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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung (7) — 1873

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No. 151 (25. Dezember)
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https://doi.org/10.11588/diglit.63024#0607

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wöchentlich drei Mal:
Dienstag, Donnerstag
und Samstag.
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Hwchingtr Wochenblatt.
Amtsverkündigungsötatt für den Wezirk Schwetzingen.
Kadischc H o p s c n j c i t u n g.

Preis
vierteljährlich 51 kr.
Inserat
die viergespaltene
Petitzeile oder deren
Raum 4 kr.,
Garmondzeile L kr.

Allgemeiner Anzeiger für die badische und bayerische Rheinpfalz.

Ao. 151. Donnerstag, 25. Dezember 1873. VII. Jahrgang.
Inserate von Auswärts nehmen für uns auch entgegen die Annoncen-Bureaux von Haaserrstein L Mogler, Rudolf Wosse und ch. T» Aauöe L ßo., sowie die Süddeutsche Annoncen-Hrpedition
von H. Stöckhardt in Stuttgart, Frankfurt, Berlin, Leipzig, München, Wien, Zürich, Basel und Straßburg.

Badischer Landtag.
Karlsruhe, 6. Dezember.
8. öffentliche Sitzung der 2. Kammer.
Vorsitzender Präs. Kirsner.
Am Ministertisch: Ministerialpräsident Elstätter, Geh.
Reserendär Cron und Geh. Referendär Nicolai.
Die Abg. Lenz und Hansjakob haben sich wegen Un-
wohlseins entschuldigt.
Der dritte Gegenstand der Tagesordnung muß wegen
Unwohlseins des Staatsministers und des Respizienten von
der Tagesordnung abgesetzt werden.
Der Abg. v. Feder meldet an:
1) Einen Antrag, Niedersetzung einer Commission für
bauliche Erweiterung und eine Revision der parlamentarischen
Einrichtungen des Ständehanses im Innern betreffend,
unterstützt von den Abgeordneten Mays, Bickel, Schmid,
Eichelsdörfer und Krebs;
2) Eine Interpellation, die Eigenthumsverhältniffe an
Militär-Grundstücken nach der Militäreonvention und dem
betreffenden Reichsgesetz, insbesondere die Veräußerung von
Exercierplätzen, an deren Mitbenutzung die Gemeinde ein
Recht hat, für den Fall, daß diese sich zur auderweiten ,
Stellung eines Exercierplatzes herbeiläßt, unterstützt von den ,
Abgeordneten Krebs und Eichelsdörfer;
3) Eine Motion, die vollständige Revision der Ver- s
faffung betreffend, unterstützt von den Abgeordneten Krebs i
und Eichelsdörfer.
Zwei Gründe haben in der letzten Angelegenheit den
Antragsteller geleitet: die voin Staatsminister in der ersten
Kammer noch für diesen Landtag in Aufsicht gestellte
Möglichkeit der Behandlung der Domänenfrage und der
Antrag der Rechten, die theilweise Revision der Verfassung
betreffend. Eine vollständige Revision sei vielmehr ge-
rochen.
Ter Abg. Bluntschli macht die vorläufige Mittheilung,
daß auch in den Kreisen der Majorität des Hauses die
Frage der Verfassunasrevision erörtert werde und starke
Neigung herrsche, die Sache schon jetzt in die Hand zu
nehmen. Uebrigeus könnten wohl unbeschadet einer voll-
ständigen Revision, welche sehr viel Zeit, vielleicht für zwei
Landtage in Anspruch nehmen werde, einzelne Punkte im
Voraus schon in Angriff genommen werden. Jedenfalls
stehe eine Behandlung von allen Seiten des Hauses aus
in Aussicht.
Abg. Juughanns: Auch seine Partei erkenne die Noth-
Wendigkeit einer vollständigen Revision und werde, falls die- !
selbe auf diesem Landtag nicht thunlich sein sollte, noch
verschiedene einzelne Punkte anregen.
Im Namen der Eisenbahn-Commission theilt der '
Abgeordnete Bürklin mit, daß der Bericht der Eisenbahn

von Heidelberg nach dem Kohlhof fertig sei, und der über
den Staaisverirag init der Schweiz, die Bahn Winterthur-
Singen u. s. w. betr., bis zur nächsten Sitzung vollendet
sein werde. Mündlicher Bericht und abgekürzte Berathung
wird ini Interesse der Beschleunigung beschlossen.
Ebenso nach Mittheilung des Berichterstatters der Ge-
meinderechts-Commission Abgeordntten Paravicini in Betreff
der Aufhebung des Z 78 der Gemeindeordnung und des §
57 des Bürgerrechts-Gesetzes.
Der Abgeordnete Roder zeigt den Bericht über die
Rechnungsnachweisungen des vormaligen Kriegsministeriums
an.
Der Secretär Abg. Mörstadt verliest den Eingang
folgender Petitionen:
1) Altkatholische Petitionen von Ladenburg, Wandorf,
Waizen (Amt Bonndorf), Bühl, Gengenbach, vom Abg.
Jntlekofer übergeben, Ludwigshafen am See, Döggingen
Epfenhofen.
2) Von Staatsdiener-Wittwen (Karlsr. Comite) wegen
Erhöhung der Pensionen.
3) Bitte der Gemeinden Waldwimmersbach, Kloster-
. Lobenfeld, Mänchzell, Meckesheim, Spechbach, Moosbrunn,
§ Allemühl, Schönbrunn, Haag, um Erbauung einer Eiseu-
i. bahn von Eberbach nach Meckesheim.
4) Eine Beschwerde des Dr. Julius Haag in Neuen -
heim bei Heidelberg, über Kränkung verfassungsmäßigen
i Rechts durch das Großh. Handelsministerium und die dem-
. selben -untergebene Straßen- und Wasserbau-Direktion mittelst
ohne Verhandlung und Entschädigung geschehener Eigen-
thumsweguahme von 1 Ar 85 Meter Wiese zu einem
neuen Leinpfade.
Es erfolgen Berichte der Budgetkommissiou über Rech-
nungsnachweisungen :
1) Ministerium des Innern: Titel IX., X. und XI,
Cultus und Unterricht, und Aufwand für Wissenschaft und
Künste, erstattet vom Abgeordneten Huffschmid. Die Etats
werden unbeanstandet genehmigt.
2) Des Ministeriums der Finanzen: Titel VIII Abhei-
lung I, 2, 3, 4 und 5. Wegen Unwohlseins des Abge-
ordneten Lenz, erstattet vom Abg. Friderich; ebenfalls un-
. beanstandet.
3) Desselben Ministeriums, Tittel III., IV. V. und
VII-, erstattet vom Abg. Edelmann; ebenfalls unbeanstandet.
Noch wird eine Petition penstonirter Hauptlehrer des
Bezirks Wolfach angezeigt und dem Abg. Blum Urlaub er-
theilt für die Züt der Kreisversammlung in Heidelberg.
Vortrag im Hause wwd beschlossen:
über den Gesetzentwurf, die öffentlichen Pfandmah-
! nungen betr ; Referenten die Abgg. Sachs von Heidelberg
und Heilig;
ferner über den Gescheutwurf, die Zuständigkeit der

Amtsgerichte in Obervormundschaftssachen betr. ; Referenten
die Abgg. Mays und v. Feder.
Endlich ist noch eine Interpellation der Abgg. Jung-
hanns, Marbe und Reichert angemeldet worden, dahin gehend :
„Welche Stellung nimmt die Großh. Regierung im Bundes-
rathe gegenüber dem Antrag auf Gewährung von Diäten
an die Reichstags-Mitglieder ein?"
Hierauf wird die Sitzung geschloffen.
Entwurf eines Gesetzes, die Einführung einer
allgemeinen Einkommensteuer betr. 3.
Die directen Steuern des Großherzogthums beruhen
im Wesentlichen auf dem Princip der Ertragsteuer, die sich
an die Vermögensobjecte hält und deren mittleren Ertrag
besteuert. So wird der Ertrag aus Grund und Boden,
die Grundrente, in der Grundsteuer, der Ertrag aus Häu-
sern, die Hausrente in der Häusersteuer, der Ertrag aus
Kapitalvermögen, die Kapitalrente bei Kapitalien, die von
ihrem Besitzer unmittelbar in Gewerben angelegt sind, durch
die Gewerbsteuer, bei andern Kapitalien durch die Kapital-
steuer, der Ertrag aus Arbeit, die Arbeitsrente, durch die
Gewerbsteuer und bei nicht gewerblichen Berufsarten durch
die sogenannte Klaffensteuer getroffen. Daß man es aber
in den Katastern nicht unmittelbar mit der Rente, sondern
mit Steuerkapitalien zu thun hat, ändert an diesem Princip
nichts, und man sieht, daß alle Einkommenstheile besteuert
sind, da es andere Einkommensquellen, als Grund und
Boden, Kapital und Arbeit nicht gibt.
Die Besteuerung des Grund und Bodens — abgesehen
vou den Waldungen, die seit 1856 nach dem Gesetz vom
23. März 1854 neu eingeschätzt sind — beruht jetzt noch
auf der Gruudsteuerorduung vom 20. Juli 1810, wie jene
der Häuser auf der Häuserstener-Ordnung vom 18. Sept.
18l0. Es ist aber schon seit einigen Jahren eine neue
Katastrirung alles landwirtschaftlichen Geländes und der
Gebäude im Gang, und die Großh. Regierung wird vielleicht
noch auf diesem Landtag in der Lage sein, den Ständen
das Resultat dieser sehr umfassenden und schwierigen Ar-
beiten vorzulegen, durch welche die zahlreichen ungerecht-
fertigten Ungleichheiten in der jetzigen Veranlagung beseitigt
werden und ein neues zweckmäßiges Grund- und Gebäude-
steuer-Kataster zu Stand gebracht werden wird. Liegt ein-
mal dieses Resultat vor, dann wird es an der Zeit sein,
daß Regierung und Stände über den künftigen Steuersatz
Eutscheiduug treffen.
_-_ (Schluß folgt.)_
DeLrtsches^Mich.
Karlsruhe, 22. Dw. Ihre Königlichen Hoheiten der
Großherzog und die Großherzogin verbleiben auf den Wunsch
Ihrer Majestäten des Ka sers und der Kaiserin während

Proceß Bazaine.
Einundvierzigster Werhandkungstag
Versailles, 29. November.
Der erste an der Schranke erscheinende Zeuge ist Gc-
neral Coffinieres. Derselbe sagt aus, daß er an». 24. dem
Marschall zum ersten Male Bemerkungen über die Lage
von Metz machte, und daß dessen Schicksal unabhängig von
dem der Armee bleiben müsse.
General Laveaucoupet, einer der gravirendften Belast-
ungszeugen, tritt nun an die Barre. Seine Physiognomie
trügt einen düsterstrengen Ausdruck. Seine Aussagen bieten
einen kurzen interessanten Ueberblick Ober die Belagerung
und Kapitulation von Metz.
General Lapaffet's Aussage ist der des Generals La-
veaucoupet gleichbedeutend und nur in wenigen Fällen ab-
weichend.
Die Aussagen dieser Zeugen riefen im Auditorium
eine ungemein lebhafte Erregung hervor.
Zweiundvierzigster Weryaudtuugstag
— I. Decbr. Der Vorsitzende läßt den Artillerie- j
Obersten Mange an die Barre berufen. Derselbe sagt aus,
daß die Fahnen der Cavallerie im Arsenale deponirt und
er selbst den Oberst Girels dazu veranlaßt, sie verbrennen
zu lassen. Zeuge hat das über die Einäscherung aufge-
nommene Protokoll mit unterzeichnet.
Oberst Villenoisy erklärt, daß in den Forts Provi-

sionen zurückgeblieb n waren, welche nicht zur Vertheilung
kamen. Auf Fort Plappeville z. B. fand sich eine gewisse
Menge von Schlachtvieh vor.
Intendant Letellier war der Commission des 2. Korps
für die Ueberlieferung des Kriegsmaterials beigegeben. Er
überlieferte persönlich 1200 Pferde, und 4000 Wagen.
Die Generale Picard und Re de Arrost, sowie der
Oberst Melchior bestätigen, daß der Marschall Bazaine den
Befehl gegeben, die Fahnen zu verbrennen. Besonderes
Licht werfen diese Aussagen auf die Sache nicht.
Die Sitzung wird um 3 Uhr 45 Min. geschlossen.
Zreiundvierzigster Werßandkungstag.
— 3. Dec. General Pourcet hält einen Vortrag
über sein Requisitorium, wo Bazaine in grassiver Weise
angegriffen und als schuldig, nicht alles gethan zu haben,
was Ehre und Pflicht vorschreibt, erkannt wird.
Hierauf liefert der Regierungscommiffär ein übersicht-
liches Resume der Kriegslaufbahn des Marschalls und
schließt daraus, daß es keine Stellung gäbe, wäre sie auch
noch so erhaben, die einem Manne die Straflosigkeit zu-
sichern könnte, welcher sich gegen seine Pflicht und die Ge-
setze der Ehre vergangen.
Dann liefert General Pourcet ein Bild der tapfern
Armee, welche so bereit war, ihr Leben für Frankreich hin-
zugeben und aus welcher der Marschall nichts zu machen
verstand.

Werurrdvierzigster WerHaudkungstag.
— 4. Dec Generr! Pourcet ergreift bei Aufnahme
der Sitzung das Wort und bringt den Vortrag semes
Resume's zum Schluffe.
Aünfundvierzigster WerHandkungstag.
— 5. Dec. General Pourcet geht zu der Sitzung
des Kriegsrathes vom 18. October über, und berichtet über
Vorgänge in demselben.
Die Sitzung wird um 4 Uhr aufgehoben.
Sechsundvierzigster Werhandtungstag.
— 5. Nov. General Pourcet weist auf die falschen
Nachrichten hin, welche General Boyer im Kriegsrath vom
18. Oct. über die Lage der Dinge in Frankreich mitge-
theilt.
Sieöenundvierzigster WerHandluugstag
— 6. Dec. Der Regierungscommiffär bringt die
Verlesung der Auklageacte zu Ende und stellt folgenden
Schlußantrag:
Es lasten auf dem Marschall drei Anklagepunkte: Der
erste, die Uebergabe der Festung Metz betreffend; der zweite,
weil er an der Spitze einer Armee auf offenem Felde mit
dem Funde unterhandelte; der dritte, weil er an der Spitze
einer Armee auf offenem Felde nicht that, was Ehre und
Pflicht vorschreiben. Der Regierungscommiffär stellt den An-
trag, die Art. 209 u. 210 des Mck.-Cod. anzuwenden.
 
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