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Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 1): Die Kunstdenkmäler des Kreises Konstanz — Freiburg i.Br., 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.1229#0006

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III

Angelegenheit getroffen. Indessen kam es in Folge mannigfacher Ver-
hältnisse hier vorläufig noch nicht zu einer allgemeinen Inventarisirung
der Denkmäler. Zwar war eine solche durch die kgl. Regierung für
den ganzen Staat ins Auge gefasst; aber nur in einer Provinz
gelangte dieselbe zunächst zur Ausführung, und zwar in dem seit
1866 mit der Monarchie vereinigten Kurhessen, wo der höchste Ver-
waltungsbeamte der Provinz, der Oberpräsident ED. V. MOELLER,
unterstützt durch persönliches Verständniss und reiche Kenntnisse auf
diesem Gebiet, der Angelegenheit näher trat und so glücklich war, in
LOTZ und V. DEHN-ROTHFELSER zwei Männer zu finden, welche
für ein derartiges Unternehmen durchaus geschaffen waren und deren
langjährige Arbeiten in Erforschung der Monumente ihres Landes
sofort zu verwerthen waren. So konnte auf Veranlassung des Ober-
präsidenten die allerdings von langer Hand vorbereitete Statistik der
'Baudenkmäler im Regierungsbezirk Kassel' bereits 1870 erscheinen.
Zu einer neuen organisatorischen Thätigkeit nach Elsass-Lothringen
berufen, wandte Herr V. MOELLER auch hier den Denkmälern sofort
seine Aufmerksamkeit zu und beauftragte den damals an der Strass-
burger Universität wirkenden Unterzeichneten mit Herstellung einer
Denkmälerstatistik des Landes, welche sowol durch die Beigabe von
Illustrationen als darin über das hessische Werk hinausgehen sollte,
dass auch die Werke der Malerei, Plastik, der Kleinkunst eingehendere
Beachtung und Beschreibung fanden. Von dieser Publication, welche
auch nach dem Austritte des Herrn V. MOELLER aus der Regierung
fortgeführt wird, ist bis jetzt der erste (Unterelsass) und zweite Band
(Oberelsass) erschienen; der dritte (Lothringen) ist unter der Presse.
Schon während und nach dem Erscheinen des ersten Bandes hat das
Werk in verschiedenen Ländern den Wunsch nach einer ähnlichen Be-
handlung des Stoffes angeregt und mehrere Regierungen erbaten sich
betreffs der Ausführung desselben theils bei dem Verfasser, theils bei
dem Kaiserl. Oberpräsidium die nöthigen Aufschlüsse. Oesterreich,
die Niederlande, Bayern, Sachsen, die preussischen Provinzen
Schleswig-Holstein, Sachsen, Pommern, das Grossherzogthum Hessen
 
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