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Kunstgeschichtliche Gesellschaft zu Berlin [Hrsg.]
Kunstchronik und Kunstmarkt: Wochenschrift für Kenner und Sammler — 54.1918/​1919

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Nr. 20
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Kunstmarkt
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427

KUNSTMARKT
A

Der Verkauf der Sammlung James
Simon, der in der Öffentlichkeit ein un-
gewöhnliches Auffehen erregt hat, gibt dem
»Vorwärts« Veranlagung, gegen die kapi-
talifiilchen Sammlerkreife zu Felde zu
ziehen und die Lauterkeit ihrer Kunlt-
begeilterung in Frage zu Hellen. Die rein
doktrinäre Auffafliing, die aus den Aus-
führungen fpricht, verkennt die kompli-
zierten pfychologifchen Motive, die allem
Kunfifammeln zugrunde liegen. Sehr be-
denklich muß es Itimmen, wenn der Ver-
falfer zu folgender Schlußfolgerung ge-
langt: »Die Kunfifammler haben in der
privatkapitaliftilchen Zeit eine gewilfe ge-
felllchafiliche Funktion vollzogen. Jetzt, wo
fie fich diefer entledigen, muß der Staat
eingreifen. Er kann nicht dulden, daß der
nationale Kunfibefitz um wertvolllte Be-
ftände vermindert wird, weil die Herren
James Simon oder von der Heydt es für
ratfam finden, ihre Kunftfchätze nach Hol-
land zu verfrachten. Der Staat als orga-
nifierter Wille der Gefamtheit und Hüter
des nationalen Erbes, follte den privaten
Kunfibefitz, der ins Ausland flüchtet oder
lieh fonlt verkrümelt, unter Aufficht Hellen,
auf alle Fälle aber feine Ausfuhr und Ver-
fchleppung verhüten, nötigenfalls durch Be-
fchlagnahme.« Gerade folche Drohungen
find es, die die Gefahr einer überHürzten
Auflöfung der Privatfammlungen aufs
höchfie fieigern. Stände eine Enteig-
nung allen Privatbefitzes in Ausficht,
fo wäre gegen die vorgefchlagenen Maß-
nahmen nichts einzuwenden, und fie
würden in der Tat das einzige Mittel
darHellen, eine Abwanderung des Kunfi-
befitzes ins Ausland zu verhindern. Im

Rahmen der künftigen Gefetzgebung aber,
wie fie in großen Umrißen jetzt bereits
erkennbar wird, müßte eine Befchlagnahme
des Kunfibefitzes als ein unerträgliches
Ausnahmegefetz bezeichnet werden, und
fie käme einer Strafmaßregel für erfolg-
reiche Sammler gleich. Es erfcheint uns
ausgefchloflen, daß die Nationalverfamm-
lung fich zu einer fo offenkundigen Un-
gerechtigkeit hergeben könnte. Um fo be-
denklicher ifi es aber, daß ein der Regierung
nahefiehendes Blatt folchen Vorfchlägen
Raum gibt. Denn wir Itimmen darin mit
den Ausführungen des Verfaflers überein,
daß ein Mittel gefucht werden follte, weitere
Angfiverkäufe zu verhindern, erblicken
diefes aber nicht in neuerlicher Beunruhigung,
fondern umgekehrt in einer Beruhigung der
Sammlerkreife durch eine Kundgebung von
maßgebender Stelle, die den umlaufenden
wilden Gerüchten über Kunfibefieuerungen
aller Art entgegentritt.
20 Bilder der Sammlung von Denys
Coch in füllen demnächfi in Paris öffent-
lieh verfieigert werden. Es handelt lieh
um folgende Bilder: von Corot: Une fi-
gure, Le Forum, Saint-Lö, Les Mon-
tagnes de la Sabine, Caste! Gandolfo, Le
Tibre,- von Courbet: Les enfants de choeur,-
von David: Echaris et Telemaque,- von
Degas: La femme au bandeau,- von De-
lacroix: Le Tasse, Le Christ, Cleopätre,
Chevaux marocains,- von Goya: Don
Lavadia Tachardo,- von Manet: Course
de Taureaux, Le Grand Prix de 1869,
Marine, Le Cabaret de Reichshoffen,- von
Puvis de Chavannes: Marseille, Colonie
phoceenne.

VERSTEIGERUNGS-ERGEBNISSE
Ölgemälde alter und moderner Maler, Aquarelle und Zeichnungen,
Graphik aus Wiener Privatbefitz. Verfieigerung im KunTAuktions-

Salon S. Kende, Leo Schidlof, Wien
Ofgemäfde alter und moderner Meder
Kat.-Nr. Kronen
2 Eugen Adam, Araber im Walde.

Bez.620
3 Franz Alt, Seitenanfidit der Badener
Stadtpfarrkirche. Bez. u. dat. . . 1350

am 10. Febr. und folgenden Tagen.

Kat.-Nr. Kronen
6 Friedrich Amerling, Der Traum . 2200
13 H. v. Anthoniffen, Landfchaft. Bez.
u. dat. 600
22 Carl v. Biaas, Italienerin. Bez. u.
dat.1300
 
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