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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 4.1929

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Schwab, Alexander: Zur Gehagsiedlung Zehlendorf: Grundsätzliches und Wirtschaftliches
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https://doi.org/10.11588/diglit.13710#0027

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erst vor kurzem aus den Kreisen der Praxis eine
sehr schlagende Antwort: Kommerzienrat Haber-
feld, ohne Zweifel einer der prominenten Führer
der freien Wirtschaft auf dem Gebiet des Woh-
nungsbaus, erklärte auf der General-Versamm-
lung seiner Grundstücksgesellschaft Tempel-
hofer Feld, ein Interesse am Bau kleiner Woh-
nungen bestehe nicht, da an ihnen zu wenig zu
verdienen sei, man müsse wieder zum Bau grö-
ßerer und deshalb lohnender Objekte zurück-
kehren.

Das ist zweifellos ein treffendes Bild der
gegenwärtigen Situation und damit der klare Be-
weis der Existenzberechtigung solcher Organi-
sationen wie der Gehag. Das Kapital muß ver-
dienen. Im Konkurrenzkampf der Anlagemärkte
um die freien Kapitalien — die bekanntlich in
Deutschland noch weit hinter den Anforderungen
der Wirtschaft zurückbleiben — scheidet ein
Markt, von dem man keine auch nur annähernd
vergleichbare Rente erwarten kann, von vorn-
herein aus. Eine Änderung ist nur auf zwei
Wegen möglich, die, wenn überhaupt wahr-
scheinlich, jedenfalls sehr langwierig sind. Ent-
weder eine allgemeine Wirtschaftskrise setzt so-
viel Kapital frei, daß es auch unter den ungün-
stigsten Bedingungen unterzukommen sucht;
oder der großindustrielle Wohnungsbau lernt
seine Unkosten so erheblich herabzudrücken,
daß eine Vereinigung ausreichender Rentabilität
und tragbarer Mieten wieder möglich ist; auch
dann wäre noch Voraussetzung eine scharfe Ein-
schränkung der Bodenspekulation durch Vorrats-

wirtschaft der Gemeinden, also wiederum eine
Beschränkung des „freien Marktes". —

Die Zehlendorfer Siedlung der Gehag wurde
erbaut auf einem Gelände, das baureif von der
Allgemeinen Häuserbau A.-G. erworben wurde.
Für die Finanzierung erhielt die Gehag im ersten
Bauabschnitt drei Hypotheken, von denen die
erste mit 8 v. H., die zweite, eine Zusatzhypothek
der Stadt Berlin, mit 4 v. H., die dritte, eine Haus-
zinssteuerhypothek, mit 2 v. H., sämtlich ein-
schließlich Tilgung, zu verzinsen sind.

Für den zweiten Bauabschnitt konnten für die
21/2-Zimmerwohnungen zwei Hypotheken zu je
8 v. H. und eine Hauszinssteuerhypothek zu 2 v. H.
aufgenommen werden, während für die Einfami-
lienhäuser die beiden ersten Hypotheken mit ins-
gesamt 91/2 v. H. verzinst und getilgt werden müs-
sen. Die Mieten, die sich aus diesen Zinsen und
den Herstellungskosten errechnen, betragen bei
den Häusern des ersten Bauabschnittes 70 RM.
für die 21/2-Zimmerwohnung ohne, 71 RM. für die
mit eingebauter Küche, 83 RM. für das Einfami-
lienhaus mit 31/2 Zimmern, im zweiten Bau-
abschnitt stellen sie sich in der gleichen Reihen-
folge auf 88, 90, 115 RM.

Die Kostenberechnung der Gehag gibt als
reine Baukosten bzw. als Grundstücks- und Auf-
schließungskosten für den Kubikmeter umbauten
Raumes an: bei der 21/2-Zimmerwohnung im Vier-
familienhaus 29,97 und 7,24 RM., bei der 31/2-
Zimmerwohnung (Einfamilienhaus) 30,35 und
5,71 RM., bei der 41/2-Zimmerwohnung (Einfami-
lienhaus) 29,82 und 5,57 RM. Die durchschnitt-

zmnER - 1805

Grundriß der kleineren Einfamilienhäuser

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