Amtliche Bekanntmachungen / Kleine Anzeigen
tleiileiders
OeüentUAe AEorderung
zur Abgabe von Steuererklärungen für die Ber-
anlagung 1838
Die Steuererklärungen für die Deraglagung
1936 zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und
Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1935 sind in
der Zeit vom
1. bis 29. Februar 1838
unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke
abzugeben. Dieselbe Frist gilt für die Abgabe der
ausgefüllten Fragebogen wegen des Eewerbe-
ertrags. Steuerpflichtige, bei denen vermutet
wird, datz sie zur Abgabe einer Erklärung oder
eines Fragebogens verpslichtet sind, erhalten vom
Finanzamt einen Bordruck zugesandt. Die durch
das Einkommensteuergesetz, Körperlchaftsteuer-
aesetz, Umsatzsteuergesetz, Erund- und Gewerbe-
steuergesetz unü die Durchführungsbestimmungen
zu diesen Gesetzen begründete Verpflichtung, eine
Steuererklärung abzugeben, auch wenn kein Vor-
druck Lbersandt ist, bleibt unberührt; ersorder-
lichenfalls haben die Pflichtigen Vordrucke vom
Finanzamt anzufordern.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen.dah
folgende Steuerpflichtige auch ohne besondere
Ausforderung zur Abgabe oon Steuererklärun-
gen (Fragebogen) verpflichtet sind:
K. Vei der Einkommensteuer
I. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, d. h.
natürliche Personen, die im Jnland einen
Wohnsitz oder ihrcn gewöhnlichen Aufenthalt
haben, haben eine Steuererklärung übcr ihr
gesamtes Einkommen abzugeben,
1. wenn ihr Einkommen üen Betrag von
8990 RM ü'berstiegen hat oder
L. wenn ihr Einkommen weniger als 8009
Reichsmark, aber mehr als 1000 RM be-
tragen hat und darin Einkünfte von
mehr als 300 Reichsmark entchalten
find, die weder der Lohnsteuer noch der
Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder
L. ohne Rllcksicht auf die Höhe des Einkom-
mens, wenn es ganz oder teilweise aus
Eewinn aus dem Betrieb von Land- und
Forstwirtschaft, aus Eewerbebetrieb oder
aus selbständiger Arbeit bestan'den hat und
der Gewinn au-f Erund eines Buchabschlus-
ses ermittelt ist.
II. Beschränkt Steuerpflichtige, d. h. natürliche
Personen, die im Jnland weder einen Wohn-
fitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt ha-
ben, unü zwar über die im Kalenderjahr
1935 bezogenen inländischen Einkünfte
1. wenn ihre gesamten inländi'schen Ein»
künfte, nach Abzug der Einkünfte, dte der
Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer
unterlegen haben, 4099 RM'überstiegen
haben oder
ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländi-
fchen Eiwkünft«, wenn diese ganz oder te'il-
weise aus Gewinn aus dem Betrieb von
Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb,
dder selbständiger Arbeit bestanden haben
und der Eewinn auf Erund eines Buch-
abschlusses ermittelt i'st.
III. Bei Eesellschaften (Eeme'inschaften), bei denen
die Einkünste der Beteiligten nach 8 215
Abs. 2 AO einheitlich sestzustellen sind, sind
die zur Geschästsführung oder Vertretung
befugten Personen zur Abgabe einer Er-
klärunq llber üie Einkllnfte „der Beteiligten
ohne Rücksicht auf deren Höhe verpflichtet.
VI. Ueber die in den Ziffern I b'is III erwähnten
Fäll« hinaus ist nach ß 19 Äbsatz 1 Zifser 4
und Absatz 2 Ziffer 3 der Ersten EStDVO
zur Abgabe einer Steuererklärung jeder ver-
pslichtet, der hierzu vom Finanzamt beson-
ders aufgefordert wird.
8. Vei der Körperschaftssteuer
l. Nach 8 33 der Ersten KStDBO sind zur Ab-
gabe einer Körperschaftssteuererklärung ver-
pflichtet:
a) Unbeschrän>kt steuerpflichtige
1. Kapitalgesellschaftcn (Aktiengefellschaften,
Kommanditgefellschaften auf Äktien, Ge-
fellschaften mit beschränktsr Haftung,
Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Ee-
werkschaften),
2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschast
ten,
8. Versicherungsoereine auf Gegcnseitigkeit,
4. Sonstige juristische Perfonen des priva
ten Rechts,
v. nichtrechtsfähigs Vereine, Anstalten,
Stiftungen und andere Zweckvermögen,
v. Betriebe gewerblichsr Art von Körper-
schasten des öffentlichen Rechts.
Die'se Steuerpflichtigen haben eine
Steuererklärung llber sämtliche Ein-
künfte abzugeben.
d)Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften
Personenoereinigungen und Vermögens-
massen, die weder ihre Eeschästsleitung
noch ihren Sitz im Jnland haben.
Die'se Steuerpflichtigen haben eine
Steuererklärung über die inländischen
Einkünfte abzugeben.
N. Nach 8 34 der Ersten KStDVO sind zur Ab-
gabe einer Erklärung verpflichtet:
Bei Ge'sellschaften (Eemeinschaften), bei de-
nen die Einkllnfte der Beteiligten nach 8 215
Absatz 2 AO einheitlich fezustellen sind, die
»ur Geschäftsführung oder Vertretung be-
fugten Personen.
Diese Pflichtigen haben eine Erklärung
Lber die Einkünfte der Beteiligten abzugeben.
UI. Ueber die in den Ziffern I und II erwähnten
Fälle hinaus sind nach 8 33 Absatz 4 der
Ersten KStDVO zur Äbgabe einer Steuer-
«rklärung alle Körperfchaften, Personenver-
einigungen. und Vermögensmassen verpslich-
tet, die hierzu vom Finanzamt Le'sonders auf-
gefordert werden.
L. Vei der Gewerbcertragstcuer
Ohne RUcksicht , auf Staatsangehörigkeit,
Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung
dre natürlichen Personen, die juristischen Per-
sonen des öffentlichen und des bllrgerlichen
Rechts, die nicht rechtsfähmen Vereine, Gesell-
schaften des bürgerlichen Rechts, offenen Han-
delsgesellschaften und Kommanditge'sellschaften, io-
w'ie die Zweckvermögen ohne eigene Rechtsper-
sönlichk-eit, die am 1. Januar 1936 (Stichtag) ein
steuerpslichtiges Eewerbe im Sinne des Erund-
unv Eewerbest-euergesetzes in Baden ausgeü-bt
und einen steuerbaren Eewerbeertrag von min-
destens 2699 RM, nicht natürliche P-ersonen von
mlndestens 199 RM g-ehabt haben.
Steuerpfl'ichtig-e, die bereits zur Steuer vom
Gewerbebetrieb veranlagt sind ,hab-en einen aus-
gefüllten Fragebogen über den Eewerbertrag nur
abzugeben, wenn üer bisher oeranlagte Ge-
werbeertrag sich um mindestens 599 RM erhöht
hat.
Der Gewerbesteuer unterlie-gt der Betrieb d«s
Bergbaues und des stehenden Gewerbes. Äls
Eewerbebetrieb im Sinne des Grund- und Ee-
werbesteuergesetzes gilt auch die gewerbl. Voden-
beiwirschaftung (z. V. Gewinnung von Torf, Stei-
nen und Erden) und die Ausübung eines freien
Berufs.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer, d. h. der-
jenige, auf dessen Rechnung der Vetrieb geht.
Zur Abgabe eines ausgefllllten Fragebogens
übcr den Eewer-bertrag sinü auch Personen ver-
pflichtet, für welche di-e Voraussetzungen der ge-
werblichen Besteuerung zwischen dem 1. Januar
1935 und dem 1. 2-an-uar 1936 entstanden sind
und geendet haben. Maggebend ist in diesen
Fällen der Stand der Verhältnisse am ersten des
Monats, dex auf den Beginn des Gew-erbe-
betriebs folgt.
Bisher steuerpflichtige Personen, die zur Ab-
gabe eines Fragebogens llber den Gewerbeertrag
keine Verpflichtung haben, sind befugl, einen sol-
chen inn-erhalb der oben genannten Frist abzu-
geben, wenn sie glauben, eine Berichligung ihrer
Steuerveranlagung beanspruchen zu können, ge-
gebenenfalls um ihre gänzliche Befreiung von
der Eewer-beertr-agste-uer nachzusuchen.
Die Er'klärungen über das der Eewerbesteuer
unterliegende Betriebsvermögen sind erst
während d-er vom Bad. Finanz. und Wirt-
schaftsminister gemäh 8 31 des Erund- und Ee-
werbesteuerge'setzes noch festzusetzenden Frist, die
vorausstchtlich in die Mon-at« Mai oder Juni
'die'ses Jahres gelegt wird, abzugeben.
Heidelberg, den 20. Sanuar 1938.
Das Finanzamt.
Sinskeim
Zwangsverltetgerung.
Jm Zwangsweg versteig-ert das Notariat am
Freitag, den 13. März 1936, vorm. 1g Uhr
in seinen Diensträumen in Sinsheim die Erund-
stllcke des Gastwirts Karl Hauck in Sinsheim
aus Eemarkung Sinsheim.
Die Nersteigerungsanordnung wurde am 18.
Mai 1935 im Grundbuch vermerkt.
Rechte, die zur selb-en Zeit noch nicht im
Erunübuch eingetragen waren, sind spätestens
in der Versteigerung vor der Aufsorderung zum
Vieten anzumelden und bei Widerspruch dss
Gläubiger's glaubhaft zu machen; sie werden
sopst im geringsten Gebot nicht und bei der Er-
lösvert-eilung erst nach L-em Än'spruch dcs Eläu-
bigers und nach den übrigen Rechten berück-
sichtigt. Wer ein Necht gegen die Versteigeru'Ng
hat, mutz das Verfahren vor dem Zuschlag auf-
heben oder einstweilen einstellen lassen: sonst
tritt für das Recht der Versteigerungserlös an
die Stelle des versteiger-ten Ecgenstands
Di« Nachweise über die Erundstücke samt
Schätzung kann jedermann eins-ehen.
Grundstücksbeschricb:
Grundbuch Sinsheim, Band 33, Heft 4
Lg-b.-Nr. 451, 4 a 88 gm Hofreite mit Pump-
brunnen im Gewann Ortsetter an der Wilhelm-
stratze. Hierauf steht:
a) ein zweistäckiges Wohnhaus mit Stallung,
zwei gewölbten Kellern nebst angebautem
Abtrjttgebäude,
b) ein zw-eistöckiges Oekonomiegcbäude mit
Vrauerei, Eesinde-stube, ein 'Schweinestall
und gewölbtem Keller,
c) ein Weistöckiger Heuschopfen. Hiezu Mit-
eigentum an der Einsahrt Lgb.-Nr. 451a.
Lgb.-Nr. 452, 1 a 24 qm Anteil an Hofreite
mit Gebäulichkeiten im Gewann Ortsetter an
der Wilhelmstratze. Hierauf steht:
s) ein einstöckiges Wohnhaus mit Teil eines
gcwölbtem Kellers,
b) ein einstöckig-es Oekonomiegebäude mit
Stallung, Balkenkeller und Hcuboden,
c) ein Schweinestall ohne Ileberbau. Hievon
gehort hierher: der ge-wölbt« Keller un-
ter dem Wohnhaus. Hiezu Miteiqentum
an dcr Einfahrt Lgb.-Nr. 451s.
geschatzt zusammen zu: 15 909.— RM
Zubehor zu Lgb.-Nr. 451: 99.55 RM
Lgb.-Nr. 1218, 15 s 98 qm Acker-
land im Gewann Kelterbuckel, 375.— RM
Lgb.-Nr. 1219, 16 s 12 qm Acker-
land im Gewann Kelterbuckel, 499.— RM
zusammen: 15 874.55 RM
Sinsheim, 20. Januar 1936.
Notariat als Vollstreckungsgericht.
Vekanntmachung.
Dex für die Kolonialwaren-
grotzhandlung Fritz Heinstein
in Heidelberg am 6. Mürz 35
ausgestellte Niederlageschein
Uber 10 Sack Roh-kaffee im Ge-
wichte von 595,70 kg ist verlo-
ren gegangen; es wurde daher
Antrag auf Kraftloserklärung
des Scheines gestellt.
Der Jnhaber des Scheines
wird aufgefordert, dies-en spä-
testens innerhalh eines Monats
hierher v-orzuleg-en und seine
Rechte nachzuwcisen, widrigen-
falls der als verloren ange-
meld-ete Niederl-ageschein fllr
kraftlos erklärt und ein neuer
sllr den Antragstell-er ausgestellt
wird.
Heidelberg, 29. Ianuar 1936.
Zollamt am Güterbahnhof.
Gesuchl per 1. Febr.
LiülMigeMädchen
fürHaus und Küchs.
Erholunnsbeim
Kümniclbacherliuf
bei Heidelverg.
Brennholz-
und Stangenversteigcrung
des Staatl. Forstamtes Heidel-
berg, Eaisbergstratze 33.
Donnerstag, 23. Januar, um
Ve9 Ühr, im Gasthaus »zur
Psalz" in Ziegelhausen:
807 Ster buchenes, 181 Ster
gemischteg und 54 Ster Nadcl-
brennholz. Das Holz lagert
am „Kreuzgrund", am „Apfels-
kopf", am „Saust-all", an der
„Geigersheide", am „Suhlrük-
ken" und am „Tanzplatz". (Re-
vierförster Franz Kratz-Peters-
tal.)
Dicnstag, 28. Januar, um
Vs9 Uhr, im Easthaus „zum
Adler" in Ziegelhausen:
881 Ster buchenes, 85 Ster
gcmischtes und 32 Ster Nadel-
brcnnholz. 450 Stück fichtene
Baustan-gen I.—V. Klass-s, 370
Stück fichtene Hopsenftangen
I.—IV. Klasse, 80 Stück fichtene
Rebstecken I. Klasse und 400
Stück Bohnenstecken.
Das Holz lagsrt beim
„Schriesheimerhof" Abt. „Pott-
aschenloch", beim ,Lindenbrun-
nen" und am .Leiterberg".
(Revierförster Hermann Zahn-
Wilhelmsfeld). Das Holz kann
grotzenteils - über ^den -Schries-
heimerhof abgefohren werden.
Losauszüge gegen 10 Rpf.
durch das Forstamt und die
Revierförster.
»eÄrsrKemümll^
Vrennholzversteigerung.
23. Januar d. I.,
llhr im Gasthaus
„zur Rose'
Ster s. Laubholz, 20 Ster Na-
delbrennscheit- u. Prügelh
790 Bu., 1500 Hbu. Wellen.
Wertkeini
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L/u/n'//.- /?Zil. 0.60 er'u5c/r/r'§/?/r'c/r Lr'u/a^eöü/re
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renkrare, Vku5iMau5 ^/e,//er unck Uetster L- XuUst.
tleiileiders
OeüentUAe AEorderung
zur Abgabe von Steuererklärungen für die Ber-
anlagung 1838
Die Steuererklärungen für die Deraglagung
1936 zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und
Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1935 sind in
der Zeit vom
1. bis 29. Februar 1838
unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke
abzugeben. Dieselbe Frist gilt für die Abgabe der
ausgefüllten Fragebogen wegen des Eewerbe-
ertrags. Steuerpflichtige, bei denen vermutet
wird, datz sie zur Abgabe einer Erklärung oder
eines Fragebogens verpslichtet sind, erhalten vom
Finanzamt einen Bordruck zugesandt. Die durch
das Einkommensteuergesetz, Körperlchaftsteuer-
aesetz, Umsatzsteuergesetz, Erund- und Gewerbe-
steuergesetz unü die Durchführungsbestimmungen
zu diesen Gesetzen begründete Verpflichtung, eine
Steuererklärung abzugeben, auch wenn kein Vor-
druck Lbersandt ist, bleibt unberührt; ersorder-
lichenfalls haben die Pflichtigen Vordrucke vom
Finanzamt anzufordern.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen.dah
folgende Steuerpflichtige auch ohne besondere
Ausforderung zur Abgabe oon Steuererklärun-
gen (Fragebogen) verpflichtet sind:
K. Vei der Einkommensteuer
I. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, d. h.
natürliche Personen, die im Jnland einen
Wohnsitz oder ihrcn gewöhnlichen Aufenthalt
haben, haben eine Steuererklärung übcr ihr
gesamtes Einkommen abzugeben,
1. wenn ihr Einkommen üen Betrag von
8990 RM ü'berstiegen hat oder
L. wenn ihr Einkommen weniger als 8009
Reichsmark, aber mehr als 1000 RM be-
tragen hat und darin Einkünfte von
mehr als 300 Reichsmark entchalten
find, die weder der Lohnsteuer noch der
Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder
L. ohne Rllcksicht auf die Höhe des Einkom-
mens, wenn es ganz oder teilweise aus
Eewinn aus dem Betrieb von Land- und
Forstwirtschaft, aus Eewerbebetrieb oder
aus selbständiger Arbeit bestan'den hat und
der Gewinn au-f Erund eines Buchabschlus-
ses ermittelt ist.
II. Beschränkt Steuerpflichtige, d. h. natürliche
Personen, die im Jnland weder einen Wohn-
fitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt ha-
ben, unü zwar über die im Kalenderjahr
1935 bezogenen inländischen Einkünfte
1. wenn ihre gesamten inländi'schen Ein»
künfte, nach Abzug der Einkünfte, dte der
Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer
unterlegen haben, 4099 RM'überstiegen
haben oder
ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländi-
fchen Eiwkünft«, wenn diese ganz oder te'il-
weise aus Gewinn aus dem Betrieb von
Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb,
dder selbständiger Arbeit bestanden haben
und der Eewinn auf Erund eines Buch-
abschlusses ermittelt i'st.
III. Bei Eesellschaften (Eeme'inschaften), bei denen
die Einkünste der Beteiligten nach 8 215
Abs. 2 AO einheitlich sestzustellen sind, sind
die zur Geschästsführung oder Vertretung
befugten Personen zur Abgabe einer Er-
klärunq llber üie Einkllnfte „der Beteiligten
ohne Rücksicht auf deren Höhe verpflichtet.
VI. Ueber die in den Ziffern I b'is III erwähnten
Fäll« hinaus ist nach ß 19 Äbsatz 1 Zifser 4
und Absatz 2 Ziffer 3 der Ersten EStDVO
zur Abgabe einer Steuererklärung jeder ver-
pslichtet, der hierzu vom Finanzamt beson-
ders aufgefordert wird.
8. Vei der Körperschaftssteuer
l. Nach 8 33 der Ersten KStDBO sind zur Ab-
gabe einer Körperschaftssteuererklärung ver-
pflichtet:
a) Unbeschrän>kt steuerpflichtige
1. Kapitalgesellschaftcn (Aktiengefellschaften,
Kommanditgefellschaften auf Äktien, Ge-
fellschaften mit beschränktsr Haftung,
Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Ee-
werkschaften),
2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschast
ten,
8. Versicherungsoereine auf Gegcnseitigkeit,
4. Sonstige juristische Perfonen des priva
ten Rechts,
v. nichtrechtsfähigs Vereine, Anstalten,
Stiftungen und andere Zweckvermögen,
v. Betriebe gewerblichsr Art von Körper-
schasten des öffentlichen Rechts.
Die'se Steuerpflichtigen haben eine
Steuererklärung llber sämtliche Ein-
künfte abzugeben.
d)Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften
Personenoereinigungen und Vermögens-
massen, die weder ihre Eeschästsleitung
noch ihren Sitz im Jnland haben.
Die'se Steuerpflichtigen haben eine
Steuererklärung über die inländischen
Einkünfte abzugeben.
N. Nach 8 34 der Ersten KStDVO sind zur Ab-
gabe einer Erklärung verpflichtet:
Bei Ge'sellschaften (Eemeinschaften), bei de-
nen die Einkllnfte der Beteiligten nach 8 215
Absatz 2 AO einheitlich fezustellen sind, die
»ur Geschäftsführung oder Vertretung be-
fugten Personen.
Diese Pflichtigen haben eine Erklärung
Lber die Einkünfte der Beteiligten abzugeben.
UI. Ueber die in den Ziffern I und II erwähnten
Fälle hinaus sind nach 8 33 Absatz 4 der
Ersten KStDVO zur Äbgabe einer Steuer-
«rklärung alle Körperfchaften, Personenver-
einigungen. und Vermögensmassen verpslich-
tet, die hierzu vom Finanzamt Le'sonders auf-
gefordert werden.
L. Vei der Gewerbcertragstcuer
Ohne RUcksicht , auf Staatsangehörigkeit,
Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung
dre natürlichen Personen, die juristischen Per-
sonen des öffentlichen und des bllrgerlichen
Rechts, die nicht rechtsfähmen Vereine, Gesell-
schaften des bürgerlichen Rechts, offenen Han-
delsgesellschaften und Kommanditge'sellschaften, io-
w'ie die Zweckvermögen ohne eigene Rechtsper-
sönlichk-eit, die am 1. Januar 1936 (Stichtag) ein
steuerpslichtiges Eewerbe im Sinne des Erund-
unv Eewerbest-euergesetzes in Baden ausgeü-bt
und einen steuerbaren Eewerbeertrag von min-
destens 2699 RM, nicht natürliche P-ersonen von
mlndestens 199 RM g-ehabt haben.
Steuerpfl'ichtig-e, die bereits zur Steuer vom
Gewerbebetrieb veranlagt sind ,hab-en einen aus-
gefüllten Fragebogen über den Eewerbertrag nur
abzugeben, wenn üer bisher oeranlagte Ge-
werbeertrag sich um mindestens 599 RM erhöht
hat.
Der Gewerbesteuer unterlie-gt der Betrieb d«s
Bergbaues und des stehenden Gewerbes. Äls
Eewerbebetrieb im Sinne des Grund- und Ee-
werbesteuergesetzes gilt auch die gewerbl. Voden-
beiwirschaftung (z. V. Gewinnung von Torf, Stei-
nen und Erden) und die Ausübung eines freien
Berufs.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer, d. h. der-
jenige, auf dessen Rechnung der Vetrieb geht.
Zur Abgabe eines ausgefllllten Fragebogens
übcr den Eewer-bertrag sinü auch Personen ver-
pflichtet, für welche di-e Voraussetzungen der ge-
werblichen Besteuerung zwischen dem 1. Januar
1935 und dem 1. 2-an-uar 1936 entstanden sind
und geendet haben. Maggebend ist in diesen
Fällen der Stand der Verhältnisse am ersten des
Monats, dex auf den Beginn des Gew-erbe-
betriebs folgt.
Bisher steuerpflichtige Personen, die zur Ab-
gabe eines Fragebogens llber den Gewerbeertrag
keine Verpflichtung haben, sind befugl, einen sol-
chen inn-erhalb der oben genannten Frist abzu-
geben, wenn sie glauben, eine Berichligung ihrer
Steuerveranlagung beanspruchen zu können, ge-
gebenenfalls um ihre gänzliche Befreiung von
der Eewer-beertr-agste-uer nachzusuchen.
Die Er'klärungen über das der Eewerbesteuer
unterliegende Betriebsvermögen sind erst
während d-er vom Bad. Finanz. und Wirt-
schaftsminister gemäh 8 31 des Erund- und Ee-
werbesteuerge'setzes noch festzusetzenden Frist, die
vorausstchtlich in die Mon-at« Mai oder Juni
'die'ses Jahres gelegt wird, abzugeben.
Heidelberg, den 20. Sanuar 1938.
Das Finanzamt.
Sinskeim
Zwangsverltetgerung.
Jm Zwangsweg versteig-ert das Notariat am
Freitag, den 13. März 1936, vorm. 1g Uhr
in seinen Diensträumen in Sinsheim die Erund-
stllcke des Gastwirts Karl Hauck in Sinsheim
aus Eemarkung Sinsheim.
Die Nersteigerungsanordnung wurde am 18.
Mai 1935 im Grundbuch vermerkt.
Rechte, die zur selb-en Zeit noch nicht im
Erunübuch eingetragen waren, sind spätestens
in der Versteigerung vor der Aufsorderung zum
Vieten anzumelden und bei Widerspruch dss
Gläubiger's glaubhaft zu machen; sie werden
sopst im geringsten Gebot nicht und bei der Er-
lösvert-eilung erst nach L-em Än'spruch dcs Eläu-
bigers und nach den übrigen Rechten berück-
sichtigt. Wer ein Necht gegen die Versteigeru'Ng
hat, mutz das Verfahren vor dem Zuschlag auf-
heben oder einstweilen einstellen lassen: sonst
tritt für das Recht der Versteigerungserlös an
die Stelle des versteiger-ten Ecgenstands
Di« Nachweise über die Erundstücke samt
Schätzung kann jedermann eins-ehen.
Grundstücksbeschricb:
Grundbuch Sinsheim, Band 33, Heft 4
Lg-b.-Nr. 451, 4 a 88 gm Hofreite mit Pump-
brunnen im Gewann Ortsetter an der Wilhelm-
stratze. Hierauf steht:
a) ein zweistäckiges Wohnhaus mit Stallung,
zwei gewölbten Kellern nebst angebautem
Abtrjttgebäude,
b) ein zw-eistöckiges Oekonomiegcbäude mit
Vrauerei, Eesinde-stube, ein 'Schweinestall
und gewölbtem Keller,
c) ein Weistöckiger Heuschopfen. Hiezu Mit-
eigentum an der Einsahrt Lgb.-Nr. 451a.
Lgb.-Nr. 452, 1 a 24 qm Anteil an Hofreite
mit Gebäulichkeiten im Gewann Ortsetter an
der Wilhelmstratze. Hierauf steht:
s) ein einstöckiges Wohnhaus mit Teil eines
gcwölbtem Kellers,
b) ein einstöckig-es Oekonomiegebäude mit
Stallung, Balkenkeller und Hcuboden,
c) ein Schweinestall ohne Ileberbau. Hievon
gehort hierher: der ge-wölbt« Keller un-
ter dem Wohnhaus. Hiezu Miteiqentum
an dcr Einfahrt Lgb.-Nr. 451s.
geschatzt zusammen zu: 15 909.— RM
Zubehor zu Lgb.-Nr. 451: 99.55 RM
Lgb.-Nr. 1218, 15 s 98 qm Acker-
land im Gewann Kelterbuckel, 375.— RM
Lgb.-Nr. 1219, 16 s 12 qm Acker-
land im Gewann Kelterbuckel, 499.— RM
zusammen: 15 874.55 RM
Sinsheim, 20. Januar 1936.
Notariat als Vollstreckungsgericht.
Vekanntmachung.
Dex für die Kolonialwaren-
grotzhandlung Fritz Heinstein
in Heidelberg am 6. Mürz 35
ausgestellte Niederlageschein
Uber 10 Sack Roh-kaffee im Ge-
wichte von 595,70 kg ist verlo-
ren gegangen; es wurde daher
Antrag auf Kraftloserklärung
des Scheines gestellt.
Der Jnhaber des Scheines
wird aufgefordert, dies-en spä-
testens innerhalh eines Monats
hierher v-orzuleg-en und seine
Rechte nachzuwcisen, widrigen-
falls der als verloren ange-
meld-ete Niederl-ageschein fllr
kraftlos erklärt und ein neuer
sllr den Antragstell-er ausgestellt
wird.
Heidelberg, 29. Ianuar 1936.
Zollamt am Güterbahnhof.
Gesuchl per 1. Febr.
LiülMigeMädchen
fürHaus und Küchs.
Erholunnsbeim
Kümniclbacherliuf
bei Heidelverg.
Brennholz-
und Stangenversteigcrung
des Staatl. Forstamtes Heidel-
berg, Eaisbergstratze 33.
Donnerstag, 23. Januar, um
Ve9 Ühr, im Gasthaus »zur
Psalz" in Ziegelhausen:
807 Ster buchenes, 181 Ster
gemischteg und 54 Ster Nadcl-
brennholz. Das Holz lagert
am „Kreuzgrund", am „Apfels-
kopf", am „Saust-all", an der
„Geigersheide", am „Suhlrük-
ken" und am „Tanzplatz". (Re-
vierförster Franz Kratz-Peters-
tal.)
Dicnstag, 28. Januar, um
Vs9 Uhr, im Easthaus „zum
Adler" in Ziegelhausen:
881 Ster buchenes, 85 Ster
gcmischtes und 32 Ster Nadel-
brcnnholz. 450 Stück fichtene
Baustan-gen I.—V. Klass-s, 370
Stück fichtene Hopsenftangen
I.—IV. Klasse, 80 Stück fichtene
Rebstecken I. Klasse und 400
Stück Bohnenstecken.
Das Holz lagsrt beim
„Schriesheimerhof" Abt. „Pott-
aschenloch", beim ,Lindenbrun-
nen" und am .Leiterberg".
(Revierförster Hermann Zahn-
Wilhelmsfeld). Das Holz kann
grotzenteils - über ^den -Schries-
heimerhof abgefohren werden.
Losauszüge gegen 10 Rpf.
durch das Forstamt und die
Revierförster.
»eÄrsrKemümll^
Vrennholzversteigerung.
23. Januar d. I.,
llhr im Gasthaus
„zur Rose'
Ster s. Laubholz, 20 Ster Na-
delbrennscheit- u. Prügelh
790 Bu., 1500 Hbu. Wellen.
Wertkeini
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L/u/n'//.- /?Zil. 0.60 er'u5c/r/r'§/?/r'c/r Lr'u/a^eöü/re
Vorvsrkau// 1VM. „Xra/t ckarcst e'rcuckc", Kmkswarre/-ckerZsonreU-
renkrare, Vku5iMau5 ^/e,//er unck Uetster L- XuUst.