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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 4.1929

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Schwab, Alexander: Die Finanzierung der Siedlung Dammerstock
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Gantner, Joseph: Anmerkungen zum XII. Internationalen Kongress für Wohnungswesen und Städtebau, Rom, September 1929
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https://doi.org/10.11588/diglit.13710#0699

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1 v. H. über dem jeweiligen Zinssatz der städtischen Der Förderungsbetrag für die Zinsbeihilfe beläuft

Sparkasse als 1. Hypothek (z. Zt. 8V2 plus 1 gleich sich auf

9V2 v. H.) gegeben, und zwar in der Regel mit 35 v,H. 50 Quadratmeter zu je 160 M. 8000— M.

der von der Stadt geschätzten Gesamtherstellungs- 8 Quadratmeter zu je 60 M. 480,— M.

kosten, höchstens jedoch in Höhe von 6500 Reichs- zusammen- 8480— M
mark. Die Verzinsung entspricht auf diese Weise

etwa den Selbstkosten der Stadt, die sich das Geld Die jetzige Höhe der jährlichen Zinsbeihilfe be-
auf dem Anleihemarkt beschafft. Für die Zinsermä- trägt (mit einem Zinsfuß von 8V2 minus 4 1/4 v. H.
ßigung gewährt die Stadt andererseits einen verlöre- gleich 41/4 v. H.) 360,40 Reichsmark. Die Beträge für
nen Zuschuß auf 12 Jahre, und zwar zu einem Zins- die Zinsbeihilfe werden aus dem Hauszinssteuer-
satz, der um 41/4 v. H. unter dem jeweiligen Zins- ertrag entnommen.

satz der städtischen Sparkasse für 1. Hypotheken Der Vorzug dieses beweglichen Systems liegt vor
liegt. Die Höhe dieser Zinsbeihilfe wird nicht nach allem darin, daß der Bauherr daran interessiert wird,
dem tatsächlich gebrauchten, sondern nach einem die hochverzinsliche Bauhypothek der Stadt in mög-
errechneten Kapital festgesetzt, dem sogenannten liehst geringem Umfange in Anspruch zu nehmen.
„Förderungsbetrag", der wiederum für die ersten bzw. sie, sobald er billigeres Geld bekommen kann,
50 Quadratmeter Wohnfläche mit je 160 Mark erheb- abzustoßen. Die Zinsbeihilfe ist nicht davon abhän-
lic'h höher ist als für die Wohnfläche jenseits dieser gig> daß eine städtische Bauhypothek gegeben und
Grenze (je 60 Mark). genommen wird; sie geht bei sinkendem allgemeinen
Die Sicherungs- (Beleihungs-)grenze, die sonst auf Zinsfuß automatisch zurück. Ihre zeitliche Begren-
80 v. H. der Gesamtkosten begrenzt ist, wurde für zuun9 auf 12 stellt einen Versuch dar, den
die Dammerstock-Siedlung auf 90 v. H. erhöht. Das Ubergang in die freie Wohnungsbauw.rtschaft vor-

7NnPrpitpn

Beispiel eines Einfamilienhauses der Siedlung mit ',,,,.,-•,„,

58 Quadratmetern Wohnfläche ergibt bei einem Ge- Nlcht unbedenklich ist, daß be, dieser Methode ein
samtkostenbetrag 11140 Mark (davon 9900 Mark Eigentum der Stadt in Form von Hauszinssteuer-
Hausbaukosten, 1240 Mark Grunderwerbs- und Auf- Hypotheken nicht entsteht. Die Frage, wer künftig
Schließungskosten) folgendes Bild: ^as Verfügungsrecht über die recht erheblichen For-

derungen haben soll, die durch die Vergebung von

Das Kapital setzt sich zusammen aus Hauszinssteuerhypotheken entstehen, ist im übrigen

einer 1. Hypothek der städt. Sparkasse 6700,— M. bekanntlich noch immer strittig. Wird sie zugunsten

der städtischen Bauhypothek 2720,— M. der Kommunen entschieden, so bleibt nur eine häus-

der Restkaufpreishypothek der Stadt 580,— M. "che Angelegenheit der Stadt Karlsruhe selbst übrig.

A„ Andernfalls jedoch ist nicht ausgeschlossen, daß

10 v. H. Eiqenkapita des Bauherrn 1 140.— M. ■ ■ ■ .. , c, •,f . . ,, □ ,

a M _!_ eine juristische Streitfrage von prinzipieller Bedeu-

11140,— M. tung entsteht. A.Schwab

ANMERKUNGEN ZUM XII. INTERNATIONALEN KONGRESS FÜR
WOHNUNGSWESEN UND STÄDTEBAU / ROM, SEPTEMBER 1929

i.

Dem in London zentralisierten „Internationalen
Verband für Städtebau und Wohnungswesen" ist vor
einem Jahre durch die Sezession einer Gruppe von
Wohnungsreformern und durch die Gründung des
„Internationalen Verbandes für Wohnungswesen" mit
Sitz in Frankfurt a. M. öffentlich das Zeugnis ausge-
stellt worden, daß etwas faul sei in seinem Staate.
Was das ist, das wird nun die Tätigkeit der Tochter-
gründung, die in diesen Tagen mit einer neuen Zeit-
schrift auf den Plan tritt, erweisen müssen. Wenn
ich die Dinge richtig sehe und die Zeichen des römi-
schen Kongresses richtig deute, so fehlt heute die-
sem Londoner Verband das Ziel, die Tendenz, ohne
welche jede dieser Organisationen zu einer bloßen
Registratur verurteilt ist. Der Londoner Verband
kämpft für nichts mehr, seitdem er sein anfängliches
Ziel, die Anerkennung der Grundsätze der englischen
Gartenstadtbewegung, längst schon erreicht hat. Er
stellt bloß fest, er registriert nur, und damit ist heute
keinem Menschen geholfen.

Ein Beispiel. Der Kongreß, der vom 12. bis
22. September in den drückend heißen Sälen des
Palazzo dell'Esposizione an der Via Nazionale in
Rom stattfand und seine Exkursionen nachher noch
bis Neapel und Mailand ausdehnte, hatte sich im
wesentlichen die Diskussion zweier großer Themata
vorgenommen: im Gebiet des Städtebaus die Frage
der Erweiterung alter, historisch wertvoller Städte,
im Gebiet des Wohnungswesens die Frage der
Finanzierung von Arbeiterwohnungen und damit zu-
sammenhängend die Frage der Planung von Wohn-
hausbaugruppen in großen Städten. Das ist unter
den heutigen so außerordentlich schwierigen, über-
all lokal bedingten Verhältnissen ungefähr so, als
wollte man im Völkerbund die Opportunität der repu-
blikanischen Verfassung diskutieren! Der sehr um-
fangreiche Vorbericht brachte denn auch eine Fülle
von teilweise hochinteressanten und fleißigen Ab-
handlungen zu den genannten Fragen, aber es stört
offenbar schon niemand mehr, daß in diesen Auf-
sätzen aus der halben Welt reaktionäre und moderne

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