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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 5.1930

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Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.13711#0046

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j Titel Dr.-I»g. ehr, verliehen 1 ...» urtiL^T™." SSttC

Zweckmässige eiserne Oefen im Werkßundstil

Elterner Ofen im Werkbunditll

WERKBUND-STIL!

Also es gibt einen Werkbund-Stil. Das heißt, es ist schon
öfter vorgekommen, daß Firmen ihren Erzeugnissen diese be-
sondere Prädikatsbezeichnung verliehen haben. Bezeichnen-
derweise waren das nie Werkbund-Firmen und die Erzeugnisse
waren alles andere als werkbundmäßig. Bedauerlich ist nur,
daß in dem Falle, den wir hier abbilden, die Redaktion des
Beiblatts einer unserer größten und angesehensten Tages-
zeitungen so einwandfrei dokumentiert, daß sie überhaupt
nicht weiß, was der Deutsche Werkbund ist.

Erfreulich ist es nur, daß man angesichts solcher Veröffent-
lichung daran erinnert wird, daß es glücklicherweise keinen
Werkbund-Stil gibt, sondern nur eine Werkbundgesinnung.

QUALITÄT UND SUBMISSION

Mit der Frage des Kunstschutzes und Musterschutzes werden wir uns demnächst noch beschäftigen:

Eine dem DWB angeschlossene Firma hat an die
Oberpostdirektion Berlin ein Schreiben gerichtet, in
dem sie auf Mißstände bei Vergebung öffentlicher
Arbeiten bei Behörden und Bauleitungen hinweist.
Wir bringen einige Angaben aus diesem Schreiben,
um unseren Mitgliedern nahezulegen, bei Ausschrei-
bungen nach der von dieser Firma vorgeschlagenen
Weise zu verfahren.

Die Ausführungen dieser Firma gehen dahin, daß
es nicht angängig ist, wenn ein Bauleiter eine füh-
rende Firma bei Ausschreibung von Anschlagarbei-
ten für einen Bau auffordert, ihre mit hohen Kosten
beschafften Modelle vorzulegen, dann ein Modell
aussucht, dies den Ausschreibungen zugrunde legt
und dann den Auftrag an den Mindestbietenden ver-
gibt. Dies führt dazu, daß die Submittenden, welche
den Zuschlag erhalten, in den meisten Fällen den
Beschlag nicht von der Eigentümerin des Modells be-
ziehen, sondern dasselbe Modell von einer anderen
Firma noch billiger zu erhalten trachten, die ja dann
nicht die Kosten für den Entwurf hat, oder daß zur
Vermeidung von Ansprüchen aus dem geistigen
Eigentumsrecht Nachbildungen Verwendung finden,
die einerseits den aus dem Urheberrecht entsprin-

genden Ansprüchen zu entgehen suchen, anderer-
seits dem Bauleiter etwas möglichst ähnliches bie-
ten möchten.

Die Firma schlägt darum mit Recht vor, daß die;
Bauleitung entweder die Beschläge bei der Herstel-
lungsfirma bestellt und nur das Anschlagen aus-
schreibt oder bei Ausschreibungen nur die ungefähre
Preishöhe des Beschlages angibt und die Bemuste-
rung den Submittenden überläßt. Auch der Ausweg
scheint uns möglich, daß der Bezug von einem be-
stimmten Beschlag einer bestimmten Firma mit An-
gabe der Bezugspreise vorgeschrieben wird.

In gleicher Weise wäre natürlich auch auf anderen
Gebieten, z. B. bei Beleuchtungskörpern usf., zu vei"
fahren.

Anschriften der Mitarbeiter dieses Heftes:

Dr. Hildegard Sc h wa b - F e I i sc h, Berlin W 35, Potsdamer Str. 93
Dr. Walter Dexe I, Lehrer an der Magdeburger Kunstgewerbeschule'

Jena, Fuchsturmweg 15
Alexander Boecking, Gartenarchitekt, Braunschweig, Roonstr. 5
Professor Dr.-Ing. Rudolf Schwarz, Direktor der Kunstgewerbe'

schule Aachen

Architekten Howe und Lescaze, Philadelphia und New York
Dr. Justus Bier, Nürnberg, Fürther Str. 10

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