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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1868

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Nr. 116-129 (1. Oktober - 31. Oktober)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43881#0505

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* Ueber die Erzbischofswahl in Freiburg.
(Fortsetzung.)
Ueber das Breve vom 28. Mai 1827 sagt der Aufsatz im
Kirchenarchiv:
Ein weiter gehendes Recht hat das Breve vom 28. Mai 1827
der Regierung nicht eingeräumt.
Im Archiv oder in der Registratur des Erzbischöflichen Dom-
capitels in Freiburg und ebenso bei den Domcapiteln von Mainz
und Limburgs findet sich dieses Breve nicht vor. Das bei Logner
(Beiträge rc. S. 602.) abgedruckte Breve an das Domcapitel von
Rottenburg ist aber im dortigen Archiv aufbewahrt. Es ist ein in
feierlicher Form ausgefertigtes Breve, mit der eigenhändigen Unter-
schrift „I^o ?. U. VII." versehen und datirt —- „Romao äis
22. Ulsrtii anno 1828.
Der Auszug, welchen Logner und Mejer aus dem angeblich
an die Domcapitel in Freiburg und Limburg gerichteten Breve
vom 28. Mai 1827, mittheilt, ist aus den „Blättern für Prote-
stanten und Katholiken", (Heidelberg, 1840.) 4. Heft. S. 104.
entnommen. Auch hier befindet sich ein bloßer Auszug ohne
Quellenangabe, so daß dieser auch dem Breve an das Domcapitel
in Rottenburg entnommen sein kann.
Das auf Seite 101 ebendaselbst abgedruckte Breve an den
Erzbischof (Boll) von Freiburg vom 21. Mai 1824 (soll heißen
1827) befindet sich dagegen in legaler Ausfertigung im erzbischöf-
lichen Archiv Freiburg. Es handelt von den ersten Wahlen: „eom-
meriäümus ... ul guae l^postoll litteris ... sä äom. KreZ. oust.
äeerevimn« roiiAiosissimtz sorvari emtsris. . . prima. . . vieo öligere
. . . Oanonieos . . . iä oir oeulo« babsuäuru . . . ut «ÜAönäi . . .
pietato . . . uegu« «int Lvrenissimo krineipi minus
ßrati.^ . . .
Die Abschrift des Breves von 1827, welche durch Erlaß
Gr. Ministerium des Innern vom 30. Mai 1868 dem erzb. Dom-
capitel mitgetheilt wurde, ist keiner Ausfertigung, sondern einem
nicht unterfertigten Concept oder Project des fraglichen Breves
entnommen.
Aus dieser Abschrift geht hervor, daß das Capitel gemäß und
wie in der Bulle von 1827 vor der Wahl sich vergewissern soll,
welche persollLö — minus Aratas seien.
Wir wollen davon abstehen, ob dieses Breve wirklich eröffnet
wurde und ob ihm nicht die materiellen Erfordernisse eines per-
0 Das beweisen die neuesten, dem Domcapitel in Freiburg zugekommenen
Notizen aus Limburg und Mainz.

fecten, zweiseitigen fehlen. Diese Erfordernisse finden sich bei dem
Art. 1 der Bulle »6 äom. ZreZ. eust. und ebenso z. B. bei der
Instruction des heil. Stuhls an den Erzbischof von Freiburg vom
28. Juni 1859 vor. Beide Verträge wurden auch von den beider-
seitigen Contrahenten promulgirt. Sie wurden ihrem Wortlaut
nach vor ihrer Erlassung und Verkündigung der Regierung zur
Annahme mitgetheilt und ausdrücklich acceptirt. Letzteres ist wenig-
stens nicht nachweislich mit dem fraglichen Breve geschehen. Der
heilige Stuhl hat nur die Erlassung eines ähnlichen Breve's wie
das an die westpreußischen Bischöfe in Aussicht gestellt.
Wenn wir auch das Breve als rechtsbeständig betrachten, so
folgt daraus für die Regierung kein weiteres Recht, als es die
cit. Bulle gewährt. Die nichtbadischen Regierungen der oberrhei-
nischen Kirchenprovinz verlangten, wie wir gesehen, die Zusicherung,
daß das Capitel eine der Regierung angenehme Person wähle.
Dieses Begehren weist aber die oben erwähnte päpstliche Note vom
6./8. Januar 1827 zurück. Sie besteht auf der unbedingten An-
nahme der Bulle, wonach diese positive Mitwirkung der Regierung
ausgeschlossen ist.
Dem Begehren der Erlassung eines Breve's wie es für die
übrigen Regierungen von Seiten der badischen Regierung in der
badischen Note vom 8. Juli 1826 und in der Note der vereinigten
Regierungen vom 4./7. Sept. 1826 erhoben wurde, ist aber zugleich
beigefügt, daß es mit der Bulle übereinstimmen, also das hier
schon gewahrte Recht der Regierung nicht erweitert werden solle.
Der heil. Stuhl bestand jedenfalls noch in der Note vom 8. Jan.
1827 auf der unbedingten Annahme der Bulle nä äom. grsg. oust.
und diese erfolgte durch die badischen Noten vom 8. Juli 1826 und
3. Juni 1827.
Entweder haben also die Regierungen begehrt und der heilige
Stuhl hat consentirt, daß das Breve nur das in der Bulle
gewahrte Recht der Regierung dem Domcapitel zur Beachtung ein-
schärfe, oder sie haben sich mit ihrem in der Bulle gewahrten Rechte
nicht begnügt und ein derselben irgendwie derogirendes, d. h. ein
weiteres Recht verlangt. Im ersten Falle ist unsere Interpretation
des Breves richtig. Im zweiten fehlt es am Konsensus, weil der
heilige Stuhl ja stets erklärte und erklärt, daß die Bulle einfach
unbedingt gelten müsse, derselben also nicht derogirt werden dürfe.
Die Geschichte, der Wortlaut und der Sinn des Breve's vom
28. Mai 1827 und der Noten vom 6./8. Januar 1827 spricht
dafür, daß dasselbe eine zum Vollzug der Bullen, speciell über die
erforderlichen Eigenschaften des zu Wählenden vom hl. Stuhl er-
lassene Instruction ist.

v" Liebig-Brod
oder ungesäuertes Brod aus ungebeuteltem Mehl.
Die Wissenschaft schreitet mit Riesenschritten vorwärts; der Vernünftige
Macht sich die Errungenschaften derselben zu Nutzen. Wir sehen's täglich, daß
es unser eigener Schaden ist, wenn wir hartnäckig am alten Schlendrian fest-
halten.
Wir besitzen heute so manches und wissen so manche nützliche Wahrheit
im Haushalt der Natur, wovon unsere Urenkel keine Ahnung hatten. Damit
soll aber nicht gesagt sein, daß alles Neue, weil neu, gut ist; erst die Erfah-
rung muß die Stichhaltigkeit eines neuen Schrittes auf dem Fortschrittswege
bewähren. Es heißt darum geprüft, versucht!
Dieses möge hier auch auf die Liebig-Brodfrage Anwendung finden. Der
berühmte amerikanische Physiolog Professor Graham hat vor vielen Jahren
schon diese Brodart m's Leben gerufen und hat seine auf wissenschaftlichen
Grundsätzen gestützte Lehre in Amerika großen Anklang (besonders aus höhern
Ständen) gefunden.
In Deutschland wäre dieselbe schwer sobald durchgedrungen, wenn nicht
der große Liebig, an dessen Lehren auf chemischen Gebiete nicht leicht Jemand
zu rütteln wagt, dieses Brod empfohlen und eingeführt hätte.
Wie vor- und nachdem Andere, so beweist auch Liebig, daß durch den
Gährungsprozeß der lOte Theil der Nährtheile im Brode verloren geht, abge-
sehen davon, daß die Essigsäure im Brod für die Verdauung nichts weniger als
vortheühaft ist. Ferner zeigt Liebig, daß die Hauptnährstoffe (der Kleber) ge-
raoe hauptsächlich in der äußeren Schicht des Kornes, der Kleie vorhanden ist.
Nach Emil Wolff find die einzelnen Bestandtheile des reinen Mehles der
Kleie gegenüber folgende:
- Blutbildende. Respirationsmittel:
Weizenmehl 11,6 Pfd. 74,1 Pfd.
100 „ Weizenkleie 14,0 „ 50,0 „
.... wir durch die Kleie den n « h r h af t e st'e n (blut-
bildenden) Therl des Korns entfernen. r
Andere Zusammenstellungen, die Resultate chemischer Untersuchungen deS
Pros. Johnston, find: ' "

An Fett enthalten:
1000 Pfd. feines Mehl 20 Pfd.
1000 „ Kleie 60 „
An Muskel st off enthalten:
1000 Pfd. feines Mehl 130 Pfd.
1000 „ Ganzmehl, (ungebeuteltes) 156 „
An Knochenmaterial und Salz st off:
1000 Pfd. feines Mehl 60 Pfd.
1000 „ Ganzmehl 170 „

Feines Mehl:
Ganzmehl:

(also dreimal
Fett, Muskelstoff,
20 Pfd., 130 Pfd.,
28 „ 156 „

mehr.)
Knochenmaterial.
60 Pfd.
170 „

Summe:
210 Pfd.
254 „

Hieraus ist ersichtlich, daß der Totalgehalt des Ganzmehls den des feinen
Mehls uin mehr als die Hälfte übertrifft.
Nebst dem Allem aber soll die Kleie im Brode den wohlthätigsten Ein-
fluß auf die Verdauung ausüben und zu einer gesunden Verdauung das
nöthigste Erforderniß sein.
Der Geschmack des Liebigbrods ist süß und aromatisch und mag dieses
Brod wohl anfangs auch nicht gut munden, nach einiger Gewöhnung wird
dasselbe jedem Kuchen vorgezogen.
Die Bereitung des Grahambrodes ist einfacher wie die des Liebigbrodes.
Bäckereien, »0 dieses Grahambrod in nächster Nähe bereitet werden soll, sind
gegenwärtig in Zürich, Baden (Schweiz), Schaffhausen, Basel, Singen, Walds-
hut, Murg, Brüggen, Haagen, Bern, Freiburg (Baden), Ettlingen, Pforzheim,
Stuttgart, Ludwigsburg u. s. w
Wer diesen Gegenstand einer Beachtung werth hält, den verweise ich auf
die kleine, neu aufgelegte Broschüre:
Unser tägliches Brod
oder der Werth des Brodes aus ungebeuteltem Mehl.
Ein Beförderungsmittel leichter Verdauung, vollständiger Ernährung, guter
Gesundheit, langen Lebens und nationalen Wohlstandes. Von Dr. Horsell.
Berlin im Verlage von Theobald Grieben.
 
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