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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1868

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https://doi.org/10.11588/diglit.43881#0625

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Preis vierteljährl. 40 kr. shne
Trägerlohn und Postaufschlag.
Jns.-Geb. 2 kr. die SpaltzeÄe.

Srscheint wöchentlich S Mal: Dienstag
Donnerstag und Samstag.



Einladung zum Abonnement.
Mit dem I. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den
Pfälzer Boten. Wirersuchen daher unsere auswärtigen Abon-
nenten ihre Bestellungen bei der Post rechtzeitig zu erneuern. Für
Heidelberg, Neuenheim und Schlierbach nimmt Anmeldungen ent-
gegen die Expedition von Leopold Schweiß dahier.
Bestellungen in Paqueten (nicht unter 10 Exemplaren), wo-
bei wir je ein Freiexemplar gewähren, wolle man gleichfalls an
die Expedition des Blattes richten, und ersuchen wir besonoers
die seitherigen Empfänger, uns baldigst die Zahl der gewünschten
Exemplare mitzutheilen.
Inserate ä. 2 kr. die Spaltzeile, ein äußerst wohlfeiler Ansatz,
erfahren bei der großen Auflage unseres im ganzen Lande gelesenen
Blattes die beste Verbreitung.
Wie der Preis des Blattes — 40 kr. ohne Postaufschlag —
so bleibt auch die Tendenz des Boten unverändert, durch die
er sich so viele Freunde unter dem Volk erworben hat. Wir
zweifeln nicht, daß auch im neuen Jahre unsere Leser uns treu
bleiben werden.



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X Die Abschaffung der Feiertage.
Bruchsal, im Dec. Am 8. December fand in Freiburg
ein sogenannter „Bürgerabend" statt, wo die Abschaffung der
Feiertage zur Sprache kam. Als Feiertagsgegner trat Gemeinde-
rath Blust in einer längeren Rede auf. Wir übergehen hier
die Aeußerungen, welche in religiöser Beziehung über den Werth
der Feiertage losgelafsen wurden und befassen uns lediglich mit
dem socialen Theil der Feiertagsfrage in Bezug auf die Arbeiter-
klasse. Man muß die Heuchelei der Kapitalmacht und der Bour-
geoisie aufdecken, der die wenigen Feiertage noch im Wege stehen,
um die Arbeiter noch vollends auf den Hungeretat zu setzen.
Um was ist es der Kapitalistenklasse, die ganz besonders und
einzig auf Abschaffung der Feiertage dringt, im Grund genom-
men zu thun? Etwa um die Verbesserung der Verhältnisse des
Arbeiterstandes? O, niemals, sondern allein nur um die durchaus
schrankenlose Vermehrung der bereits vorhandenen Kapital-
macht, und alle die Kunstgriffe, womit man eine Besserstellung
des Arbeiterftandes vorschützt, erweisen sich als Schwindel. Um
dies einzusehen, braucht man nur die eiaenen Worte des Bourgeois
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Was folgt daraus? Das Angebot der Arbeitnehmer wird grö-
ßer und die Nachfrage der Arbeitgeber geringer. Hier kommt
dann das eherne Gesetz abermals von der Kapitalmacht zur An-
wendung, welches besagt: Der Arbeitslohn richtet sich nach dem
„Naturgesetz" von Angebot und Nachfrage. Und was muß darum
die Folge sein? Die Abschaffung der Feiertage vermehrt die Arbeits-
tage, somit auch das Angebot der Arbeitnehmer — Beides drückt
aber den Arbeitslohn herab.
Auf dieses Ziel steuert die moderne Volkswirthschaft hin, deren
Hauptaufgabe unter anderem ist, aus den Arbeitsmarkt recht viele
taugliche Kräfte aller Abstufungen zu bringen. Ein Hinderniß hieran
bilden zur Zeit noch die Feiertage. Diese sind der großen Macht
des Weltwuchers eine unliebsame Schranke, darum heißt es: fort
mit ihnen! Denn die Kapitalmacht kann nicht zugeben, daß ihrem
unersättlichen Rachen noch irgend etwas hemmend entgegensteht.
In vorstehenden wenigen Zeilen haben wir gezeigt, daß durch
Abschaffung der Feiertage einerseits die Lebensbedürfnisse des Arbeiter-
standes weniger und anderseits die Arbeitstage mehrere werden —
Beides aber naturnothwendig den Arbeitslohn vermindern müsse.
Wir befinden uns mit dieser Darstellung im Einklänge mit jenen,
welche die moderne Volkswirthschaft der Bourgeoisie oder Kapital-
listenklaffe im Interesse der Menschlichkeit bekämpfen. Später mehr
hierüber.

Die Schule und die Geistlichen.
Von der Weschnitz, im Dec. Es werden hin und
wieder Stimmen laut, die dem Eintritte der kathol. Geistlichen in
den Ortsschulrath das W^rt reden und desfallsige Wünsche an
die Bisthumsbehörde gelangen lassen. So sehr auch bei den zer-
fahrenen Schulverhältnisscn aller Orten in Baden das Eingreifen
sachkundiger Hände nothwendig wäre, und oies von Niemand mehr
als von den Eltern und Gemeinden ersehnt wird, so ist doch, so
lange die neuen Schulgesetze von 1864 und 1868 fortdauern, an
diesen Eintritt nicht zu denken. Es scheint hie und da vergessen
worden zu sein, welche entwürdigende Stellung die Schulgesetze
dem Ortspfarrer und Ortsschulrathe anweisen, daß er z. B. unter
einen Ortsschulrathspräsidenten zu stehen kommen kann, dessen
Unwissenheit, Anmaßung oder unkirchliche Gesinnung ihm eine
geringschätzende Behandlung und schwere Beleidigungen bereiten
kann; daß der katholische Geistliche sich den Anschauungen und
Dictaten eines protestantischen, jüdischen, atheistischen oder gar
auchkatholischen Kreisschulrathes zu fügen und seinen Censuren zu
unterwerfen hätte. Zu allem dem kann er nach dem Belieben
de s Oberschulrathes wegen angeblicher Dienftwidrigkeit und wegen
eines die öffentliche Achtung entziehenden Verhaltens mit Verweisen
und Geldstrafen belegt und aus dem Ortsschulrath gestoßen wer-
den! Wie dehnbar die angeführten Strafmotive seien und was
Alles eine kirchenfeindliche Regierungspartei darunter begreifen kann,
sieht man auf den ersten Blick. Welch' prächtige Gelegenheit auf
diesem Gebiete an einem Geistlichen sein Müthchen kühlen zu kön-
nen, dem man sonst nicht beikommen kann! Mir scheint übrigens
dieser Z 19 des Gesetzes vom 8. März d. I. extra dazu gemacht
um dem Geistlichen den Eintritt gründlich zu verleiden oder un-
möglich zu machen, denn das Ehrgefühl eines Priesters müßte doch
entsetzlich tief gesunken sein, wenn er, im Besitze der nämlichen
Bildung wie seine usurpirten Schulmatadore, als Vorstand einer
Gemeinde, als vom Staate unabhängiger Kirchenbeamter, auf
einem Gebiete, wo er seither gleichberechtigt und Miteigenthürner
war, um die Nolle eines willenlosen Sclaven, der vor Gewalt-
maßregeln kriecht, übernehmen wollte! Daß die protestantischen
Geistlichen sich in diese Stellung gefügt, kann für die katholischen
Priester kein Präjudiz bilden; denn zwischen beiden ist denn doch
rücksichtlich ihrer Stellung zum Staate ein gewaltiger Unterschied.
Die protestantischen Geistlichen sind nun einmal mit Leib und
Leben von der Gemeinde und vom Staate abhängig, ihre Kirche
geht im Staate auf, existirt und ist nur lebensfähig durch den
Staat, für sie ist die Gesetzgebung des Staates mehr als Glaubens-
satzung, nämlich die absolute Vernunft — Gott, laut Schenkel,
Bluntschli und Protestantenverein. Von kirchlicher Selbständigkeit
ist da keine Spur anzutreffen, und wenn auch Einzelne dieser
Geistlichen sich durch ihre Stellung im Ortsschulrathe gedrückt u.
 
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