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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 12.1920

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Clemen, Paul: Die Abwanderung des deutschen Kunstbesitzes und die neue Kunstschutzverordnung
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https://doi.org/10.11588/diglit.27227#0216

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Sie werden geblendet durch die fcheinbare Fjöhe der Angebote und machen die ganz
falfdje Rechnung, daß ein guter Fjausvater es ßeute nicht verantworten dürfe, t£Ierte
in der ßöße von Fjunderttaufenden unverzinft in feinen Räumen zu halten. Die un-
beftimmte Furcht vor dem Reicßsnotopfer, vor Vermögenskonfiskation, vor ßärtefter
Steuerbelaftung äußert fid) in allgemeiner ünficßerßeit und in diefer Stimmung werden
die Inhaber koftbarer Kunftwerke von den allzu beredten Händlern überrumpelt, ün-
aufßaltfam fließt aus Deutfchland und mehr noch aus Öfterreich eßrwürdigfter Kunft-
beßß in das Ausland ab.
Es war eine gefetjgeberifcße Cat, daß in die neue Verfaffung des deutfcßen Reiches
als § 147 der Satz über eine ausdrückliche Verpflichtung des Reiches gegenüber den
Fragen des Kunftfchutzes aufgenommen wurde. Der Artikel 147, um deffen Faffung
und Durchsetzung pch eine Reihe der bewährten Denkmalpfleger und Kunftfreunde aus
der Natoinalverfammlung bemüht hatten, beftimmt: „Die Denkmäler der Kunft, der Ge-
fchichte und der Natur fowie die Landfchaft genießen den Schutz und die Pflege des
Staates. Es ift Sache des Reichs, die Abwanderung deutfdjen Kunftbefitzes in das Aus-
land zu verhüten.“ Das Reich war \)iemad) verpflichtet, eine Form für den Schutz des
gefährdeten beweglichen Kunftbefitzes zu finden. Bei der Ausführung [teilten fid) aber
[ofort all die Bedenken wieder ein, die früher die Durchsetzung einer fold)en Maß-
regel verhindert hatten. Schon am Cage nach der Verweigerung der Sammlung Richard
von Kaufmann im Januar 1918 hatte das damalige preußifche Abgeordnetenhaus die
Anregung zu einem Reichsgefeß gegeben, das die Ausfuhr von Kunftwerken be-
fchneiden oder durch Ausfuhrzölle erfchweren füllte. In der lebhaften Debatte, die [ich
damals in der Öffentlichkeit entfpannte, war hervor9ßt)oben worden, daß die Gefahr
der Abwanderung von Kunftwerken aus Deutfchland überfchätjt werde, daß wir in
[eßr viel höherem Maße ein Kunftimportland als ein Kunftexportland wären, daß wir
für ein gefundes ödachstum unferer deutfcßen öffentlichen und privaten Sammlungen
[ehr viel mehr auf die Einfuhr aus den fremden Kulturländern angewiefen [eien und
daß eine befcßränkende Maßregel mit den notwendig als Folge zu erwartenden Gegen-
maßregeln unferer Nachbarn uns eventuell fd)wer ins eigene Fleifd) [chneiden würde.
Die gewichtigften Stimmen in Deutfchland hatten fid) damals gegen den Plan eines
Ausfuhrverbotes ausgefprochjen, voran ülilhelm von Bode, der das Für und das [üider
erwog und zu dem Refultat kam, daß die bedenklichen Folgen größer [eien als der
etwaige Nutzen.
In dem Berliner Cageblatt hat Profeffor Otto Lanz, der Amfterdamer Kunftfammler
(9. Februar 1918) alle Bedenken gegen jedes folche Gefetz zufammengefaßt und an den
Kunftfinn und das nationale Empfinden der Sammler wie der großen Fjändler appelliert;
in der Frankfurter 3eitung (27. Juni 1918) hat Georg Swarzenfki, der Direktor des
Städelfchen Inftituts in Frankfurt vor allem die tecßnifchen Schwierigkeiten, die in der
Durchführung und der Organifation liegen, hervorgehoben. In den Münchener Neueften
Nachrichten (26. Auguft 1919) hat dann ein Jahr [päter ein anderer bekannter deutfcher
Mufeumsdirektor, Emil Cüaldmann, der Direktor der Bremer Kunfthalle, ebenfo lebhaft
das Ausfuhrverbot gefordert — unter PJinweis auf die höd)ft akuten Gefahren.
Fjeute liegt die Frage eben [ehr viel anders. Im Auguft 1919 haben drei Ab-
geordnete der Deutfchen Volkspartei, die Fjerren Mittelmann, Becker und Kahl, an die
Reichsregierung die folgende kleine Anfrage gerichtet: „Infolge des jetzigen niedrigen
Standes unferer Valuta wandern wertvolle alte deutfchje Kunftfchäße waggonweife ins
Ausland ab. Ift die Regierung bereit, durch Erlaß eines Kunftausfußrverbotes oder

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