Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 4.1929

DOI Artikel:
Trillich, Heinrich: Der Stand der Farbennormung in stofflicher Beziehung
DOI Artikel:
Werkbund-Ausstellung Film und Foto, Stuttgart 1929
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.13710#0125

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Trägerfarben ebenso rechnen wie mit den gefüllten
und den verschnittenen Farben.

Was aber unbedingt notwendig ist, das ist Klar-
heitundWahrheitinderBenennungund
Kennzeichnung. Im Rationalisierungsbestreben
unserer Zeit liegt ferner eine Einschränkung
der Zahl der Farben. Dem kommt die Vereini-
gung der Deutschen Teerfarbenfabriken zur I. G.
Farbenindustrie A. G. ebenso entgegen wie der Zu-
sammenschluß der Bleiweiß-, der Lithopone und
neuerdings der führenden Werke der Buntfarben-
industrie.

Der „Reichsbund des deutschen Maler- und Lak-
kierergewerbes" hat nun neuerdings mit dem „Ver-
band deutscher Farbenfabriken" eine Regelung des
Verkehrs mit Anstrichfarben dahingehend gesucht,
daß in einer Liste 1 alle Anstrichfarben aufgenom-
men werden, die naturecht oder rein hergestellt,
verlangt und geliefert werden können. Eine weitere
Liste soll dann die nichtreinen, also die gefüllten,
verschnittenen, geschönten. Ersatz- und Träger-
farben unter ausdrücklicher Kennzeichnung bringen.

Da diese Vereinbarung eine Durchbrechung der
Einheitskennzeichnungsbestrebungen von 1905 be-
deutet, welche dem „Deutschen Farbenbuch" zu-
grunde gelegt sind, nahm ich Gelegenheit, die Sach-
lage mit den führenden Männern des Reichsbundes
und der Deutschen Gesellschaft für rationelle Mal-
verfahren zu beraten. Das Ergebnis dieser Bera-
tung war der Entschluß, die zu berichtigende und
auszugestaltende Reichsbundliste 1 als Verzeich-
nis sowohl der Künstler- wie der Skizzen-, Schul-,
Dekorations- und Anstrichfarben zu behandeln, wel-
che naturecht oder rein hergestellt, verlangt und
geliefert werden können. Soweit sie für Künstler-
zwecke in Betracht kommen, müssen sie naturecht
oder rein geliefert werden, auch ohne daß der Be-
nennung ein diesbezüglicher Zusatz beigefügt wird.
Soweit sie dagegen als Skizzen-, Schul-, Dekora-
tions- oder Anstrichfarben in Betracht kommen, soll
bei der Bestellung, der Lieferung und der Berech-
nung der Zusatz „naturecht" oder „rein" zum
Farbennamen empfohlen werden.

Damit ist nun allerdings bis auf weiteres die Ein-
heit in der Kennzeichnung durchbrochen. Auf der
andern Seite wird aber eine Klarheit geschaffen,
die geeignet ist, Mißverständnisse und Meinungs-
verschiedenheiten auszuschalten, was allerdings
voraussetzt, daß die weiteren Listen aufgestellt und
durch Angabe des Gehalts an reinem Farbstoff bzw.
Verschnittes oder Trägers zu einer wirklichen Kenn-
zeichnung gemacht werden.

Hoffentlich gelingt es nunmehr, die seit Jahrzehn-
ten angestrebte Einigung über die Benennung, die
Begriffsbestimmung und die Kennzeichnung der Mal-
und Anstrichfarben zu erreichen und sie weiterhin
auf die Bindemittel und die angeriebenen Farben
auszudehnen.

Es kann natürlich nicht unerwähnt bleiben, daß
die Forschungen zur wissenschaftlichen Begründung
der Maltechnik im Sinne des Pettenkoferschen Aus-
spruches von 1867 nicht mehr allein von der von
Keim ausgegangenen „Versuchsanstalt für Maltech-
nik" in München geleistet werden.

Eine ganze Anzahl Forscher und Forschungsinsti-
tute haben sich dem Gebiet der Mal- und Anstrich-
technik zugewendet, sowohl der „Verein Deutscher
Ingenieure" wie der „Verein Deutscher Chemiker"
haben Fachgruppen errichtet, Rechtsausschüsse für
Lieferbedingungen, für Metallschutz, für Sachwert-
erhaltung, der „Normenausschuß der Deutschen In-
dustrie" und der „Ausschuß für Materialprüfungen
der Technik" pflegen jetzt auch diese Gebiete; auch
das Ausland, insbesondere England und Nordame-
rika, haben die Normungsbestrebungen aufgenom-
men. Unter diesen Umständen sind wissenschaft-
lich begründete und handwerklich erprobte Normen
auch für die deutsche Industrie der Mal- und An-
strichmittel schon hinsichtlich des Exportes eine
unbedingte Notwendigkeit; sie sind es aber auch
zur Erzielung entsprechend haltbarer Ausführungen,
seien es künstlerische Gemälde oder gewerbliche
oder technische Anstriche.

Die 4. Münchner Farbentagung im Februar 1929
soll ein Bild der gemeinsamen wissenschaftlichen
und handwerklichen Unterlagen aller dieser Bestre-
bungen geben. Heinrich Trillich

WERKBUND-AUSSTELLUNG FILM UND FOTO, STUTTGART 1929

Im November v. J. hat die Württ. Arbeitsgemein-
schaft des DWB. bei einer Pressebesprechung ihre
Ausstellungspläne fürdas Jahr1929 bekanntgegeben.
Demnach wird die internationale Werkbund-Ausstel-
lung Film und Foto Stuttgart 1929 im Mai d. J. eröff-
net werden. Diese Ausstellung will bekanntlich zum
ersten Male Arbeiten derjenigen Persönlichkeiten
aus dem In- und Auslande zusammenstellen, die der
Fotografie sowie dem Film neue Wege gewiesen
haben. Neben die Arbeiten der Avantgarde des
Films, zu der u. a. Eggeling, Hans Richter, Leger,
Cavalcanti und die Russen gehören, treten die Arbei-
ten der Pioniere auf dem Gebiete der Fotografie
und Fototypografie, wie Man Ray, Paris, Steichen
und Sheller, New York, Lissitzky, Moskau, Piet
Zwart, Amsterdam, sowie Moholy-Nagy, Heartfield,
Schwitters, Tschichold u. a. aus Deutschland. Dazu

kommen die ausgezeichneten Leistungen anonymer
Reporterfotografen aus aller Welt und Aufnahmen
aus den verschiedensten technisch-wissenschaft-
lichen Gebieten. Das Programm der Ausstellung hat
überall ein überraschend starkes Interesse gefun-
den. Nicht nur in der deutschen Tages- und Fach-
presse, sondern auch in der Schweiz, in Holland.

a. 'eich, England, Belgien und in Schweden
kamen schon besondere Hinweise auf die Deutsche
Werkbund-Veranstaltung. Eine große Anzahl von
Fachblättern hat sich wegen Herausgabe von Son-
dernummern bereits mit der Ausstellungsleitung in
Verbindung gesetzt. Da inzwischen fast alle füh-
renden Persönlichkeiten ihre Beteiligung zugesagt
haben, so ist damit zu rechnen, daß die Ausstellung
„Film und Foto" ein einzigartiges Material der
Öffentlichkeit vorführen kann.

95
 
Annotationen