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Volksgemeinschaft: Heidelberger Beobachter, NS-Zeitung für Nordbaden (6) — 1936 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.9503#0992

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Zsiie 16

kriekkssten

.volhsgemeinschast^
s»m«tag, d«a 7. MIr> 1>M

Ansragen für den Brieskasten sind bis jeweils Mittwoch unter genauer
Angabe von Wohnort und Ttratze des Absenders mit der letzten Bezugsquittung
an -ie Schriftleitung der „Volksgemeinschast" Abtlg. Briefkasten zu schicken.
Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen.
Die Schriftleitung

Verjllhrung
G. G. N. Aus Jhrer Anfrage ergibt fich der
Sachverhalt nicht üeutlich genug, so datz wir eine
abschlietzenäe Auskunft nicht geben können. 2ns»
besondere ergibt sich daraus nicht deutlich ge-
nug, ob die Arbeitgeberin des Dienstknechts tat-
sächlich die Schuld des Knechts persönlich über-
nommen hat. Eine solche Schuldübernahme hätte
nur dann stattgefunden, wenn die Arbeitgeberin
fich durch schriftl. oder mündl. Vertrag mit Jhnen
persönlich verpflichtet hätte, die 'Schuld des
Knechts als eigene zu übernehmen, oüer wenn
Sie Ihnen gegenüber durch schriftliche Erklärung
die Schuld anerkannt hätte. Ob die Arbeitgeberin
in der einen oder anderen Form persönlich eine
Verpflichtung Lbernommen hat, oder ob Sie
nicht nur, wie sie jetzt ja selbfi angibt, die 5,—
Reichsmark im Auftrage des Knechts an Sie he-
zahlt hat, ohne sich persönlich zu einer weiteren
Leistung zu verpslichten, lägt sich aus 2hren
Angaben nicht entnehmen? — Auch die FraAe,
ob di« Forderung bereits verjährt ist, lätzt stch
auf Grund 2hrer Angaben nicht beantworten.
Wir mützten dabei vor allem wissen, ob Sie ein
Schuhgejchäft betreiben bzw. ob Sie Schuhmacher
sinö und die Schuhe im Eeschästsbetrieb ver-
kauft haben, oder ob Lies nicht Ler Fall ist und
«» sich nur um einen gelegentlichen Verkauf
durch Sie als Privatmann handelt. 2m ersteren
Fall dürfte der Einwand der Verjährung be-
aründet sein, wenn die Verjährung nicht durch
Klageerhebung Ihrerseits oder Anerkenntnis
seitens der Arbeitgeberin bzw. des Knechts
oder eine andere, zur Unterbrechung der Ver-
jährung geeignete Tatsache unterbrochen worden
ist, da sür Forderungen von Kaufleuten, Hand-
werkern usw. eine 2jährige Verjährungsfrist

vorgesehen ist. Jm 2. Fall dagegen dürfte die
Verjährung noch nicht eingetreten sein, dadann
nur die allgemeine 30jährige Verjährungsfrist
in Frage kommt.
Steuersragen
E. G. L. Eine ledige, 55 Iahre alt«' Person
hat ein Monatseinkommen von zusammen 122,25
Reichsmark; dieses Einkommen setzt sich aus einer
Pension in Höhe von 87,15 RM und Invaliden-
rente von 35,10 RM zusammen. Sie fragen nun
an: 1. Wieviel Lohnsteuer zu entrichten ist; 2.
Wer verpflichtet ist, diese Steuer zu entrichten;
3. Ist der Pensions- bzw. Rentenempfänger selbst
verpflichtet, die genannte Steuer zu bezahlen? —
Zu 1: Für die Pension von 87,15 RM sind mo-
natlich 78 Rpf. Lohnsteuer geschuldet. Wegen der
Jnvalidenrente von 35,10 RM mug der Emp-
fänger alljährlich eine Einkommensteuererklärung
abgeben. — Zu 2: Die Lohnsteuer hat die di'e
Pension zahlenüe Kasse an die Finanzkasse abzu-
führen. Beruht die Pension jeüoch darauf, datz
der Empfänger an diese Kasse seinerzeit Vei-
träge zahlte, dann ist diese zur Einbehaltung der
Lohnsteuer nicht verpflichtet. Der Pensionsemp-
fänger muß dann für diesen Teil seines Ein-
kommens ebenfalls alljährlich eine Einkommen-
steuererklärung abge'ben. — Zu 3: Diese Frage
ist zu verneinen.
Mietllngelegenlieiten
Nr. 1l>2. Sie hatten eine neuhergerichtete
Wohnung vermietet. Der Mieter, der die Woh-
nung ab 1. 8. 1035 inne hatte, ist am 1. 2. 1938
ausgezogen. Nun haben Sie festgestellt, datz in
dem Schlafzimmer die Wände und die Decke von

den Schnaken ganz verunreinigt find. Si« sra-
gen nun an, ob Si« hierwegen Entschädigung
verlangen können, da die Wohnung, wie er-
wähnt, vollkommen neu hergerichtet war und
der Mieter nur ein halbes Jahr in derselben ge-
wohnt hat? — Erundsätzlich hat der Mieter
Aenderungen oder Verschlechterungen der gemie-
teten Sache, die durch den vertragsmätzigen Ee-
brauch entstehen, nicht zu vertreten, wenn im
Mietvertrag nichts anderes veieinbart ist, d. h.
also, der Mieter hat nur für solche Schäden aui-
zukommen, die er durch eine über den vertrags-
mätzigen Gebrauch hinaustzehende, besonders
schädigende Handlung verurjacht hat. Die ja
offenbar in Jhrem Vertrag stehende Klausel,
datz der Mieter die Wohnung so zu verlassen
habe, wie er sie angetreten hat, erweitert die
Haftung des Mieteres nicht ohne weiteres. Es
kommt dabei noch auf die näheren Umstände und
weiter getroffenen Vereinbarungen an, die wir
nicht kennen. Danach wird der Mieter jeden-
falls für die Verunreinigung der Wohnung
durch Schnaken nicht verantivortlich gemachr
werden können, denn es ist wohl kaum anzuneh-
men, datz sie durch ein befonderes unsachgemätzes
Verhalten des Mieters verursacht ist. Iedoch
können wir die Frage nicht ohne genauere Kennt-
nis der näheren Umstänüe abschlietzend beurtei-
len.
ktjefragen
L. B. S. Sie fragen an, ob eine Lhe zuläs-
sig ist, wenn der Erotzvater der Ehefrau und
der des Ehemanns Vrüüer sind? — Vom Stand-
punkt des bürgerlichen Rechts aus steht der Ehe-
schlietzung nichts entgegen. Wenn nicht aus an-
deren Erllnden, etwä auf Grund des Ehegesund-
heitsgesetzes Vedenken gegen die Che bestehe»,
dürfte die Heirat zulässrg sein.
Unfllllllersiüierung
N». 888. Sie sind Landwirtssohn und haben
seit 10 Jahren alljährlich einige Monate bei der
Gemeinde in deren Wald als Holzhauer gear-
beitet. Während dieser Zeit waren Sie stets
gegen Krankheit usw. versichert. 2n dex letzten

Standesomtliche Nachrichten

ktiellufgebllte

18. 2.: Abteilungsleiter Alfred Max Schoch,
Derlin-Friedenau, mit Liselotte Wangner. —
26. 2.: As'sistenzarzt Dr. med. Horst-Eünther
Max Krainick, Berlin-Eharlottenburg, mit Eli-
sabetha Clauer; Metzger Eustav Hofmann, mit
Mariä Hedwig Weckesser; Veamtenanwärter
Wilhelm Sommer, mit Rosa Schweikert; Rechts-
anw. Dr. jur. Franz Jos. Wilh. Leo Maria Mou-
fang m. Marg. Marie Joeres, Vrauttschweig. —
27. 2.: Kausm. Friedrich Bernh. Herm. Stumpf.
m. Josefine Franziska Antonie Baur; Schmi-ede-

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meister Johann Jakob Hauser, Eppelheim, mit
Katharina Schwegler; Lehrer Eeorg Walther
Schmidt, mit Elise Luise Kaiser, Mannheim;
Maler und Tüncher Karl Theodor Iohann Rein-
hard, Schwetzingen, mit Lydia Emma Zimmer-
mann. — 28. 2.: Kaufmann Georg Gerhard
Büchler, mit Meta Pfisterer; Kaufmann Karl
Ludwig Sayer, mit Olga Barber; Vank- und
Börsenfachmann Christian Seitz, mit Elisabetha
Zercher geb. Letzmeister; Assessor Dr. jur. Robert
Aüolf Glenz, Durlach, mit Anna Wilhelmina
Elisabeth Schmitt; Dipl.-Ing. Wilhelm Klein,
M7 Karoline Wilhelmrne'Elfriede Schwier, Reck-
linghausen. — 29. 2.: Eisendreher Wilhelm Rob.
Mutzotter, mit Elisabeth Nägel«, Leimen; Zoll-
grenzangest. Eugen Ernst Claudius Vurkart,
Rheinfelden, mit Susanna Rllck. — 2. 3.: Mau-
rer Willi Neuner, m. Rosa Vrinfriede Kröncke;
Landwirt Friedrich Heinrich Dietrich, mit Marg.
Fischer. — 3. 3.: Landwirt Eeorg Hch. Pfisterer,
mit Auguste Sauder.
kfiesltiließungen
27. 2.: Vorarbeiter Iakob Vräunling, mit
Anna Höllmuller geb. Neukainm; Schuhmacher
Paul Mautz, mit Luise Hofmann; Observator
Dr. phil. Bruno Jakob Dhüring, München, mit
Laura Margareta Sulzer; Dipl-Landwirt Kurt
Joachim Karl Kinal, Schwaibach, mit Gisela
Monika Mira Eöldner; Landwirt Ioh. Astor.
mit Katharina Clauer. — 29. 2.: Verw.Ang.
Otto Peter Körner, m Eva Ella Rehm; Schrsi-
ner Wilhelm Anton Albert Planck, mit Maria
Theresia Schäfer, Eppingen; Musiker Willi
Adolf Tretner, mit Frieda Karolina Schöpf;
Spengler Ernst Josef Krauter, mit Elisabetha
Janson, Schriesheim. — Korrektor Dipl.-Kauf-
mann Dr. rer. oecon. Martin Ernst 2ul. Nohl,
mit Lydia Elisabeth Bauer. — 3. 3.: Jnstalla-
teur Karl Wilhelm Ereiner, mit Margareta
Knapp.
Auswärtig« Eheschliehung: in Mannheim.
22. 2.: Eisendreher Rudolf Sauer, Neu-Ulm,
mit Erna Lydia Eutknecht.
Leburlen
21. 2.: Werner, S. d. Hauptwachtmeisters der
Schutzpolizei Nikolaus Sebastian Vallmann. —
22. 2.: Karl Georg, S. des Landwirts Karl
Jakob Lorenz, Dossenheim. — 23. 2.: Jnge Ma-
rianne Dina, T d. Metzgermeisters Karl Friedr.
Berttram. — 24. 2.: Anna Elisabeth Luzia, T.
des Väckermeisters Jos. Eregor Magin. — 25.2.:
Reinfried Karl, S. des Landwirts Karl Wilh.
Maurer, Dilsbergerhof. — 26. 2.: Renat« Eer-
rrud Lina, T. d. Stabsoberwachtmeisters der
Landespolizei Wilhelm Friedrich Lauser; Karl-
heinz Norbert Otto, S des Kraftwagenfllhrers
Albert Eduard Friedrich Vuch; Iohann Friedr.,
S. des Landwirts Hermann Friedrich Genth-
ner; Helga, T. des kaufm. Angestellten Jakob
Wilhelm Vreinig, Edingen. — 25. 2.: Helmut
Manfred, S. des Hilfsarbeiters Iohann Karl
Richard Kraft. — 27. 2.: Hermann Alfred,
Sohn des Eipsers Eeorg Alfred Brückner;
Helga Elisabeth, T. des Kraftwagenführers
Hans Adam Göhringer. —- 28. 2.: Bernhard, S.
des Fabrikarbeiters Mart. Heinzerling; Christa
Margarete Lharlotte, T. des kausm. Angestell-
ten Georg Schuhbauer, Mosbach; Margareta,
T. des Landwirts Heinrich Spahn Weinheim;
Heinz Fritz, S. des Landwirts August Karl
Kattermann, Michelfeld. — 29. 2.: Edgar Adolf,
S. des Schneiders Jakob Rudy; Willi Richard
Ludw-ig, S. des kaufm. Angestellten Eugen

Peter Dörsam; Elisabeth, T. d. Schreiners Adolf
Friedrich Heinrich; Hans Gerhard, S. d. Ober-
wachtmeisters der Landespolizei Johann Ludw.
Hossmann. — 1. 3.: Kurt Josef, S. d. Formers
Kormers Oskar Hillenbrand; Ernst Bernhard,
S. des Chemikers Dr. der Phil. Rudolf Wilh.
Eund. — 2. 3.: Horst Friedrich, S. des Pro-
kuristen Willy Friedrich Vicktor.
Sterbefiille
25. 2.: Elise Scholl, geb. Scholl, Ehefrau des
Fuhrmann Ludwig Scholl, Bammental-Reils-
heim, 71 I. alt. — 26. 2.: Pauline Maria Holz-
apfel, Tochter des Andreäs Holzapfel, 5 I. alt;
Wallkapitän Iakob Adam, Mannheim-Waldhof,
52 I. alt; Kontoristin Katharina Elisabeth
Leonhard, geb. Doll, Ehefrau des Elektromon-
teurs Albert Georg Th. Leonhard, 27 I. alt;
Paula Seidemann, geb. Wolfermann, Ehefrau
des Architekten Siegfried Seidemann, 54 I. 11
Mon. alt. — 27. 2.: Landwirt Äakob Kraus,
Sulzbach, 66 I. alt; Helga Straub, T. d. Schlos-
sers Georg Straub, 11 Mon. alt; Anna Kath.
Hornig, geb. Beidinger, Ehefrau des Eipsers
Michael Hornig, 63 2. alt; Landwirt Eeorg
Frauenseld, 72 I. alt; Arbeitsdiensttruppsührer
Otto Hermann Eich, Biblis, Kreis Bensheim,
20 I. alt; Fuhrmann Karl Rohleder, 59 I. alt;
Elisabeth Jörger, geb. Morsch, Ehefrau des
Schreinermeisters Georg Heinrich Iörger, 54 I.
alt; Steinbrucharbeiter Wilhelm Iansom Dos-
senheim, 35 I. alt. — 28. 2.: Margareta Gasiert,
geb. Reinhard, Witwe des Hausmeisters Robert
Gassert, 79 I. alt; Elisabeth Becker, geb. Ber-
linghof, Witwe des Zioil-Jngenieurs Iosef
Becker, 67 2. alt; Pianistin Elsbeth Ernestine
Jung, lsdig, 26 Ä. alt; Automechaniker Alois
Kröll, Stettseld, 26 I. alt. — 29 2.: Zollsekretär
Franz Acker, 58 I. alt, Städt. Angestellter Jn-
genieur Ludwig Böttler, 42 I. alt; Möbel-
spediteur Johann Zolk, 60 I. alt; Landwirt
Friedrich Bernauer, Mörtelstein, 53 2. alt;
Herm. Lorenz Kunz, Sohn des Friseurs Lorenz
Kunz, 7 Mon. alt; Stadtarbeiter i. R. Franz
Schaller, 82 I. alt; Elisabeth Röhm, geb. Soyka,
Ehefrau des Fabrikanten Dr chem. Otto Karl
Julius Röhm, 53 I. alt; Elektro-Jng. Oskar
Ferdinand Meyer, Mannheim-Käfertal, 46 I.
alt; Zigarrenmacher Johannes Stang, Mühl-
häusen, 41 I. alt; Lokomotivfllhrer Joh. Gott-
fried Lapsien, Weinheim, 51 2. alt. — 1. 3.:
Maria Henn, geb. Scholl, Witwe des Goldarbei-
ters Johannes Henn, 75 I. alt; Josefin« Kath.
Schmidt, geb. Hollstein, Witwe des Zimmermei-
sters Ferdinand Friedrich Jakob Schmidt, 74 I.
alt; Landwirt Iosef Eugen Englert, Dallau, 49
I. alt; Erich Peter Mildenberger, Sohn des
Ausläufers Georq Peter Mildenberger, 1 I. alt;
Helmut Georg Weitz, Moosbrunn, 2J. alt; Eva
Scheiffele, geb. Thurecht, Ehefrau des Schrei-
ners Leonhard Scheiffele, 60 I. alt; Schneider-
meisterin Maria Karolina Bechtler, ledig, 27
I. alt; Waltraut Euckenhan, T. d. Hauptlehrers
Karl Euckenhan, 8 I. alt; Säuglingspflegerin
Lina Maria Suckfüll, ledig, Karlsruhe, Ä> I.
alt; Schlosier Wilhelm Nagel, 52 I. 11 Mon.
alt. — 3. 3.: Schmied Gustav Reinle, Edingen,
27 I. alt; Malermeister Karl Stautz, 75 I. alt.
Taglöhner Äosef Polloni, 86 I. alt; Pfarrer i.
R. Julius Anton Opp, 68 2. alt; Elisabeth
Wernlein, geb. Walther, Witwe des Betriebs-
leiters Iakob Wernlein, Nutzloch, 67 I. alt;
Anna Renner, aeb. Zietsch, Ehefrau des Ober-
mllllers Christof Renner, Leimen, 56 I. alt;
Katharina Hill, geb. Meffert, Ehefrau d. For-
mers Jakob Hill, 63 2. alt.

Zeit haben Sie stch durch schweres Heben ein«n
Leistenbruch zugezogen. Der Vertrauensarztver-
tritt den Standpunkt, datz es sich in Jhrem Fall
um eine Veranlagung handelt, die schon seit üer
Geburt bestehe, und lehnt aus diesem Grunde
die Versicherungsleistung ab. Sie selbst sinlb
überzeugt, üatz der Standpunkt des Arztes nicht
zutrifft, datz Sie insbesondere vorher niemals
etwas gemerkt haben, und datz Sie über 15 Jahre
unbeschränkt Jhren Futzballsport hätten aus-
llben können, und zwar bis zu dem Zeitpunkt des
Ueberhebens bei üen Holzhauerarbeiten. Sie
fragen an, wohin Sie sich wenden müsien, um zu
Jhrem Recht zu kommen? — Wenden >Sie fich
an das zuständige Versicherungsamt.
kriegsbesctiüLtgte
Nr. 899. 1. Nach welchen Zß kann eine ve«
Schwerkriegsbeschädigtengesetz gleichgestellte Per-
son Stsuerermätzigung erhalten? 2. Wie kann
man das Schreiben, das ein Verleumder an eine
Behörde richtete, bekommen? 2st Klage nötig?
3. Kann ein uneheliches Kind, desien Vater nicht
die Kindesmutter, sondern eine andere heira-
tete, bei späterem Ableben seines Vaters Erb«
ansprüche an dessen Nachlatz stellen? 4. Gibt
eine Sparkasse Auskunft über Einlagen an
Privatpersonen? — Zul: Sie mützten uns zu<
nächst genau angeben, um welche Steuer es stch
handelt. Sie können sich direkt an das zustän-
dige Finanzamt wenden. Zu 2: Wenden Sie
stch an einen Rechtsanwalt. Zu 3: Dem un«he»
lichen Kind steht ein gesetzliches Erbrecht am
Nachlatz des Paters nicht zu. Zu 4. Diese Frags
ist zu verneinen.
Kllgemeines
2. H. H. Sie fragen an, was Si« für da«
Kil-o Stanniol-Papier erhalten bzw. wie hoch der
Preis hierfür ist und wohin Sie dasselb« ver«
kaufen können? — Für das Kilo Stanniol-Pa>
pier werden durchschnittlich 30 bis 35 Pfg. be-
zahlt; der Preis ist etwas schwankend und rich-
tet sich jeweils nach der Nachsrage. Die Höchft-
preise bei guter Nachfrage sind 35—40 Rpf. pro
Kilo. Bezüglich des Perkaufs wollen Sie sich an
eine Althandlung wenden. Wenn Sie aber be-
stimmte Firmen wissen wollen, so müsien Si«
schon an die Handelskammer in Mannheim schrei»
ben, da wir grundsätzlich keine Empfehlungen «r.
teilen und die Mitteilung bestimmter Firmen
einer solchen Empfehlung gleichkäme.
I. St. Sie fragen an, wo Sie Stanniol-und
Zigaretten-Silber-Papier verkaufen bzw. ab-
setzen können? — Wenden Sie sich an ein« Alt-
handlung. Lesen Sie auch unfere Auskunft im
heutigen Vriefkasten unter I. H. H.
B. W. 13. Auf unsere letzte Auskunft erhiel-
ten wir mehrere Zuschriften, sio datz wir jetzt in
der Lage sind nähere Auskunft über den badi-
schen Maler Wehrle zu geben. Wehrl« ist 1924
oder 1925 im Alter von 50 Iahren gestorben. Er
war in Triberg beheimatet und dort Pesitzer des
Hütels Wehrle, das jetzt von seiner Frau roetter,
geführt wird. Wehrles Arbeiten liegen auf dem
Eebiet der Landschaftsmalerei in Pastellfarben.
Er veranstaltete s. Zt. in Karlsruhe eigene Aus-
stellungen.
.. ck." Zu 1: Um diese Frage beantworten
zu können, mützten wir genau wiffen, wie der
Pertrag mit der Sterbekasie geschlosien wurd«
und ob nach dem Vertrag die Auszahlung an
Sie persönlich oder an die Erben erfolgen
sollte. 2m ersteren Fall steht der Anspruch auf
das Sterbegelü Jhnen persönlich zu, im letzteren
Fall steht er den sämtlichen Erben zu. — Zu 2:
Da Jhr Schwager osfenhar ebenfalls Erbe de«
Ver'storbenen ift, und da die Veerdigungskosten
von den Erben zu tragen sinü, so hat 2hr Schwa-
ger den auf ihn entfallenden Änteil an den Be-
erdigungskosten zu tragen und evtl. auch einen
Teil der für die Sterbekasse einbezahlten Be«
träge zu ersetzen. — Zu 3: Diese Frage lätzt sich
ebenfalls nicht ohne weiteres üeantworten. Üm
die Bedeutung des Schriftstücks genau beurtei-
len zu können, mützten wir üen genauen Wort-
laut desselben kennen. Das Schriftstück könnte
evtl. eine Abtretung der Forderung an Sie ent-
halten oder die Bedeutung einer Verfügung von
Todeswegen haben, durch die Jhnen der Ber-
sicherungsbetrag zugewendet werden sollte. Al-
lerdings mlltzten wir auch die Bedingungen de»
Pertrages mit der Sterbekasse kennen, um be»
urteilen zu können, ob und in welcher Form
Versügungen Lber einen Anfpruch gegen di«
Kasse danach zulässig sind. — Zu 4: Es ist rich-
tig, datz die Erben unter bestimmten Voraus-
setzungen für die Fürsorgeleistungen, die der
Erblasser üei seinen Lebzeiten erhalten hat, er-
satzpflichtig sind. Ob und inwieweit Sie eine
diesbezügliche Ersatzpflicht trifft, können Sie
beim zuständigen Wohlfahrtsamt erfahren. —
Zu 5: Dies« Frage ist zu bejahen. — Zu 6: Hier-
wegen wenden «ie stch unter genauer Schildr»
rurig des Sachverhalts am besten an das Finanz-
amt'.
W. W. W. Sie fragen an, ob ein lOOproz.
kriegsbeschädigter Eeisteskranker, deffen Krank
heit durch einen Kopfschutz, Halsverwundung und
Erregung wä'hrend des Krieges hervorgerufen
worden ist, auch unter das Erbgefundheitsgesetz
fällt, da es sich im vorliegenden Fall nicht um
eine angeborene Krankheit, sondern um eine seit
dem Jahre 1918 anerkannte Kriegs'beschädigung
handelt? — Wenn nachzuweijen ist, datz di«
Krankheit nur durch den Kopfschutz verursacht ist,
also nicht angeboren und nicht vererblich ist,
dürften die Voraussetzungen des Erbgesundheits-
gesetzes nicht gegeben sein. Es mlltzte jedoch evtl.
im Perfahren' durch ärztliches Eutachten sestge-
stellt werden, ob es sich um eine Erbkrankheit
handelt oder nicht.

Morgen kintops!
 
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