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Heidelberger Lokalanzeiger: Neuer Heidelberger Anzeiger (27) — 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.43807#0635

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Ericheint täglich mit Ausnahme der Sonn.
AS Beilagen das „Geidelberger Nolfsblatt“ und das 8jeitige |
Ana ent DO a Nt. — ae 90 mit den Betz |
after Tg. monatlid. Dur: die Poft vierteljährlich
I ME. düue Beſtellgeld N 7 A .



und Feiertage.



28. Jahrgang.
Drue und Verlag von E, Geifendürfer,
erantwortlich: Ich. Geiſenderfer.



Nr. 158.
Die Gerichtsferien.

Gon einem juriſtiſchen Milarbeiter)

Alljährlich wiederholen ſich um diefe Zeit die Klagen
ber den Eintritt der Gerichtsferien, denn vom 15. Iuli
IS 15. September ruht ein nicht geringer Teil der Nechts-
ege und wen es juſt paſſieret, dem bricht das Herz



tücen, dem it die Sache ojt genug vertenfelt unange-
ehm. Und trotzdem iſt die Ynftitution der Gericht8-
Tiem urjprünglich nicht minder aus Rückſicht auf die In⸗
Tefjen der Bevölferung, als auf die in der Rechtspflege be—
Jäftigten Perſonen eingeführt worden. Die Wiſſenſchaft

S$ „diejenige Zeit des Jahres, in welcher ſowohl behufs
eurlaubung der Gerichtsbeamten, als auch zur Schonung
mit der Ernte beſchäftigten Bevölkerung keine gericht

Nticheidungen erlaffen merden, ausgenommen Ferienjachen.

alle Strafſachen; 2. Arreſtſachen und die eine einitz
Silige Verfügung betreffenden Sachen; 3. Meß- und
Farktſachen; Streitigkeiten zwiſchen Vermieter und
Mietern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen
beberlaſſung, Benutzung und Räumung derſelben, ſowie
Wegen Zurückhaltung der vom Mieter in die Mietsräunme
ngebrachten Sachen; 5. Wechſelſachen; 6. Bauſachen, wenn
Über die Fortſetzung eines angefangenen Baues geſtritten
Das Gericht kann aber ferner auf Antrag auch
dere Sachen, ſoweit ſie beſonderer Beſchleunigung be—
Afen, als Ferienſachen begeichnen

Mt, daß die Gerichtsferien auf das Mahnverfahren, das
wangsvollſtreckungsverfahren und das Konkursverfahren
Ne Einfluß find.



AdUbfe man damit allen Mißftänden, die etwa aus dem
Anftitnt der Gerichtsferien hervorgehen könnten, wirkſam
yugebengt zu haben. Insbefondere meinte man, daß die

Wegung, wonach das Gericht auf Antrag jede Sache,
1 einer befonderen Beſchleunigung bedarf, als Ferien
he bezeichnen fann, jeder Möglichkeit einer abfichtlichen
d {hädlichen Prozeßverichleppung vorbeugen werde.

Nie auf dem Papier, anders in der Praxis. Unſere An⸗
Ülte haben eine heilige und begründete
erkennung einer Prozeßſache als Ferienſache zu bean—
A SCH, denn man kann ſicher ſein, daß in neun von zehn
Söllen ein folcher Antrag abgelehnt wird. Dies liegt
At etma daran, daß die Parteien oder die Anwälte in
%r Beziehung mit vollkommen unbegründeten Anſprüchen
die Gerichte herantreten, ſondern der Haken liegt ganz
anders Es iſt derſelbe Haken, auf den

deban aus der ruſſiſchen Geſellſchaft von C. Golowin.
as Genehmigung des Verfaſſers Überfeßt von A. Hauff.

22 (Fortfegung.) — DR
„Hätten Sie diefe Erklärung nur mündlich abgegeben“,
, dr Drapezuntoff in feierlichem Tone. fort, ſehr erfreut
Über, mit feiner juriftijchen Logik eine foldhe Grüße wie
äſchitſch unwiderleglich beſiegen zu fönnen, „fo brauch
Sie dielelbe nur zurüczunehmen, und e& bliebe dann
Gerichte nur übrig, den Grad Ihrer Verantwortlich⸗
für die unbegründete Ausfage zu ermeffen. Aber
legt uns ein {Ariftliches Dokument vor, eine formelle
Yung, daß Ihre Unterſchrift gefälſcht worden ſei.
bfichtigen Sie nun, Ihre eigene Anſ
„ö3U ftellen? Welche Veranlaffung hat dann aber das
Wr, dies nur als Irrtum Ihrerſeits anzujehen? Hat
icht vielmehr Urfache zu der Annahme, daß es nur
Wanſch ift, eine Ihnen nahe ftehende Perſon zu ent⸗



ſelbſt um den Preis von Geldopfern ?“ RU
Die ‚bewies Trapezuntoff einmal ungewöhnlichen
Atffinn; diejfer war aber keineswegs das Ergebnis
lichen Kombinationsvermögens, ſondern folgte nur
ner entjchiedenen Abneigung,
CN Unterfuchung eine neue Wendung zuzulajfen.
N einem Zeitraum von kaum vierundzwanzig Stun⸗
Wollte man ihn jcdhon zweimal aus der eingenommenen
ung vertreiben Schon Petja's Bekenntnis hatte er


















Mittwoch, den 10. Juli

man ſtößt, wenn man nach dem Grund de
die Prozeßverſchleppung überhaupt for[cht.
Wenn die Gerichte auch nur einen namhaften Teil der
Anträge auf Erflärung als Ferienſachen bewilligen wollten,
dann müßte die Anzahl der üblichen Ferienabteilungen ver—
doppelt oder verdreifacht werden. Das aber märe bei dem
vorhandenen Richterperfonal unmöglich, wenn nicht der
Zwee der Gerichtsferien, dem größten Teil des Gerichts

vr Klagen über

werden fol. Da die Gerichte wohl oder übel nicht mehr

teilungen zu bewältigen find, fo ertönt um dieſe Zeit in
die Ohren der meiſten ſtreitenden Parteien das Donner-
wort: Nächſter Verhandlungstag im September oder
Oktober! —
Das iſt für Biele recht unangenehm und für manche
ſchädlich Der Satz Doppelt giebt gilt oft genug auch
für die Juſtiz So hat beiſpielsweſſe ein Gläubiger,
welcher gegen ſeinen Schuldner auf dem Rechtswege vor
gegangen iſt, zumeiſt nicht nur ein dringendes Intereſſe

Prozeßverſchleppung durch die Gerichtsferlen kann für ihn
unter Umſtänden einen ſehr ſchweren Verluſt bedeuten,
wenn die wirtſchaftlichen Verhältniſſe des Schuldners ſich
unterdeß, wie das ja vorkommen kann und vorkommt, ver—
ſchlechtern.
In Anbetracht der mancherlei Unannehmlichkeiten und

bringen, iſt wiederholt der Vorſchlag gemacht worden, die
Gerichtsferien abzuſchaffen und die Beurlaubungen, wie
das ja in allen Verwaltungszweigen üblich iſt, auf das
ganze ‚Jahr zu verteilen. Yndeffen gegen dielen Vorſchlag
ſind ſowohl im Intereſſe der Richter, die eben gern in
der jommerlichen Reifezeit beurlaubt merden mögen, als
auch im Intereſſe der Anwälte und des Publikums man-
cherlei Einwände zu erheben, insbeſondere der, daß ſo
häufig bei denſelben Sachen ein Wechſel der Richter und
Anwälte eintreten wird. Da aber die Aufhebung der Ge-
richtsferien eine Vermehrung des Nichterperjonals erfordern
würde, ſo ließe ſich mit dieſem ſelben Mittel unſchwer eine
Ausdehnung der Ferienthätigkeit ermöglichen. Darauf
alſo auf die Vermehrung der Richterſtellen kommt es an,
und das iſt allerdings eine Frage, welche die Einzel
Landtage angeht. (M. Tobl.)

Dentiches Reich.
_B.N. warlsruhe, 9. Juli. Wie der „Straßburger
Bolt" von hier gemeldet wird, ift als Nachfolger des zum
Präſidenten des Juſtizminiſter iums ernannten Oberſtaats

in Offenburg zum Oberſtaatsanwalt beim Oberlandesgericht
ernannt worden. € wurden ihm auch die Funktionen
eines Ratsmitglieds beim Minijterium der Yultiz, des








[Ludwig Arnold iſt

dieſer Knjöfchitfh mit der Behauptung, daß es überhaupt
feinen Schuldigen gebe, daß überhaupt keine Fälſchung
vorliege, ſondern die ganze Angelegenheit nichts weiter als
eine Seifenblafe jei! Der Kriminal-Inftinkt wurde in
Trapezuntoff rege und veranlaßte ihn, die Wahrheit in
Knjäfchitich’s Ausfjage zu bezweifeln. a
„Peter Borosdin {ft kein Verwandter von mir”, be-
merkte Knjäſchitſch Mein Zweck iſt, einzig und allein
der Wahrheit zu dienen. Die Unterfuchung iſt au] eine
falidhe Fährte geraten, und ich kann es nicht ruhig mit
anjehen, daß man einen Unfehuldigen in Haft hält.“
Beinahe bir auch ih von der Unſchuld Peter Boros⸗
dins überzeugt“, erwiderte Trapezuntoff, indem er Knjä—⸗
ſchitſch forſchend anſah.
Dieſer bereute ſogleich die geäußerten Worte

„5% fonnte aber", fo fuhr ZTrapezuntoff fort, „in

ihn verhaften. Indeß jchien e8 mir, als wollte er einen
Anderen, den wirklich SAHuldigen, damit befreien.“
MNun, dann laſſen Sie ihn doch frei!“ rief KAnjä-
ſchitſch dazwiſchen Ich ſage Ihnen es giebt gar keinen
Schuldigen in diefer Sache.” .

„Ich darf ihn deshalb nicht freilaffen, weil ich da⸗
durch, daß er in Haft bleibt, die Wahrheit zu entdecken

ſohnes, aller Wahrſcheinli

chkeit nach unter Mitſchuld von
Philipp RKasmetalsti.“ A





it großem Widerſtreben angehört, und jetzt kam








*



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Jahrg

28. Jahrgang.

An
20










Fernſprechanſchluß Nr. 621. 1901.
im Jahre 1847 in Neckarbiſchofsheim geboren, wurde,
nachdem er furze Zeit Sekretär beim Juſtizminiſterium
geweſen, im Jahre 1877 zum Amtsrichter in Pforzheim
und 1881 zum Staatsanwalt dajelbit ernannt. 1893 er-
folgte feine Ernennung zum Erſten Staatsanwalt in Offen»
burg. Zum Eriten Staatsanwalt in Offenburg ift ein
jüngerer, fjehr tüchtiger Yurift, Staatsanwalt Dr. Auguſt
Dölter in Karlsruhe, ernannt worden. Dölter iſt
1861 in Rarlsruhe geboren, wurde zuerſt Amtsrichter
in Kenzingen und dann Staatsanwalt.
Karlsruhe, 9. Juli. Von morgen ab verkehren aus
Geſundheitsrückſichten [Konſtantinvpel iſt bekanntlich für
peſtverſeucht erklärt worden] die Orienterpreßzüge nur noch
bis Sofio



Spanien,

Sebilla, 9. Juli. In Alameda kam e8 zwiſchen Ar-
beitern und Gendarmen, die einen Arbeiter verhaften wollten
zu einem Zuſammenſtoß. Die Arbeiter vrrwundeten
mehrere Gendarmen mit Steinwürfen, worauf leßtere ſchoſſen.
Auch die Arbeiter feuerten. Sin Kind erhielt einen Schuß:
in den Kopf. Der Präfelt wollte die Ruhe wieder herz
ftellen, wurde jedoch ebenfalls durch Steinwürfe verletzt.
Dem herbeigeeilten Militär gelang es, die Ruhe wieder—
herzuſtellen ——

Zum Tode des Fürſten Hohenlohe.
B.. Schillingsfürſt, O Juli. Betreffs der Beiſetzung
des Fürſten ſind noch keine Beftimmungen getroffen. Die
Gemeindeverwaltung hat durch Telegramm der Prinzeſſin
Eliſabeth ihr Beileid ausgedrückt.
wurde in beiden Kirhen 3 Wochen lang angeordnet. 2
Ragaz, 9. Juli. Nachdem um halb 8 Uhr die Leiche
des Fürften Hohenlohe nad) dent fatholifchen Ritus
in Anwejenheit der Famtlienmitglieder, des deutſchen Ge
ſandten in Bern, Dr. A. v. Bülow, und eines alten
treuen Freundes der Familie des Herrenhausmitgliedes
Grafen Hutten Czapski, eingeſegnet war, wurde der Sarg

Leichenwagen getragen. Die
dem Hotel Trauerweijen.
der katholiſchen und proteſtantiſchen Kirchen ſetzte ſich der ——
Leichenzug in Bewegung. Am Bahnhof wurde die Veidhe

nochmals eingefegnet, dann wurde der Sarg in den mit

Kurkapelle ſpielte


103/, Uhr von hier abgefahren. Mit demſelben Zuge be⸗ ——
gaben ſich die Familienmilglieder nach Schillingsfürſt. 7

Der füdafrikfanifehe Krieg.
London, 9. Juli. Der „Birmingham Poft“ zufolge

drückte, wie die „SFranfkf. Ztg.“ mitteilt, die holländijhe
Regierung am legten Freitag dem Präfidenten Krüger





hätte von der Zahlungsverpflichtung frei madjen wollen,
und daß ich mich dafür zu verantmorten haben würde.“
„Bewahre! Sie haben jene Erklärung in der vollen
Ueberzeugung ausgeſtellt, daß Ihnen eine gefälſchte Unter
ſchrift vorgelegt wurde. Das liegt ja auf der Hand
und erſt jetzt ſprechen Sie die Unwahrheit!“
„Mein Herr... .“ unterbrad) Knjäſchitſch den
Unterſuchungsrichter. — ——
„Ja wohl, Sie ſprechen jetzt die Unwahrheit, weil
Sie die Angelegenheit vertuſchen möchten Wenn dieſer
Wechſel wirklich von Ihnen ausgeftellt worden
wäre, würde dann Borosdin die ganze Zeit über Philipp
Rasmetalski beſchuldigen? Wenn ev nur noch einen
Funken von Ehrgefühl hätte, ſo müßte er hier erſcheinen
und alles eingeftehen!“ —
Knjäſchitſch kehrte in heftiger Aufregung zu feiner
Tochter zurück. Die Sache nahm eine ſchlimme Wendung
Allerdings hatte nicht Trapezuntoff allein das lezte Wort
zu ſprechen; man konnte ſich noch an eine höhere Inſtanz
wenden, an den OÖber-Prokurator. _ Aber die Sache zu
ordnen, daß fein Fleden von all’ dem UnrathH anf Wies
wolods Nanıen haften blieb, das war und blieb Änßerft
ſchwierig. —
RKnjäſchitſch's Unwille über ſeinen Schwiegerſohn wurde
immer heftiger. Er dachte ſchon ernſthaft daran, unver»
züglich deſſen Trennung von ſeiner Tochter herbeizuführen
Wera wollte er inzwiſchen ins Ausland ſchaffen, um ſo
ihren Kummer und die auftauchenden Gerüchte fich be-



Und ſoeben ſagten Sie doch ſelbſt, daß ich mich nur

ruhigen zu laſſen. Wſewolod khnnte man dann ohne Auf-


 
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