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Heidelberger Zeitung (46) — 1904 (Januar bis Juni)

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Nr. 26-50 (1. Februar 1904 - 29. Februar 1904)
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https://doi.org/10.11588/diglit.14240#0408

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Amts- ««

Wekaililtmachung.

Das Ersatzgeschäfr für 1904 betr.

Nr. 2266 N. Das diesjährige Musterungsgeschäft im
Aushebungsbezirk Heidelberg wird am

35., 26., 27., 29. Februar, 1., 2., 3., 4., 5., 7., 8., 9 , 10.,
und 11. März jeweils vormittags 8V2 Uhr beginnend, im
großen Saale des Gasthauses zum „Prinz Max" hier vorge-
nommen.

Die Miliiärpflichtigen des Aushebungsbezirks Heidelberg
haben sich in nachstehender Reihenfolge zur Musterung zu
stellen:

I. Aus den Gcmeinden des Landbezirks Heidelberg sowie von
dem Stadtteil Handschuhsheim:

1. Am Donnerstag, den 25. Februar 1904: Di« Pflichtigen
smntlicher Jahrgänge der Gemeinden: Altenbach, Altneudorf,
Bammenthal, Brombach, Dilsberg, Dosscnheim, Schwabenheim,
Gaiberg, Gauangelloch und Heddesbach.

2. Am Freitag, dcn 26. Febrnar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Fahrgänge der Gemeinden: Eppelheim und Hand-
schuhsheim.

3. Am Samstag, dcn 27. Februar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgäng« der Gemeinden:. Heiligkreuzsteinach,
Kirchheim, Kleingemund, Lampenhain und Lobenfeld.

4. Am Montag, den 29. Februar 1904. Die Pflichtigen
särntlicher Jahrgänge der Gemeinden: Leimen, Mauer,
Meckesheim, Mönchzell, Mückenloch, Ochsenbach nnd Petersthal.

5. Am Dienstag, den 1. März 1904. Die Pflichtigen sämt-
licher Jahrgänge der Gemeinden: Neckargemünd, Nutzloch und
Rohrbach.

6. Am Mittwoch, den 2. März 1904. Die Pflichtigen sämt-
licher Jahrgänge der Gemeinden: St. Jlgen, Sandhausen,
Bruchhausen, Schönau, Spechbach, Waldhilsbach, Waldwimmers-
bach und Wiesenbach.

7. Am Donncrstag, den 3. März 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: Wieülingen, Wilhelms-
feld, Ziegelhausen und der Jahrgang 1882 Stadt, Kuchstabe

und 8 sowie dic Rückständigen früherer Jahrgänge.

H. Ans der Stadt Heidelberg mit Neuenheim und Schlicrbach:

8. Am Freitag, dcn 4. März 1904. Die Ppflichtigen der
Jähresklasse 1882 mit den Anfangsbuchstaben Ö, bis mit 2.

9. Am SamStag, dcn 5. Mkrz 1904. Die Pflichtige» der
Jahresklasse 1883 mst den Anfangsbuchstaben -V bis mit 8.

10. Am Montag, den 7. März 1904. Die Pflichtigen der
Jahresklasse 1883 mit den Anfangsbuchstaben iVl bis mit 2 und
die Pflichtigen der Jahresklasse 1884 von /e uud 8.

11. Nm Dienstag, den 8. März 1904. Die Pflichtigen
der Arhresklaste 1884 mit den Anfangsbuchstaben (1 bis mir 8.

12. Am Mittwoch, den 9. Mürz 1904. Die Pflichtigen der
Jahresklasse 1884 mit den Anfangsbuchstaben IVl bis mit 2.

13. Am Tonncrstag, den 10. März 1904 erfolgt di« Ent-
scheibung über die «ingereichten Reklamations- und Klassifi-
kationsgesuche und

14. Am Freitag, den 11. März 1904, findet die Losziehung
der Militärpflichtigen dcs laufenden Jahrgangs und derjemgen
früherer Jahrgänge, welche noch nachzulosen haben, statt, wo-
bei das persönliche Erscheinen der Militärpflichtigen mit dem
Anfügcn anheimgestellt wird, datz für die Nichterscheinenden

d Kreis-BerkSv-ig

durch ein Mitglied der verstärkten Ersatzkommission gelost wer-

den wird.

Zugleich wird bemerkt:

1. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungs-
termin verhindert ist, hat «in ärztliches Zeugnis einzureichen;
dasselbe ist durch die Ortspolizeibehörde zu beglaubigen, sofern
der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Gemütskranke,
Blöstsinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigcn
Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. Ver-
suche Militärpflichtiger zur Täuschung unterliegen der Straf-
bestimmung des ^ 143 des R.St.G.B.

2. Sämtliche SteLungspslichtigen haben sich jeweils cine
halbe Stunde vor Beginn des Geschäftes bei dem Musterungs-
raume einzufinden.

3. Die im Jahre 1883, 1883 und früher geborenen Pflich-
tigcn habe» ihre Losungsscheine, diejenigen des laufenden
Jahrgangs die bei dcr Anmeldung zur Stammrolle erhaltenen
Anmeldebeschcinigungen mitzubringen.

4. Die Nichtanmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von
der Gestellungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcher zur Zeit
des Ersatzgeschäftes im diesseitigen Bezirk seinen dauernden
Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist deshalb zur Gestellung ver-
pflichtet, wenn ihm auch eine besondere Ladung hierzu nicht
eröffnet werden sollte.

5. Militärpflichtige, welche bei dem Ersatzgeschäft gar nicht
oder nicht pünktlich erscheinen, werden mit Geld bis zu 30
Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft; auch können
sie durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmatzregeln zur sofor-
tigen Gestellung cmgehalten werden.

6. Wer sich der Gestellung böswillig oder wiederholt ent-
zieht, wird als unsichercr Heerespflichtiger behandelt und sofort
eiugestellt, in welchem Falle die Dienstzeit erst vom nächsten
Rekruteneinstellungstermin an zählt, auch kann derselbe etwai-
ger ihm gesetzlich zustehenden Ansprüche auf Zurückstellung oder
Befreiung von der Aushebung für verlustig erklärt werden.
Ist eine böswillige Äbsicht nicht nachweisbar, die Nichtgestel-
lung vielmehr auf andere llmstäude zurückzuführcn, wetche als
Entsckmldigungsgründe jedoch nicht anzusehen sind, so können
dem Pflichtigcn neben Bestrafung die Vorteilc der Losung ent-
zogen und derselbe als vorweg Einzustellender behandeft
werden.

7. Gesuchc um Zurückstcllung ober Vefreiung vom Militär-
dicnst sind spätestens im Mnsterungstermin einzureichen nnd
findcn nach demselben vorgelegte derartige Gesuche nur dann
Berücksichtigung, wcnn die Gründc, welche zu Reklamationen
Veranlaffung gebcn, erst nach diesem Termin cntstanden stnd.
An denjenigcn Fällen, in bcnen zufolge drr weiteren Aushe-
bung mehrere Brüdcr gleichzeitig in den Militttrdienst gelangen
bezw. im Militärdienst steben würden, kann die Zurückstellung
dcs jüngeren beantragt werden. Ein derartiger Nntrag wäre
rechtzeitig zu stellen.

8. Die Militärpflichtigen, welcbe au einem Gebrecheu zu
leiderr bchauptcn, werden noch ausdrücklich darauf aufmerksam
gemacht, datz es sich emvfieblt, längstcns bis zur Musterung cin
Zeugnis eincs Spezialarztes oder dcs behandelndcn Arztcs
hierüber beizubringen.

9. Derartigc Zeugnisse müssen von der Ortsvolizcibehörde
beglaubigt sein, falls der ausstellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.

«ugsblatt.

10. Feder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2.
oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterurigs-
termine freiwillig zur Aushebung melden, ohne datz ihm hieraus
ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppen- (Marine-) teils erwächst. Durch diese freiwil-
lig« Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile
der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung-
Die Ausivahl des Truppenteils ist nur denjenigen jungen
Lcuten freigegeben, welche fich rechtzeitig mit Meldeschein ver-
sehen haben.

11. Die Militärpflichtigen haben genau an dem Tag zu
erscheinen, auf welchen si« geladen find.

12. Die Bürgermeisterämter (Stabhalterämter) werden be-
auftragt, Vorstchendes durch Anschlag an der Ortstafel nn»
mittelS der Schclle alsbald öffentlich bekannt zu machen, auher-
dem abcr auch alle Pflichtigen noch persönlich vorladen zu laffen,
zu welchem Zweck den Bürgermeisterännern Ladungslisten zn-
gehen werden. Jeder Pflichtige hat die Eröffnung der La-
dung auf der Ladungsliste unterschriftlich zu bescheinigen; kann
die Vorladung dcmselben nicht persönlich eröffnet werden, so
hat bics unter Angabe des Grundes an die Eltern, Lehr- oder
Dienstherren zu gcschehen. Die mit Eröffnungsbescheinigung
versehencn Ladungslisten sind sofort hierher wieder vo-rzulegen.
Sollten fich nachträglich Militärpflichtige anmelden, welche in
die Stammrolle noch nicht aufgenommen sind, so ist sofort (mit-
tels Formulars) Anzeige hierher zu crstattcn; cventuell ist der
Losungsschein dcs Pflichligen anzuschliehen. Auf der Anmelde-
anzeige ist von dcm betr. Militärpflichtigen unterschriftlich zu
bescheinigen, daß er zu dem bestimmten Tag zur Musterung
geladen ist.

Die Herrcn Bürgermeister (Stabhalter) des Bezirks wer-
den angewiesen, am Tage der Musterung ihrer Pflichtigen sich
dahier im Musterungslokale einzufinden/ Die Bürgermeifter-
ämter werden ferncr bcauftragt, an demjenigen Tage, an wel-
ckem die Militärpflichtigen aus der Gemeinde zur Musterunz
kommen, jeweils cinen Polizeidiener zur Aufrechterhaltung der
Ordnung hierher zu beordern. Endlick ist den Pflickitigen zu
eröffnen, datz diejenigen, welche körperlich unrein, zu spät od«r
angetrunken erschcincn, oder die Rnhe und Ordnung während
des Musterungsgeschäftes stören, OrdnungSstrnfen zu gewär-
tigen haben.

Die Herren Bürgermeister derjenigen lstemeinden, aus wel-
chen Rcklamationsgesuche dahier vorliegen, haben sich am Don-
nerstng, dcn 10. März d. I-, vormittags 149 Uhr, im Muste-
: rungslokale einzufinden.

? Den Militttrpflichtigen des jüngstcn Jahrgangs, die an der
Losung teilnehmcn, wird strrngstens zur Pflicht gemacht, am
> Losungstag sowohl in dcr Stadt Heidelberg als anch in ihren
- lstemeindcn die gröfste Ruhe z« bewahren. Dir Herren Bür-
s germeister baben von dkeser Anordnung den betr. Militärpflich-
tigen bcsonderc Eröffnnng zu machen und diesclbcn nn jeneM
Tage behufs Neberwachung durch cinen Polizeidiener begleiten
zu laffen.

i . Die Kenntnisnahme und der Vollzug dieser Vcrfügung ist
^ umgchend anher anznzeigen.

Heidelberg, den 16. Februar 1904.

Kroßh. Bezirksamt:

Hebting.

Mnck. ^cborrbräu Mmrtor

^llssoiiallst Ullä Versauät ill j?IllS(!li6ll llllä Osbilläöll iin

Ueissen Aoele

i>eirtelgek««g

vou

fislr. klchenrlnUe unll Zlreu.

Giotzh. Forstamt H-idelberg versteigcrt ons dem Domäneiiwald
Donn rstna, de„ 3. Mär; d. fl>. vormiriags 9 Uhr,
im „Steinbocher Tal" iu Zregclhainei,:

1) Holi:

Hnt I Pcterslbal: Abt. I Kreuzgriiud mid 3 Saastall:

Slämme: 7 ficht. II. mw III. stl. 18 lärch. IV. V. lll.; llagiierstaiigeii:
40 bnch.; Achcit ». Prügelholz: 522 Stcr, meist v»ch. Laubholzwellen : 3500 Siück.

Hut III Hasselbacher H 0 f V Neckarberge uiid VI Schöuau
Dürrbolz: 179 Ster Lanb und Nadel.

2) das Abiriebsergebuis an Holz inid Rinde auf dem Stock sowie die Streu
von folgeude» Knlturstellen:

Hi:l II WiOielmSfeld: Abt. 16 Schulm.-Buckel 2,20 k».

„ II! Ht sseibachcr Hof: Abt. 23 Oslheimer-Gruno 4,00 üa,

„ VI Sclomni: A.t 65 Ilnt. Kienzgriind 7,00 ba,
in zusama cn 13 Loicu mit ciacm geschntzien Niiidenerträgnis voa 280 Ztr.

Zrurnenbsu

^ kokr- u. 5ckscktbru8nen

secker Tieke uuck kür jscks Dsistung.

Ikiele L liörmg,

Ivvlm. KuikLu iüi- VVL88tzfge«innuli8

liekkvdkuvxeu «nck üiuiw n kusZsküIn t,
rssp. in ^.rbsit tür
8tückti8«k8 VVmnll-riveiü« in kravk-
kurt ». Vs., Wissbkckei!, Vainn, Vlaui!
keiui, Irier, lirickeidei», Xeek-ir-
xemäiick, Tlm s. 0. oto

kiir rablreieüs kubrikeu, lii'unereieu liuiinliüko, Lasrruvu, Vlllen et«

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MUierter Dmmer

auf 1. März zu vermietou

(Mk. 14 monailich.)

Dreikönigstraße 8, II l.

Unsere geehrten Riitgl'.eder und Freunde nebst ihren Damcn laden
wir zu dem

veuftcken Hbenä,

den wir gemeinsam am Freitag, dcn 26. Febrnar 1SK4, abends
/eN Uhr im grosten Saa!e der „Harmonie' veranstalten,
freundlichst ein.

-Tagesordnung: ------

.1. Vortrag des Herrn Pfarrcrs Dr. Max Christlicb in Freistett
(früher Missionar in Japan)

über

„vsr inockeme Zspan unck üie gelbe gefsbr".

2. Bericht des Herrn Prof. Dr. G. Anschütz hier

über

„Nie Zpkschenfteibeit in poiitftche» vri-
rsmminngen".

Wir bnten unscre Mitglieder, im Kreise ihrer Bekannten eifrig für
den Besnch des Abends zn werben.

Programm (am Saalringanst): 20 Pfg. Wiilschaft.

Mit dcrrtschem Grusts!

Alkdeuischer Weröand. Atottenverein Aeutsche Ko-
konitlkgeseUchaft. Hstmttrkenverein. Peutscher Schul-
verein. Assgemeiner Peutscher Sprachverein

Am Diensiag, den !. März n. e

abends tlhr, eröffnen wir im Schnlhaus Plöck 105 (Eingang
Sandgasse) wieder einen

Unterriekiskurs für ^nfünger

in der am weitesten v-rbreitcten, praktisch bewährtesten nnd in mchrereN
Staaten anitlich allein eingeführtcn

Labelrderger'rchei» Ztrnogratie.

Ter Unterricht wird oon eineni Lehrer erteilt nnd dauert
wöchentlich 2 Siunden etwa 2 Monate.

Teilnehmerkarten a Mk. 6 (einschl. Lehrmittel) sind bei Hrn. Hanp '
lehrer Zachmanu, Schloßberg 3 nnd Akmar Laber, Werdcrstraße 2»^
sowie bci deni Unterrichtsleitcr erhälilich. z

Minderbemittelte erhalten auf Grund der Wallot Stiftung ^
Lereins den Untcrricht unentgeltlich.

Kerein sür GabelsberserW Klruogrnfie, HeiderttrA'

Druck u. Verlag der Heidelbcrger Bcrlag»--Anft«lt u. Druckeret (Hürning u. Berkenbusch), Heiöelderg, Untere Neckarstraße L1.
 
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