Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger neueste Nachrichten: Heidelberger Anzeiger — 1936 (Januar bis Juni)

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.9512#0053

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Oerdelderger

Illeuesle Nachrichien

Bezugspreir: Monatllch 2.20 Rm. (einschl. 27 Rpsg. TrSgerlohn)
halbmonatlich l.to Rm. (einlchl. Trägerlohn). Bei den Abholftellen
monatlich L.— Rm.: halbmonatlich I.— Rm. Durch die Poft bezogen
monatlich 2.20 Rm. (einschl.Poftbeförderungrgebühren) und 38 Rpsg.
B-stellgeld. Der Bezugspreis ist voraus zahlbar. Einzelnummer
1» Rpfg. Ift die geitung am Lrscheinen oerhindert, bestehl kei»
Anjpruch auf lkntschädigung. Erscheint wochsntägkich II Uhr.
Abbestellungen miissen bts spStestsns 2S. des Monats für Len
solgcnden Mona: direkt beim Berlag eingereichl werden.

Keideldecgec Nnzeigec / Neideibecgec Zeitung

In ganz Nordoltbaden oecdceitete Tageszeitung.
Knzeigen allec Kct kaben guten Lcfolg.

Anzeigenpreis:S Rpsg. für die 22 mm breits Millimeterzeile ( 5 Rpfg
sür .M-tns Anzeigen", die nicht der Wirtschaftswerbung diene», sür
Stellenanzeigen, Schiffahrtsanzeigen, Derlegeranzeigen. Prei» sür
Textanzsigen: 30 Rpsg. für die 7g mm breite Millimeterzeil«.
Nachlässe nach Malstaffel I und II, oder Mengenstaffel S. g. gt.
ist Anzeigen-Preisliste S gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ift
Zeidelberg. GeschSftszeit 8-18 Uhr. Postschechkonto Ludwigshasen 7221.
Für Rückgabe nicht oerlangter Schriststücke wird ksine Gewähr geleistet.

Nr. 5

Druck und Berlag von Friedrich Schulze in Heidelberg.
Schriftleitung: Hauptstraße 33 Fernsprecher-S.-A. 7351—53.

Dienstag, 7. Ianuar

Hauptgeichästsstelle

Hauptstraße 23, Fernsprecher-S.-A. 7351-53.
Zweigstelle: Haspelgaffe 1.

1936

Me RllsseWsetzgMU.

Eine lückenlose Darstellung.

Die Nürnberger Gesetze, die den Dersuch
emer säkularen Lösung des Rassepro-
blems auf dem Weg des Gesetzes darstellen, find
erst seit Menigen Monaten in Kraft. Bereits jetzt
haben die Referenten des Jnnenministeriums, Mini-
sterialrat Dr. Lösener und Regierungsrat Dr.
Klotz (im Verlag Vahlen in Berlin) der Oeffentlich-
keit einen umfangreichen Kommentar unterbreitet.
Dieise Veröffentlichung fällt sichtbar und in sehv ange-
nehmer Weise aus dem Rahmen sonstiger Gesetzeskom-
mentare herans. Hier wird nicht in der Sprache des
paragraphengebnndenen Juristen — wie manchesmal
— der letzte Rest von Klarheit beseitigt, sondern die-
ses Werk ist in seiner umfassenden Behandlung des
Problems geeignet, ein Handbnch für ;eden Deut-
schen zu werden, der mit den Nurnberger Bestim-
.mungen zu tun hat, sei es als Arbeitgeber, als Rich-
ter oder auf sonst einem Posten. Der Kommentar be-
schränkt sich nicht auf eine Darstellung und Begrün-
dung der einzelnen Nürnberger Gesetze, sondern zieht
auch alle anderen gefetzlichen Bestlmmungen, die das
nene Deutschland in rassischer Beziehung zur Anwen-
dung gebracht hat, in den Kreis der Betrachtungen.
Die Rassegesetzgebung hat hier zum erstenmal eine
lückenlose Darstellung gefunden.

Der Kommentierung der einzelnen Gesetze ist eine
umsangreiche Einleitung vorangestellt, die den Sinn
und das Ziel der Rassepolitik verdeutlichen und
zeigen soll, wie sehr die verschiedenen gesetzlichen Be-
stimmungen alle einen einheitlichen Ausgangs- und
Endpunkt haben. Gerade diese Einleitung schützt das
juristische Fachwerk davor, trockene Wissenschaft zu
werden, sondern stchert ihm lebendige Kraft,
die das Buch zu einem wertvollen Jnstrument der
Praxis im Dienst der Vollstreckung des Führerwillens
macht-

Man sagt nicht zuviel mit der Behauptung, datz
das Bestreben lebendiger Darstellung der deutschen
Rassegesetzgebung geradezu dahin geführt hat, eine Art
neuer Staatslehre zu entwickeln. Die Desinition vom
Staat: .Land, Volk und Führuug sowie
eine anerkannte, notfalls erzwingbare Lebens-
ordnung (Recht) machen einen Staat aus", ent-
halten die entscheidenden Elemente, die dem Rechts-
und Rassedenken des neuen Deutschlands zugrunde
liegen. Diese Desinition zwingt zur Klärung der ein-
zelnen Grundbegrisse Volk und Staat und zur
Durchleuchtung der gegenseitigen Wechselbeziehung.
Das Ergebnis dieses Bestrebens eben stnd die Rassen-
gesetze.

Das wichtigste Gesetz von Nürnberg ist das
Reichsbürgergesetz. Hier wird geraöe die
gegenseitige Bedingtheit von Volk und Staat zur
Grundlage der neuen .Ordnung gemacht. Es wird
klargestellt, datz im Staat das Volk der Träger des
politischen Willens ist, daß aber nur derjenige Mit-
träger dieses politischen Willens, das heißt Reichsbür-
qer sein kann, wer sowohl seinem Blut nach mit dem
Volk verbunden ist, wie aber auch durch Leistuug und
Würdiqkeit seiner Treupflicht nachkommt. An die
Stelle der formalen, meist durch Geburt zufällig er-
worbenen Staatsangehörigkeit tritt die or-
ganisch gewachsene und durch Leistung verdiente
Reichsbürgerschaft. Wo beide oder eine der
Voraussetzungen fehlen, blerbt nur die Staatsange-
hörigkeit übrig.

Spielt bei dieser Begrisfsabgrenzung das Blut
eine entscheidende Rolle, so ist eine klare rechtliche
Deutung des Blutsbegrifss nnabweisbare Notwendig-
keit. Der Kommentar weist ausdrücklich darauf hin,
daß man nicht die Frage stellen dürse, welcher
Rasse dieses oder jenes Volk angehöre, sondern
die richtige Fragestellung lautete, welcher Rasse der
einzelne Angehörig« eines Volkes angehöre
An die Stelle der unklaren „Arier --Begrisfe ist der
Begriff .deutsches« und .artverwandtes" Blut getre-
ten. Der Kommentar bringt zum erstenmal auch eine
ungefähre Abgrenzung des Begrifss »artverwandt'.
Ms artverwandt werden im wesentlichon die Angehö-
rigen der Volker Europas mit Ausnahme der Juden
und Zigeuner bezeichnet, sowie die reinrassigen Nach-
kommen europaischer Völker autzerhalb Europas, fo-
weit fie stch uicht niit nichtartverwandten Rassen ge-
mischt haben

Mit dieser Grenzziehung ist der Begriff »deutsch-
und »artberwandt" abgegrenzt. Es bedurfte weiter
der begrlfflichen Kläruug des Judentums. Voll-
und Dreivierteliuden werden nach dem Gesetz als Ju-
den bezeichnet. Den praktischen Auswirkungen dieses
Judenbegrlffs unterliegen noch solche Halbjnden, die
durch Religionsbekenntnis ihre Zugehörigkeit zum
Judcntum herausstellen. Bei diesen ist also njcht
allein die Blutszusammensetzung, sondern auch die
inncre Haltung entscheidend. Juden können das
Reichsburgerrecht nicht erwerbeu. Sie bleiben als
.Staatsangehorige- in der Rolle eines Gastes in

Deutschland.

Die Halbjuden und die Vierteljuden
ettverben die vorläusige Reichsbürgerschast. (Das
Reichsburgerrecht ist auch für die deutschen Volksge-
nossen zunachst nur vorläusig.) Bei diesen Mischlin-
gen mußte der Gesetzgeber aber eine deutliche Ent-
scheidung trefsen, in welcher Weise deren jüdisches
Blut sich weiter fortpslanzen soll und kann. Bei den
Volljuden hat der Staat ja durch das Ehe-
verbot mit Ariern jede künftige Vermischungs-
möglichkeit verhmdert. Bei den V ie r t e l j u d en
dagegen geht der Gesetzgeber den umgekehrten Weg.
Sie sollen einer fortschreitenden Vermischung mit
arischem Blut zugeführt werden, damit dieser Viertel-
antcil allmäblich geloscht wird. Es bcsteht daher zwi-
schen Vierteljuden ein Ehehindernis. Jhnen steht nur
die Ehe mit Ehegatten rein deutschen Bluts oder sol-
chen offen, die weniger als ein Viertel Anteil jttdischen
Bluts haben Für den Halbjuden wiederum ist
ein dritter Weg eröffuet worden Jhm ist, von Aus-
nahmen abgesehm, Wie den Volliuden eine Ehe mit
Deutschblütigen oder Vierteljuden verboten. Sie sol-
len Juden oder Halbjuden heiraten. Auf diese Weise
verschwindet die Gruppe zwischen Deutschen und Ju-
den mehr und mehr, bis schlietzlich eine ganz scharfe,
unverwischbare Grenze geschgffen ist.

Das Blutproblem ebenso wie die Frage der Auf -
qaben und Treuepflichten des Staatsbürgers
gegenüber dem Volk haben also klare und eindeutige
Antwort gefnnden. Die Nürnberger Gesetze gelten
als Endlösung; über die in ihnen gezogenen,
Grenzen dars nicht hinausgegangen werden. Eine ein-
zige Ausnahme bilden die Sonderbestimmungen für
die Partei und ihre GliederuNgen. Allen ausländi-
schen Meldungen und Behauptungen zuwider kann
also von einer »Unterdrückung" des Judentums oder

Selspme ad 1. Februm?

Elne Niederlage Naliens würde die Kvlonialinteresien der wetßen Rasfe bedroden.

Sie PoM der MWe.

»Oeuvre" über die Haltung des englischen General-
stabes.

Paris, 7. Zanuar. (Cigene Funkmeldung.) Das
„Oeuvre" befaßt sich mit der Frage, warum der engli-
sche Generalstab unter allen Umständen so schnell
wie möglich dem italienisch-abcssinischcn Krieg ein
Cnde sehen wolle. Nach der lehten llnterredung, die
Laval mit dem italienischen Votschaster Cerutti
gehabt habe und in der der italienische Botschafter durch-
bliclen lietz, daß der Duce neue Friedensvor-
schläge erwarte,

habe Laval erklärt, datz er nicht mehr das ge-
ringste zu einem Vesriedigungsvorschlag tun wolle,
ohne ein schristliches Versprechen
Roms, datz die Absichten Italiens und der ita-
lienischen Regierung wirklich versöhnlich
seien.

Der französische Mtnisterpräsident habe auherdem hinzu-
gefügt, dah der Dreizehnerausschuß in Genf diese neuen
Vorschläge machen mützte.

Ssit dieser Unterredung habe sich jedoch die Lage
durch die italienischen Luftangriffe auf das Rote

Kreuz sehr erschwert. Die Leidenschaft, mit der
man diese jüngsten Creignifle in Genf verfolgt, sei
auherordentlich grotz. Der Fall Italien sei moralisch und
sachlich so schwierig geworden, daß selbst italiensreund-
liche Mitglicder der französtschen Regierung der Lleber-
zeugung seien, datz Italien verloren sei. Wenn
Italisn sich nicht selbst in eine derartige Rolle hinein-
gebracht hätte, so hätte sich ein groher Teil des Kabi-
netts auf Seiten Lavals gestellt, um die Anwendung
weiterer Sühnematznahmen, besonders aber
eine Oelsperre zu verhindern. In London, wo
man damit einverstanden zu sein schisn, daß sich Italien
in Abeflinien „totlaufe", habe der Generalstab jedoch
eine entgegengesetzte Meinung gehabt, und
Cden habe nicht umhin gekonnt, diese Ansichten zu be-
rllcksichtigen. Der englische Generalstab wünsche nämlich
eine sofortige Beendigung des afrikanischen Krieges.

i

Denn salls derKrieg fortgeseht werde,
würden die Italiener zu ofsensichtlich geschlagen
werden, und ein Sieg von Farbigen übcr
Weitze in Afrika würde ein schlechtes Bei-
spiel zum Schaden der Kolonialmächte darstellcn.

Cngland befürchte als Folge einen uoch heftigeren
Widerstand i» Aegypten, neue Forderungen in

WWMIss.Sraf Spce".

Am Montas ersdlale die IndieMMuag.

Kiel, 6. Jan. Das Panzerschiff „Ad-
miral Graf Spee" wurde am Moutag morgen
10 Uhr in Wilhelmshaven iu Dienst gestellt.

Bei der feierlichen Flaggenparade
wandt« sich der Kommandant des Schifses, Kapitän
zur See Patzig, in einer Ansprache zunächst an die
Arbeitskameraden der Stirn und der Faust, deren Ar-
beit dieses Wunderwerk deutscher Schiffsbaukunst ge-
schaffen habe. Dann begrüßte er die zu der Feier-
stunde erschienenen überlebenden Zeugsn des Helden-
kampfs von Coronel und Falkland und widmcte den
2310 Gfallenen des Kreuzergeschwaders und ihrem rit-
terlichen Führer, dem Admiral Graf Spee,
Worte ehrenden Gedenkens. Der Kommandant wies
auf dieses hohe Vovbild hin mit den Worten:

„So steht dieser deutsche Seeheld vor unserem gei-
stigeu Auge als ideale Führerpersönlich-
keit, ritterlich, tapfer und treü und in der bitteren
Stunde des Todes zu einer Grötze emporwachsend,
die ihn und seine Besatzungen mit dem Ruhm der Un-
sterblichkeit verklärt hat. Dieses hohe Vorbild soll uns
fortan den Weg weisen und Richtschnur sein bei un-
serm Dun und Handeln für Deutschlands Größe und
Ehre. Und über diesem Schiff soll wehen des Deut-
schen Reiches Fretheitsflagge als Symbol deutscher
"Kraft, deutscher Einheit nnd deutscher Wehr-
hastigkeit!"

Darauf stieg langsam und feierlich die Reichs-
kriegsflagge empor. Nachdem das Deutschlandlied
und das Horst-Wessel-Lied verklungen waren, gedachte
der Kommanda-nt des Führers, dessen Wille und
Glaube das deutsche Volk aufgerüttelt und wieder em-
porgeführt habe »nd rief seiner Befatzung zu: „Wir
wollen unsere Pflicht tun wie jene, die sur uns star-
ben. Dieses Gelöbnis latzt uns vor der zum ersten-

mal über unserem Schiff wehenden Flagge durch den
Rus bekräfttgen: Unser Führer Adols Hitler,
imser Deutschland Sieg-Heil!"

Der Grutz pes Admirals Raeder.

Anläßlich der Jndienststellung richtete der Ober-
befehlshaber der Kriegsmarine, Admiral Dr. h. c.
Raeder, folgendes Telegramm an den Kom-
mandanten des Panzerschiffs „Admiral Graf Spee":

„Mit dem Namen „Admiral Graf Spee" ist in der
Geschichte des Großen Krieges der Glanz des Tages
von Coronel und der Ruhm vom Heldenkampf
von Falkland unlösbar verb-unden. Ein hervor-
ragender Führer, der mit allen seinen Untergebenen
durch treue Sorge eng verbunden war, ein wahrhaft
ritterlicher Osfizier wird Gras Spee ewig als leuch-
teudes Vorbild vor uns stehen, dem nachzueifern unser
höchstes Streben sei.

Der Besatzuug des Schiffes sends ich znr Jndienst-
stellung meine kameradschaftlichsten Grüße und besten
Wünsche für den Erfolg ihrer Arbeit."

Als Wahlspruch: „Getreu bis in den Tod".

Der Flottenchef, Admiral Förster, hat zur Jn-
dienststellung an die Besatzung' folgeudes Tele-
gramm gerichtet:

»Der Besatzung des Panzerschisfs „Admiral
Gras Spee" sende ich zur Jndienststellung die
besten Wünsche und Grütze. Der Name, den das Schisf
trägt, erinnert nicht nur an Kampf, Sieg und Unter-
gang des ruhmreichen Kreuzergeschwaders zu Beginn
des Weltkriegs, sondern er gemahnt Euch an die ewige
Tugend, für die sich immer die Besten der Völker
geopfert haben und die Admiral Graf Spee und seme
Männer in so vorbildlicher Weise bewiesen haben:
Die Treue bis zum Tod. Sosei der Wahl-
spruch der Vesatzung dieses Schiffes jetzt und allezeit:
Getreu bis in den Tod."

Palästina und schließlich größere Auflehnungen m
Indien. Ferner wolle der englische Generalstab aus
Gründen des europäischen Gleichgewichts verhin-
dern, datz die italienische Militärkraft in
Curopa allzusehr geschwächt werde. Da es schließ-
lich Cngland sein werde, das zu Gunsten der italienischen
Wirtschaft eine Anleihe werde gewähren müflen, wünsch«
man nicht, daß diese Anleihe zu groß wird.

Aus dicsen Gründen sei der englische General-
stab entschloffen, die Sühnematznahmen auf das
O e l auszudehnen, da dies allein wirksam sein werde.
In London, Paris und Grns sci man der Ansicht. datz der
Völkcrbundsrat, der am 20. Ianuar zusammentritt, die
Oelsperre gegen Italien für den l. Februar
anordnen werde.

HliildekMmMn Srandrcich-MlM.

Am Montag in Paris unterzeichnet.

Paris, 6. Ianuar. Das französisch.sowjetruffische
Handelsabkommen wurde am Montag nachmtttag
durch den franzöfischen Handelsminister Bonnet nnd
dem sowjetruflischen Votschafter in Paris, Potemkin,
unterzeichnet. Damit ist das Abkommcn vom 1l.
Ianuar 1934 mit einigen Abänderungen crneuert wordcn.

Knter den Abänderungen ist die Bestimmnng be-
sonders hervorzuhcben, die dte Sowjctunion verpflichtet,
die der französischen Industrie etteiltcn Austräge
fortan bar zu bezahlen. Die Höhe der an Frank-
rcich zu crteilenden Aufträge soll dem Wert der sowjet-
ruffischsn Cinfuhr Wch Frankreich qleichgesetzt werden.
Cs ist vorgeschcn, in halbjährigen Abständen einc Auf-
stelluni über den llmfang des gegenseitigen Handelsver-
kchrs zu machcn, aus Grund der dann etwa notwendiq
werdende Berichtigungcn in der Cin- bzw. Ausfuhr vor-
genommen werden sollen.

Einc 8VV-Millionen-Anleihe sür Sowjetrutzland?

Paris, 6. Ianuar. Vei dem Wschluß des französisch-
sowjetruflischen Handelsabkommcns wurde auch die
Frage einer französischen 800-Millionen-Fran-
ken-Anleihe (131,2 Millionen Mark) erörtert.

In unterricksteten französtschen Kreisen wird jetzt nur
von der „Mögltchkeit" der Gewährung einer solchen An-
leihe gesprochen, die in der Tat vorgeschcn sei. Die in
Frage kommenden Minifterien hätten auch bereits die
technischen. Cinzclhciten dieicr Anleihe eingchcnd, jedoch
cinstwsilen nur informatorisch geprüft. Cine Cntscheidung
in dieser Anleihe-Angelegenheit könne nur von dem Ge-
samtkabinctt gesällt wcrdcn. Cs sei also wahrscheinlich,
datz dem nächsten Ministerrat die Anleihefrage durch den
Ministerpräfidenten, dem Finanzmintster und dem Han-
delsminister untcrbrcitet werden würde.

iso Kkieorschiffe, 400 Roozeiloe.

Dreitägige Manöver der amerikanischen Flotte.

S«m Diego, 6. Ianuar. Die Flotte der Vereinigte»
Staaten, und zwar IchOKriegsschifse mit 400
Flugzengen, die hier im Hafen gelegen haben, find
zu ihrem ersten diesjährigen Manövsr ausgelaufen. Das
Manöver dauert drei Tage. Die Kebungen werden weft-
lich der südkalifornischen Küste vor stch gehen. Die Cir».
zelheiten über die Kebungsaufgaben und die Schiffs-
bewsgungeu werden streng geheim gehalten.

Franzöflsche Traucrparadr vor dcm Sarge KSstcrs.

Nach der Trauerfeier in der Pariser deutschen Botschaft wurde der Sarg mit dey sterblichen Ueberresten
des deutschen Botschasters Köster zum Pariser Ostbahnhof gebracht, wo der franzöfische Marineminister
Pietri im Namen der sranzöfischen Regierung dem Verstorbenen einen tief empfundenen Nachxus wid-
mete. Jm Anschluß daran zogen. wie man aus unierem Brld sieht, mehrere französische Regimenter mit
einem Bataillon Artillcrie unter Führung eines Generals zur Trauerparade an d-em mit der deutschcn
Reichsslagge bedeckten Sarg vorüber. lschcrl Bilderdienst, K.)

einer „Untergrabung seiner Lebensmöglichkeiten" picht
gesprochen werden. Denn das ist ja der Sinn dex
ganzen Gesetzgebung: es soll der Rassenhaß
beseitigt werden und an seine Stelle ein leiden-
schaftsloses Gesühl sür gegenseitig erkanntes Fremd-
sein treten. Der Führer hat in Nürnberg sehr deut-
lich ausgesprochen, daß es ihm mit diesen Gesetzen
darauf ankommt, den Versuch zn einer Besriedung
der Beziehungen dcs deutschen und dcs jüdischon Vol-

kes zu machen. Der Kommentar zu den Nürnberger
Gesetzcn zei-gt, mit welchcm Ernst und welcher Sorg-
falt dieser Versuch unternomnie» worden ist und daß
er nicht von hassender Blindhcit diktiert wurdc. Umso
ernster muß aber auch bei dieser Sachlwge die War-
nung gewertet werden, daß eine Ueberprüfung der
Lage erforderlich würde, falls das Judentum voii den
gebotonen Möglichkeiten der Besriedung keinen Ge-
branch machen würde.

Ein noller Zeichnnnyserfolg.

Die neuen Prenßischen Schatzaliweisungen.
Verlin, 6. Iannar. Wie der Amtliche Preutzisch«
Preflcdienst mitteilt, hat die am 4. Ianuar abgeschloflene
Zeichnung aus die neu ausgegebenen 4 prozenttgen
Prcutzischen Schatzanweisungen, fällig am
20. Ianuar l94l, eine wesentliche Aeberzeichnnng
des aufgelegten Vetrages von 150 Millionen Reichs-
mark ergeben.

Der überwiegende Teil entfällt auf Anmeldungen
zum Umtausch der am 20. d. Mts. fällig werdenden bis-
herigen kprozcntigen Preußischen Schatzanweisungen
von 1933 bis 1935. Da dcn Umtauschzeichncrn im Fall
der Ueberzeichnung eine bevorzugte Verücksichtigung zu-
gesagt worden ist, werden die ftmtauschmeldungen voll
zugeteilt werdcn. Dagegen müflen die Barzeichnungen
entsprechend dem zur Verfügung stehenden Gesamt-
betrag eine Repartierung erfahren. Auf die ersolgten
Darzeichnungen werden rm allgemeinen nur etwa 55
Prozent zugcteilt werden können. Cs wird jedoch dar-
auf Vedacht genommen werdcn, datz auch bci diesen Mel-
dungen die kleineren Zeichnungen nach Möglichkeit stär-
kere Berücksichttgung sinden.

Veim Vombenabwurs aus die schwedifche Rote-
Kreuz-Miflion.

London, 6. Ianuar. Wie der Reuterkorrespondent
aus Addis Abeba berichtct, hat der schwedisch« Dr.
Svenson, der in einem Sonderflugzeug des schwedi-
schen Roten Kreuzes in Addis Weba eingetrofsen ist,
mitgeteilt, daß inzwischen zwanzig weitcre Abes-
sinier, die bet dem Bombenabwurf der Italiener auf
die schwcdischc Rote.Krenz-Miffion verletzt wurden,
gestorben sind. Der Bombenüberfall hat somit rns-
gesamt 50 Todesopser gefordert.

Zilsaesmt so Todesojifer.
 
Annotationen