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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1871

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https://doi.org/10.11588/diglit.43884#0301

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und Samstag. ~ Preiz : vierteljährlich 40 kr. ohne
Trägerlohn und Poſtaufschlag. Inſ.-Geb. 2 kr. d. B.

für Stadt





ſeraten-Inhalt der Annoncen-Expedi-

/ ütssg
und , and eue Rud. Mosse, Haasenstein&
§ 1 (§ € V'gftss s G. L. Danube & Cie. in

; chen, Frankfurt u. Stuttgart ec.



J.§. 76.









i Ti EGI

ie Ulercrſtiſtugen in Bruchsal.

xX Bruchſal, 1. Juli. Im Anſchluſſe an unseren erſten Auf-
satz in vorſtehendem Betreffe wollen wir nun die unter der „Stadt-
hoſpital-, Gutleuthaus- und Armenſtiftungen-Verrechnung“ enthaltenen
einzelnen Stiftungen mit besonders beſtimmten Zwecken,
so weit es uns möglich ist, aufzählen.

I. Stiftungen zur Erlernung eines Hand werks.

1) Der am 14. Auguſt 1794 in der St. Paulspfarrei verstorbene
Bürger und nebenbei bemerkt , sehr verdienſtvolle Wohlthäter
hiesiger Armen, Criſtian Hofscheuer , ſtiftete unterm 11.
Mai. 1794 zy obigem Zwecke . tuusrl. 114 1800 Fl.
deren Wohlthat dreien armen Bürgerskindern zukom-
men solle und worüber ein zeitlicher Pfarrer und der

z Ul Hot! se rdqu bude . .1798 -jütes
ſtetherr v. Vier olsde c ebenfalls für obigen
Zwe
mit der Beſtimmung, daß besonders ein Waiſenknabe
berücksichtigt werden ſolle.

3) Am 15. November 1838 vermachte mit der nämlichen
Bestimmung der Berücksichtigung eines Waiſenknaben
die verſtorbene Margaretha Saar ein Kapital
Vd, „. ggziztti. „list aüle Ut itt

4) Endlich ſchenkte zu Gunsten armer Bürgerskinder über-
haupt die Karl- Friedrichsſtisſtung die Summe
von zit

A . > . . I H+ 1.1.) a F. o. 1/1. > \

300 fl.

100 Fl.

464 l.

Summa des Kapitalbetrags 2664 fl.
Die jährlich zu verwendenden Zinſen hieraus zu 4°/o sind mit
106 fl. 34 kr. jeweils verrechnet worden. Da uns die Original-
Stiftungsbriefe nicht zu Gebot stehen, so können wir über etwaige
nähere Bestimmungen derſelben keinen näheren Aufschluß geben.
II. Stiftungen zur Unt erſtüt ung armer Kranken
und Wiedergenesenden.

1) Fürstbiſchof Auguſt Graf v. Limburg-Styrum ſtiftete
mittelſt Urkunde vom 30. Mai 1781 für obigen Zweck 6000 fl.
Bezüglich der Verwendung hat der Stifter ganz genaue Beſtimmun-
ft er Le UYU e wt E
Stiſtung sollen nur solche bedürftige Kranke Theil haben, welche
ganz und gar unvermögend sind, sich die nöthige Nahrung selbst zu
verſchaffen, auch keine Verwandte noch Freunde besitzen, von welchen
sie einen Beiſtand zu hoffen haben.

Der dem Schaffot Entflohene.

(Novelle von Pr. J. F.)

e SFT E T A. V â . . V A r e 1.1 ©. f S| ) W .|.

(Fortsetzung.)

Als Alle fort waren, ſchöpfte Dupre tief Athem, als ob ihm eine Laſt von
der Bruſt genommen worden wäre ; Sidney aber zitterte an allen Gliedern,
sich mit dem Manne allein zu sehen, den er mit seiner ganzen Familie unglück-
us U.! unt: hatte. Er konnte sich nicht denken, was ihm Dupre
zu sagen haben könne.

Lange verharrte Dupre in tiefem Schweigen. Es waren die Augenblicke |

eines großen Entſchluſsses : Karl sollte so ſchnell als möglich Frankreich verlas-
sen und sein Leben retten: er ſelbſt wolle das- Seinige für des Sohnes herge-
ben. Cr verzieh ihm in ſeinem Herzen, indem er den Mord als Folge. jugend-
licher Hite und einer unüberwindlichen Liebe zu Clementinen anſah, die er sich
von dem Onkel mit Gewalt entriſssen glaubte und von dem Glück abhing.

. nSidney,“ sagte er in einer peinlichen Pauſe, „Sie werſprachen mir einſt,
in Allem nach Ihren Kräften behülflich zu ſein. Der Augenblick iſt gekommen,
wo Sie Jhr Wort löſen können. Ich nehme keinen Anstand, meine theuerſten,

geheimsten Interesſen in Ihre Hände zu legen; denn ich halte Sie für einen
étrezruuu inen Mann, dem man ohne Sorge Gut, Leib und Leben anvere-
Diese Worte waren Dolchſstiche in das Herz des Verbrechers.
„Erklären Sie sich, Herr Dupre“, sagte Sidney tleinlaut.
„W gde hertcs ett: rvigtatn pte gesetr est uh erwartet."
ASC n C) Urs U t c ce s nyrvenorns
„Wohlan! nennen Sie ihn.

Dupre sah gegen den Himmel und erwiderte kurz : „Ich werde ſchweigen |
ſprach es‘ in Sidney's Bruſt und er ſchöpfte neuen
ySollte meine Frau dieſen fürchterlichen Schlag überleben, ſo soll sie sich:

und sterben.“
Er kennt ihn nicht,
Muth.

zu ihrer Familie zurückziehen s Marianne ſoll ihr folgen. Meine Rechte auf
Clementine’ haben aufgehört. Was meinen Sohn betrifft ſo . . .'

Dienstag den 4. Juli



[rasi.

S] ..

E . > N

Als Unterstützung während der Krankheit soll kein baares Geld,
sondern täglich ein Pfund Fleiſch und nach Erforderniß der Um-
ſtände 3 bis 5 Loth Krütze, Gerste 2c. angewieſen werden, damit es
den Kranken nicht an guter Suppe gebreche 2c. Sodann heißt es :
„Des Endes soll dem Stadtpfarrer und dem Pfarrer von St.
Peter, auch dem Hof pf arrer, wenn dergleichen Kranken sich in
seiner Pfarrei befinden, zu Anfang eines jeden Vierteljahrs eine
Summe von 60 fl. als ein Quart der 6000 fl. zu 4°/o gerechne-
ten Zinsen ausgeliefert werden“ tc.

Ueberhaupt hat der Stifter in dem in Abſchrift vor uns
liegenden Stiftungsbrief den Pfarrern dahier zur Gewisſenspflicht
gemacht, ganz genau nach den getroffenen Bestimmungen zu
verfahren. Von der St. Paulspfarrei iſt deßhalb nicht die Rede,
weil sie damals noch nicht errichtet war.

2) Am 4. Februar 1799 ſtiftetie der Collegiat - Stifts - Cano-
niker und Scholaſtikns Be rnh a rd Alt ein Kapital von 6900 fl.
mit der Bestimmung, daß die Zinsen „von dem löblichen Stadtrath
mit Zuzug eines jeweiligen Stadtpfarrers zur Unterſtisung und
beſſeren Verpflegung der geneſenden armen Kranken zur
Erquickung und Erholung der verlorenen Kräfte verwendet werden
ſollen.“ Besonders ist noch festgesetzt, daß „dieſe Wohlthat nicht an
Schwelger oder andere Unwürdige, noch. aus Privatabsichten oder
Vorliebe, sondern nach dem Gutachten des Pfarrers werden verwen-
det werden.“ Summe des Kapitalbetrags 12,900 fl.

Die jährlich zu 4%/o abfälligen, verwendbaren Zinsen betragen
516 fl. Die Verwendung geschah ſeither durch die vier katholischen
Pfarrer in der Weiſe, daß von ihnen an die betreffenden unter-
ſtütungsbedürftigen Perſonen sogenannte Fl ei ſchzett e l ausgetheilt
wurden, von denen jeder eine Anweiſung auf 1 Pfund Rindfleisch
und '/4 Pfund Reis oder Gerste enthielt. Die gemachten Anſprüche
waren aber vor einigen Jahren der Art zahlreich und die Verab-
reichung so stark, daß wegen eingetretener Mehrverwendung die Ab-
gabe der Fleiſchzettel eingestellt werden mußte und bis heute noch
eingeſtellt it. Es darf angenommen werden, daß das Deficit jetzt
gedeckt iſt, somit die Fleiſchzettel wieder verabreicht werden können.
Diese Stiftung ist äußerſt wohlthäiig, wenn die mißbräuchlich so oft
gemachten, mitunter höchſt unverschämten Ansprüche rücksichtslos ab-
gewiesen werden.

III. Stiftung zur Aussteuer eines armen tugendha f-
ten Mädchens.
Domcapitular Freiherr Jgn az v. Beroldingen ſtiftete zu
obigem Zwecke im Jahr 1810 ein Kapital von 804 fl. Die Aus-
ſteuer beſteht in der Zuweiſung der 4proc. Zinſen im Betrage von

„So wird er wohl auch der Mutter folgen ?“ ergänzte S idney.

„Nie“, verſette Dupre hastig. ;

„Hier ſind Wechſel von 60,000 Franken. Suchen Sie ſelbe sogleich in
baares Geld umzusetzen und halten Sie die Summe bereit sie dem zu geben,
den ich Ihnen bezeichnen werde.“

„Sol ich Ihnen einen Empfangſchein ausfertigen ?“

„Nein, Alles sei heimlich unter uns ausgemacht.“

„Haben Sie vielleicht Hoffnung, entfliehen zu können? Ich will Alles thun,
was Ihnen dazu behilflich ſein kann.

„Nein, ich will nebſt dem Leben nicht auch noch die Ehre verlieren."

g kenne Ihre Pläne zwar nicht; aber ich eile, Ihre Befehle pünktlich
u vollziehen.“
) Dips versicherte ihn noch seiner Erkenntlichkeit und Sidney dachte ernſt-
lich daran, ihn noch zur Flucht zu überreden. Theils wollte er ihn vom
Schaffote retten, theils durch Dupres Entfernung sich selbſt noch sicherer stellen.
Durch eine Flucht wäre der Verdacht auf Dupre geblieben, und aus dem Ent-
ſchlusse, fterben zu wollen, ging deutlich hervor, daß Dupre einen Unschuldigen
als den Verbrecher glaubte. Sidney konnte sich alſo nur dann für ganz sicher
halten, wenn Dupre entweder getödtet oder ferne von dem Schauplatz des Ver-
brechens war. Sidney wußte, daß er durch ſein Schweigen einen Unſchuldigen
auf das Schaffot bringe ; folglich zu dem schon vollbrachten Morde noch einen
zweiten wissentlich begehe. So folgt Verbrechen auf Verbrechen. j

Als Sidney fort war und Dupre allein wax, ließ er ſeinem Schmerze
freien Lauf. Obwohl sein Entschluß ein freiwilliger gewesen, ſo war er doch
nicht. im Stande, die Schrecken des nahen Todes zu beſeitigen. Einer vm
beiden mußte ſterben ; sollte er, der Vater, den eigenen Sohn angeben und dem
Henker überliefern ? Auf ihn ſelbſt fielen die Indicien und das Urtheil des
Richters erklärte ihn für ſchuldig. ;

(Fortsetzung folgt).


 
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