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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1871

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https://doi.org/10.11588/diglit.43884#0348

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. 48. -

der wa hren katholiſchen Kirche in Mering abgefallen iſt! Das
iſt die kathol. Kirche „als solche“, gegen die der Herr Stadtpfarrer
so gnädig ist keine Feindſeligkeiten begehen zu wollen! Wir fragen,
wie man von protestantischer Seite mit einem katholischen Geistlichen
umſpringen würde, der sich herausnähme, mit Einrichtungen der
proteſtantiſchen Kirche und mit Anhängern der letzteren derart um-
zugehen, wie Herr Nüßle sich dieſes gegen unsere Kirche erlaubt hat ?
Würde man nicht ſelbſt die Staatsgewalt gegen ihn zu Hülfe rufen ?
Und wir sagen nicht, daß ihm dann Unrecht geſchehen würde, wenn
harte Strafe ihn treffen sollte, –~ nein, im Gegentheil, er ſollte
und müßte ganz nach Gebühr büßen dafür, daß er es gewagt hätte,
in leichtsſinniger und liebloſer Weise den Frieden mit anderen Con-
feſſionen zu stören. Oder kann uns vielleicht Herr Nüßle irgend
einen katholiſchen Geistlichen anführen, der von der Kanzel herab
gegen Luther sich in Invectiven ergienge, wie er gegen den Papſt ?
Muß er ſich nicht vielmehr durch die wahre Toleranz ſeincr katholi-
schen Collegen in Mosbach tief beſchämen lassen ?

Und damit genug der toleranten Proben des Nüßle'ſchen Mach-
werks! Hoffen wir zum Schluß mit den eigenen Worten des from-
men Pastors: es werde der Herr auch fernerhin noch große Dinge
an ihm thun d. h. hoffen wir, er werde ihn bescheidener und demüthi-
ger und insbeſondere zu einem Verkündiger des Friedens und
der <riſtlichen Duldung machen!

* Heidelberg 28. Juli. Was die Verhandlungen über den
Eintritt der katholiſchen Geistlichen in den Ortsſchukrath betrifft,
so sagt die heutige Karlsruher Zeitung darüber, es ſei mit den kath.
Prüfungscommisſären, Decan Lender und Pfarrer Kirn, welche we-
gen des Religionsunterrichts zu den Conferenzen der Kreisſchulräthe
mit dem Oberſchulrathe eingeladen waren, „wohl auch der Eintritt
in den Ortsſchulrath besprochen worden“, zu Unter handlungen
aber habe kein Anlaß vorgelegen , da dieſer Eintritt durch eine ein-
fache Anzeige an den Ortsschulrath jeweils geschehen könne.

X Bruchſal, 27. Juli. Die Ortsſchulrathswahlen für
die hiesigen Schulgemeinden stehen vor der Thüre. Am nächsten
Dienst a g den 1. Auguſt von 8~12 Uhr Vormitlags wählt die
kathol. Schulgemeinde ihre vier Ortsſchulräthe. Wahlberechtigt sind
sämmtliche katholiſchen verheiratheten oder verwittweten Männer.
Die Wahl ſelbſt iſt eine geheime, mit anderen Worten, die Wahl-
zettel werden vom Wäthler versſchloſſen und ohne Namensunterſchrift
der Wahlcommission übergeben. Was nun den Watkltag selbſt an-
belangt, so fällt er gerade in die Erndtezeit, welche in nächſter Woche
beginnt. Ist die Witterung eine gute, sſo werden voraussichtlich viele
Wähler, die zu einer anderen Zeit an der Wahlurne nicht gefehlt
hätten, wegbleiben und es wäre somit jedenfalls eine Verlegung des
Wahltermins bis nach der Erndte am Platze gewesen. Da nun aber
der Wahltag auf nächsten Dienstag festgeſetßt iſt, ſo macht man die
wahlberechtigten katholiſchen Männer und Wittwer darauf aufmerk-
sam, daß sie in Anbetracht der Wichtigkeit des Gegenstandes ſelbſt
so viel Zeit sich heraussuchen, um von 8-12 Uhr ihren Stimm-
zettel auf dem Rathhauſe abzugeben, so daß die kath. Schulgemeinde
überhaupt Grund hat, seiner Zeit mit dem Wahlreſultat zufrieden
ßt! fr; Bruchsal, 27. Juli. In der Landeszeitung vom 21. d. M.
wird die stattgehabte Wahl der hiesigen Gemeinderäthe besprochen
und dabei die Hoffnung ausgedrückt, daß es der neuen Gemeinde-
vertretung unter Anderem auch gelingen möge , Eintracht und Frie-
den hauptsächlich im religiöſen Gebiete herzuſtellen 2c. Diesem Wunſche
fügen wir einige kurze Bemerkungen bei. Es gibt hier drei Confeſ-
sionen, nämlich Katholiken, Proteſtanten und Israeliten. Man kann
fragen, wer von dieſen iſt in Bezug auf religiöſe Angelegenheiten
klagberechtigt? Unläugbar die Katholiken, weil sie seit Jahren am
meiſten in der kränkendſten Weise angegriffen werden und zwar von
dem dahier erſcheinenden Tageblatt, Kraichgauer Zeitung genannt,
deren Bedienungsmannſchaft durchgehends der nichtkatholiſchen Con-
feſion angehört. Mag man der katholiſchen Preſſe nachſagen was
man will; es trifft sie kein Vorwurf, die Protestanten und Jſraeliten
jemals confesſsionell gehäſſig angegriffen zu haben, und wir würden
uns ſchämen auch nur die Hälfte derjenigen Bitterkeiten über ſie







ausgegossen zu haben, die wir Katholiken beinahe in jeder Nummer
der Kr. Ztg. entgegennehmen müssen. Sollten wir je einmal durch
Vermittlung der neuen Gemeindevertretung von dieser unwürdigen
Katholikenhetze frei werden, wie sie in loco Bruchsal in der ſchonungs-
loſeſten Weise betrieben wird, ſo würden wir keinen Augenblick an-
ſtehen, der Gemeindebehörde unJſere volle Anerkennung auszuſprechen.
Wir hören, daß die Rodrianiſche Buchdruckerei am |. October l. J.
in andere Hände übergeht und somit auch die Kraichgauer Zeitung.
Daran knüpft sſich von ſelbſt die Aussicht, daß in religiöſer Bezie-
hung eine friedlichere Periode eintreten dürfte, denn es iſt nicht an-
zunehmen, daß auf den zukünftigen Eigenthümer des Druckereige-
ſchäftes — Herrn Großmann in Karlsruhe ~+ die bisher in der
Kr. Ztg. obwaltende gehäſsſige Stellung gegenüber den Katholiken
ſich forterben wird.

Karlsruhe, 27. Juli. Asseſſor E. beim kathol. Oberstiftungs-
rath, welcher Seitens der Regierung zum Verwaltungshof verſetzt,
von der Kirchenbehörde zu Freiburg aber, welche ihn angeſtellt hat,
ſeines Dienstes beim Obersſtiftungsrath nicht entlassen, alſo noch Mit-
glied dieses Collegiums iſt, wurde heute durch polizeiliche Gewalt
am Eintritt in das Dienſtgebäude des Oberstiftungsraths verhindert
und sofort gefänglich auf das Bezirksamt dahier abgeführt. Zu dem
bezeichneten Zwecke waren heute vom frühen Morgen an alle Zugänge
des Dienstgebäudes mit Polizeimannſchasten beſezt. (Bad. Beob.)

München, 26. Juli. Fürſt Hohenlohe wurde nach Schoß Berg
zum König berufen. Miniſter Lutz beſuchte den hier eingetroffenen
preußiſchen Cultusminiſter v. Mühler.

Berlin, 26. Juli. Die „Provinzialcorreſpondenz“ veröffent-
licht einen Artikel über das Verhältniß zwischen dem Staat und der
katholiſchen Kirche. Jn demſelben wird unter Bezugnahme auf die
Aufhebung der besonderen Abtheilungen im Cultusministerium her-
vorgehoben, daß die Beziehungen zwiſchen der Kirche und der Staats-
gewalt durch die im vorigen Jahre gefaßten Besſchlüſſe des römischen
Concils wesentlich berührt worden seien, und ſchließlich gesagt: Die
Staatsregierung kann den ſchon jet obwaltenden Schwierigkeiten
gegenüber nur dadurch eine feſte Richtſchnur für ihr Verhalten fin-
den, wenn sie sich unparteiisch auf den rein ſtaatsrechtlichen Stand-
punkt stelt und demgemäß die einzelnen ſtreitigen Fälle behandelt.
Um diesen Standpunkt zu sichern und denſelben auch äußerlich zu
erkennen zu geben, erſchien es zweckmäßig und geboten, die bisher
beſtehende confessſionele Sonderung der kirchlichen Abtheilungen zu
beseitigen und wiederum nur eine Abtheilung für die geiſtlichen An-
gelegenheiten zu bilden. Die Staatsregierung bekundet dadurch, daß
sie geſonnen iſt, beide Kirchen unparteiiſch und gerecht, dem bestehen-
den Staatsrechte entſprechend zu behandeln, aber auch mit gleicher
Kraft das Intereſſe des Staates gegenüber der katholiſchen wie
der evangeliſchen Kirche zu bewahren.

Berlin, 26. Juli. Der „,Reichsanzeiger“ veröffentlicht ein
kaiſerliches Decret, durch welches zu Räthen an dem oberſten Han-
delsgerichtshof in Leipzig ernannt werden: Dr. Wernz (München),
Dr. Marquard Barth (München), Dr. Römer (Tübingen), Dr. Puchelt
(Karlsruhe). Die „Kreuzzeitung“ erklärt alle Mittheilungen über
die bevorſtehende Besetzung der Directorſtelle bei der geiſtlichen Ab-
theilung des Cultusminiſteriums für verfrüht, da noch keinerlei da-
rauf bezügliche Bestimmungen getroffen seien.

O eſt erre ich.

Wien, 26. Juli. Die hee Ve ier bringen einen Artikel,
welcher die feindselige Haltung einiger dem Miniſterium Hohenwart
geneigter Organe gegen Deutſchland bedauert und gleichzeitig die
JInsinuation, als würden die anerkannten Regierungsorgane je das
deutsche Element zum Gegenstand von Angriffen gemacht haben, mit
Entrüſtung zurückweist.

A u s l a n d.

Paris , 26. Juli. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die
Ernennung des Monseigneur Guibert zum Erzbiſchof von Paris.
Das „Journal officiel“ fügt hinzu, daß Guibert, bevor er dieſen
Poſten annahm, sich an den Papſt gewendet habe, wie dies noth-
wendig war, und Jedermann wird das Passende dieſes Schrittes bei
der ſchmerzlichen Lage, in welcher sich der hl. Stuhl befindet, erkennen,















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