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Heidelberger Lokalanzeiger: Neuer Heidelberger Anzeiger (27) — 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.43807#0820

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Kr. 204, —
© Offenburg, 1. Sept. [Der 6. bad. Handwerfer-
tag] tagte in der Michelhalle hier. Der Befurch war ein
äußerft. zahlreicher aus allen Teilen Badens. In den
vorangehenden geſchloſſenen Sitzungen wurde die bisherige
Vorſtandſchaft beftätigt. E3 wurde gewählt zum 1. Bor
ſitzenden Lorenz Schmidt von Schwegingen, zum Schrift-
führer P. Beck-Heidelberg, zum Kaſſier J. Dörffel—
Heidelberg. Auch der erweiterte Ausſchuß des Hand-
werker⸗Verbandes wurde beſtätigt. Der nächſte Handwerker⸗
tag ſoll im Mai in Bühl ſtattfinden. Bei der öffentlichen
Verſammlung in der Michelhalle iſt als Vertreter der
Großh. Regierung der hieſige Amtmann Beer, als Ber-
treter der ſädtiſchen Behörden Herr 1. Bürgermeiſter Her—
mann anwefjend. Auch 4 Mitglieder der Handwerker-
Kammer und der Sekretär Dderfelben find zum erften Mal
zu einem badiſchen Handwerkertag erſchienen. Ebenſo nahm
der bisherige Abgeordnete von Offenburg⸗Stadt Rechtsanwalt
Muſer an der Verſammlung teil. Vom ſtatiſtiſchen Amt
war Herr Profeſſor Dr. Hecht erſchienen. Durch Dele-
gierte waren 3035 Mitglieder vertreten. Der Vorſitzende
des Lokalverbandes, Herr Herold, begrüßte die Er—
ſchienenen und ſchloß mit dreifachem Hoch auf den Kaiſer
und Großherzog als die Urheber und Förderer des Hand—
werkergeſetzes. Der 1. Vorſitzende des Handwerkerverbands
Lorenz Schmidt-Schwetzingen giebt den Rechenſchafts—
bericht, aus dem hervorzuheben iſt, daß dem Verband gegen—
wärtig über 7000 Mitglieder angehören. Den 1. Punkt
der Tagesordnung erledigte Herr Junghans-Heidelberg.
Er ſprach über Innnngs-⸗ und Genoſſenſchaftsweſen und
empfahl folgende Reſolution zur Annahme: „Der Hand-
werkertag empfiehlt den verehrlichen Handwerkskammern
Badens, für die Bildung von Innungen einzutreten, weil
nicht allein die Arbeiten den Handwerkskammern erleichtert
werden, ſondern hauptſächlich der Gemeinſinn geſtärkt und
der genoſſenſchäftliche Geiſt, insbeſondere in den Fach—
innungen angeregt und gepflegt wird. Die Reſolution
wird einſtimmig angenommen. Ueber Punkt 2 Submiſſions—
weſen giebt Herr Irmer-Mannheim ein ausführliches
Referat und es gelangt die folgende Reſolution einſtimmig
zur Annahme: „Der Handwerkertag empfiehlt den
übrigen Handwerkskammern für die Orundjäße der
' Handwerkskammer Mannheim (Mittelpreisverfahren) ein—
Zutreten und dieſelben ſich zu eigen zu machen.“
Ueber Punkt 3, Borgfriſt und Creditſchutzweſen referiert
Herr Schlund-Karlsruhe. Er ſtellt zur Diskuſſion
folgende Reſolution; 1. Der Handwerkertag erblickt in
dem Kreditſchutz eine praktiſche wie wirtſchaftliche Einrich—
tung zum Schutze der Handwerker und empfiehlt, den
Handwerkskammern Badens größtmöglichſte Unterſtützung
für ſolche Einrichtungen zukommen laſſen zu wollen.
2. Desgleichen möge auch darauf hingewirkt werden, daß
die Rechnungen für gelieferte Arbeiten möglichſt alle 3
Monate ausgeftellt und auf Zahlung gedrängt wird.“ Zu
1 bemerft der MNeferent, daß durch die periodiſch heraus—
gegebene ſchwarze Liſte der bbswilligen Zahler die Mit—
glieder {ich vor Schaden bewahren Fönnen. Zu 2 wird
hervorgehoben, „das lange Kreditgeben ift als ungeſunder
Buftand im Erwerbsleben zu betrachten, weil in vielen
Fällen den Handwerksmeiſtern zur Unmöglichkeit gemacht
wird, ihren Berpflichtungen nachzufommen, auch der Zins-
verluſt öfters ein bedeutender iſt, ebenſo iſt anzuſtreben,
alle Reparaturarbeiten baar zu bezahlen.“ Die Reſolution
findet einftimmige Annahme. Zu dem 5. Punkte der
Tagesordnung giebt Herr Siebenhaar-Heidelberg
aus der Erfahrung geſchöpfte Darlegungen und ftellt fol-
gende Reſolution zur Beſprechung: Der Handwerkertag
bittet die Handwerkerkammern Badens an geeigneter Stelle
dahin zu wirken, daß in denjenigen Fällen, in denen der
Kläger in den Verhandlungsterminen nicht erſcheint, die
Zuläſſigkeit des Einſpruchs gegen das Verſäumnisurteil
von der Hinterlegung eines von dem Gewerbegericht zu
beſtimmenden Betrags, welcher der dem Beklagten durch
die Wahrnehmung des Verhandlungstermins erſtandenen
Zeitverſäumnis gleichkommen ſoll, abhängig gemacht werde
und daß im Falle des Unterliegens der klagenden Partei
der hinterlegte Betrag als Entſchädigung für gehabte Zeit—
verſäumnis vom Gewerbegerichte an den Beklagten auszu—
zahlen ſei.“ Ueber Einführung obligatoriſcher gewerblicher
Fortbildungsſchulen ſpricht Herr M. Lenz Handſchuhs—
heim und empfiehlt die Einführung derſelben dringend.
Eine diesbezügliche Reſolution findet begeifterte Annahme.
Nach einem begeiſterten Appel an die verſammelten Hand⸗




den VI. Badijchen Handwerkertag.

Tagen hat die Gendarmerie von Durlach den ganzen Zag
hier Erhebungen gemacht und verſchiedene Häuſer durchſucht,
uͤm Wilderer zu ermitteln. Schließlich wurden auch 3
Burſchen, welche den ganzen Winler das Handwerk trieben
feſtgenommen und nach Durlach eingeliefert. Trotzdem iſt
die Gendarmerie, wie es ſcheint, doch nicht an die richtigen
Wilderer, die ſchon Jahre lang bekannt ſind, gekommen
Ludwigshafen, 31. Aug [Selbjtmord.] Der in
der Kaiſer Wilhelmſtraße wohnhafte Metzgermeiſter Daniel
Welker hat ſich heute Nachmittag den Hals durch—
ſchnitten Der Tod trat ſofort ein. Welker befand
ſich anſcheinend in guten Verhältniſſen und iſt ein er—
klärlicher Grund für die That nicht zu finden.
Ludwigshaſfen, 31. Aug. lZu dem Eiferſuchts—
dramaſ das wir bereits geſtern kurz meldeten, ſchreibt der
„Sudw. S.: AN.": Der 31 Jahre alte Karl Diehl aus
‚Kaiferslantern, deffen Fran von ihm getrennt Lebt und {ich
angeblich in Paris aufhalten foll, unterhielt ſeit längerer
Beit mit der 21 Yahre alten Ehefrau Veronika Weber,
geb. Grüf deren Chemann fie gleichfalls verlajjen hat und
ſich in Amerika aufhalten foll, ein Liebesverhältnis, das
jedoch in letzter Zeit etwas erkaltete. Die Weber gab
nämlich dem Diehl zu verftehen, daß fie nichts mehr von
ihm wiſſen wolle, was letzteren veranlaßte, der Weber, als
ſie geſtern (Donnerstag) Abend die Fabrik, in der ſie
Reinigungsarbeiten vornahm, verließ, aufzupaſſen und ſie
zur Rede zu ſtellen. Als Diehl nun eine abweiſende Ant—
wort von der Weber erhielt, feuerte er drei Schüſſe auf
dieſelbe, wopon einer in den Hals, der andere in den
Rücken traf. Die Weber rief alsbald um Hilfe, ſank aber
zu Boden. Sofort nahmen mehrere in der Nähe weilende
Perſonen die Verfolgung des Diehl auf, der nun die Mord—
waffe gegen ſich ſelbſt kehrte und ſich drei Kugeln in die
Bruſt ſchoß. Polizei und viel Publikum war alsbald zur
Stelle; auch die freiwillige Sanitätskolonne fand ſich als—
bald ein und verbrachte die beiden lebensgefährlich Ber-
letzten zunächſt nach der Polizeifiatton und hierauf — als
| eine ärztliche Unterfuchung beendet — in das ftädtijche
Krankenhaus. Beide maren bis Freitag früh noch nicht
vernehmungsfähig —

Einer Gefahr glücklich entronnen iſt, wie die „Staatsb—
Beitung“ behauptet, der Kaiſer mit ſeinem Gefolge auf
feiner leiten Nordlandreije. Die Herrichaften hatten fich
die Zeit mit Fijchfang vertrieben rnd die gewonnene Beute

Sämtliche Herren find dann gleich nach dem Genuß er-
krankt, zum Teil in der heftigſten Weiſe Auch der Kaiſer
war von ſtarkem Unwohlſein ergriffen worden. Der Mo—
narch iſt erfreulicherweiſe bald nach ſeiner Rückkehr völlig
wiederhergeſtellt geweſen, während von dem Gefolge noch
heute einige an den Folgen der heftigen Erkrankung zu
leiden haben.

EN í ανννîνν
Zum Gumbinner Mordprozeß.
Gumbinnen, 31. Aug. Die Nachricht, Martens

ſei auf Anordnung des Gerichtsherrn Fink v. Finkenſtein

nach Danzig gebracht worden, iſt ein Irrtum. Geſtern
wurde Martens Eltern geſtattet, ihren Sohn im Ge—
fängnis zu beſuchen und unter ſtrenger Aufſicht zu ſprechen.

Allen Militärperſonen iſt in der Angelegenheit Kroſigk bei

Arreſtſtrafen ſtrenges Stillſchweigen Über die Einzelheiten

der Unterſuchung auferlegt. Dem Vernehmen nach ſteht

eine neue Verhaftung des Sergeanten Hickel bevor.

Die Abrechnung zwiſchen den deutſchen
Poſtverwaltungen.

Leber die Abrechnung zwiſchen den drei deutſchen Poſt—
verwaltungen dürften anläßlich der in jüngſter Zeit ſtatt⸗
gehabten Erörterungen bezüglich der Einführung gemein—
ſamer deutſcher Poſtwertzeichen einige thatſächliche Angaben
von Intereſſe ſein. Der Umfang und Inhalt dieſer Ab—
rechnungsbeziehungen zwiſchen der Reichspoſt und den
Poſtverwaltungen von Württemberg und Bayern iſt letzt—

Punkten ergänzt worden. In Bezug auf den Briefpolt-
verkehr gilt wie im Weltpoftverfehr der ©rundlaß, daß
jede Verwaltung die Beiträge an Franko und Borto, die
jie erhebt, auch behält; weiter ijt vereinbart — was im



undankbar finden. Was, Geld willjt Du? Nun, Mofes,
ich bin ein freigebiger Herr, und da die Sache für den
Staat wichtig iſt, ſo ſollſt Du dieſe Anweiſung auf hun—
dert Rubel haben, aber nun packe Dich!“

Schlumm verließ mit ſchleichenden Schritten das Haus
„Die Exzellenz“, murmelte er mit grimmigem Lächeln,
„will mid mit etwas Großmut mit hundert Rubeln ab—
ſpeiſen, der Herr kennt den alten Moſes ſchlecht! Wenn
der Wechſel in meine Hände fällt, glaubt er, ſo werde ich
gelaufen kommen, und ihm denſelben ſogleich überbringen.
Es gab eine Zeit, wo ich dumm genug dazu geweſen
wäre, aber jetzt bin © Hüger geworden.“ :

Ss *

*

Moſes war bei Donnington geweſen und Hatte Bodis-
ows beſondere Stellung ſo gut als Vorwand benutzt, daß
Geaorg ſofort den Wunſch nach Geheimhaltung zu erfüllen
verſprach, der in dem von Schlumm überbrachten Brief
ausgeſprochen war.
Donnington traf Vorbereitungen für den Fall eines
für ihn ungünſtigen Verlaufs des Duells. Er ſagte
ſeinen Untergebenen nur, er beabſichtige, in der Umgegend
der Stadt eine Jagdpartie zu machen








Thüre ſeines Komptoirs eine Droſchke, welche ihn nach
dem Bahnhof bringen ſollte, als ihm noch ein Telegramm
überbracht wurde, welches er haſtig durchlas:

„Ihr Feind iſt eben nach Odeſſa abgefahren. Habe
nie im Leben ein giftigeres Geſicht geſehen. Thun Sie
ein gutes Werk, ſchießen Sie ihn nieder! Verfügen Sie über
mich in jeder Beziehung. Middleton.“

Der junge Mann ſteckte das Papier in die Taſche
und war bald auf dem Wege nach Rasdelnaia. Wäre
irgend ein Verdacht in Donnington erwacht infolge der
ungewöhnlichen Form von Bodiskows Herausforderung und

Verdacht vollkommen zerſtreut haben.

Die Entfernung von Odeſſa nach Rasdelnaia beträgt
kaum fünfzig Werſt, und die Eiſenbahnfahrt erforderte etwa
zwei Stunden. ' 7 2

Der junge Mann jaß allein in einem Wagen erjter
Kaffe und bemerkte, daß der Schaffner verjchiedene Rei-
ſende abwies, welche einſteigen wollten
Feortſetzung folgt.)





















31901
der drei deutſchen Poſtgebiete herrührenden Briefſendungen
in den beiden anderen Verwaltungsgebieten Unentgeltlichkeit
des Tranfits genießen. Demgemäß- hat 3. DB. Bayern das

lich durch Württemberg zu befördern. Für die Brief-
fendungen nach oder aus fremden Ländern ſind ſoweit
diefe Sendungen nach dem Weltpoftvertrag für die außer-

die Tranſitgebühren ſtets von der Aufgabe-Verwaltung zu
tragen. So fallen z. B. für Briefe aus Württemberg
nad) Großbritannien, die über Belgien verjendet werden,
die an Belgien zu vergütenden Tranfitgebühren der württem-
bergiſchen Poſtverwaltung zur Laſt. Da die Abrechnung
über Briefpoſttranſitgebühren mit den fremden Ländern
ausſchließlich durch die Reichspoſt ausgeſtellt und ausge
glichen werden, ſo Haben Württemberg und Bayern die
Tranfitgeblihren an die Neichspoftverwaltung zu zahlen,
und leßtere vergiüitet die Beträge an die empfang&berech-
tigten fremden Verwaltungen weiter. Bon feiten der NeichS-
pojtverwaltung find gleichartige Zahlungen an die ſüd—
deutſchen Poftverwaltungen nicht zu leiſten. Für die
Brieffendungen, deren Beförderung auf ſubventionierten
Reichspoſtdampfern erfolgt, haben die ſüddeutſchen Poſt⸗

Verwaltungen Seetranſit Gebühren nicht zu zahlen Für
den Tranſit von Briefen, die zwiſchen dritten Lündern auf
dem Wege über Deutſchland ausgetauſcht werden, bezieht
die Reichspoſt die geſamten auf Deutſchland entfallenden
Tranſitgebühren, auch dann, wenn die Sendungen außer
durch durch das Reichspoſtgebiet auch durch Württemberg
oder Bayern gehen. Findet aber ein Iranfit fremd-
ländiſcher Boften über Württemberg und Bayern ohne
Mitwirkung der Reichspoftvermaltung ftatt, fo. beziehen
Württemberg und Bayern die auf Deutjchland entfallenden
Tranfitgebühren zum vollen Betrage. Die Gebühren wer»
den von den fremden Verwaltungen an die Reichspoſt ge—
zahlt und von diefer an die fütddeutjhen Verwaltungen
weiter vergütet. Die hiernad) zwijdhen den drei deutjehen
Poſtverwaltungen zu führenden Abrechnungen [Heinen etwas
umfjtändlich zu fein; in Wirklichkeit find fie eS aber durchs
aus nicht, da die betreffenden Zahlungen gemäß den Welt-
poſtvereinsvorſchriften bis auf weiteres auf ©rund der
Statiſtik von 1896 erfolgen, die Betriebsitellen alfo durch
die erforderliche Tranſitberechnung in keiner Weiſe beläſtigt
werden. ; ; |

Hinſichtlich der zwiſchen den deutſchen Poſtgebieten aus—
getauſchten Poſtanweiſungen beſteht der Grundſatz, daß die
Gebühren dafür zwiſchen der Verwaltung des Aufgabe—
gebietes und der des Beſtimmungsgebietes hälftig geteilt
werden. Auch bezüglich der aus Württemberg oder Bayern
herrührenden oder dahin beſtimmten Poſtanweiſungen nach
oder aus fremden Ländern gilt das Prinzip der hälftigen
Teilung der Gebühren in der Weiſe, daß die württem—
bergiſche oder baheriſche Poſtverwaltung die eine, die
Reichspoſt die andere Hälfte des auf Deutſchland ent—
fallenden Gebührenanteils bezieht. Was den Fahrpoſtverkehr
betrifft, d. h. den Austauſch von Wertbriefen und Packeten
mit und ohne Wertangabe, fo find dieſe Sendungen im
inneren deutſchen Verkehr im allgemeinen nicht tranfjit-
zahlungspflidhtig; jedoch vergütet Bayern an Württemberg
uͤnd die Reichspoſt für die Vermittelung des Packetverkehrs
nach der Rheinpfalz eine Bauſchſumme, die fi) für die |
NReichSspojt jährlich auf 50000 Wiek. beläuft. A
Fuͤr die übrigen Fahrpoſtſendungen, auch für diejenigen

nach Oeſterreich-Ungarn, beſteht ein Abrechnungsverfahren,
wonach jede der in Betracht kommenden Verwaltungen ei—
nen beſtimmten Prozentſatz der gemeinſchaftlichen Porto:
einnahmen bezieht Dieſer Prozentſatz, der letztmals im
Jahre 1892 durch eine in München tagende Taxierungs
kommiſſion feſtgeſetzt wurde, beläuft ſich für die Reichspoſt
auf 48,3 pCt. für Bayern auf 28,6 pCt. für Württem-—
berg auf 9,4 pCt. und für Defterreich-Ungarn auf 137,
pet. der Porto-Einnahmen. Aırh, bei Zeitungen, die aus -
einem Poſtgebiet in's andere berſandt werden müſſen wird
die Zeitungsgebühr hälftig zwiſchen den beteiligten beiden
Verwaltungen geteilt. Es verbleiben jedoch der Verwaltung
welche die Gebuͤhren erhebt, die Gebühren für Nachſendung
— Ueberweiſung — von Zeitungen, die Gebühren für die
zwiſchen den Redaktionen ausgetauſchten Exemplare und
die Gebühren für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen
Weitere Abrechnungen der deutſchen Poſtverwaltungen be
ziehen ſich auf die gegenſeitige Vergütung bei Poſtſendunger
auf Landſtraßen und auf der Eiſenbahn; beſondere Ab—
machungen beſtehen bezüglich der durch die Rheinpfalz
gehenden Reichsbahnpoſten, ſowie bezüglich der Eiſenbahnen
in Hohenzollern, auf denen die Poſtſachenbeförderung durch
die württembergiſche Poſtverwaltung bewirkt wird, der die
Reichspoſt dafür entſprechende beſonders vereinbarte Beträge
zahlt. Die Beiträge der beiden ſüddeutſchen Staaten zu
den Koſten des Poſt- und Telegraphenweſens in den deut—
ſchen Schutzgebieten ſind für die Nechnungsjahre 1901
zum erften Male zur Verrechnung gekommen; ihre Höhe
hat ſich für dieſes Jahr für beide Stanten zufammen auf
123,535 MW. belaufen.

Aus Stadt und Bezirk Heidelberg,

2 Heidelberg, 2. Sept -
+ (Todesfall.) Herr Hauptlehrer Klett erlag heute Bor—
mittag einem längeren fchweren Leiden im Alter von 63 Jahren.
Der Berftorbene war 44 Fahre und zwar faft ausfchließlich
hier im Schuldienft thätig. Die hieſige Volksſchule verliert
ſomit in ihm einen ihrer älteſten Lehrer, der bei Kollegen und
Schülerinnen ſich durch ſein ruhiges und gerechtes Weſen all
gemeiner Beliebtheit und Achtung erfreute. Es darf als ei
Zeichen ſeltener Ruſtigkeit und Pflichtreue zugleich angeſehe











































 
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