Amts- «ud KreissVerkün-iglrngsblatt.
Zäeiianntmachung.
Das Ersatzgeschaft für 1904 betr.
Nr. 2266 d-l. Das diesjährige Musterungsgeschäft im
Nushebungsbezirk Heidelberg wird am
25.. 26., 27., 29. Jebruar, 1., 2., 3., 4., 5., 7^ 8., 9 , 10.,
«nd 11. März jeweils vormittags 8)h Uhr beginncnd, im
großen Saalc des Gasthauses zum „Prinz Max" hicr vorge-
nommen.
Die Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Heidelberg
haben sich in nachstehender Reihenfolge zur Musterung zu
stellen:
I. Ans den Gemeinden des Landbezirks Heidelberg sowie von
dem Stadtteil Handschuhsheim:
1. Am Donnerstag, den 25. Fcbruar 1904: Dic Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeindcn: Altenbach, Altncudorf,
Dammenthal, Brombach, Dilsbcrg, Dossenheim, Schwaüenheim,
Gaiberg, Gauangelloch und Heddesbach.
2. Am Freitag, den 26. Febrnar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: Eppelheim und Hand-
schuhsheim.
8. Am Samstag, dcn 27. Februar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: Heiligkreuzsteinach,
Kirchheim, Kleingemünd, Lampenhain und Lobenfeld.
4. Am Montag, den 29. Februar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: Leimen, Mauer,
Meckesheim, Mönchzell, Mückenloch, Ochsenbach und Petersthal.
5. Am Dienstag, den 1. März 1904. Die Pflichtigen sämt-
licher Jahrgänge der Gemeinden: Neckargemünd, Nutzloch und
Rohrbach.
6. Am Mittwoch, den 2. März 1904. Die Pflichtigen sämt-
licher Jahrgänge der Gemeinden: St. Jlgen, Sandhausen,
Bruchhausen, Schönau, Spechbach, Waldhilsbach, Waldwimmers-
bach und Wiesenbach.
7. Am Donnerstag, den 3. März 1904. Die Pflichtigen
sämtlichcr Jahrgänge der Gemcinden: Wieblingen, Wilhelms-
seld, Ziegelhausen und der Jahrgang 1882 Stadt, Buchstabe
^ und S sowie die Riickständigen früherer Jahrgänge.
II. Aus der Stadt Heidelberg mit Neuenheim «nd Schlierbach:
8. Am Freitag, den 4. März 1904. Die Ppflichtigen der
Fahresklasse 1882 mit den Anfangsbuchstaben <4 bis mit 2.
9. Am Samstag, den 5. März 1904. Die Pflichtigcn der
Iahresklasse 1883 mrt den Anfangsbuchstaben ^ bis mit ll.
10. Am Montag, den 7. Miirz 1904. Die Pflichtigen der
Jahresklasse 1883 mii den Anfangsbuchfiaben idl bis mit 2 und
die Pflichtigen der Jahrcsklafle 1884 von ^ und S.
11. Am Dienstag, den 8. März 1904. Die Pflichtigen
der Aahresklasse 1884 mit den Anfangsbuchstaben <4 bis mit lü.
12. Am Mittwoch, den 9. März 1904. Die Pflichtigen der
Jahresklafse 1884 mit den Anfangsbuchstaben bis mit
13. Am Donnerstag, den 10. März 1904 erfolgt die Ent-
scheibung über die eingereichten Reklamations- rmd Klassifi-
kationsgesuche nnd
14. Am Frcitag, den 11. März 1904, findet die Losziehung
der Militärpflichtigen des laufcnden Jahrgangs und derjenigen
früherer Jahrgänge, welche noch nachzulosen haben, statt, wo-
bei das persönliche Erscheinen dcr Militärpflichtigen mit dem
Anfügen anheimgestellt wird, datz für die Nichterscheinenden
durch ein Mitglied der verstärktcn Ersatzkommission gelost wer-
den wird.
Zugleich wird bemerkt:
1. Wer durch Krankheii am Erscheinen im Musterungs-
termin verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen;
dasselbe ist durch die Ortspolizeibehörde z.u beglai.chigen, sofern
der ausstellende Arzt nicht amtlich. angestellt ist. Gemütskranke,
Blödsinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen
Zeugnisses von der Gestellung übcrhaupt befreit werden. Ver-
suche Militärpflichtiger zur Täuschung unteMegen der Straf-
bestimmung des Z 143 des R.St.G.B.
2. Sämtliche Stellungspflichtigen haben sich jeweils einc
halbe Stunde vor Beginn des Gcschäftes vei dem Mustcrungs-
raume einzufinden.
3. Die im Jahre 1883, 1882 und früher geborenen Pflich-
tigen habcn ihre Losungsscheine, dicjenigen des laufendcn
Jahrgangs die bei dcr Anmcldung zur Stammrollc erhaltenen
Anmeldebescheinigungen mitzubringen.
4. Die Nichtanmeldung zur Stammrolle entbindet nicht bon
der Gestellungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcher zur Zeit
des Ersatzgeschäftes im diesseitigen Beztrk feinen dauernden
Aufenthalt oder Wohnfitz hat, ist deshalb zur Gestellung ber-
pflichtet, wenn ihm auch eine besondere Ladung hierzu nicht
eröffnet werden sollte.
5. Militärpflichtige, welche bei dem Ersatzgefchäft gar nicht
oder nicht pünktlich erscheinen, werden mit Geld bis zu 30
Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft; auch können
sie durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofor-
tigen Gestellung angehalton werden.
6. Wer sich dcr Gestellung böswillig oder wiederholt ent-
zieht, wird als unsicherer Heerespflichtiger behandelt und sofort
eingestellt, in welchem Falle die Dienstzeit erst vom nächsten
Rekruteneinstellungstermin an zählt, auch kann derselbe etivai-
ger rhm gesetzlich zustehenden Ansprüche auf Zurückstellung oder
Befreiung von der Aushebung für verlustig erklärt werden.
Jst eine böswillige Äbsicht nicht nachweisbar, die Nichtgestel-
lung vielmehr auf andere Umstände zurückzuführen, welche als
Entschuldigungsgründe jedoch nicht anzusehen sind, so können
dem Pflichtigen neben Bestrafung die Vorteile der Losung ent-
zogen und derselbe als vovweg Einzustellender behandclt
werden.
7. Gesuchc um Zuriickstcllung oder Befreiung vom Militär-
dienst sind svätestens im Musterungstermin einzureichcn und
finden nach demselbcn vorgelegte derartige Gesuche nur dann
Berückflchtigung, wenn die Gründe, welche zu Reklamationcn
Beranlaflung geben, erst nach diesem Termin entstanden sind.
Jn denjenigen Fällen, in denen zufolge der weiteren Aushe-
vung mchrere Brüdcr gleichzeitig in den Militärdicnst gclangen
bczw. im Militördienst stehen würden, kann die Zurückstellung
des jüngcren veantragt werden. Ein derartiger Antrag wäre
rechtzeitig zu stellen.
8. Die Militärpflichtigen, welche an einem Gebrechcn zu
leiden behaupten, werden noch ausdrücklich darauf aufmerksam
gemacht, datz es sich empfiehlt, längstens bis zur Musterung ein
Zeugnis eines Spezialarztes oder des behandelnden Arztes
hierüber beizubringen.
9. Derartigc Zeugnisse müssen von der Ortsvolizeibehörde
beglaubigt sein, falls der ausstellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.
10. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1>-
oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungs-
termine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus
cin besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppen- (Marine-) teils ebwächst. Durch diese freiiw^
lige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortefio
der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung-
Die Auswahl des Truppenteils ist nur denjenigen jungeu
Leuten freigegeüen, welche sich rechtzeitig mit Meldeschein vcr^
sehen haben.
11. Die Militärpflichtigen haben genau an dem Tag ö"
erscheinen, auf welchen sie geladen sind.
12. Die Bürgcrmeisterämter (Stabhalterämter) werdcn br-
auftragt, Vorstehendes durch Anschlag an der Ortstafcl
mittels der Schelle nlsbald öffentlich bekannt zu machen, anßor-
dem aber auch alle Pflichtigen noch persönlich vorladen zu lasstv'
zu welchem Zweck den Bürgermeisterämrern Ladungslisten
gehen werden. Jeder Pflichtige hat dre Eröffnung der
dung auf der Ladungsliste unterschriftlich zu bescheinigen; kaU"
die Vorladung dcmselben nicht persönlich eröffnet werdcn,
hat bies unter Angabe des Grundes an die Eltern, Lehr- vder
Dienstherren zu geschehen. Die mit Eröffnungsbescheinignnll
versehenen Ladungslisten sind sofort hierher wieder vorzulegcN-
Sollten fich nachträglich Militärpflichtige anmelden, welche
die Stammrolle noch nicht aufgenommen sind, so ist sofort (w"-
tels Formulars) Anzeige hierher zu erstatten; eventuell ist dcr
Losungsschein des Pflichtigen anzuschlietzen. Auf der Anmelde-
anzeige ist von dem betr. Militärpflichtigen unterschriftlich ö'j
bescheinigen, datz er zu dem bestimmten Tag zur Musterung
getaden ist.
Die Herren Bürgermeister (Stabhalter) des Bezirks tve.rf
den angewiesen, am Tage der Musterung ihrer Pflichtigen st^
dahier im Musterungslokale einzufinden. Die Bürgermeistet-
ämter werden ferner beauftragt, an demjenigen Tage, an NeM
chem die Militärpflichtigen aus der Gemeinde zur Musterunk
kommen, jeweils einen Polizeidiener zur Aufrechterhaltung
Ordnung hierher zu beordern. Endlich ist den Pflichtigen
eröffnen, datz dtejenigcn, welche körperlich unrein, zu spät ode»
angetrunken erschcincn, oder die Ruhe «nd Ordnung währeä"
des Musterungsgeschäftes stören, Ordnungsstrafen zu gewör'
tigen haven.
Die Hcrren Bürgermeistcr derjenigen Gemcinden, aus
chen Reklamationsgesuche dahier vorliegen, habcn sich am D»n°
nerstag, den 10. März d. I., vormittags ^L9 Nhr, im M«st^"
rungslokale cinzufinden.
Den Militärpflichtigen des jüngsten Jahrgangs, die an
Losung teilnchmen, wirb strengstens zur Pflicht gemacht»
Losungstag sowohl in dcr Stadt Heidelbcrg als auch in
Olemeinden die grösite Ruhe zu bewahren. Die Herren
germeister haven von dicser Anordnung den betr. Militärpfliw"
tigen bcsondere Eröffnung zu machen und dicselbcn an jru^
Tage behufs Ncberwachung durch einen Polizcidiener bcgleitev
zu laffen. ...
Die Kenntnisnahme und dcr Vollzug dieser Vcrfügnng
umgehcnd anher anzuzeigen.
Heidelberg, dcn 16. Fcbruar 1904.
Großh. Bezirksamt:
Hebting.
v j!köbel)sdrile -E. AureleksrütÄ
l . . Mupt5trs5§e 160 . . Atsiüelder'g . . Mupt5ti-A55e 160 . .
§
gs055L5 Lager
in Xsrten- unS ^olrter-jLöbeln,
^ 5oton-, Vtokn-, 5pei§e- u. 5cktsftimmer-Linricktungen.
f3ni25ie- unö Lirxu5-ßegeli5t3nSe. lepMe, Vorlsgen, Vor-
kange unö 5:ore5.
1/ VolirtänSige biirgeriiclie VobnMgr-Änriclitililgen
von öen einfsck5ten bi§ ru öen fein5ten.
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>Vegen Säumung meinsr bsiäsn Nsgamns lugrimstrssss 1 ssbr billigs Lrsiss
2^2,90.
8p«io«-, X««««-. §ckicka^»v»4»»»»«e»» ire
»Pk«^ Ltik-
V»»4ruAk»«t»i»«it.
W»' 2nr einjükrlgon- (krimsn.-, b'llbnr.- vuck 8esb»ä.) - prüfung
dilckst inckirickusli iu bslbiilbr. Lurssn ckss Inotltot flsob! eu
llarloruks l. 8. sus. 8sit 1876 bsbsu vou 685 Lotlssssusn 609
idr lüxsmsn bsstsucksu. krosp. krsi. Liutritt jscksrosie
Kaultlbcitkn-VttgkbunN.
Zu den Erweiteeungsbauten des
hikstgcn städt'scheu Schlachthofes sollen
nachverzeichnete Arbeiten in Akkord
vergcben werden:
1. Schlosserarbeiten (schmiedeiserne
Fenster),
2. Glaserarbeiten.
Angebotc, zn wclchen Formulare nn-
entgeltlich abgegeben werden, sind bis
längstens
Donnerstag, den 3. März l I.,
vormittags 11 Uhr,
bei der unterzeichneten Stelle einzu-
reichen, woselbst bis dahin die Zeich-
nnngen nnd Bcdingnllgen cingesehen
werden können
Heioelberg, den 23. Februar 1904.
Städt. Kochöauamt
Ketteugasse 12, II. St.
Alte Iapan-Schwttter,
sehr seltene Stücke, für Echtheit garan-
tiert, dcr Griff mit allerlei Arabesken
fein verziert, sind nmständehalber zu
nur Mk. 8.— das Stück billig zu
kanfen.
Carl Schürmann, Hoflieferant,
Zserlohn (Westfalen).
K WSSSKSSSSSSSKSSS-KA
LsLL Imperisl.
Mnciiener ZtostrSu,
driginsl Mener Iier
in Zipkons von 5 Intsr nn,
kür Ck^tzll^rlinfton n. krivstb
8tziir xtztzjgntzt, Ompützdit
tlugo V/a886rbausr,
6afs Impvrial,
UrvUepiair 3.
Ivlvpliov U9
i.iöferung frei in8 ii3U8.
Ls«inem nuck prnbliseb!
'Ssss- ssssssssssssssss^
Ior. Leüermsnn
jfecilLrzteinLcli.
Großes Lager in verzinnten vie "
u. sechseckigen Drahtgeflecht^s
Spanndraht, Stacheldrao
I- und Winkeleisen rc
Durch größeren Abschlnß bin
der Lage, zu äußerst billigen Preist"
liefern zu können. .
Kem. Feaemchr Heibelberg.
Die diesjährigc
Generalversamrnlung
unseres Korps findct am
Samstag, dcn 27. ds. Mts.,
abenüs 8 Uhr
im „Faulen Pelz" statt, wozu wir
die Mitglieder dcs Korps und diejenigen
der besonderen Uiiterstiitznngs-(Kran-
ken-)Kasse einladen.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht für 1903.
2. Verkiliidnng sämtlicher Rechnnngcn
für 1903.
Heidclberg. den 23. Febr. 1904.
Der Verwaltungsrat:
Müller.
Kaufmann.
Heidelbergek
Lchach-M
IedenNach'-Ett^
vsn 4 Uhr ab
in der Konditorei
K-8" GSfte find willkoma'^j.
Neck«rgemü»r
Vrllen
im schönen Neckarthale, nah^
und Lokalbahn, auch
Bauplätze,
heute noch preiswert, sowie -
Billen in HeidelberSgt
zu verk. Kostenfreie Avsk- -.oo»
Jmobilieil-Bmeiill
Trnck u. Verlag der Heidelberger BerlagS-Anstalt u. Druckerei lHörnivg >>. Berkenbuscki), ^eidelberg, Untere v^ckarstratze 21.
Zäeiianntmachung.
Das Ersatzgeschaft für 1904 betr.
Nr. 2266 d-l. Das diesjährige Musterungsgeschäft im
Nushebungsbezirk Heidelberg wird am
25.. 26., 27., 29. Jebruar, 1., 2., 3., 4., 5., 7^ 8., 9 , 10.,
«nd 11. März jeweils vormittags 8)h Uhr beginncnd, im
großen Saalc des Gasthauses zum „Prinz Max" hicr vorge-
nommen.
Die Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Heidelberg
haben sich in nachstehender Reihenfolge zur Musterung zu
stellen:
I. Ans den Gemeinden des Landbezirks Heidelberg sowie von
dem Stadtteil Handschuhsheim:
1. Am Donnerstag, den 25. Fcbruar 1904: Dic Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeindcn: Altenbach, Altncudorf,
Dammenthal, Brombach, Dilsbcrg, Dossenheim, Schwaüenheim,
Gaiberg, Gauangelloch und Heddesbach.
2. Am Freitag, den 26. Febrnar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: Eppelheim und Hand-
schuhsheim.
8. Am Samstag, dcn 27. Februar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: Heiligkreuzsteinach,
Kirchheim, Kleingemünd, Lampenhain und Lobenfeld.
4. Am Montag, den 29. Februar 1904. Die Pflichtigen
sämtlicher Jahrgänge der Gemeinden: Leimen, Mauer,
Meckesheim, Mönchzell, Mückenloch, Ochsenbach und Petersthal.
5. Am Dienstag, den 1. März 1904. Die Pflichtigen sämt-
licher Jahrgänge der Gemeinden: Neckargemünd, Nutzloch und
Rohrbach.
6. Am Mittwoch, den 2. März 1904. Die Pflichtigen sämt-
licher Jahrgänge der Gemeinden: St. Jlgen, Sandhausen,
Bruchhausen, Schönau, Spechbach, Waldhilsbach, Waldwimmers-
bach und Wiesenbach.
7. Am Donnerstag, den 3. März 1904. Die Pflichtigen
sämtlichcr Jahrgänge der Gemcinden: Wieblingen, Wilhelms-
seld, Ziegelhausen und der Jahrgang 1882 Stadt, Buchstabe
^ und S sowie die Riickständigen früherer Jahrgänge.
II. Aus der Stadt Heidelberg mit Neuenheim «nd Schlierbach:
8. Am Freitag, den 4. März 1904. Die Ppflichtigen der
Fahresklasse 1882 mit den Anfangsbuchstaben <4 bis mit 2.
9. Am Samstag, den 5. März 1904. Die Pflichtigcn der
Iahresklasse 1883 mrt den Anfangsbuchstaben ^ bis mit ll.
10. Am Montag, den 7. Miirz 1904. Die Pflichtigen der
Jahresklasse 1883 mii den Anfangsbuchfiaben idl bis mit 2 und
die Pflichtigen der Jahrcsklafle 1884 von ^ und S.
11. Am Dienstag, den 8. März 1904. Die Pflichtigen
der Aahresklasse 1884 mit den Anfangsbuchstaben <4 bis mit lü.
12. Am Mittwoch, den 9. März 1904. Die Pflichtigen der
Jahresklafse 1884 mit den Anfangsbuchstaben bis mit
13. Am Donnerstag, den 10. März 1904 erfolgt die Ent-
scheibung über die eingereichten Reklamations- rmd Klassifi-
kationsgesuche nnd
14. Am Frcitag, den 11. März 1904, findet die Losziehung
der Militärpflichtigen des laufcnden Jahrgangs und derjenigen
früherer Jahrgänge, welche noch nachzulosen haben, statt, wo-
bei das persönliche Erscheinen dcr Militärpflichtigen mit dem
Anfügen anheimgestellt wird, datz für die Nichterscheinenden
durch ein Mitglied der verstärktcn Ersatzkommission gelost wer-
den wird.
Zugleich wird bemerkt:
1. Wer durch Krankheii am Erscheinen im Musterungs-
termin verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen;
dasselbe ist durch die Ortspolizeibehörde z.u beglai.chigen, sofern
der ausstellende Arzt nicht amtlich. angestellt ist. Gemütskranke,
Blödsinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen
Zeugnisses von der Gestellung übcrhaupt befreit werden. Ver-
suche Militärpflichtiger zur Täuschung unteMegen der Straf-
bestimmung des Z 143 des R.St.G.B.
2. Sämtliche Stellungspflichtigen haben sich jeweils einc
halbe Stunde vor Beginn des Gcschäftes vei dem Mustcrungs-
raume einzufinden.
3. Die im Jahre 1883, 1882 und früher geborenen Pflich-
tigen habcn ihre Losungsscheine, dicjenigen des laufendcn
Jahrgangs die bei dcr Anmcldung zur Stammrollc erhaltenen
Anmeldebescheinigungen mitzubringen.
4. Die Nichtanmeldung zur Stammrolle entbindet nicht bon
der Gestellungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcher zur Zeit
des Ersatzgeschäftes im diesseitigen Beztrk feinen dauernden
Aufenthalt oder Wohnfitz hat, ist deshalb zur Gestellung ber-
pflichtet, wenn ihm auch eine besondere Ladung hierzu nicht
eröffnet werden sollte.
5. Militärpflichtige, welche bei dem Ersatzgefchäft gar nicht
oder nicht pünktlich erscheinen, werden mit Geld bis zu 30
Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft; auch können
sie durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofor-
tigen Gestellung angehalton werden.
6. Wer sich dcr Gestellung böswillig oder wiederholt ent-
zieht, wird als unsicherer Heerespflichtiger behandelt und sofort
eingestellt, in welchem Falle die Dienstzeit erst vom nächsten
Rekruteneinstellungstermin an zählt, auch kann derselbe etivai-
ger rhm gesetzlich zustehenden Ansprüche auf Zurückstellung oder
Befreiung von der Aushebung für verlustig erklärt werden.
Jst eine böswillige Äbsicht nicht nachweisbar, die Nichtgestel-
lung vielmehr auf andere Umstände zurückzuführen, welche als
Entschuldigungsgründe jedoch nicht anzusehen sind, so können
dem Pflichtigen neben Bestrafung die Vorteile der Losung ent-
zogen und derselbe als vovweg Einzustellender behandclt
werden.
7. Gesuchc um Zuriickstcllung oder Befreiung vom Militär-
dienst sind svätestens im Musterungstermin einzureichcn und
finden nach demselbcn vorgelegte derartige Gesuche nur dann
Berückflchtigung, wenn die Gründe, welche zu Reklamationcn
Beranlaflung geben, erst nach diesem Termin entstanden sind.
Jn denjenigen Fällen, in denen zufolge der weiteren Aushe-
vung mchrere Brüdcr gleichzeitig in den Militärdicnst gclangen
bczw. im Militördienst stehen würden, kann die Zurückstellung
des jüngcren veantragt werden. Ein derartiger Antrag wäre
rechtzeitig zu stellen.
8. Die Militärpflichtigen, welche an einem Gebrechcn zu
leiden behaupten, werden noch ausdrücklich darauf aufmerksam
gemacht, datz es sich empfiehlt, längstens bis zur Musterung ein
Zeugnis eines Spezialarztes oder des behandelnden Arztes
hierüber beizubringen.
9. Derartigc Zeugnisse müssen von der Ortsvolizeibehörde
beglaubigt sein, falls der ausstellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.
10. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1>-
oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungs-
termine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus
cin besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppen- (Marine-) teils ebwächst. Durch diese freiiw^
lige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortefio
der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung-
Die Auswahl des Truppenteils ist nur denjenigen jungeu
Leuten freigegeüen, welche sich rechtzeitig mit Meldeschein vcr^
sehen haben.
11. Die Militärpflichtigen haben genau an dem Tag ö"
erscheinen, auf welchen sie geladen sind.
12. Die Bürgcrmeisterämter (Stabhalterämter) werdcn br-
auftragt, Vorstehendes durch Anschlag an der Ortstafcl
mittels der Schelle nlsbald öffentlich bekannt zu machen, anßor-
dem aber auch alle Pflichtigen noch persönlich vorladen zu lasstv'
zu welchem Zweck den Bürgermeisterämrern Ladungslisten
gehen werden. Jeder Pflichtige hat dre Eröffnung der
dung auf der Ladungsliste unterschriftlich zu bescheinigen; kaU"
die Vorladung dcmselben nicht persönlich eröffnet werdcn,
hat bies unter Angabe des Grundes an die Eltern, Lehr- vder
Dienstherren zu geschehen. Die mit Eröffnungsbescheinignnll
versehenen Ladungslisten sind sofort hierher wieder vorzulegcN-
Sollten fich nachträglich Militärpflichtige anmelden, welche
die Stammrolle noch nicht aufgenommen sind, so ist sofort (w"-
tels Formulars) Anzeige hierher zu erstatten; eventuell ist dcr
Losungsschein des Pflichtigen anzuschlietzen. Auf der Anmelde-
anzeige ist von dem betr. Militärpflichtigen unterschriftlich ö'j
bescheinigen, datz er zu dem bestimmten Tag zur Musterung
getaden ist.
Die Herren Bürgermeister (Stabhalter) des Bezirks tve.rf
den angewiesen, am Tage der Musterung ihrer Pflichtigen st^
dahier im Musterungslokale einzufinden. Die Bürgermeistet-
ämter werden ferner beauftragt, an demjenigen Tage, an NeM
chem die Militärpflichtigen aus der Gemeinde zur Musterunk
kommen, jeweils einen Polizeidiener zur Aufrechterhaltung
Ordnung hierher zu beordern. Endlich ist den Pflichtigen
eröffnen, datz dtejenigcn, welche körperlich unrein, zu spät ode»
angetrunken erschcincn, oder die Ruhe «nd Ordnung währeä"
des Musterungsgeschäftes stören, Ordnungsstrafen zu gewör'
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Die Hcrren Bürgermeistcr derjenigen Gemcinden, aus
chen Reklamationsgesuche dahier vorliegen, habcn sich am D»n°
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Die Kenntnisnahme und dcr Vollzug dieser Vcrfügnng
umgehcnd anher anzuzeigen.
Heidelberg, dcn 16. Fcbruar 1904.
Großh. Bezirksamt:
Hebting.
v j!köbel)sdrile -E. AureleksrütÄ
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§
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1/ VolirtänSige biirgeriiclie VobnMgr-Änriclitililgen
von öen einfsck5ten bi§ ru öen fein5ten.
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>Vegen Säumung meinsr bsiäsn Nsgamns lugrimstrssss 1 ssbr billigs Lrsiss
2^2,90.
8p«io«-, X««««-. §ckicka^»v»4»»»»«e»» ire
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W»' 2nr einjükrlgon- (krimsn.-, b'llbnr.- vuck 8esb»ä.) - prüfung
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llarloruks l. 8. sus. 8sit 1876 bsbsu vou 685 Lotlssssusn 609
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Zu den Erweiteeungsbauten des
hikstgcn städt'scheu Schlachthofes sollen
nachverzeichnete Arbeiten in Akkord
vergcben werden:
1. Schlosserarbeiten (schmiedeiserne
Fenster),
2. Glaserarbeiten.
Angebotc, zn wclchen Formulare nn-
entgeltlich abgegeben werden, sind bis
längstens
Donnerstag, den 3. März l I.,
vormittags 11 Uhr,
bei der unterzeichneten Stelle einzu-
reichen, woselbst bis dahin die Zeich-
nnngen nnd Bcdingnllgen cingesehen
werden können
Heioelberg, den 23. Februar 1904.
Städt. Kochöauamt
Ketteugasse 12, II. St.
Alte Iapan-Schwttter,
sehr seltene Stücke, für Echtheit garan-
tiert, dcr Griff mit allerlei Arabesken
fein verziert, sind nmständehalber zu
nur Mk. 8.— das Stück billig zu
kanfen.
Carl Schürmann, Hoflieferant,
Zserlohn (Westfalen).
K WSSSKSSSSSSSKSSS-KA
LsLL Imperisl.
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tlugo V/a886rbausr,
6afs Impvrial,
UrvUepiair 3.
Ivlvpliov U9
i.iöferung frei in8 ii3U8.
Ls«inem nuck prnbliseb!
'Ssss- ssssssssssssssss^
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Großes Lager in verzinnten vie "
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Durch größeren Abschlnß bin
der Lage, zu äußerst billigen Preist"
liefern zu können. .
Kem. Feaemchr Heibelberg.
Die diesjährigc
Generalversamrnlung
unseres Korps findct am
Samstag, dcn 27. ds. Mts.,
abenüs 8 Uhr
im „Faulen Pelz" statt, wozu wir
die Mitglieder dcs Korps und diejenigen
der besonderen Uiiterstiitznngs-(Kran-
ken-)Kasse einladen.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht für 1903.
2. Verkiliidnng sämtlicher Rechnnngcn
für 1903.
Heidclberg. den 23. Febr. 1904.
Der Verwaltungsrat:
Müller.
Kaufmann.
Heidelbergek
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IedenNach'-Ett^
vsn 4 Uhr ab
in der Konditorei
K-8" GSfte find willkoma'^j.
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im schönen Neckarthale, nah^
und Lokalbahn, auch
Bauplätze,
heute noch preiswert, sowie -
Billen in HeidelberSgt
zu verk. Kostenfreie Avsk- -.oo»
Jmobilieil-Bmeiill
Trnck u. Verlag der Heidelberger BerlagS-Anstalt u. Druckerei lHörnivg >>. Berkenbuscki), ^eidelberg, Untere v^ckarstratze 21.