts mit diesem Gegen-
stand zu befassen, so wandte der für Kunst und Alterthum so
begeisterte Sinn König FRIEDRICH WILHELMS IV sich der Sorge
für die Denkmäler in besonderm Maasse zu, und es ward in Preussen
durch Ernennung eines Generalconservators (in Person des Frhrn.
V. QUAST) der erste Schritt zu einer staatlichen Behandlung der
 
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