Das auf dem Ausstellungsgelände liegende land-
wirtschaftliche Versuchsgehöft ist noch nicht fertig.
Sehr schön ist das von Konwiarz erbaute Puppen-
spieltheater und das Kinderheim. Das Handwerk
zeigt in einer Halle Werkräume, die vielleicht etwas
weniger ausstellungsmäßig hätten aufgemacht wer-
den können, aber um so instruktiver.
Wir werden in den nächsten Heften noch ein-
gehender und an Hand von Bildmaterial auf die Aus-
stellung zu sprechen kommen. Lötz
RUNDSCHAU IN DER BAUPOLITIK
London.
Über die Verwaltung Londons und seiner Umge-
bung mit besonderer Berücksichtigung der regiona-
len Planung des größeren London hielt Montagu
Harris, Abteilungschef im Englischen Wohlfahrts-
ministerium, auf Einladung des Vereins Berliner
Kaufleute und Industrieller einen Vortrag. Der Be-
griff „London" bezieht sich auf die durch das Ge-
meindeverwaltungsgesetz von 1888 geschaffene
Verwaltungsgrafschaft London. Sie umfaßt die City
von London und 28 andere Städte mit einem Umfang
von rd. 30 000 ha mit rund 5 Millionen Einwohnern.
Groß-London mit Middlesex, Hertfordshire, Essex,
Kent und Surrey dürfte einen Umfang von rd.
500 000 ha mit einem Radius von rd. 40 km haben.
Eine Fläche, die ungefähr der entspricht, die Martin
Mächler für eine durchgreifende Planung Groß-Ber-
lins bereits vor einem Jahrzehnt vorschlug. Unter
den Verwaltungskörpern Groß-Londons ist der wich-
tigste der Londoner Grafschaftsrat. Entsprechend
der Zusammenfassung Londons aus der eigentlichen
City von London und 28 Großstädten bestehen für
diese Gremien eigene örtliche Behörden mit wichti-
gen Rechten und Pflichten. Die älteste ist die City
von London mit dem Gemeinderat und dem Lord
Mayor an der Spitze. Die übrigen 28 Groß-Londoner
Stadtbezirke haben ihre eigenen Stadtverordneten-
versammlungen mit einem Bürgermeister an der
Spitze. Daneben bestehen beratende Körperschaf-
ten, von denen besonders der Groß-Londoner Ver-
kehrsausschuß und der Groß-Londoner Landespla-
nungsausschuß hervorzuheben sind. Dieser letz-
tere, der aus 44 Mitgliedern besteht, arbeitet zusam-
men mit den verschiedenen kleineren Landespla-
nungs-Ausschüssen an der Lösung städtebaulicher
Probleme für das gesamte Gebiet Groß-London.
Nach dem englischen Städtebaugesetz muß jede
Stadt mit mehr als 20 000 Einwohnern einen Bebau-
ungsplan für das noch nicht überbaute, aber voraus-
sichtlich zu überbauende Stadtgebiet aufstellen, der
nach Genehmigung durch den Gesundheitsminister
gesetzliche Kraft hat. Für überbaute Gebiete dürfen
die Stadtbehörden keine Bebauungspläne aufstel-
len, doch wird angestrebt, den Stadtbehörden die-
ses Recht durch neue gesetzliche Bestimmungen zu
geben. Nach Vorlage dieser von den einzelnen Bezir-
ken aufgestellten Plänen bearbeitet jetzt Raymond
Unwin einen Plan für das gesamte Gebiet Groß-
London. Von besonderer Bedeutung dabei ist das
Problem, wie weit es möglich ist, einen Grüngürtel
um London zu sichern und ein anderes, die Errich-
tung einer Anzahl von Trabantenstädten ähnlich der
Gartenstadt Welwyn. Weitere Reformpläne be-
ziehen sich auf die Verringerung der Zahl der Ge-
meindeverwaltungen, auf einen Steuerausgleich und
auf ein einheitliches System der Steuerbewertung,
was eine größere Konzentration der Groß-Londoner
Funktionen innerhalb des Groß-Londoner Graf-
schaftsrates zur Folge haben dürfte.
Was sich für London als eine Notwendigkeit her-
ausgestellt hat, ist es für Berlin nicht minder. Auch
hier muß ein Generalsiedlungsplan aufgestellt wer-
den, der nicht nur Berlin umfaßt, sondern alle die
Städte und ländlichen Siedlungen mit einbezieht, die
in seiner Umgebung und seiner Einflußzone liegen.
Hochhausfragen.
Wie notwendig ein solcher Generalsiedlungsplan
für Berlin ist, erweist sich auch bei der Frage der
Citybebauung mit Hochhäusern.
Die Frage des Hochhauses ist für die City einer
Weltstadt von entscheidender Bedeutung. Sie kann
nicht als Einzelproblem gelöst werden, sondern nur
im Zusammenhang mit dem ganzen Stadtorganismus.
Das Hochhaus hat nur dann einen Sinn, wenn es
durch Raumschaffung die Stadt entlastet, d. h. daß
es die Baumasse konzentriert und damit mehr Stra-
ßenraum, Verkehrsfläche ermöglicht. Diese Vor-
teile, die das Hochhaus bietet, dürfen nicht durch
eine planlose Anwendung wieder illusorisch gemacht
werden.
Die Schwierigkeiten, Richtlinien für den Bau von
Hochhäusern aufzustellen, gaben im Cityausschuß
Anlaß zu einer Auseinandersetzung zwischen Stadt-
baurat Dr. Martin Wagner und dem Syndikus des
Verbandes der Geschäfts- und Industrie-Hausbe-
sitzer e. V. Rechtsanwalt Dr. Scheuermann.
Dr. Wagner faßte seine Ausführungen in folgende
Leitsätze zusammen:
1. Die Aufstellung eines Generalplanes für Hoch-
häuser wäre an sich erst möglich, wenn ein General-
plan für die Sanierung und Erneuerung der gesamten
City vorläge.
2. Derartige Generalpläne ließen sich im Hinblick
auf unübersehbare Entwicklung immer nur als un-
maßgebliche Wunschpläne von nichtamtlicher Seite
aufstellen.
3. Die Stadtverwaltung kann und darf derartige
Generalpläne selbst als Wunschpläne nicht bekannt-
geben, ohne die Durchführung der Sanierung und
Erneuerung der City durch die sofort einsetzende
Bodenspekulation zu gefährden, die ihrerseits wie-
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wirtschaftliche Versuchsgehöft ist noch nicht fertig.
Sehr schön ist das von Konwiarz erbaute Puppen-
spieltheater und das Kinderheim. Das Handwerk
zeigt in einer Halle Werkräume, die vielleicht etwas
weniger ausstellungsmäßig hätten aufgemacht wer-
den können, aber um so instruktiver.
Wir werden in den nächsten Heften noch ein-
gehender und an Hand von Bildmaterial auf die Aus-
stellung zu sprechen kommen. Lötz
RUNDSCHAU IN DER BAUPOLITIK
London.
Über die Verwaltung Londons und seiner Umge-
bung mit besonderer Berücksichtigung der regiona-
len Planung des größeren London hielt Montagu
Harris, Abteilungschef im Englischen Wohlfahrts-
ministerium, auf Einladung des Vereins Berliner
Kaufleute und Industrieller einen Vortrag. Der Be-
griff „London" bezieht sich auf die durch das Ge-
meindeverwaltungsgesetz von 1888 geschaffene
Verwaltungsgrafschaft London. Sie umfaßt die City
von London und 28 andere Städte mit einem Umfang
von rd. 30 000 ha mit rund 5 Millionen Einwohnern.
Groß-London mit Middlesex, Hertfordshire, Essex,
Kent und Surrey dürfte einen Umfang von rd.
500 000 ha mit einem Radius von rd. 40 km haben.
Eine Fläche, die ungefähr der entspricht, die Martin
Mächler für eine durchgreifende Planung Groß-Ber-
lins bereits vor einem Jahrzehnt vorschlug. Unter
den Verwaltungskörpern Groß-Londons ist der wich-
tigste der Londoner Grafschaftsrat. Entsprechend
der Zusammenfassung Londons aus der eigentlichen
City von London und 28 Großstädten bestehen für
diese Gremien eigene örtliche Behörden mit wichti-
gen Rechten und Pflichten. Die älteste ist die City
von London mit dem Gemeinderat und dem Lord
Mayor an der Spitze. Die übrigen 28 Groß-Londoner
Stadtbezirke haben ihre eigenen Stadtverordneten-
versammlungen mit einem Bürgermeister an der
Spitze. Daneben bestehen beratende Körperschaf-
ten, von denen besonders der Groß-Londoner Ver-
kehrsausschuß und der Groß-Londoner Landespla-
nungsausschuß hervorzuheben sind. Dieser letz-
tere, der aus 44 Mitgliedern besteht, arbeitet zusam-
men mit den verschiedenen kleineren Landespla-
nungs-Ausschüssen an der Lösung städtebaulicher
Probleme für das gesamte Gebiet Groß-London.
Nach dem englischen Städtebaugesetz muß jede
Stadt mit mehr als 20 000 Einwohnern einen Bebau-
ungsplan für das noch nicht überbaute, aber voraus-
sichtlich zu überbauende Stadtgebiet aufstellen, der
nach Genehmigung durch den Gesundheitsminister
gesetzliche Kraft hat. Für überbaute Gebiete dürfen
die Stadtbehörden keine Bebauungspläne aufstel-
len, doch wird angestrebt, den Stadtbehörden die-
ses Recht durch neue gesetzliche Bestimmungen zu
geben. Nach Vorlage dieser von den einzelnen Bezir-
ken aufgestellten Plänen bearbeitet jetzt Raymond
Unwin einen Plan für das gesamte Gebiet Groß-
London. Von besonderer Bedeutung dabei ist das
Problem, wie weit es möglich ist, einen Grüngürtel
um London zu sichern und ein anderes, die Errich-
tung einer Anzahl von Trabantenstädten ähnlich der
Gartenstadt Welwyn. Weitere Reformpläne be-
ziehen sich auf die Verringerung der Zahl der Ge-
meindeverwaltungen, auf einen Steuerausgleich und
auf ein einheitliches System der Steuerbewertung,
was eine größere Konzentration der Groß-Londoner
Funktionen innerhalb des Groß-Londoner Graf-
schaftsrates zur Folge haben dürfte.
Was sich für London als eine Notwendigkeit her-
ausgestellt hat, ist es für Berlin nicht minder. Auch
hier muß ein Generalsiedlungsplan aufgestellt wer-
den, der nicht nur Berlin umfaßt, sondern alle die
Städte und ländlichen Siedlungen mit einbezieht, die
in seiner Umgebung und seiner Einflußzone liegen.
Hochhausfragen.
Wie notwendig ein solcher Generalsiedlungsplan
für Berlin ist, erweist sich auch bei der Frage der
Citybebauung mit Hochhäusern.
Die Frage des Hochhauses ist für die City einer
Weltstadt von entscheidender Bedeutung. Sie kann
nicht als Einzelproblem gelöst werden, sondern nur
im Zusammenhang mit dem ganzen Stadtorganismus.
Das Hochhaus hat nur dann einen Sinn, wenn es
durch Raumschaffung die Stadt entlastet, d. h. daß
es die Baumasse konzentriert und damit mehr Stra-
ßenraum, Verkehrsfläche ermöglicht. Diese Vor-
teile, die das Hochhaus bietet, dürfen nicht durch
eine planlose Anwendung wieder illusorisch gemacht
werden.
Die Schwierigkeiten, Richtlinien für den Bau von
Hochhäusern aufzustellen, gaben im Cityausschuß
Anlaß zu einer Auseinandersetzung zwischen Stadt-
baurat Dr. Martin Wagner und dem Syndikus des
Verbandes der Geschäfts- und Industrie-Hausbe-
sitzer e. V. Rechtsanwalt Dr. Scheuermann.
Dr. Wagner faßte seine Ausführungen in folgende
Leitsätze zusammen:
1. Die Aufstellung eines Generalplanes für Hoch-
häuser wäre an sich erst möglich, wenn ein General-
plan für die Sanierung und Erneuerung der gesamten
City vorläge.
2. Derartige Generalpläne ließen sich im Hinblick
auf unübersehbare Entwicklung immer nur als un-
maßgebliche Wunschpläne von nichtamtlicher Seite
aufstellen.
3. Die Stadtverwaltung kann und darf derartige
Generalpläne selbst als Wunschpläne nicht bekannt-
geben, ohne die Durchführung der Sanierung und
Erneuerung der City durch die sofort einsetzende
Bodenspekulation zu gefährden, die ihrerseits wie-
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