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Die Kunst-Halle — 9.1904

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Nummer 3
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Die Kunst auf der Weltausstellung in St. Louis
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36

Die Aunst-^alle.

Nr. Z


Breslau
32
Mitglieder
7,20
Meter
Lassel
5,40
,>
Darmstadt
24
/,
5,40
Dresden
332
,,
7-t,7O
Düsseldorf I
t56
55,tO
//
Düsseldorf II
69
//
t5,50
,,
Frankfurt
t50
- ,/
33,70
Hamburg
45
tO,tO
Hanau
2t
,/
4,70
Hannover
56
t2,60
./
Karlsruhe I
tOO
/,
22,50
Karlsruhe II
38
//
8,60
,,
Kiel
73
,/
t6,4O
Königsberg
38
,,
8,60
,,
Leipzig
82
f/
t8,45
,,
München I
723
t62,70
München II
tO7
24,tO
München III
77
//
t7,30
Münster
7
//
t,60
Nürnberg
50
//
tt,25
Stuttgart I
59
/,
t3,3O
Stuttgart II
56
t2,60
Weimar
67
t5,tO
5,

Also möge die Jury einer jeden Lokalgenossenschaft un-
bekümmert um die genaue Zahl der Meter das passendste
und nach ihrer Meinung Beste auswählen und an den Hafen-
platz (die Hauxtsammelstelle) senden, dort spricht die Zentral-
jury das letzte Mort.
Da es nun nicht möglich sein wird, die Lokaljury's vor
dem Schlüsse der größeren und kleineren Sommerausstellungen
zu bilden, welche doch die beste Uebersicht gewähren, so em-
pfiehlt der Haupt-Vorstand Ihnen, gleich jetzt Vertrauens-
männer zu beauftragen, welche in den Ausstellungen am Mrt
Umschau halten und eine Liste der bedeutendsten Kunstwerke
anfertigen. Die Namen der Urheber (Künstler) sind dann dem
Vorstande des Lokalvereins, dessen Mitglieder diese sind, mit-
zutheilen. wir bitten, diesen Vorschlag bald zu berücksichtigen.
Nachdem Ihre Lokaljury die Auswahl der Kunstwerke ge-
troffen haben wird, bitten wir um Zusendung einer genauen
Liste mit Angabe der Größe und bei schweren Werken (Plastik)
des Gewichtes bis tö. Dezember. Die Einlieferung der Werke
an die Hauptsammelstelle hat spätestens bis 3(. Dezember
d. I. zu erfolgen, plastische Werke können nur in festem
Material (Gips ausgeschlossen) angenommen werden. Architek-
tonische Pläne sind unter Glas und Rahmen zu senden, die
Zahl und Größe ist ebenfalls anzugeben. Bei architektonischen
Modellen ist auch das Gewicht zu erwähnen.
Wahl der Zentraljury.
Ueber die Art, wie diese Wahl vorzunehmen ist, hat der
Haupt-Vorstand Folgendes festgesetzt: Ls sind zu wählen
t5 Künstler der Fächer: Malerei, Graphik, Plastik,
Architektur.
„Die Satzungen sagen, daß die Mitglieder der Zentraljury
von den verschiedenen Lokalgenofsenschaften möglichst nach
Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zu wählen seien." Dies Wort
möglichst zeigt, daß die Gesetzgeber einen weiten Spielraum
lassen wollten, wenn wir von diesem möglichst bei unseren
Vorschlägen Gebrauch machen, so bitten wir dringend, daß die
Kollegen der Lokalgenossenschaften versichert sein mögen, daß
der Haupt-Vorstand auf's reiflichste erwogen hat, wie es am
besten sei, wie es ihm denkbar scheint, Allen gerecht zu

werden, wir hoffen, daß die vorgeschlagene vertheilung an-
erkannt werden wird.
Ls wählt die Lokalgenossenschaft:

Berlin I mit Königsberg 2 Juroren
Berlin II Juror
München I mit Nürnberg 2 Juroren
München II Juror
München III 4 „
Düsseldorf I 1 „
Düsseldorf II
Karlsruhe I mit Stuttgart I .... ; „
Karlsruhe II mit Stuttgart II.... t „
Weimar, Leipzig, Breslau t „
Hamburg, Kiel, Hannover, Münster . t „
Braunschweig, Lassel, Frankfurt,
Hanau, Darmstadt t „
Dresden „

Abweichend von den Bestimmungen des Protokolls hat der
Haupt-Vorstand beschlossen, noch z Juroren für Architektur
wählen zu lassen.
was die Vertheilung der einzelnen Kunstzweige anbetrifft,

so möge wählen:
Für Architektur:
Berlin I t Juror

München I „
Dresden.„
Für Plastik.
Berlin I Juror
München I 1 „
Dresden „
Für Malerei und Graphik.
Karlsruhe II und Stuttgart II . . . . t Juror
Düsseldorf II „
Weimar, Leipzig, Breslau t „
Für Malerei:
Berlin I t Juror
Berlin II .1 „
Düsseldorf I t „
Karlsruhe I und Stuttgart I t „
Hamburg, Kiel, Hannover, Münster . . t „
Braunschweig, Lassel, Frankfurt, Hanau,
Darmstadt t „
München I t „
München II t „
München III t ,,

Da verschiedene Vrte zusammengelegt sind, welche t Juror
wählen, und da nach den Satzungen in öffentlicher Versammlung
durch Stimmzettel gewählt werden muß, so schlägt der Haupt-
Vorstand vor, daß die Vorstände der zusammengelegten Lokal-
genossenschaften sich über eine Anzahl Kandidaten verständigen
und dann die Wahlen an ihrem Mrt über diese Namen vor-
nehmen lassen. Nachher wird es leicht sein, brieflich das
Lndergebniß zu bestimmen.
weiter ersuchen wir die Vorstände, Werke in Privatbesitz
oder in öffentlichen Sammlungen u. s. w. ins Auge zu fassen
und diese, wenn die Lokaljury zustimmt, für St. Louis zu er-
bitten. Solche Sendungen an den Hafenplatz unterliegen der
Zentraljury nicht.
Die Frachtkosten zahlt die Allgemeine Deutsche Kunst-
genossenschaft:
u) für die von Lokalgenossenschaften nach dem Hafen-
platz gehenden Werke, welche die Lokaljury angenommen hat
 
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