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Heidelberger Zeitung (45) — 1903 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.11498#0101

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-Kiwhmen Tunnels. wie zum Beispiel im jetzigen Karlsruhcr
fallen also hier weg.

r>^Wir führen noch an, Latz das neue Aufnahmsgeöäude ca.
Merer von der Rohrdacherftratze und ca. 1050 vom.
^gen Gebäude enifernt liegr, sowie datz im Plan die Ver-
d 'gerung der clektrifchen Bahn durch die Verlängerung der
^opolösrratze nach dcm neuen dlufnahmsgebäude vorgesehen ist.

Ileber die einsrigc Vevwendung des jetzigen Bahnhofgc»
alüdes enthält der zur Befichtigung ausgelegte Pl.an sclbst-
eoend nichls. Diese wird einzig und allein vom Preise ab-
yangei^, zu dem die Grohh. Rcgierung das Gelände seinerzeit
^ Stadt übcrlassen wird.

'd öcigt dicser Plari nichts über die Weiterführung

Odeumaldbahn innerhalb des Ttmnels und über deren
c^nindung am Karlstor, sowie auch nichts über die Bahn-
Ä^age bcim Karlstor, während dicsc Puntte in Karlsruhe
> wit jedenfalls im Projckt festgelegt sind.
g,.^ntz ein Postgcbäude unmittelbar nebcn dem Aufnahms-
^?ch«dc im Plan vorgeschen ist, möchten wir noch lobend
,Mrhncu und auch noch darauf aitfmerksam machcn, datz
teilwcise Verlegung der Eppelhcimer Landstratze nötig
n ivird, und dasz die Speicrer Landstratze vom neuen Aufi-
^hvisgebäude an ganz verschwindcn mutz.

^ Der früher ausgesprochenen Absicht, längs des BahnbogenS
»n -der Rohrbacherstratze bis zum Ausnahmsgebäude seinerzeit
hübschen Promenadenweg herzustelleu, wird die dicht
hie Bahn stohendc Intlekosersche Fabrik ctwas im Wege
^hen, cs sollte denn diese Fabrik vom Bahnfiskus angekauft
'°°rden müsscn.

Testatten Sic uns zum Schlutz noch einige krittsche Be-
.rrkungcu. Jn cinem der vergangenen Lmtdtage wurde nach
Nem Berichte dcr „Pad.Landesztg.", gelegentlich der Besprech-
H f. verschiedcnen Vorschläge bezüglich des Ltarlsruher
sthtthofes und ber Schwierigkeit, dort eine allseitig befriedi-
r^de ttösung zu finden, von einem Redner bemeric, in Heidel-
^ rg sxj Guche einfacher, dort sei mmi darüber einig, datz
al- Bahnhof als Sackbahnhof mi der jetzigen Stelle, jcdoch
a^Hochbahnhos ausgeführt iverden müsse. Als sich dann aber
die Unausführbarkcir dieses in Heidelberg mit großer
a^ude begrützten Projektes herausstellte, wirrde, um den
küs " Heidelbergcrn die bittere Pille wenigstens etwas zu ver-
. tzen, die Bedingung gestellt, dcr Durchgangsbahnhof müsse
h- ^he als moglich an die Stadt heran gerückt werden. Auf
^ . ^rfüllung dieses Wunsches ging die Großh. Regicrung be-
ein, aber es crgab sich dadurch dic schiefe snord-
- stlichei Lage dcs Aufnahmegebäudcs und durch diese die
hi^chführung der Odcnwaldbahn durch das Rohrbacher Bau-
o^el mir Durchschneidung der Alleestratze in der Hälfte ihrer
LpAe- die Ablenkmig der Karlsruher Bahn mitten in die
zwischcn dieser und dcm Gebirge und vcrschiedene andere,
N-7^edeihen des Rohrbacher Baubezirkes nicht gerade fördernde
ch-?oUahmen. Und all dieses, um den neuen Bahnhof mög-
nahe an die Siadt heranzubringen. Fst dies wirklich
dic haheu wir uns schon dmnals gcfragt und sind

^ ^aehteile nicht bedeutend grötzer als dcr angcnommene
^oHitn wir noch die bckmintc, statistisch bewiesene, also
fich .uubestreitbare Tatsachc miführen, datz alle Grotzstädte
btociu ^ den besscren Stadttcilen gegen Sü'divesten auszudehnen
(wic zum Bcispiel auch Mrrlsruhe), wofcrn nicht lokale
z^ialtnisse solches ganz unmöglich machen? Durch die neue
H^hnanlage in nächster Nähe wird aber Heidelberg die Mög-
Nkert genommcn, sich gegcn Südivesten auszudehnen. Hätte

man uach einem uns vorliegenden Projekt aus dcn Aufaugs-
stadien dcr hiesigcn Verhandlungen den Bahnhof ciiiige hundert
Meter weitcr hinausgerückt, so hätte man dtesen Platz im
Südwesten gcwinnen und zugleich damit verschiedene der voruen
besprochenen Nachteile beseitigen können. Betrachte man doch
den Frankfurter Bahnhof, der jetzt schon in der Stadt liegt.
Es latzt sich hieran leider nichts mehr ändctti, aber es schadct
doch sicher auch nichts, datz diese Betrachtung nochmal ins Ge-
dächtnis zurückgcrufen wird.

Klektrijche Straßenvayn.

(Giiigesaudt.)

Rohrbach, 13. Januar.

Der Vorschlag der elektrrschon Stratzenbahn Heidelberg-
Wiesloch, den Betrieb der städtischen etektrischen Bahn in
dcr Rohrbacherstratze pachtweise übernchmen zu wollen, ha(
eine entrüstete Zurückweisung in Rr. 9 der „Heidelberger
Zeitung" gefunden und eine Gegenerklärung in der' Versamm-
luug des Äercins „Wesr-Hcidelbcrg" veranlatzt. Man kann die
Gründe, die von seiten des Heidelberger PubWums migeführr
wcrden, im grotzen und gcmizen nur billigen. Artdererseits steht
es äbcr auch autzer aller Frage, datz tagtäglich recht unliebsame
Verzögerungen in der Weiterfährt der Wieslocher Bahn rm-
mentlich von der Kronprinzenstraße aus stattfmden. Dieselben
sind insofern wioderholr von unangenehmen Folgen für Mit-
sahrende gewesen, als' der Anschlutz an äbgehettde Züge der
Staatsbahn hierdurch versäumt wurde. Die zweifelsohne be-
ftehcnden Mitzstände dürften am sicherstcn schwinden, wenn
ein doppeltesGeleise durch dieRohrbacher-
st r a ß e gelegt würde, und, damit auch jede Behinderung von
seiten des mn Endpunkt an der Krmiprinzenstratze mehrere
Minuten haltenden ftädtischen Wagens ausgeschlossen ist, die
städtische Bahn auf einem Sackgeleise etwa in der Kronprinzen-
straße selbst münden würde. Dann ist stets „freie Bahn" und
der Betrieb Ivird sich für beide Teile glatt und ungestört
>abwickeln.

Klcine ^eitunq

— München, 11. Jan. Eine in letzter Zeit vielbe-
sprochene Angelegenheit fand gestern vor der Strafkam-
mer ihren tranrigen Ab s ch I u tz. Der „Berl.
Lok.-Anz." berichtet darüber das Folgende: Der 32jähr.
Freiherr Albin v. Leitner, der Sohn eines Kammerherrn
Ludwigs H. und Enkcl des verstorbenen Staatsministers
Grafen Reigersberg, wnrde wegen fortgesetzter KuPPelei
zu einer Gefänguisstrafe von einem Jahr neun Mona-
ten, drcijährigem Ehrverluste nnd späterer Ueberwei-
snng an die Polizeibehörde verurteilt. Leitner war
kurze Zeit Offizier und nach seinem Ausscheiden aus der
Armee als Kellner tätig gewesen.

— Bcrlrn, 11. Jan. Vom Prinzen Ioachim
Albrecht, bem zweiten Sohne deK Rlpgenten von
Brauuschweig, wird dcmnächst, wie die Blätter mitteilen,
im Monnaie-Theater zu Brüssel ein Ballett: „D a s
Wunder des Frühlings" anfgeführt werden,
zu dem er Text und Musik verfaßt hat. Der Prinz, der
im 27. Lebensjahre steht und eine Hauptmannsstelle beim
Garde-Grenadierregiment Nr. -1 bekleidet, ist bereits

öfters als Komponist in die Oeffen-tlichkeit getreteür.
Anch sein Vater ist nicht nnr Musikkenner, son'dern auch
ausübender Musiker.

— Nach 'dsm „Staudard" hat dic Tochter Piiwpont
Morgans der Du s e für das von der Künstlerin geplante
t r a gischeT h e'a ter in AIbano bei Rom 801) 000
Franken überreicht, und zwar bei einem Festmahl, das
Präsident Roosevelt zn Ehren der Duse jüngst in seinem
Hause veranstaltet hatte. Die Künstlerin hatte erst den
Plan, ein Theater nur für Anfsührungen von Stücken
Gabriele d'Annunzios zu erbauen, will aber jetzt sin ita-
lienisches Nationaltheater in Älbano errichten.

— Schlechte Aussicht. Stüdiosus (z»m eintvetenden Ge-
richtsvollzieher): „Bitte, nehmen Sie Plahl . . . Das ist
nämlich das einzige, was Sie hicr nehmen tönnenl"

— Fatal. Student (seine Weihnachtskiste öffnend): „Nun
schicken sie mir zu Weihnachten eine gestickte Schnurrbartöinide,
eine gehäkelte Geldbörse und ein gesticktes Uhrpantöffelchenl
Dcn Schnurrbart lietz ich mir aünehmen, das Geld ist ausge-
gangcn und die Uhr habe ich versetzt!"

Man sollte alle Tage wcnigstens ein kleines Lied hören.
ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemalde sehen rmd werm
es möglich zu machen wäre, einige vernünftige Worte sprechen.

(Goethe, „Wilhelm Meister",)

Vcrantwortlich für den redaktioncllen Teil F. Montua, für ddn
Jnseratenteil Th. Berkenbusch, beide in Heidelberg.

12 Mrrgasss 12.

keinigung u. Kunst-^asetiki'si

Ntr v»wen- n. Ilerren-Onrckerod«, Llüdel- a. DvkorltUoositok',.
sscksr ^rt.

Rnsolls Lieksrnnx. — Lillig« krsis«.
- llaoi'Irallat tLckoUoss Xnstaki-nllx. -

2ur Asllssison

ompkol!o:

^inisrjungL-, Isnr-, iVisnu- u lize^rsi-tön,

LL«1iII«n«n<I^i» LL»r»IIK«iik«,,K,

6iro886 u 8 V Ä ii I ill -HAU

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^»«HV«LZI - ^VKVLLSlÄILÄV,

vis knpierkSrl»«, 8«llkvtdrenx«, vdron, Lvnvktvr «t«. «t«
8vvis ülrvvd- nuck LsdxvrrvUl« smpüsillt

_^ lllcol» Soolcsr, Unnptstrasso 1SS.

»VsrZrsEtt« tttr tt<-p,»r rliir«ll

« mrs - nnd Kreis-VcrkündiAUUstSblatt.

ZZelraniitmachmig

Den einjährig-frerwrlligen Militärdienst
hier

die Pflichten der zum einjährig-freiwilligen
Dienst Berechtigten betr.

Nr. 49 N.

„ .chstrhenld brrngen wir die Bestimmungen der Wehrord-
übcr die Pflichten dcr zum 'einjährig-freilvilligcn Dienst
^echtigwn zur allgemeinen Kenntnis.

^ Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten kön-
teit auf Grund ihres Berechtigungsschcincs den Truppen-
bei welchem sie ihrer aktiven DienstleisUmg genügen wollen,
-llm. Beschränkungcn siehe Z 94, 3. W. G. Z 17.
oUM Eintritt in die Marine ist die Gceignetheit für dcn
s,,,I^hllcn Marincteil erforderlich und enthält die Marrneord-
^"8 Näheres hierüber.

j,- -- Beim Eintritt in das militärpflichtige Alter havcn sich
. lurn einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, sofern sie
dW' bereits vorher zum aktiven Dienst eingctrcten sind, sowie
ji"uigen Militärpflichtigen, welche gemäß 8 89, 3 die Berrch-
^ .^um einjährig-freiwilligcn Dienst bei der Prüfungs-
w!B"Mon nachgesucht habcn, bei der Ersatzkommission rhres
leo» stungsortes (tz 26, 2) schriftlich oder nvündlich unter Vor-
Ug itzres Bcrechtigungsscheines, sofcrn ihnen dersclbe be-
Sen« ^^üudigt ist, bczw. nnter Vorlegung des Befähigungs-
^s'Ulsieg zum Secstcnermann (§ 88, 3) z« melden und ihre
uckstellung von der Aushebung z« beantragen.

Sofern sich die Betrefsenden im Besitze dcs Berech-
tzi-"Ugsscheines befinden, werden sie durch die Ersatzkommission
i>es O Oktober ihres vierten Mrlitärpflichtjahres, d. i.
zn-.Auhres, in welchcm sie das 23. Lebensjahr vollenden,
^ckgestellt. G. v. 6. 5, 80 Art. 2, Z 14.
h«t r' ^°Aäumnis der unter Ztffer 2 festgesetztcn Mcldungen
hh''ujern nicht auch der unter Ziffer 3 angegebcne Zeitpunkt
jtzhTchrittcn wird, nicht den Berlust drr Berechtigung zum ein-
A-AU'freiwilligen Dienst, wohl aber eine Bestrafung wegen
7 ,U°tzes gegen die Melde- und Lkotrollvorschriften (Z 26,
ster Absatz) zur Folge.

Während der Dauer >der Zurückstellung findet die Fest-
stg des Z 29, 6 Antvendung.

stou Eine wertere Zurückstellung durch die Ersatzkommis-
d. j ^st brs zum 1. Oktobcr des siebenten Militärpflichtjahres,
Jahres, mr welchem das 26. Lebensjahr vollendet wird,

ausnahmsweife rmd zwar in der Regel nur von Jahr zu Jahr
zulässig

d) Jm übrigen siehe § 29, 7 zweiter Absatz.

c) Die Zurückstellung muß rechtzeitig bei dcrjenigeu Ersatz-
kommission nachgesucht werdcn, welche die erste Zurückstellung
berfügt hat.

Die übrigen Bestimmimgcn des § 93, sowie die Bestrm-
mungcn des § 94 der Wehrordnung finden sich auf dem Be-
rechtigimgsschcin selbst abgedruckt.

Heidelberg, den 3. Januar 1903.

«Kroßh. Nezirksamt.

Sebting.

Nekaililtmachung.

Freiwilliger Eintrrtt zum zivei-, drei- oder
bierjährigen aktiven Dienst betr.

Nr. 50 N.

Wrr briugen mit Bezug auf 88 84 und 85 der Wehrordnung
zur öffentlichen Kenntnis, datz diejenigen Militärpflrchtigen,
die das 17. Lebensjahr vollendet haben und freiwillig in das
Hecr oder in die Marine eintreten wollen, die Erlaubnis zur
Meldung bei dem ZrvrlvorsitzeUden der Ersatzkommission (Be-
zirksamt) ihres Aufenthaltsortes nachzusuchen haben.

Der Zivilvorsitzende giebt seine Erlanbnis durch Erteilung
eines Meldescheines.

Die Erteilung des Meldescheines wird abhängig gemacht:

a) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;

b) von der obrigkeitlrchen Bescheimgung, datz er zum frei-
willigen Dienst sich Meldende durch Zrvilverhältnisse nicht ge-
bunden ist rmd sich untadelhaft geführt hat.

Leuten, die bereits das milrtärpflichtige Akter erreicht ha-
bcn, das heißt das 20. Lebcnsjahr im laufenden Jahre voll-
enden, oder älter sind, darf der Meldeschein auch dann erterlt
werden, wenn dieselben anstatt der Einwilligung des Vaters
oder Vormundes eine obrigkeitliche Bcscheinigung beibringen,
daß die Familie der Hilfe des Militärpflichtigen entbehren
kann.

c) von der Bescheinigung, datz der Militärpflichtige an
L-ehr- oder Dienswerträge nicht gebunden ist.

Falls ein Vertrag besteht, ist die Bescheinigung dahin aus-
zustellen, idatz und bis zu welchem Zeitpunkt dre Lösung des
Vertragsverhältnisses erfolgt.

Von der Bedingung der untadelhaften Führung darf nur

in vereinzelten Ausnahmefällen mit Genehmigung der ErsaH-
behörde drrtter Jnstanz abgesehen werden. Dis erterlten Melde-
scherne haben nur brs zum 81. März Giltigkeit.

Wer bis dahin keinen Meldeschem erhalten, bezw. imrerhalb
der Grltigkeitsdauer eines solchen keinen Gebrauch von dem-
selben gemacht hat, mutz, sofern er in dem betreffenden Jahre
schon gestellungspflichtig ist, bis zur Beendigung des Aus-
hebungsgeschäftes uud sofern er übcrzählig bleibt, bis zum
1. Februar nächsten Jahrcs zur Verfügung der Oberersatz-
kommission bleiben, es sei denn, datz diese selbst auf Antrag
eines Trupperr- (Marme-) Teils die Genchmigung zur Er-
teilung des Meldescheines grebt. Es karm also Militärpflich-
tigen, die im laufenden Fahre vor der Ersatzkommission die
Entscheidung „tauglich" erhalten haben, noch nachträglich aber
nur auf Antrag eines Truppen- (Marine-) Teils pon der
Oberersatzkommission die Genehmigung zur Erteilung eines
Mcldescheins gegeben wcrden.

Militärpflichtige, die berm Ersatzgeschäft zurückgestellt wer-
deu, dürfen ohnc Weiteres um die Erterlung emes Melde-
schemes beim Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission nachsuchen.

Den anf das Los verzichtenden nnd im Mustcrungstermin
zum frciwilligen Erntritt sich meldenden Wehrpflichtrgen steht
cin besonderes Rccht aus die Answahl der Waffengattung oder
des Truppentcils nicht zu.

Diese Auswahl ist nur freigegeben, werrn sich dieselben
nach Matzgabe der vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig einen
Meldeschein erwirkt haben.

Die mit Meldescheinen versehenen jungen Leute haben sich
behufs Annahme an den Kommandeur des Truppenteils zu
wenden, wo sie dienen. Dieser veranlaßt rhre körperliche
Uutersuchung und entschcidet übcr ihre Annahme. Die Anuahme
erfolgt durch Erterlung eines Annahmescherncs und es haben
die mit einem diesbezüglichen Schein versehenen Mamrschaften
als vorläufig beurlaubte Freiwrllige sich in Kontrolle des
Bezirkskommandos ihres Aufenthaltsorts zu meldeir.

Bei Einrcichung von Antrkgen auf Erteilung eines Melde
scheins ist das vorgeschriebene Formular zu verwenden.

Die Bürgermeister des Bezirks machen wir auf vorstehende
Bekamrtmachung zur DaruachaKtung und eventuellen Ertei-
lung von Belehrung an die Wehrpflichtigen aufmerksam.

Heidelberg, derr 3. Jannar 1903.

Kroßh. Mezirksamt.

Hebting.

Bekanntmachrmg.

DaS Vertilgen
» Raupen betr.

Beiuanahme auf die Ve
ZNv^ Großh. Min'sterium« d«
UndN vom 13. Juli 1888, Gesetzei
ws» Tj/kordnungsblatt Nr. 28, sorder
r>Uf die Beteiligten öffevtli-

ihrem Bcsttze stehende
ill Zierbäume und Gesträuchi

llus Höfen und Weinbergei

"bd N>Ern und Wiesen an Straße
d-n,^'gen. sowie an Eisenbahl

vvn m7^bis zum
^iere-,^E""estern zu rein gen
Tst L vertilcen.

^st>r ein„^ . "" gmanntem Zeitpu
snn»Ehende Nachschau voruehw
"s stch hierbei Baumbefitzer -

1. Febrnar 1S(

säumtg erweiscn snllten, uvbstckadet
der polizeiltchen Bestrafung die Ver-
tilgung der Raupennester aüf Kosten
der Befitzer von uvs aus anordnen.
Als bestes Schutzmittel gegen d'e
Käfcr den Bstitenfiecher und die
flügellosen Weibcheu des Frost-
spanners, dts ganz besonders aefähr-
ltch find, möchten wir den B sitzern
von Obstbäumen die alsbaldige An-
lage von Klebgiirteln anempfehlen.
Dte Klebgürtel werden auS mittel-
starkem Peikament- oder Packpapier
hergestellt, und müssen eine Breite
von 15—20 Centimeter besttzen. Dic-
selben sind etwa 1 Meter vom Boden
an einer glatten Stelle des Stammes
mit zwei Bindfaden zu befestigen,
worauf der Klebeleim oufzustreichen ist.

Die Gürtel stnd von Zeit zu Zeit
auf ihre Klcbrigkcit zu prüfen, und

wenn erioiderltcl', neu mtt Mebmasse
zu bestreichen.

Heidelberg, 10. Oktober 1S02
Büraermeisteramt:

Fr. Wielandt. Lösch.

Die Jnhaber der Psandscheine
Nr. 773U biS Nr. 933» vom
Monat Iuni 1902 setzen wir hier-
mit in Kenntnis, daß diese Pfänder jetzt
verfallen sind und deshalb ausgelöst
oder erneuert werden müffen, andern-
falls deren Versteigerung am

18. Februar 1SO»

erfolgen wird.

Heidelberg, den 9. Januar 1903.

Ltädt. Leihhlmsverwaltuns.

K. Aieffenbacher.

Universitätsbuchbinderei,

Papierhandlung,

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